Protocol of the Session on October 7, 2010

Wir sind durchaus der Meinung, dass hier unheimlich viel Verwaltungsaufwand und Überweisungsaufwand gespart werden kann und dass die Kompetenz klar bei der Kommune liegen sollte. Denn dort, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir ein demokratisch legitimiertes Gremium, das eine Kontrolle ausüben kann und das sehr sorgfältig darauf achten wird, dass zum einen die Aufgaben erfüllt werden und zum anderen die Kosten nicht aus dem Ruder laufen.

(Zustimmung bei der FDP)

Dort besteht auch die Möglichkeit, diejenigen, die Anlieger sind und die am meisten für die Kosten herangezogen werden, wieder einzubeziehen. Denn aus unserer Sicht ist es dringend geboten, dass diejenigen, für die die Unterhaltungsverbände eigentlich die Arbeit versehen, auch die Mehrheit haben und nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, garantiert unter 50 % bleiben müssen, womit dann lediglich anonyme Kommunen das Zepter führen, aber nicht die Land- und Forstwirte, die durch ihre Arbeit unendlich viel zu der Pflege unserer Gewässer beitragen.

(Zustimmung bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! An anderer Stelle haben wir noch einmal kurz - auf der Seite 1 unseres Änderungsantrages - darauf Bezug genommen, dass das Landesgesetz versucht, weiter zu gehen als die

bundesgesetzliche Regelung, hier bezogen auf die Gewässerrandstreifen. Das Bundesgesetz sagt „5 m an allen Gewässern“. Davon kann man selbstverständlich abweichen.

Aber es ist für uns nicht einsichtig - das kam auch nicht in der Rede des Ministers zum Ausdruck -, warum an Gewässern erster Ordnung ein Gewässerrandstreifen von 10 m bestehen soll. Aus unserer Sicht besteht keine Notwendigkeit, zusätzliche Verunsicherungen zu schaffen; denn niemand weiß, was die untere Behörde anordnet. Das alles obliegt ihrem Gutdünken. Ich glaube, das kann man weder den Städten, den Landwirten noch den anderen Nutzern zumuten. An dieser Stelle sollte man bei dem gesetzlich Notwendigen bleiben.

(Beifall bei der FDP)

Zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich einen Teil unseres Änderungsantrages ansprechen, bei dem es uns um das Betretungsrecht geht. Sie kennen uns ja als Partei, die die Grundrechte sehr wohl im Auge hat. Wir möchten in diesem Zusammenhang eindeutig darauf Bezug nehmen, dass die Wohnung unverletzlich ist.

Ich glaube, das gilt für alle Arten von Kontrollmöglichkeiten. Eventuell ist es vergessen worden. Wir wollen es an dieser Stelle explizit hinzufügen; denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist kein Grund, Grundrechte einzuschränken. Wir sind zwar dafür, dass die Frage der Gewässerreinhaltung und der Gewässerpflege ein wichtiger Punkt ist, aber die Grundrechte sind uns wichtiger. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Dank sehr, Herr Abgeordneter Kley. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Bergmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die theoretischen und wichtigen Voraussetzungen für die Notwendigkeit, das Wassergesetz zu ändern, hat Minister Herr Dr. Aeikens schon ausgeführt, sodass ich schon einmal anderthalb Seiten meiner Rede nach hinten packen kann.

Ich kann dem Herrn Minister beipflichten. Auch wir begrüßen, dass die Systematik des Gesetzes, was Kapitel und Abschnitte betrifft, beibehalten wurde, was das Lesen erleichtert. Lassen Sie mich dennoch auf einige Punkte eingehen, zu denen ich aus der Sicht der SPDFraktion etwas sagen möchte.

Es geht uns einmal um die Selbstüberwachung und Wartung der Kleinkläranlagen, die durch die Gemeinden oder die Abwässerzweckverbände erfolgen soll, da sie die Situation vor Ort natürlich am besten kennen und dadurch auch sachnah und kostengünstig arbeiten können. Hierzu gibt es wohl Kritik vom Städte- und Gemeindebund. Ich denke, darüber kann man noch einmal reden. Aber ich halte auch diese Regelung an sich für vernünftig.

Von den Unterhaltungsverbänden wurden wir darauf hingewiesen, dass die Kommunen vom Städte- und Gemeindebund hinsichtlich einer fachgerechten Beitragserhebung angeleitet werden sollen. In diesem Zusam

menhang wurde auf einen Erlass des MLU verwiesen, welcher beinhalten soll, dass die Mehrbelastungen im Verbandsgebiet regelmäßig 10 % betragen sollen. Das ist für uns fachlich nicht ganz nachvollziehbar. Die Verbände haben Probleme, hiermit umzugehen. An dieser Stelle müssen wir eine Klarstellung herbeiführen.

