(Frau Mittendorf, SPD: Schade! Er hätte einmal erklären können, wie das mit der Demokratie ist! - Unruhe)
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich, wenn ich sage, dass man zum Schluss kommen möge, nicht zur Halbzeit pfeife.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hochschulgesetz ist hier allumfassend, wenn auch manchmal verkürzt diskutiert worden. Ich will mich auf ein paar wesentliche Punkte konzentrieren.
Frau Ministerin, Sie müssen hier für einen Gesetzentwurf geradestehen, an dessen Erarbeitung Sie gar nicht beteiligt waren. Ich finde es sehr respektabel, wie Sie die Dinge heute vorgetragen haben.
Das sage ich nicht nur, weil wir einer Partei angehören, sondern weil Sie es wirklich gut gemacht haben.
Zu dem Gesetzentwurf selbst. Ich glaube, wir müssen uns hier nichts vormachen. Angesichts der deutschland- und europaweiten Rahmenbedingungen, unter denen wir hochschulpolitische Fragen diskutieren und immer wieder kritisch hinterfragen, wie wir im Wettbewerb um die besten Köpfen mit unseren Hochschulen, mit unserem Hochschulsystem bestehen können, ist dieser Gesetzentwurf - er hat sehr lange gebraucht, ehe er überhaupt die parlamentarischen Gremien erreicht hat -
Das zeigen allein schon die Punkte, die heftig in der Diskussion waren. Wenn wir uns über die Hauptamtlichkeit von Gleichstellungsbeauftragten lang und breit auslassen - -
- Gut, dass es eine Koalition gibt. - Das Stimmrecht der Gleichstellungsbeauftragten war mein Thema. Dazu muss ich sagen: Das ist sicherlich ein wichtiges Thema. Aber wir werden uns in einigen Jahren wiedersehen und werden feststellen, wie weit wir mit dem Stimmrecht bei den Fragen, die hier berechtigterweise in Rede stehen, gekommen sind.
Wir wissen, wie schwerfällig die akademische Szene in dieser Frage ist. Deswegen finde ich, dass das eine wichtige, aber nicht die zentrale Frage ist.
Ein weiterer Punkt. Herr Lange, Sie sind darauf eingegangen. Ich stimme Ihnen zu. Auch ich persönlich habe Schwierigkeiten mit dem „Missfälligkeitsparagrafen“, was die Exmatrikulation angeht. Wir haben aber in der Koalition Verabredungen getroffen. Ich gehe davon aus, dass die Hochschulen dies verantwortungsvoll umsetzen.
Ich will Ihnen aber an zweiter Stelle noch eines sagen: Es stößt mir etwas bitter auf, wenn Sie - nicht Sie als Person -, wenn die politischen Kräfte aus Ihrer Fraktion
wo wir doch genau wissen, wie vor 20 Jahren die Verantwortlichkeiten im Hochschulsystem der DDR waren.
(Frau Rogée, DIE LINKE: Das ist aber 20 Jahre her! - Herr Lange, DIE LINKE: Da bin ich zur Schule gegangen, Herr Tullner!)
Ich finde, dass man das als Vertreter Ihrer Partei mit Maß machen kann. Man muss es nicht übertreiben. Ich finde, Sie haben dieses Lied heute mit sehr viel Kraft und Verve gesungen. Ich finde, angesichts der historischen Verantwortung, zu der Sie sicherlich auch stehen und sich bekennen, wäre etwas mehr Demut, wären etwas mehr Zwischentöne angebracht gewesen.
(Zustimmung bei der CDU - Unruhe bei der LIN- KEN - Frau Bull, DIE LINKE: Davon ist die CDU völlig frei!)
