Protocol of the Session on April 30, 2010

Für die Masse der Berufe ist diese Regelung völlig unproblematisch. Weiterbildungen, die mit einem entsprechenden Berufsabschluss enden, werden in der Regel mit einem Qualifizierungszeitraum von zwei Jahren durchgeführt.

Probleme macht die genannte Regelung von Anfang an im Bereich einiger Gesundheits- und Pflegeberufe. Für diese Berufe wird von den dafür zuständigen Stellen die geforderte Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre bislang als nicht möglich angesehen. Das SGB II lässt daher in diesen Fällen regelhaft nur dann eine Förderung durch die BA zu, wenn die Finanzierung des dritten Jahres der Ausbildung anderweitig gesichert werden kann, zum Beispiel durch den künftigen Arbeitgeber oder durch das Land.

Da sich dies in der Praxis als schwierig erwies, wurde dazu für eine Übergangszeit in § 421t Abs. 6 SGB III eine Ausnahmeregelung eingeführt, nach der Umschulungen in Berufen, die nach den Vorschriften des Alten- und Krankenpflegegesetzes nicht verkürzt werden dürfen, vollständig gefördert werden können, wenn die Ausbildung bis zum 31. Dezember 2010 begonnen hat. Diese Übergangsregelung läuft also zum Ende des Jahres 2010 aus.

Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag, dass sich a) das Land dafür einsetzen soll, dass die bisher

befristete Sonderregelung für nicht verkürzbare Ausbildungen als generelle Regelung in das SGB II aufgenommen wird, und dass b) für den Fall, dass solch eine Bundesregelung nicht zustande kommt, ein eigenes Landesprogramm zur Finanzierung des letzten Drittels entsprechender Umschulungen aufgelegt wird.

Ich setze die Prioritäten anders als im Antrag der LINKEN genannt. Vordringlich geht es meines Erachtens darum, noch einmal ernsthaft zu prüfen, ob eine Verkürzung von Umschulungen im Bereich der Alten- und Krankenpflege und in anderen Gesundheitsberufen nicht doch möglich ist. Diesen Weg der Anpassung an von allen anderen Berufsbereichen allgemein akzeptierten Gepflogenheiten halte ich auch aus der Perspektive des großen Fachkräftebedarfs im Bereich des Gesundheitswesens und der Gesundheitsberufe für vordringlich.

Die demografische Entwicklung zwingt uns geradezu dazu, Ausbildungszeiten nicht unnötig auszudehnen, sondern möglichst kurz zu halten. Ich habe daher bereits den zuständigen Abteilungsleiter meines Hauses gebeten, mit den zuständigen Kollegen im Kultusministerium sowie im Ministerium für Gesundheit und Soziales entsprechende Gespräche zu führen und Lösungsmöglichkeiten zu eruieren.

Da solche Änderungen aber erfahrungsgemäß nicht kurzfristig zu realisieren sind, halte ich es für sinnvoll, eine nochmalige Verlängerung der bestehenden Sonderreglung im SGB II politisch einzufordern. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass im Bundesratsverfahren zum jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Beschäftigungschancengesetzes eine entsprechende Forderung der Länder eingebracht wird.

Die Auflage eines speziellen Landesprogramms würde ich als letzte Auffanglinie heute ebenfalls nicht ausschließen; das ist allerdings eine finanzielle Problematik, die eine größere Relevanz hätte.

Aus meiner Sicht wäre dies aber erst dann politisch zu verantworten, wenn nachgewiesenermaßen keine Möglichkeit zur Verkürzung der Umschulungen im Bereich der Pflegeberufe vorhanden ist. Dazu möchte ich aber erst das Ergebnis unseres neuen Anlaufs zur Verkürzung der Umschulungen im Bereich der Pflegeberufe abwarten.

Natürlich bin ich gern bereit, über weitere Entwicklungen in diesem Bereich im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zu berichten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Haseloff. - Nun hören wir die Fraktionen. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Graner. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorredner haben das Problem bereits erläutert. Es gibt de facto zwei verschiedene Wege, damit umzugehen, entweder eine Verlängerung der dreijährigen Förderung oder eine Verkürzung der Ausbildungszeit.

