In Ergänzung der durch den Landtag erfolgten Bestimmung der mitberatenden Ausschüsse bat der federführende Ausschuss auch den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr um eine Stellungnahme.
Die mitberatenden Ausschüsse empfahlen einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären, da die entsprechenden Regelungen in Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen worden sind.
Auch der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich auf Bitten des Ausschusses mit dem Thema und beschloss ebenfalls einstimmig eine gleichlautende Empfehlung.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien verabschiedete daraufhin in seiner 3. Sitzung am 29. September 2006 die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 5/269 einstimmig mit 9 : 0 : 0 Stimmen.
Seitens des Ausschusses für Bundes und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich den Landtag um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin, gestatten Sie mir abschließend noch einige weiterführende Sätze. Der Antrag, der hier zugrunde lag, befasste sich mit der Föderalismusreform 1. Wie Sie alle wissen, hat die Ministerpräsidentenkonferenz mittlerweile aber schon die Föderalismusreform 2 auf den Weg gebracht. Bezüglich dieser Föderalismusreform 2 werden wir sicherlich noch viel energischere Diskussionen führen als zum Thema Föderalismusreform 1; denn hierbei geht es um die Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland.
In dem Themenkatalog, der im Rahmen der Föderalismusreform 2 diskutiert werden soll, sind solche Schlagworte enthalten wie Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltsrisiken, Entbürokratisierung, aufgabenbezogene Finanzausstattung, Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften, auch der kommunalen Gebietskörperschaften, und auch solche wie die Zusammenarbeit und der Zusammenschluss von Ländern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anhand dieses Themenkataloges sehen Sie, dass die Diskussion zur anstehenden Föderalismusreform 2 noch viel stärkere Auswirkungen auf unser Land haben kann als die zur Föderalismusreform 1. Ich bin mir sicher, dass sich der Landtag und auch der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien intensiv mit diesem Thema werden befassen müssen. - Recht herzlichen Dank.
Danke, Herr Schulz. - Es wurde keine Debatte vereinbart. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann werden wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien in der Drs. 5/269 abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag in der Drs. 5/25 für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.
Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld - LVG 4/06
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Damit kein Irrtum entsteht: Es war die Idee des Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verfassung und nicht mein eigenes Anliegen, dass ich zu diesem Thema Berichterstatter werde.
Die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen LVG 4/06 wurde mit Schreiben des Landtagsvizepräsidenten vom 31. August 2006 dem Ausschuss für Recht und Verfassung auf der Grundlage des § 52 der Geschäftsordnung des Landtages zur Beratung und zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag übermittelt.
Gemäß § 51 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes hat der Landtag Gelegenheit zu einer Äußerung zu der Verfassungsbeschwerde bis zum 10. November dieses Jahres.
Zum Sachverhalt. Es handelt sich um eine Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Bitterfeld als Beschwerdeführerin gegen die Bestimmung der Stadt Köthen (Anhalt) als Kreissitz des neuen Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit dem Ziel der Nichtigkeitserklärung des § 1 des Gesetzes zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 20. September 2005.
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die durch die Beschwerdeführerin gerügte Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechtes durch die Bestimmung der Stadt Köthen als Kreissitzkommune. Damit werde der Beschwerdeführerin der Kreisstadtstatus entzogen und in die Organisation ihrer Aufgabenwahrnehmung eingegriffen sowie die Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Die Kreissitzregelung berühre damit die verwaltungsmäßige Abwicklung von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis.
In der Begründung der Verfassungsbeschwerde stellt die Beschwerdeführerin sowohl die Bedeutung der Stadt Bitterfeld als Industriestandort als auch raumordnerische und geschichtliche Aspekte dar. Das Gesetz selbst sei systemwidrig und der Beschluss des Landtags verstoße gegen das Willkürverbot.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner 4. Sitzung am 13. September 2006 mit der genannten Verfassungsbeschwerde befasst. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, keine Stellungnahme zu dem Verfahren abzugeben.
