Protocol of the Session on April 30, 2010

Die Praxis hat gezeigt, dass in diesen Berufsfeldern durchaus ein hoher Bedarf an Arbeitskräften besteht, aber die Bereitschaft, eine Ausbildung/Umschulung fremdzufinanzieren, nur in seltenen Fällen gegeben ist. Dies ist insofern fatal, als die Ausgebildeten sehr gute Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Für viele betroffene Langzeitarbeitslose wäre eine Umschulung in diese Fachrichtung eine gute Möglichkeit, wieder eine Chance für eine Festanstellung zu bekommen.

Daher erfüllte die Übergangsregelung aus meiner Sicht auch ihren Zweck und sie kann als gutes arbeitsmarktpolitisches Instrument bewertet werden. Dass diese Regelung nun nicht verlängert wird, ist bedauerlich, aber es gibt zweifellos auch Gründe, die dagegen sprechen.

Offen bleibt für diesen Fall die Finanzierung. Wieder einmal müssen wir, in Zeiten leerer Kassen, über die Verteilung der Mittel nachdenken - oder über die Straffung der Lehrpläne. Wir sollten nach Möglichkeiten suchen, die Berufsausbildung beispielsweise durch modulare Optionen weiter zu verbessern. Der internationale Trend und auch die demografische Entwicklung zwingen uns ja geradezu dazu, über die Dauer der Berufsausbildung nachzudenken.

Ich weiß nicht, ob es gelingen wird, im Pflegebereich zu einer Verkürzung der Lehrzeit zu kommen. In manchen

Berufsfeldern ist das einfach nicht möglich und verantwortbar, es ist aber auch nicht verboten, nach Lösungen zu suchen.

Wir haben manche Berufsbilder, deren Standards zum Teil völlig überholt sind, andererseits aber mit neuen Anforderungen, Profilen und Verfahren aufwarten. Wir haben Berufsfelder, deren Qualifikations- und Verantwortungsstrukturen neu justiert werden müssen.

Wenn man dies in der Summe sieht, ist es in vielen Bereichen durch eine Neuorganisation durchaus möglich, eine Berufsausbildung und damit auch eine Umschulung nach dem SGB III ohne Qualitätsverluste verkürzt durchzuführen. Hier ist einfach Kreativität gefragt.

Die CDU hat aber immer auch die Steuer- und Abgabenlast im Auge. Alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden durch Steuern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unter anderem auch über die Lohnnebenkosten getragen. Insofern sollte man, bevor man mehr Geld ausgibt, zunächst alle Stellschrauben überprüfen.

Dass die CDU dennoch handelt, hat der Minister ausgeführt. Gemeinsam wird im Bundesrat ein Verfahren zum Beschäftigungschancengesetz angestrebt. In diesem Rahmen könnte es dann eventuell nochmals eine kurzzeitige politische Verlängerung der Regelung geben.

Das Thema bleibt uns also erhalten. Ich möchte Sie bitten, den Antrag der LINKEN in den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zu überweisen.

Nun noch einmal Frau Dirlich, wenn Sie denn möchten. Frau Dirlich, Sie haben jetzt die Gelegenheit zu sprechen.

Mich interessiert, was die CDU mit dem Antrag machen will.

(Frau Take, CDU: Wir sind für eine Überweisung in den Wirtschaftsausschuss! - Zuruf von der FDP: Wir auch!)

Wir stimmen darüber ab. Wer ist für die Überweisung dieses Antrages in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen. Weitere Anträge wurden nicht gestellt. Damit ist der Tagesordnungspunkt 18 beendet.

Meine Damen und Herren! Das bedeutet zugleich, dass wir am Ende der 40. Sitzungsperiode des Landtages angelangt sind. Der Herr Präsident beruft den Landtag zu seiner 41. Sitzungsperiode für den 17. und 18. Juni 2010 ein.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen und fröhlichen Übergang in den Monat Mai.

Die Sitzung ist noch nicht ganz beendet. Ich habe noch etwas anzusagen. Jetzt gleich trifft sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr im Raum B1 11. Jetzt ist die Sitzung geschlossen.

Schluss der Sitzung: 13.28 Uhr.