Die FDP-Fraktion weist in der Begründung zu ihrem Antrag selbst darauf hin, dass der Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages den Ministerpräsidenten erst am 25. März 2010 aus Anlass der Ministerpräsidentenkonferenz zur Kenntnis gegeben werden wird. Zu dieser Beratung wird eine aktuelle Entwurfsfassung vorliegen.
Ich darf Sie ferner davon in Kenntnis setzen, dass die Regierungschefs am 25. März 2010 über die Kenntnisnahme hinaus auch beschließen sollen, dass der Staatsvertragsentwurf den Landesparlamenten zur jeweiligen Vorinformation zugeleitet wird. Nach der Durchführung dieser Vorinformation, die dem Landtag von SachsenAnhalt in bewährter Weise Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, könnte dann die Unterzeichnung bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Juni 2010 erfolgen.
Da das Inkrafttreten erst für den 1. Januar 2011 vorgesehen ist, hat der Landtag von Sachsen-Anhalt im Ratifikationsverfahren nochmals Zeit, sich inhaltlich mit den
vorgesehenen Neuregelungen auseinanderzusetzen. - So weit zum Verfahrensstand in Bezug auf den Entwurf für einen 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Novellierung des Jugendmedienschutzes.
Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem für die Gesellschaft besonders sensiblen Thema ist es das Ziel der Landesregierung von Sachsen-Anhalt und der gesamten Ländergemeinschaft, eine Lösung zu erreichen, die vor allem folgende Eckpunkte umfasst:
erstens wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor unzulässigen und ungeeigneten Inhalten in Rundfunk- und Telemedien,
zweitens Fortsetzung des europaweit als vorbildlich geltenden Grundsatzes der so genannten regulierten Selbstregulierung unter Einbeziehung anerkannter Institutionen der freiwilligen Selbstkontrolle,
drittens Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten für Eltern durch die freiwillige Nutzung von Jugendschutzprogrammen,
Die Landesregierung wird den Landtag nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 25. März 2010 informieren. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Derzeit wird viel Unsinn über die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verbreitet. Herr Kosmehl, dem muss man nicht in jeder Beziehung folgen. Richtig ist vielmehr, dass der erste Arbeitsentwurf im Zeitraum von Dezember 2009 bis heute eine Reihe von Änderungen erfahren hat, unter anderem auch aufgrund einer im Januar 2010 durchgeführten Anhörung.
Für unsere Beratungen sollten wir auf eine belastbare Grundlage setzen. Diese dürfte ab Ende der nächsten Woche vorhanden sein, wenn der Entwurf der Ministerpräsidentenkonferenz zur politischen Grundsatzentscheidung vorgelegt wurde. Danach ist Zeit für eine Befassung durch uns, da die Unterzeichnung für den Sommer und das Inkrafttreten für den 1. Januar 2011 vorgesehen ist.
Meine Damen und Herren! Ein effizienter Jugendmedienschutz ist eine zentrale politische Aufgabe, der wir uns stellen wollen und müssen. Zensurvorwürfe dagegen sind schnell in den Raum gestellt. Wir sollten im Interesse einer sachlichen Auseinandersetzung aber nicht der Versuchung erliegen, hier etwas politisch zu instrumentalisieren, zumal derartige Vorwürfe auch völlig an der Sache vorbeigehen. Vieles, was kritisiert wird, ist bereits seit dem Jahr 2003 geltendes Recht.
Daneben - das ist der entscheidende Punkt, Herr Kosmehl; deshalb habe ich Ihnen auch ausdrücklich wider
sprochen - soll ein nutzerorientiertes System eingeführt werden, das auf die freiwillige Kennzeichnung und den freiwilligen Einsatz von Jugendschutzprogrammen durch den Nutzer, das heißt in diesem Fall durch die Eltern, setzt.
Der Weg der regulierten Selbstregulierung, der über Deutschland hinaus viel Beachtung gefunden hat, sollte so auch fortgesetzt werden. Angebote an die Eltern für einen zuverlässigen Schutz ihrer Kinder sollten zum Bestandteil seriöser Geschäftsmodelle werden.
Herr Kollege Kosmehl, bei dem Thema Förderung der Medienkompetenz bin ich nah bei Ihnen. An dieser Stelle sollte auch einmal ausdrücklich die engagierte Arbeit des Medienkompetenzzentrums unserer Landesmedienanstalt gewürdigt werden.
Meine Damen und Herren! Gemeinsam sollten wir alles dafür tun, um Kinder und Jugendliche vor problematischen Inhalten zu schützen. Lassen Sie uns das im zuständigen Ausschuss auf einer belastbaren Grundlage vertiefen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um die Inhalte des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags kann es jetzt an dieser Stelle noch gar nicht gehen, weil uns der Inhalt - so lautet auch der Antrag oder zumindest die Begründung des FDP-Antrages - noch gar nicht bekannt ist. Das Ziel des Antrags der FDP ist die Vorlage des Textes des Entwurfes des Staatsvertrages im Ausschuss.