Danke sehr, Herr Abgeordneter Wolpert, für die Berichterstattung. - Es ist keine Debatte vereinbart worden.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/255 ein. Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/255 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist einstimmig so beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 12 erledigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der FDP halten es für erforderlich zu überprüfen, ob die seinerzeit mit dem Erlass dieser Richtlinie verbundenen Ziele erreicht wurden. Zu diesen Zielen gehören:
ein standardisiertes und einheitliches Verfahren für die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffsfolgen,
die Mittel für die Ermittlung des Ausgleichsbedarfes sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereitzustellen,
in Verbindung mit der Ökokontoverordnung die Möglichkeit zu schaffen, Ausgleichsmaßnahmen zeitgleich vor dem Eingriff durchzuführen,
die ökologische Wertsteigerung zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Maßnahme anerkannt zu bekommen und über die verbal-argumentative Ergänzung des Regelverfahrens - Bewertung von Biotopen und Maßnahmen von besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild - zu berücksichtigen.
Wir bitten daher, in den Ausschüssen für Umwelt sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Ergebnisse der Anwendung der Richtlinie zu berichten. In diesem Zusammenhang halten wir es für zielführend, wenn gleichzeitig die Anwendung und die Wirkung der Ökokontoverordnung mit erörtert wird.
Ich möchte hierzu ein praktisches Beispiel bringen. Für Acker gibt es keinen Planwert. Wie ist aber die Entsiegelung und landwirtschaftliche Rekultivierung ehemaliger Fahrbahnflächen, Stall- und Siloanlagen dann zu bewerten? Der räumliche Zusammenhang zum Konflikt Versiegelung von Acker- und Grünland könnte nicht enger sein.
Von besonderem Interesse sind dabei folgende Fragen: Wie beurteilen die Anwender der Richtlinie, das heißt die Ausgleichsverpflichteten und die beteiligten Behörden, das neue Verfahren hinsichtlich der Erhöhung der Planungssicherheit, der Handhabung und Beschleunigung von Verfahren?
Wird von der Möglichkeit der zeitgleichen und räumlichen Entkopplung von Eingriff und Ausgleich Gebrauch gemacht und, wenn ja, in welchem Umfang bzw. Anteil? Wie wird die Ökokontoverordnung als notwendige Ergänzung zur zeitlichen und räumlichen Entkoppelung von Eingriff und Maßnahme genutzt?
Liegen die verwaltungsseitigen Voraussetzungen in allen - ich betone: in allen - Landkreisen zur Führung des Ökokontos bei den unteren Naturschutzbehörden vor?
Wie können die Möglichkeiten, die die Ökokontoverordnung bietet, gegebenenfalls besser nutzbar gemacht werden, zum Beispiel bei der Wahl des Ortes und der Art der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen mit Blick auf die Vermeidung von unnötigen Beeinträchtigungen der Bewirtschaftsbarkeit und des Verbrauchs landwirtschaftlicher Flächen?
Danke sehr, Herr Hauser, für die Einbringung. - Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Als erster Debattenredner wird der Abgeordnete Herr Bergmann für die SPD-Fraktion sprechen.
Liebe Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Ökokonto im Zusammenhang mit der Eingriffsbewertung ist aufgegriffen worden. Der Antrag der Fraktion der FDP ist mir in einigen Punkten nicht ganz klar geworden. Sie haben es jetzt, Herr Hauser, ein wenig genauer erläutert. Ich könnte mir vorstellen, dass Sie mit unserem Änderungsantrag auch klarkommen. Ich will kurz sagen, warum.
In Sachsen-Anhalt sind im Laufe der letzten 15 Jahre eine Menge Verfahren durchprobiert worden. Da es keinen Standard gab, hat man über das Nordrhein-Westfalen-Modell und das hessische Modell bis hin zum verbal-argumentativen Modell, wie in Brandenburg, eigentlich alles durchexerziert.