Protocol of the Session on April 30, 2010

Ich habe auch gesagt: Es geht uns um eine aufgabenbezogene Finanzierung der öffentlichen Haushalte. Das, was zu leisten ist, müssen sie auch können. Sie sind jetzt darauf eingegangen, dass eine verschuldete Kommune dann keine Kreditzusage erhalten dürfte. Genau das sehen wir anders. Das, was erledigt werden muss, muss dann eben gelöst werden, das heißt: Kreditgenehmigung.

Wir wissen aber auch, dass ein öffentlicher Träger die Kredite wesentlich zinsgünstiger erhält als ein privater. Wie hoch nun die Rendite im Kapital ist, das ist zurzeit sicherlich Verhandlungssache.

Ich muss es noch einmal sagen, Herr Finanzminister, weil Sie so ungläubig nachfragten: Die Mitteilung war Anlass für unseren Antrag und die JVA eigentlich nur das Beispiel. - Das will ich der Vollständigkeit halber sagen.

Wir beantragen die Behandlung im Innenausschuss. Der Rechtsausschuss kann nicht ausgeklammert werden, ebenso der Verkehrs- und der Finanzausschuss. Weil es sich um eine europäische Mitteilung handelt, beantragen wir die Federführung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - So viel dazu. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Czeke. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir stimmen über die Überweisung ab, die von allen beantragt worden ist. Es gibt aber erhebliche Unterschiede, wohin.

Zuerst ist beantragt worden, den Antrag zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Die Antragsteller offenbar nicht. Oder täusche ich mich?

(Unruhe)

- Es bildet sich allmählich eine Mehrheit. Also, die Koalitionsfraktionen sind weitgehend dafür. Wer stimmt dagegen? - Teile der Fraktion DIE LINKE und die FDP. Es war dennoch eine Mehrheit für eine Überweisung zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss.

Jetzt geht es um die Mitberatung. Ich lasse jetzt einfach der Reihe nach abstimmen. Wer stimmt einer Mitberatung durch den Europaausschuss zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition und die FDP. Das ist damit abgelehnt worden.

Wer stimmt für eine Überweisung an den Innenausschuss? - Die Koalition und die LINKE. Enthaltungen? - Wer ist dagegen? - Die FDP. Damit ist der Innenausschuss als mitberatender Ausschuss beschlossen.

Wer stimmt einer Überweisung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu? - Fast alle. Wer ist dagegen? - Die FDP. Damit ist die Überweisung beschlossen worden.

Wer stimmt einer Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu? - Die Antragsteller, DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition plus FDP. Damit ist die Überweisung abgelehnt worden.

Damit haben wir beschlossen: Die Federführung hat der Finanzausschuss. Mitberatend werden der Innenausschuss und der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr tätig.

(Herr Lange, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

- Herr Lange.

Bevor der Tagesordnungspunkt abgeschlossen wird, möchte ich noch kurz eine persönliche Erklärung abgeben, zum einen in Reaktion auf das, was Herr Bönisch gesagt hat.

Ich möchte erklären, dass ich in Halles Stadtrat PPPProjekte nicht unterstützt, sondern sehr kritisch begleitet habe und unter anderem mit Stadträten aus meiner Fraktion einen Antrag eingebracht habe, der darauf abzielte, die Erkenntnisse aus den Voruntersuchungen für einen so genannten optimierten Eigenbau zu nutzen und entsprechend auch den Eigenbau durchzuführen.

Zum anderen möchte ich erklären, dass ich diesen Antrag sehr wohl unterstütze. Selbst wenn ich ihn nicht unterstützt hätte, hätte ich es in meiner Fraktion nicht nötig gehabt hinauszugehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Lange. - Damit ist der Tagesordnungspunkt 17 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18, den letzten in der heutigen Sitzung, auf:

Erste Beratung

Konsequente dreijährige Förderung von nicht verkürzbaren Umschulungen

Antrag der Faktion DIE LINKE - Drs. 5/2552

Ich bitte Frau Dirlich, den Antrag einzubringen. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie am Ende der Veranstaltung um Aufmerksamkeit für ein arbeitsmarktpolitisches Thema.

Der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften im Gesundheits- und Pflegebereich sowie im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher steigt beständig an. Ursache dafür ist unter anderem die demografische Entwicklung, die dazu führt, dass einerseits der Anteil der über 60-Jährigen und damit auch der Bedarf an Gesundheitsbetreuung und Pflege weiter wächst.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, vielleicht können wir uns noch ein wenig konzentrieren.

Wenn die geringe Konzentration etwas leiser stattfinden würde, würde es auch schon helfen.

Andererseits nimmt die Zahl der Jugendlichen, die potenziell als entsprechende Fachkräfte ausgebildet werden können, deutlich ab.

Schon jetzt kann der Bedarf an Fachkräften über die berufliche Erstausbildung nicht mehr abgedeckt werden; so schätzt es zumindest der Verband der Deutschen Privatschulen ein. Leider kommt hinzu, dass viele Auszubildende ihre Ausbildung abbrechen, weil die gewählten Berufe eine sehr hohe und für viele ein zu hohe physische und psychische Belastung und Anforderung darstellen.