Ich möchte im Folgenden kurz das Pro und Kontra dieser beiden Wege aufzeigen. Ich denke, zunächst ist es wichtig, sich anzuschauen: Was umfasst die Ausbildung zur Pflegefachkraft?

Um das an einem Beispiel einmal deutlich zu machen: Das sind derzeit nach dem alten Pflegegesetz 2 100 Stunden Unterricht und mindestens 2 500 Stunden praktische Arbeit. Das lässt sich nur schwer in drei Jahre packen. Das heißt, wenn man das verkürzen will, muss man auch diese Zeiten heruntersetzen. Sie wissen auch, dass sich die Gesundheitsfachberufe aufgrund des hohen Theorieanteils nur schwer mit anderen Ausbildungsberufen vergleichen lassen.

Es gibt weitere praktische Probleme. Ich habe einmal ein wenig recherchiert. Es gibt auch unter den Pflegefachschülern Diskussionen darüber, was im Einzelnen passieren soll. Dazu schreibt jemand:

„Verkürzung bedeutet in aller Regel in einen Kurs einzusteigen, der schon ein Jahr lang läuft. Neben der Anforderung, den Stoff eines Jahres nachzuholen, kommt man dann in eine Gruppe, die bereits Zeit hatte, sich zu finden.“

Es gibt also tatsächlich für die Ausbildung selbst einige Schwierigkeiten.

Dann kommt das Problem des Patientenschutzes und der Qualitätssicherung hinzu, die eigentlich auch einer Verkürzung der Ausbildungszeit im Wege stehen.

Allerdings - der Minister hat darauf hingewiesen - erfordert der demografische Wandel in der Bevölkerung, dass wir weiter für Pflege- und Gesundheitsberufe ausbilden. Wie wir diese eines Tages bezahlen wollen, steht auf einem anderen Blatt. Aber das ist heute nicht das Thema. Deswegen finde ich es richtig, dass der Minister angekündigt hat zu überprüfen, ob diese Verkürzung trotz der eben genannten Probleme nicht doch möglich ist.

Im gleichen Altenpflegegesetz, aus dem ich eben schon zitiert habe, steht auch, dass die Verkürzung der Ausbildung durchaus für Personen möglich ist, die bereits einen benachbarten Beruf haben, also etwa Krankenpfleger, Krankenschwestern. Bei diesen kann die Ausbildung um bis zu zwei Jahre verkürzt werden. Bei den Pflegehelferinnen oder Pflegehelfern kann die Ausbildung zumindest um ein Jahr verkürzt werden.

Die hohe Vermittlungsquote ist bereits von Frau Dirlich angesprochen worden. Es lohnt sich, in diesem Bereich tätig zu werden. Es wird notwendig sein, im Ausschuss das Pro und Kontra dieser beiden Wege noch einmal im Einzelnen zu beleuchten.

Deshalb beantrage ich die Überweisung dieses Antrages in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Graner. - Für die FDP-Fraktion spricht Herr Franke. Bitte, Herr Franke.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von meinen Vorrednern, besonders auch vom Minister wurde dargestellt, welche Problematik sich in Fragen der Ausbildung stellt, um im Grunde genommen den Problemkreis der Drittelfinanzierung zu überbrücken.

Wir hatten im Vorfeld die Regelung über das SGB III über eine Zwei-Jahres-Finanzierung und dann die Drit

telfinanzierung über die Unternehmen sicherzustellen. Die Ausnahmeregelung durch das Konjunkturpaket II hat diese Drittelfinanzierung ausgeschlossen und die Möglichkeit eröffnet, eine Vollfinanzierung hinzubekommen.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten - der Minister hat es angesprochen -, einmal die Verkürzung der Ausbildungszeit auf zwei Jahre oder aber die Verlängerung der Ausnahmeregelung über das Konjunkturpaket II.

Die Bereitschaft, sehr geehrte Damen und Herren, der Unternehmen, die Drittelfinanzierung zu übernehmen, ist da, war im Vorfeld da und ist heute noch da. Die Unternehmen, die sagen, wir brauchen Fachkräfte für die Zukunft, sind auch bereit, diese Drittelfinanzierung zu übernehmen.