Zu dem, was Herr Kley gerade bezüglich der Aufgabenübertragung angesprochen hat - wir werden das sicherlich im Ausschuss diskutieren -, muss ich auch darauf hinweisen, dass die Kompetenz in den Gemeinden vielleicht doch nicht so vorhanden ist, um diese Aufgabe ohne Weiteres übernehmen zu können.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Darüber wird zu reden sein. Wir werden den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag erst einmal in den Ausschuss überwiesen und dann genügend Zeit für die Beratung haben.

Der Städte- und Gemeindebund hat zusätzlich moniert, dass bei der Regelung der Zuständigkeiten die Zuständigkeiten der Wasserbehörden anders geregelt sind als die der Naturschutz-, Bodenschutz- oder Raumordnungsbehörden. An dieser Stelle besteht Aufklärungsbedarf; auch darüber kann man sicherlich noch einmal reden.

Zum Thema Wasserwehren. Da ich selber aus einer Region komme, in der das Thema Hochwasser nicht selten eine Rolle spielt - 2002 und 2006 -, kann ich sagen, dass ich in diesem Zusammenhang eine etwas andere Auffassung als der Städte- und Gemeindebund vertrete. Ich bin auch Mitglied im Städte- und Gemeindebund; mich haben sie gar nicht gefragt.

An den Stellen, an denen Gefahr droht, sind die Gemeinden in der Lage, eine Wasserwehr zusammenzubekommen und die entsprechenden Leute zu stellen. Ich kann zumindest aus meiner Region klar und deutlich sagen: Die Wasserwehr steht; sie muss stehen; sie ist im Falle eines Falles ganz wichtig, und selbstverständlich - das haben wir auch im Vorfeld so gesehen - müssen die Feuerwehren davon entlastet sein und dürfen nicht mit einer Doppelaufgabe betraut sein.

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Insofern, denke ich, ist das nicht wirklich ein Problem. Wer Hochwasser aushalten musste, der weiß, was er zu tun hat.

(Beifall bei der SPD)

Zum Abschnitt 7 - Hochwasserschutz - möchte ich weiter ausführen, dass gerade angesichts der aktuellen Lage zumindest nicht nachvollziehbar ist, warum die Landesregierung bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nicht bei der Frist bis zum 10. Mai 2012 geblieben ist, sondern einen neuen Termin, nämlich den 22. Dezember 2013, aus der Gesetzgebung des Bundes übernommen hat. Auch sollen Regelungen zu Überschwemmungsgebieten im neuen Wassergesetz mit der Begründung, dass diese im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes auch nicht mehr enthalten seien, entfallen. Das halten wir für einen fatalen Fehler und kündigen in diesem Zusammenhang Änderungsbedarf an.

Ansonsten möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir sicherlich die eine oder andere Diskussion in den Ausschüssen führen werden. Ich beantrage deswegen die Überweisung des Gesetzentwurfes zur feder

führenden Beratung in den Umweltausschuss sowie zur Mitberatung in den Wirtschaftsausschuss, in den Landwirtschaftsausschuss und in den Innenausschuss. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt noch eine Nachfrage von Frau Dr. Hüskens. Möchten Sie die beantworten?

Frau Dr. Hüskens, bitte.

Herr Bergmann, ich habe zwei Fragen. Erstens: Die Feuerwehr in Ihrem Ort hat genügend Leute im aktiven Dienst, um die Bereitschaft der Feuerwehr zu gewährleisten?

Ja. Rund um die Uhr, von montags bis sonntags.

Sie haben gerade das Thema Hochwasserfall angesprochen. Ich weiß nicht, ob Sie das Hochwasser im Jahr 2002 in Sachsen-Anhalt erlebt haben. Überlegen Sie einmal, wer damals überwiegend auf dem Deich war. Es waren überwiegend aktive Feuerwehrleute. Wenn Sie davon ausgehen, dass sie daran nicht mehr teilnehmen, weil sie nicht zur Wasserwehr gehören dürfen, dann würde ich gern wissen, wer das dann machen soll. Wo bekommen Sie die Leute her, die nicht aktive Feuerwehrleute sind - denn diese müssen ja für den Feuerfall zur Verfügung stehen - und die Sie in einer solchen Situation aktivieren müssen? Woher kriegen Sie die?

Frau Dr. Hüskens, wir haben uns absolut missverstanden. Das war nicht beabsichtigt. Ich gehe davon aus, dass die Feuerwehren natürlich im Fall eines Hochwassers auf jeden Fall im Einsatz sein werden. Das waren sie im Jahr 2002 auch bei uns.