Nach Untersuchungen des ISW Halle sind in der Sozialwirtschaft überwiegend Frauen in der Altersgruppe zwischen 35 und 50 Jahren beschäftigt. Genau an dieser Stelle könnte das Potenzial von motivierten und lebenserfahrenen Langzeitarbeitslosen ins Spiel kommen.

Die Erfahrungen zeigen, dass entsprechend geeignete und umgeschulte langzeitarbeitslose Frauen im Anschluss an ihre Ausbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit nachhaltig in dauerhafte und unsubventionierte Beschäftigungen vermittelt werden können.

Es passt also, könnte man sagen, wenn da nicht die Regelungen des § 85 SGB III wären. Darin sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen eine berufliche Weiterbildung für Arbeitslose durch die Arbeitsverwaltung überhaupt gefördert werden kann.

Eine Voraussetzung ist die so genannte angemessene Dauer der Maßnahme. Diese ist nach dieser Regelung nur dann gegeben, wenn die Ausbildung gegenüber der Dauer einer entsprechenden Erstausbildung um ein Drittel verkürzt werden kann, sie also statt drei nur zwei Jahre dauert.

Dieser Verkürzung steht allerdings die Tatsache entgegen, dass die Ausbildung in nahezu allen Gesundheits- und Pflegeberufen sowie die Ausbildung der Erzieherinnen aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen nicht verkürzt werden darf. Man muss also zwangsläufig drei Jahre lernen, und zwar aus gutem Grund.

Für diesen Fall ist vorgesehen, dass die Maßnahmen nur dann gefördert werden, wenn bereits vor Beginn der Ausbildung die Finanzierung des letzten Drittels durch einen Dritten gesichert wird. Die betreffenden Personen haben die Möglichkeit, sich einen potenziellen Arbeitgeber bzw. eine potenzielle Arbeitgeberin zu suchen, der bzw. die erstens eine verbindliche Einstellungszusage machen, zweitens auf die Einstellung drei Jahre warten und drittens eines der Ausbildungsjahre voll finanzieren muss.

Aufgrund dieser Schwierigkeiten - Sie werden zugeben, dass es durchaus schwierig ist, all diese Bedingungen zu erfüllen - wurde für die Berufsfelder der Alten- und Krankenpflege im Zuge des Konjunkturpakets II eine Ausnahmeregelung geschaffen, die am Ende dieses Jahres ausläuft.

(Zuruf von Herrn Franke, FDP)

- Herr Franke, ich habe gesagt, ich bitte um Aufmerksamkeit für ein arbeitsmarktpolitisches Thema. Wir reden hierbei von Frauen, die langzeitarbeitslos sind, und nicht über die Erstausbildung. Ich gebe zu, dass Unternehmen mehr machen könnten und mehr machen müssen. Diesbezüglich bin ich absolut bei Ihnen.

Die Ausnahmeregelung, von der ich gerade gesprochen habe und die Endes dieses Jahres ausläuft, hat zur Folge, dass danach, so die Auskunft der Arbeitsverwaltung, Bildungsgutscheine nur noch dann ausgegeben werden, wenn das letzte Ausbildungsdrittel durch die öffentliche Hand, namentlich durch das Land, sichergestellt wird. Die Länder werden natürlich darauf verweisen, dass sie - das trifft für Sachsen-Anhalt sicher zu - wenig finanzielle Spielräume haben und dass sie eigentlich für die Umschulung von Arbeitslosen auch nicht zuständig sind.

Vor diesem Hintergrund wollen wir mit unserem Antrag einerseits eine bundesrechtliche Regelung anstoßen,

andererseits aber auch Vorsorge für den Fall treffen, dass eine solche Regelung zu lange auf sich warten lässt oder möglicherweise gar nicht zustande kommt. Wir wollen, dass auch darüber nachgedacht wird, andere Möglichkeiten zu finden, um diese Regelung eventuell ein Stück weit aufzuweichen, also beispielweise eine Verkürzung zu ermöglichen, indem entsprechende Vorbildungen als Bestandteil der Ausbildung anerkannt werden.

Die Landesregierung soll mit dem Antrag unter Punkt 3 aufgefordert werden, ihre Vorstellungen mit dem Wirtschaftsausschuss zu diskutieren. Deshalb macht eine Überweisung in den Wirtschaftsausschuss Sinn. Man könnte über den Antrag aber auch direkt abstimmen. Das überlasse ich der Fantasie meiner Kolleginnen und Kollegen der Koalition. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dirlich. - Bevor die Beiträge der Fraktionen hören, erteile ich Herrn Minister Haseloff das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Förderung von Umschulungen durch die Bundesagentur für Arbeit gilt seit der Einführung des SGB III, dass eine Förderung grundsätzlich nur dann möglich ist, wenn die Ausbildungsdauer der Umschulung gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt ist.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass allgemein davon ausgegangen werden kann, dass Umschülern, die bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen haben und in der Regel über ein erhebliches Maß an Berufs- und Lebenserfahrung verfügen, die Inhalte des neuen Berufs schneller vermittelt werden können als jungen Erstauszubildenden.

Für die Masse der Berufe ist diese Regelung völlig unproblematisch. Weiterbildungen, die mit einem entsprechenden Berufsabschluss enden, werden in der Regel mit einem Qualifizierungszeitraum von zwei Jahren durchgeführt.