Das Problem, das sich darstellt, ist, dass die Bundesagentur für Arbeit die Drittelfinanzierung der Unternehmen nicht anerkennt, weil sie davon ausgeht, dass diese Unternehmen durchaus konkursgefährdet sind und damit eine Finanzierung über die gesamte Laufzeit der Ausbildung nicht sichergestellt werden kann oder könnte.

Aus meiner Sicht gibt es noch einen dritten Weg, das Problem vielleicht noch sehr viel schneller zu lösen, indem man nämlich über eine Bürgschaft zum Beispiel der Investitionsbank diese Drittelfinanzierung absichert, sprich die Unternehmen, die bereit sind, über drei Jahre auszubilden und eine Drittelfinanzierung zu übernehmen, dann auch mit einer Ausfallbürgschaft der I-Bank abzusichern, um die Ausbildungsgänge entsprechend durchführen zu können.

Das heißt, es würde kein Geld fließen, außer im Konkursfall, was relativ selten vorkommt. Aber wir könnten den Fachkräftebedarf, der in diesem Bereich besteht, auch weiterhin abdecken.

Aus meiner Sicht gibt es in diesem Zusammenhang also drei Möglichkeiten, die das Land hat. Die Verkürzung halte ich persönlich - Herr Graner hat es angesprochen - aus der Sicht der Qualitätsverringerung bei der Ausbildung für einen nicht gangbaren Weg.

(Beifall bei der FDP)

Die Verlängerung der Ausnahmeregelung über das Konjunkturprogramm II ist sicherlich möglich, aber auch langwierig.

Ich halte es für eine praktikable Lösung, über eine Ausfallbürgschaft der I-Bank die Ausbildung abzusichern, was auch für eine effektive und schnelle Umsetzung sorgt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Franke. - Nun spricht für die CDUFraktion Frau Take.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema ist unstrittig interessant. Es wurde aber von meinen Kolleginnen und Kollegen schon umfassend begründet.

Ich möchte mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, meinen Redeentwurf gern zu Protokoll geben.

(Beifall im ganzen Hause)

Die Erlaubnis bekommen Sie. Vielen Dank.

(Zu Protokoll:)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dirlich, ich stimme mit Ihnen überein, dass es notwendig ist, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass wir genügend gut ausgebildete Leute in den Pflegeberufen haben. Durch Erstausbildung gelingt es noch nicht, hierfür Fachpersonal in ausreichendem Maße bereitzustellen. Einrichtungen suchen immer noch händeringend zum Beispiel examinierte Altenpfleger.

Deshalb wäre eine zeitlich befristete Verlängerung der Maßnahmen in diesem Bereich aus meiner Sicht durchaus wünschenswert. Der Minister hat es ja bereits ausführlich dargelegt.

Wir haben in der beruflichen Weiterbildung und Qualifikation ein gesetzliches Problem, für das die Übergangsregelung, die am 31. Dezember 2010 ausläuft, eine Brückenfunktion gebildet hat.

Auf der einen Seite fördert der Gesetzgeber SGB-III-Umschulungen nur dann, wenn die Ausbildungs- oder Umschulungsdauer ein Drittel unter der Dauer einer normalen Berufsausbildung liegt; auf der anderen Seite stehen Berufsfelder, wie in den bereits benannten Gesundheits- und Heilberufen, bei denen sich die zeitliche Dauer der Ausbildung aus Sicht der ausbildenden Einrichtungen nicht verkürzen lässt.

Das heißt, dass der Gesetzgeber eine Umschulung im SGB III Bereich nur dann fördert, wenn Externe, sprich Unternehmen, Land, etc. die finanzielle Last für den kompletten Zeitraum tragen, der über eine zweijährige Ausbildung hinausgeht.

Die Praxis hat gezeigt, dass in diesen Berufsfeldern durchaus ein hoher Bedarf an Arbeitskräften besteht, aber die Bereitschaft, eine Ausbildung/Umschulung fremdzufinanzieren, nur in seltenen Fällen gegeben ist. Dies ist insofern fatal, als die Ausgebildeten sehr gute Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Für viele betroffene Langzeitarbeitslose wäre eine Umschulung in diese Fachrichtung eine gute Möglichkeit, wieder eine Chance für eine Festanstellung zu bekommen.