Protocol of the Session on June 17, 2010

Aus gegebenem Anlass wird den Hochschulen die Möglichkeit eines Ordnungsrechtes eröffnet, das als letztes Mittel die Exmatrikulation von Studierenden vorsehen kann. Das ist in § 30 Abs. 3 geregelt. Die kooperativen

Promotionsverfahren wurden an die neuen Studienstrukturen angepasst und für FH-Absolventen durchlässiger gestaltet. Ausdrücklich wurde ein Benachteiligungsverbot für diesen Kreis aufgenommen. Das ist in § 18 Abs. 5 und § 17 Abs. 6 Satz 3 geregelt.

Zur Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten sind diese nun wieder stimmberechtigte Mitglieder der Kollegialorgane. Das steht in § 72.

(Zustimmung von Herrn Dr. Thiel, DIE LINKE, und von Herrn Lange, DIE LINKE)

Bewusst ausgeklammert wurde eine erneute Änderung des Hochschulmedizingesetzes. In dem zuständigen Fachausschuss des Landtages wurde mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass für grundsätzliche Änderungen im Hochschulmedizingesetz ein längerer Diskussionsprozess notwendig sei, der in der in dieser Legislaturperiode verbleibenden Zeit nicht mehr abgeschlossen werden könne. Da haben wir also in Zukunft noch etwas vor uns.

Ein für mich sehr wichtiger Bereich ist die Stärkung der Innovationsorientierung der Hochschulen. Dies bedeutet mehr Transfer von Wissen und Technologie von den Hochschulen in die Wirtschaft des Landes sowie eine bessere Verknüpfung von Wissenschaft und Unternehmen.

Erste Schritte hierzu sind, dass in diesem Entwurf die Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers zur Aufgabe der Hochschulen erklärt wird. Das ist in § 3 Abs. 9 Satz 3 geregelt. Für Vorhaben des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers können gemäß § 39 Abs. 1 auch Professoren und Professorinnen freigestellt werden. Ein Mitglied des Kuratoriums muss aus dem Bereich Wirtschaft kommen.

Insgesamt halte ich den Gesetzentwurf für eine erfreuliche Weiterentwicklung des Hochschulrechts, möglicherweise nicht die letzte.

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

Die Novelle kann sich im Vergleich mit denen in anderen Ländern sehen lassen. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und von der Regierungsbank)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Wir treten in eine Fünfminutendebatte ein. Als erster Debattenredner spricht Herr Kley für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes sind wir der Hochschulautonomie einen kleinen Schritt nähergekommen. Allerdings, meine sehr geehrten Damen und Herren, hätte dieser Schritt bedeutend größer ausfallen können, wenn wir - so traurig das klingt - vielleicht die Beratung eher in den Finanzausschuss als in den Bildungsausschuss gegeben hätten.

(Beifall bei der FDP)

Es war schon überraschend, wie Beschlüsse im Finanzausschuss zu Regelungen gefasst wurden, die zum einen mehr Freiheit gegeben, zum anderen - darauf be

zieht sich auch unser heute vorliegender Änderungsantrag - dem Parlament mehr Kontrollmöglichkeiten zum Beispiel über die Zielvereinbarungen zugestanden hätten. Diese wurden - obwohl sie im Finanzausschuss von Koalitionspolitikern bestätigt worden sind - im Bildungsausschuss von eben derselben Koalition wieder eingesammelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sind Sie sich eigentlich einig, welche Hochschulpolitik Sie wollen, welchen Umgang, welchen Stellenwert das Parlament haben kann oder darf bei Ihnen mittlerweile jeder in jedem Ausschuss etwas anderes beschließen am Ende in der Hoffnung, es wird hier noch eingesammelt?

Wer sich einmal anschaut, wie groß der Anteil der redaktionellen Änderungen jetzt noch ist, die in dieser Zeit leider schwierig zu prüfen waren, der kommt, so glaube ich, zu dem Schluss, dass etwas mehr Sorgfalt bei der Erarbeitung des Gesetzes durchaus sinnvoll wäre.

(Beifall bei der FDP - Herr Scharf, CDU: Sie ha- ben Glück, dass wir nur einen Ausschuss haben!)

Auf der anderen Seite, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedauern wir es sehr, dass die vorgesehene Übertragung der Berufungsverfahren auf den Rektor am Ende wieder etwas eingesammelt wurde. Der Senat ist noch mit hineingenommen worden. Auch das Letztentscheidungsrecht des Ministeriums - wenn es auch gegenüber den früheren Kompetenzen deutlich zurückgenommen worden ist - hätte man hier fallen lassen können. Aber - dafür bin ich der Frau Ministerin sehr dankbar - es war ja der Hinweis auf zukünftige weitere Regelungen, die uns dann vielleicht auch mehr Freiheit geben.