Ich möchte das, was Herr Kosmehl gesagt hat, ausdrücklich bekräftigen: Das ist auch eine gute Tradition. Das hat bei den letzten beiden, beim Zwölften und beim 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch gut geklappt. Wir hatten vorher die Zeit, auch mit Anhörungen im Ausschuss aktiv zu werden, uns eine Meinung zu bilden und dieses Meinungsbild dem Ministerpräsidenten vor der Unterzeichnung und vor der Abstimmung des Staatsvertrags mit auf den Weg zu geben. Denn nach der Unterzeichnung und Abstimmung ergibt eine Stellungnahme des Ausschusses nur noch wenig Sinn. Darin stimme ich Herrn Kosmehl ausdrücklich zu. Wir können das Anliegen der FDP-Fraktion auch deshalb mittragen und werden diesem Antrag zustimmen.
Herr Haseloff, Sie haben gesagt, dass noch in der letzten Woche am Text des Entwurfes des Staatsvertrages redaktionell gearbeitet wurde. Das muss ich bezweifeln; denn uns wurde von der Landesregierung im Ergebnisprotokoll über die Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien mitgeteilt, dass sich diese bereits am 25. Februar - das ist mittlerweile drei Wochen her -
abschließend mit dem Entwurfstext befasst und eine Beschlussempfehlung erarbeitet haben. Diese lautet: Die Regierungschefs der Länder sollen den Entwurf zustim
mend zur Kenntnis nehmen und sollen ihn zu einem neuen Termin - nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, im März, sondern am 10. Juni 2010 - unterzeichnen. Das deutet zumindest darauf hin, dass am 25. Februar der Entwurfstext des Staatsvertrages fertig war und danach den Ministerpräsidenten überreicht wurde.
Ich denke schon, dass auch wir als Parlamentarier mitreden können sollten. Dahinter steckt auch eine grundsätzliche Frage. Wir haben gestern und heute viel über den Wert des Parlamentarismus diskutiert. Dazu gehört dann auch, dass wir bei solchen Staatsvertragsentwürfen die Möglichkeit erhalten, Anhörungen durchzuführen und Stellungnahmen abzugeben. Das wollen wir auch bei dem 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Fachausschuss tun. Wir stimmen dem FDP-Antrag zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Hohen Haus liegt der Antrag der FDP-Fraktion vor, mit dem der Landtag etwas beschließen soll, das verfassungsrechtlich in unserem Land vorgesehen, in der Landtagsinformationsvereinbarung, die eine der besten aller 16 Bundesländer ist, konkretisiert worden und seit Jahren geübte Praxis ist.
- Ich wollte auch einmal etwas Buntes einbringen. - Denn es wird ein Verfahren gefordert, welches aus Rechtsgründen durch die Landesregierung immer zu befolgen ist.
Hier ist klargestellt worden, dass die Ministerpräsidenten gar nicht am 25. März darüber beschließen; das hat aber auch niemand gesagt. Sie erwecken den Eindruck, dass das so ist. Ich muss klar sagen: Wir hegen überhaupt keinen Zweifel daran, dass wir die Möglichkeit haben werden, im Ausschuss darüber zu reden, bevor er ratifiziert wird.
Genau aus diesem Grund sahen sich die Koalitionsfraktionen veranlasst, den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag zu stellen;
denn die Intention des FDP-Antrages, über den Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages im zuständigen Ausschuss zu diskutieren, kann durch die CDUFraktion nur begrüßt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novellierung des Jugendmedienschutzes - meine Vorredner gingen darauf ein - ist ein Thema, welches den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien sicherlich noch längere Zeit beschäftigen wird.
Natürlich verfolgt auch unsere Fraktion die hierzu erschienenen Pressemeldungen der selbsternannten Retter des freien und unregulierten Internets à la Piratenpar
tei und ähnlicher Gruppierungen. Eine Meinungsbildung zu den dort veröffentlichten Auffassungen ist jedoch erst möglich und sinnvoll, wenn dem Landtag via LIV der offizielle Entwurf des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vorliegt.
Der CDU-Fraktion ist eine solche LIV-Vorlage noch nicht zugegangen, sodass wir die in der Begründung zu dem FDP-Antrag vorgeworfenen Mutmaßungen über die Entschärfung des Staatsvertragsentwurfs unkommentiert lassen.
- fragen Sie mich doch - der Übersendung des Entwurfes eines 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages unter Einhaltung der fristgerechten Informationspflicht der Landesregierung entgegen. Dieser Entwurf soll dann zu gegebener Zeit entsprechend unserem Änderungsantrag Gegenstand der Beratung im zuständigen Fachausschuss des Landtages sein. - Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.