Ich finde, dass dieser Gesetzentwurf der Verabschiedung heute würdig ist. Die Frau Ministerin hat schon darauf hingewiesen, wo die zentralen Handlungsfelder der Hochschulpolitik in den nächsten Jahren sein müssen. Wir müssen die Effekte etwas stärker fokussieren, die unser Hochschulsystem für unser Land, für die innovative Entwicklung und für den Erkenntnisgewinn hat, den man in produktive Ergebnisse umsetzen kann. Ich glaube, wir sind dabei gemeinsam auf einem guten Weg, die Dinge in diese Richtung zu entwickeln.
Zu der Frage der inneren Verfasstheit der Hochschulsteuerung muss ich sagen: Die Diskussionen, die in der Medizinischen Fakultät in Magdeburg gelaufen sind, waren sicherlich hochspannend. Wir müssen sie ein Stück weit beobachten. Ich glaube aber, dass wir in Bezug auf die fachlichen Exzellenzen nicht um eine stärkere Verortung von Verantwortung und eine stärkere Orientierung herumkommen. Den Traum, dass wir mit mehr Geld - Sie fordern es natürlich wieder - ein Hochschulsystem allumfassend finanzieren und entwickeln können, das sozusagen alle Wünsche erfüllt, sollten wir gemeinsam austräumen.
Da ich die sehr energische Mahnung der Präsidentin noch in Erinnerung habe und hier eine rote Lampe blinkt, würde ich sagen, ich belasse es dabei. Ich denke, dass die Diskussionen an dieser Stelle weitergehen müssen. Wir müssen auch dazu kommen, die Hochschulen in dem immer stärker werdenden Wettbewerb besser aufzustellen. Dafür ist das Gesetz ein erster Schrift, mehr aber auch nicht. - Vielen Dank.
Herr Tullner, Sie sind Mitglied sowohl des Ausschusses für Finanzen als auch des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dort für die Hochschulen zuständig. Ich hätte gern eine kurze Erläuterung von Ihnen.
Wir haben im Ausschuss für Finanzen eine Empfehlung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur formuliert, die besagt, dass dem Abschluss von Hochschulzielvereinbarungen die Ausschüsse für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Finanzen zustimmen müssen. Im Finanzausschuss haben Sie dem zugestimmt, im Bildungsausschuss jedoch nicht. Könnten Sie einmal kurz erklären, wie der Meinungswechsel zustande gekommen ist?
Frau Kollegin, wie Sie genau wissen, könnte ich mich jetzt herausreden und sagen, dass ich während der Sitzung des Finanzausschusses nicht anwesend war; deswegen können Sie mich dafür persönlich nicht in Haftung nehmen. Aber ich will es mir nicht so einfach machen.
Ich hätte mir aus finanzpolitischer Sicht - dazu stehe ich auch - diese Sanktionierung gewünscht, weil ich glaube, dass wir trotz aller hochschulpolitischen Autonomie die finanzpolitische Verantwortung haben, weil wir als Land und damit als Gesetzgeber zumindest einen sehr großen Anteil der Finanzierung der Hochschulen sicherstellen und gewährleisten. Die Kollegen im Bildungsausschuss haben das mehrheitlich anders gesehen. Das ist die Erkenntnis, der ich mich dann letztlich grummelnd gebeugt habe.
Danke sehr, Herr Tullner. - Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2617 ein. Wir stimmen zunächst einzeln über die Änderungsanträge ab, die zu der Beschlussempfehlung eingebracht worden sind.
Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Drs. 5/2677 ab. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Dann kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/2676. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Keiner. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.
Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2679 ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Das ist die Antragstellerin. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Jetzt stimmen wir über die selbständigen Bestimmungen mit der soeben durch den Änderungsantrag in der Drs. 5/2676 erfolgten Änderung ab. Wünscht jemand eine gesonderte Abstimmung über bestimmte Artikel?
- Das ist nicht der Fall. Dann würde ich über die selbständigen Bestimmungen und die Gesetzesüberschrift abstimmen lassen. Wer ist dafür? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die FDP-Fraktion. Die selbständigen Bestimmungen und die Gesetzesüberschrift sind angenommen worden.
Dann stimmen wir über das Gesetz in der Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die FDP-Fraktion. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist erledigt.