(Beifall bei der FDP)

Nach wie vor unbefriedigend, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die Regelungen zum Universitätsdozenten. Hier ist ein Schritt getan worden, um die Lehre zu stärken. Ich verzichte jetzt darauf, daran zu erinnern, dass man uns, als wir vor drei Jahren einen Preis für gute Lehre ausrufen wollten, das nicht zugestehen wollte, weil es das ja nicht gebe und es ja nicht nötig gewesen wäre, die Lehre würde ja hervorragend funktionieren. Offensichtlich hat man mittlerweile doch einen Blick in die Hochschulen geworfen und hat festgestellt, dass es notwendig ist, etwas zu tun.

Aber eben jener Universitätsdozent ist sowohl finanziell als auch anstellungsmäßig in einer derart unattraktiven Situation, dass ich glaube, es wird schwer sein, geeignete neue Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Hier kann man noch einiges tun. Hier kann man sich bewegen. Und vielleicht ist dieser erste Schritt eine Öffnung für eine neue Kategorie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an unseren Hochschulen.

Apropos Kategorien. Auch hier sollte man noch einmal in die Prüfungsberichte des Landesrechnungshofes sowohl zu den Hochschulen als auch zur Fachhochschule der Polizei des Landes schauen. Mittlerweile ist es so unüberschaubar, welche Anstellungs- und Beamtenverhältnisse es an unseren Hochschulen gibt, dass es sowohl für den Außenstehenden als auch für den Fachmann schwierig ist, noch die einzelnen Aufgaben und Anstellungsverhältnisse zu durchschauen.

Hier kann mit Sicherheit in den nächsten Jahren ein deutlicher Schnitt gemacht werden, um einiges zu vereinfachen. Geben Sie einfach mehr Kompetenzen an die

Hochschulen. Dann brauchen wir im Gesetz nicht hundert Kategorien; denn vor Ort weiß man mit Sicherheit besser, was notwendig ist, um Forschung und Lehre zu garantieren, als in fernen Landtagen oder Kultusministerien.

(Zustimmung bei der FDP - Zuruf von Ministerin Frau Prof. Dr. Wolff)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bedauern, dass es nicht gelungen ist, entsprechend unserem Gesetzentwurf die vollständigen personellen Kompetenzen an die Universitäten zu übertragen. Bedauerlich ist auch, dass nach wie vor bei dem einen oder anderen Verfahren das Ministerium noch einbezogen werden muss. Hier wäre mehr Freiheit notwendig, mehr Freiheit möglich, auch wenn - das kennen wir alle - von Zeit zu Zeit immer einmal wieder der Ruf an uns kommt, wir mögen doch regulierend eingreifen. Diesem sollte man widerstehen, und ich glaube, man sollte gerade in der Forschung ein wenig Chaos zulassen; denn nur das bringt neue Gedanken hervor. Hier ist Überregulierung in jedem Fall kontraproduktiv.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend möchte ich sagen: Dieses Gesetz ist ein kleiner Schritt nach vorne und eine Aufforderung - so bin ich mir sicher - an die nächste Mehrheit in diesem Landtag, darüber nachzudenken, wie Hochschulen wettbewerbsfähig gemacht werden können. Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen, weil es uns nicht weit genug geht. Wir werden es aber auch nicht ablehnen, weil es ein deutlicher Schritt in die Zukunft ist. Betrachten Sie unsere Stimmenthaltung als Aufforderung, besser zu sein. Wir wirken gerne daran mit.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kley. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Mittendorf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfes im Oktober 2009 hatte ich darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung eine Vielzahl an Fragen aufwerfe und dass auf den Ausschuss eine Menge Arbeit zukommen würde. Das hat sich leider bewahrheitet, auch wenn Sie, Herr Kley, bedauern, dass Ihre Vorschläge nicht durchgekommen sind. So ist das nun einmal mit Mehrheitsentscheidungen.

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

Letztendlich zeigt die 53-seitige Beschlussempfehlung, dass wir in sehr intensiven Beratungen sowohl innerhalb der Koalition als auch im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine sehr umfangreiche Arbeit geleistet haben.

Die jetzt vorgenommenen Änderungen im Hochschulgesetz haben drei große Zielrichtungen: erstens eine höhere Eigenständigkeit der Hochschulen, zweitens die Verbesserung der Lehre an den Hochschulen und drittens die Stärkung bzw. Sicherung von Mitwirkungsrechten. Auch wurden vorhandene Regelungslücken bzw. überflüssige Regelungen beseitigt. Außerdem trifft die Novelle Vorsorge im Hinblick auf den Wegfall des Hochschulrahmengesetzes und nimmt Anpassungen an das Wissenschaftsvertragsgesetz vor.

Meine Damen und Herren! Einiges zu den Schwerpunkten, die mir persönlich, aber auch unserer Fraktion besonders am Herzen lagen.