Die anderen Themen, die abgedeckt werden müssen, wie Deichwache etc., für die eine Wasserwehr auch verantwortlich sein müsste, wurden eben nicht durch die Feuerwehr wahrgenommen, sondern durch einen hohen Anteil von Bürgern, die nicht in der Feuerwehr waren. Aus dem Kreis dieser Bürger, die damals Deichwache und ähnliche Dinge gemacht haben, haben wir die Wasserwehr rekrutiert, da die Erfahrung aus dem Jahr 2002 bei diesen Leuten vorhanden war. Dass im Katastrophenschutz natürlich alle herangezogen werden, stelle ich überhaupt nicht infrage.

Insofern kann es sein, dass wir aneinander vorbeigeredet haben. Es geht mir nicht darum, dass die Feuerwehren gar nicht herangezogen werden; aber die Aufgaben, die die Feuerwehr hat, müssen klar getrennt sein von denen, die die Wasserwehr im Falle eines Hochwasserereignisses wahrzunehmen hat.

Dank sehr, Herr Bergmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Lüderitz.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das uns in der ersten Lesung vorgestellte Wassergesetz ist in meinen Augen kein Beispiel für das Land der Frühaufsteher. Es ist eher ein Beispiel für die Langschläfer. Denn das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist bereits am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, wurde bereits lange vorher beraten und lag als Referentenentwurf schon seit Anfang 2009 vor.

Seit diesem Zeitpunkt wusste das Land Sachsen-Anhalt, dass in diesem Zusammenhang unbedingter Handlungsbedarf besteht und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt an die Vorgaben des Bundesgesetzes anzupassen ist. Die Landesregierung hat sich seit der Veröffentlichung des Bundesgesetzes 14 Monate Zeit genommen. Dem Landtag verbleiben maximal drei Monate, sofern wir den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschieden wollen. - Das zu den Rahmenbedingungen, was die Diskussion zum Entwurf eines Wassergesetzes betrifft.

Es handelt sich um einen sehr umfangreichen Gesetzentwurf, der sehr viele Bereiche des Landes SachsenAnhalt tangiert. Der Gesetzentwurf lehnt sich an den Entwurf des Bundes an, baut systematisch darauf auf. Das ist erst einmal positiv zu vermerken. Er ermöglicht zudem eine nachvollziehbare Lesbarkeit durch die Querverweise zum Bundesgesetz. Auch das ist positiv; auch das war in der Vergangenheit nicht immer so.

Der Gesetzentwurf verweist in seiner Begründung auch auf Haushaltsauswirkungen, insbesondere auf die Umsetzung der EU-Hochwasser-Risikomanagementrichtlinie. Kollege Bergmann hat gerade auf die Probleme hingewiesen, die sich mit dem alten Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt ergeben. Auch ich sehe einen unmittelbaren Handlungsbedarf im Rahmen der Diskussionen in den Ausschüssen. Es ergeben sich einige Unstimmigkeiten, vor allem in der Zeitleiste, die zu beseitigen sind. Es müssen außerdem halbwegs belastbare Kosten auftauchen.

Was eine mögliche Einnahmenseite betrifft - auch das hat hier schon eine Rolle gespielt -, hält sich die Landesregierung die Hintertür offen. Mit der Übernahme des alten § 109, also dem Wasserentnahmeentgelt oder, wie man es auch nennt, Wassercent, inklusive der Verordnungsermächtigung braucht es nach wie vor keine Rückkoppelung zum Landtag. Unsere Hauptforderung ist - das muss zumindest die Zielsetzung in der Ausschussdiskussion sein -, dass eine Verordnung nicht am Landtag vorbei auf den Weg gebracht werden kann.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Auch was die Kleinkläranlagen betrifft, bin ich bei Ihnen, Kollege Bergmann; das sehe ich genauso. Das ist durchaus ein gangbarer Weg, auch wenn er in der Anhörung kritisiert wurde. Ich denke, auch dazu werden wir in den Anhörungen noch einiges hören; denn auch manche Abwasserverbände werden die Hände heben.

Treu geblieben ist sich die Landesregierung aber auch mit der Begrenzung der Anhörungsrechte. Unter anderem bleibt man in § 17 weit hinter dem Bundesgesetz

zurück. Das ist meiner Ansicht nach durchaus kritikwürdig. Hierbei würde ich mir eine Änderung wünschen.

Überhaupt nicht nachvollziehbar ist für mich die Ablehnung der Einbeziehung der ökologischen Durchlässigkeit als Zielfestlegung, auf die in der Anhörung nicht nur der BUND, sondern auch der Landesbetrieb für Hochwasser und Wasserwirtschaft explizit verwiesen hat. Auch hierin sehe ich erheblichen Handlungsbedarf für die Ausschüsse.

Dem Gesetzentwurf fehlt insgesamt der ökologische Faden vor dem Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie, die uns ja auch an anderer Stelle immer wieder Aufgaben aufgibt. Diese Chance blieb meines Erachtens ungenutzt; hierbei hätte es Gestaltungsspielraum gegeben.