Meine Damen und Herren! Heftig umstritten waren die im Regierungsentwurf geplanten Änderungen des Hochschulmedizingesetzes und des Personalvertretungsgesetzes in den Artikeln 2 bzw. 3. Wir kennen die Kritik, die Probleme der Personalverwaltung an den medizinischen Fakultäten und Klinika.
Ja. - Im Evaluationsgutachten zur Hochschulmedizin empfiehlt der Wissenschaftsrat eine einheitliche Personalverwaltung. Aber alle sowohl im Gesetzentwurf als auch in der Debatte vorgelegten Lösungsansätze konnten dem nicht Folge leisten. Deshalb haben wir uns nach langer, schwieriger Diskussion entschlossen, diese Überarbeitung des Medizingesetzes nicht vorzunehmen.
zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Es handelt sich dabei nicht um inhaltliche, sondern um rein redaktionelle Änderungen, die im Rahmen der Erarbeitung der Beschlussempfehlung durch den GBD entdeckt wurden und notwendig sind.
(Zustimmung bei der SPD, von der Regierungsbank, von Herrn Steinecke, CDU, und von Herrn Tullner, CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat lange gedauert, bis der Entwurf der Landesregierung zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften zur endgültigen Beschlussfassung in den Landtag zurückgekommen ist. Das war ein schwieriger Weg - Frau Mittendorf hat das schon beschrieben -, nicht nur wegen der vielen formalen Änderungen. Man ist manchmal darüber erstaunt, was das Ministerium so vorschlägt. Ich erinnere an den Vorschlag der Landesregierung, die Personalhoheit an den medizinischen Fakultäten neu zu regeln. Das wurde, wie Frau Mittendorf gesagt hat, nach intensiven Diskussionen fallen gelassen.
Die Fraktion DIE LINKE hat Änderungsanträge eingebracht, mit denen das Promotionsrecht an den Fachhochschulen verändert werden sollte. Wir wollten den Fachhochschulen das Promotionsrecht zusprechen, ähnlich wie es bei der Kunsthochschule geregelt ist, wenn die Fachhochschulen an der jeweiligen Stelle eine wissenschaftliche Exzellenz aufweisen. Die Fachhochschulen hätten das dann beim Ministerium beantragen können. Eine ähnliche Regelung gibt es für die Kunsthochschule.
Ich denke, dass die Diskussionen in der Wissenschaftslandschaft irgendwann dazu führen werden, dass es ähnliche Regelungen auch für die Fachhochschulen geben wird, dass diesen das Promotionsrecht auf Antrag gewährt wird. Wir werden sehen, wie sich das in Zukunft entwickeln wird.
Weiterhin haben wir vorgeschlagen, dass die Lehr- und Lernmittelgebühren abgeschafft werden. Das haben Sie selbstverständlich abgelehnt. Das ist sehr schade.
Leichte Bewegung gab es erfreulicherweise bei der Größe der Fachbereiche bzw. Fakultäten. Wir als Fraktion haben dazu einen sehr liberalen Vorschlag gemacht und wollten das in die Organisationshoheit der Hochschulen geben und den Hochschulen überlassen festzulegen, wie groß Fachbereiche bzw. Fakultäten sein sollen.
Sie machen diesbezüglich strengere Vorgaben. Daher bin ich darüber erstaunt, wie man dann trotzdem das Hohelied der Autonomie singen kann. Aber gut, das ist halt Auffassungssache.
(Zustimmung bei der LINKEN - Frau Feußner, CDU: Das war doch nicht neu! - Zurufe von Herrn Tullner, CDU, und von Frau Bull, DIE LINKE)
Wenn Sie sich einmal den Vorschlag der Landesregierung ansehen, werden Sie sehen, dass wir in der ersten Lesung bereits einen Änderungsantrag in Bezug auf das Stimmrecht der Gleichstellungsbeauftragten eingebracht haben. Insoweit war es natürlich unsere Initiative. Es ist
Ich denke, dass die Frage des Zugangs von Menschen mit Behinderung zu den Hochschulen im Zuge der Diskussion um die UN-Konvention einen hohen Stellenwert bekommen wird. An dieser Stelle wäre es notwendig, eventuell auch über ein Stimmrecht des Behindertenbeauftragten nachzudenken. Aber was nicht ist, kann noch werden. Wir werden sehen, was in der Zukunft passiert.
Gut ist, dass die Koalition im Hinblick auf die Abschaffung des politischen Mandats der Studierendenschaft nicht der Landesregierung gefolgt ist. Gleichwohl bleibt dieser Versuch natürlich im Gedächtnis der Studierenden, zumal Sie zwar den Ordnungsparagrafen als eigenständigen Paragrafen gestrichen haben, den Inhalt jedoch weiter verfolgen.
Fast alle Hochschulleitungen haben im Rahmen der Anhörung erklärt, dass die Exmatrikulation bei Verstößen gegen die Hausordnung für unnötig gehalten wird.
Die Vertreter der Studierenden machen sich zu Recht Sorgen um die Frage, was in diesem Sinne „Störung von Veranstaltungen der Hochschule“ bedeutet. Im Moment laufen die Bildungsstreiks. Wie das so ist bei Streiks, werden dabei natürlich die Abläufe einer Einrichtung gestört. Das ist bei Streiks so,
Die Sorge ist: Was passiert, wenn die Proteste einmal nicht auf so viel Sympathie bei den Hochschulleitungen stoßen, wie das jetzt der Fall ist?
Meine Damen und Herren! Die freie Wahl des Studiums und des Studienorts ist grundgesetzlich ein sehr hohes Gut. Die Fraktion DIE LINKE teilt die Meinung der Rektoren und der Studierenden und geht davon aus, dass bei Störungen in den Hochschulen das Hausrecht völlig ausreichend ist. Darauf setzen wir.
So ist der Schaden, der angerichtet wird, wenn demokratischer Protest der Studierenden per Gesetz mit Exmatrikulation bedroht wird, nicht hinnehmbar.
Oder wie es Rektor Pollmann in der Anhörung gesagt hat: „Im Zweifel für die Freiheit“, meine Damen und Herren.
(Zustimmung bei der LINKEN, von Herrn Kley, FDP, und von Frau Dr. Hüskens, FDP - Frau Feußner, CDU: Da habt ihr gute DDR-Erfahrun- gen gemacht!)
Sie haben das Hochschulmedizingesetz angesprochen. Wir wollen dort das Kräfteverhältnis zwischen Fakultätsrat und Fakultätsvorstand neu justieren. Im Moment laufen wesentliche Entscheidungen im Fakultätsvorstand.
Sie kennen die Diskussionen, die darum ranken. Wir gehen davon aus, dass es gerade in den Hochschulen notwendig ist, demokratische Entscheidungsprozesse zu haben, die Entscheidungen demokratisch legitimierten Gremien zu übertragen und nicht einem eingesetzten Fakultätsvorstand. Deswegen gab es auch zum Hochschulmedizingesetz einen Änderungsantrag von uns.
dass die Einheit von Forschung und Lehre an den deutschen Universitäten ein hohes Gut ist. Damit sind wir bisher gut gefahren. Ich sage Ihnen eines: Engpässe in der Lehre vermindern Sie, indem Sie endlich dafür sorgen, dass die Hochschulen so ausfinanziert sind, dass freie Stellen ordentlich besetzt werden können. Dann ändern Sie das mit den Engpässen in der Lehre. Daher lehnen wir diese Regelung ab.
Okay. Ich bin eine Minute drüber. Sie haben völlig Recht. - Also der Haushaltsausschuss ist für uns nicht das geeignete Gremium.