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass das politische Mandat der Studierendenschaft erhalten und unangetastet bleibt. Dies war nicht nur eine berechtigte Forderung in der Anhörung, sondern auch unsere Fraktion war von Anfang an der Meinung, dass man ein solches Ansinnen ablehnen müsse. Das passt einfach nicht in die Zeit. Dieser Vorschlag wurde ersatzlos aus dem Regierungsentwurf gestrichen.

(Beifall bei der SPD und von der Regierungs- bank)

In diesem Zusammenhang möchte ich nur auf Folgendes hinweisen: Es gibt einen Brief der Studierendenschaften an alle Mitglieder des Landtages, in dem diese scharfe Kritik üben und eine Zurücküberweisung des Gesetzentwurfes fordern, was man im ersten Moment menschlich vielleicht verstehen kann. Beim zweiten Nachlesen stellt man fest, dass die Grundlage der Kritik ein Gesetzentwurf ist, der längst überholt ist, und dass die Beratung im Ausschuss viele Punkte dieser Kritik hinfällig gemacht hat. Es wundert mich schon; denn die Studierenden sind bei solchen Sachen immer up to date. Aber ich weiß - zumindest war das die Auskunft des Ministeriums -, dass darauf entsprechend reagiert wurde.

Meine Damen und Herren! Eine Reihe von Regelungen fand auch neu Eingang in das Gesetz, so die Änderung im Hinblick auf die größere Eigenständigkeit. Dass das Berufungsrecht auf die Rektoren übertragen wird, hat die Ministerin bereits angesprochen. Die Zustimmungsfrist wird auf vier Wochen verkürzt. Ich glaube, das ist für die Hochschulen eine große Hilfe. Insgesamt haben wir etliche Zustimmungserfordernisse und auch Genehmigungsvorbehalte aufgehoben.

Meine Damen und Herren! Bundesweit erleben wir gegenwärtig eine Debatte um die Stärkung der Lehre. Das gilt auch für Sachsen-Anhalt. Richtig ist, dass Lehre und Forschung eine Einheit bilden sollen. Trotzdem sieht das Gesetz jetzt vor, dass künftig Professorinnen und Professoren für die Dauer von maximal fünf Jahren bei einer Verlängerung ausschließlich oder überüberwiegend in der Lehre eingesetzt werden können. Das gilt auch nur für die Forschung.

Ich glaube, diese Entscheidung im Gesetz hilft, die Engpässe in der Lehre abzubauen. Ich glaube, das geht auch in die Richtung der Lehrprofessur, wie sie vom Wissenschaftsrat empfohlen wird.

Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen - das ist das Neue -, besteht für Hochschulen mit Habilitationsrecht die Möglichkeit, auf eine neue Personalkategorie zurückzugreifen. Dann können sie nämlich Universitätsdozenten oder -dozentinnen berufen. Diese würden dann die Lehraufgaben übernehmen. Das war ein klassischer Kompromiss, den wir an dieser Stelle gefunden haben. Ich glaube aber, er ist tragbar.

Meine Damen und Herren! Den im Gesetzentwurf der Landesregierung enthaltenen neuen Ordnungsparagrafen haben wir gewaltig abgespeckt. Die Hochschulen erhalten künftig eine gesetzliche Grundlage, um bei Tatbeständen wie Gewalt, Bedrohung oder sexueller Belästigung, entsprechende Maßnahmen bis hin zur Exmatrikulation ergreifen zu können. Das nähere Verfahren sol

len die Hochschulen selbst regeln. Das halte ich auch für angemessen.

In diesem Zusammenhang werden wir auch den Änderungsantrag der LINKEN ablehnen, weil wir deren Befürchtungen nicht teilen. Wir haben diesbezüglich justiziable Formulierungen vorgelegt. Es handelt sich außerdem um eine Kann-Regelung.

(Zustimmung von Herrn Weigelt, CDU)

Meine Damen und Herren! Die Anhörung im Dezember 2009 zeigte auch, dass es für das bereits geregelte kooperative Promotionsverfahren zwischen FH und Universität zu hohe Hürden gab. Wir haben jetzt verankert, dass die Zugangsvoraussetzungen für Fachhochschulabsolventen nicht von denen der Universitätsabsolventen abweichen dürfen.

Meine Damen und Herren! Die Proteste der Studierenden gegen eine zu starke Verschuldung und zu große Stofffülle in den gestuften Studiengängen war für uns Anlass, eine Flexibilisierung der Festlegung der Regelstudienzeit vorzunehmen.

Meine Damen und Herren! Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen erhalten zukünftig Stimmrecht im Senat und im Fachbereichsrat. Sie haben jetzt eine stärkere Möglichkeit der Mitwirkung. Ich glaube, das ist auch angebracht.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)