- Genau, Frau Fischer. - Dort kommt es zu einer jährlichen Kosteneinsparung von 1,4 Millionen €. Man sieht also, dass bei einer Zusammenlegung Kosteneinsparungen möglich sind.
Das dritte Problem, um es kurz anzureißen, betrifft die Ausschreibung. Ich bin gespannt. Deshalb sollten auch die Träger noch einmal gehört werden. Ich kann mir noch kein richtiges Urteil dazu erlauben, auch in Abwägung und Rücksprache mit dem Haus. Es ist auch die Frage zu klären, weil einige Länder diese Ausschreibung nicht haben, auf welcher Rechtsgrundlage das eigentlich möglich ist. Dann gilt es das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und die Klärung der Frage abzuwarten, ob das zur Daseinsvorsorge zählt oder ob das eher dem Wettbewerbsrecht - wenn ich es einmal so platt sagen darf - unterworfen ist. Spätestens wenn wir das wissen, erübrigen sich vielleicht andere Fragen dazu.
Wir haben auch noch einmal bei den Landkreisen abgefragt - die Antwort liegt noch nicht vor -, welchen Einfluss die privaten Anbieter auf das Ausschreibungsverfahren haben. Es geht nicht nur darum, ob sie die Lose gewonnen haben und die Dienste fahren - denn wir haben nur zwei private Anbieter in Sachsen-Anhalt, soviel ich weiß -, sondern es geht darum, welchen Einfluss die privaten Anbieter darauf haben, wenn sie ein preiswertes
Angebot machen und die anderen dadurch drücken. Aber dazu müssen wir erst einmal das Ergebnis abwarten, ob das tatsächlich solche Auswirkungen hat.
Das Dritte war und ist der Notarztmangel. Das ist eine Sache, die ich erst in den letzten Wochen intensiv mitbekommen habe. Es gab auch schon Treffen mit der Arbeitsgemeinschaft der sachsen-anhaltischen Notärzte und der Kassenärztlichen Vereinigung. Es ist tatsächlich so, dass sich einige Krankenhäuser - sicherlich aus Gründen des Ärztemangels, aber auch aus Kostengründen - davon verabschiedet haben.
Es ist nicht einzusehen, warum manche Krankenhäuser die Aus- und Weiterbildung der Notärzte betreiben und andere nicht. Man sagt manchmal, die privaten Klinikbetreiber machen nur noch die Aufgaben, die für sie gewinnbringend sind; aber es gibt einen Privaten in Weißenfels, der auch die Ausbildung durchführt. Also das lässt sich nicht mit dem anderen vergleichen. Man muss genauer hingucken, was eigentlich der Grund ist.
Eines darf ich an dieser Stelle sagen. Das betrifft die Thematik zwar nicht unmittelbar, sondern mittelbar. Ich hätte es gern, wenn jedes Krankenhaus im Land einen eigenen „Notfalldienst“ hat, zu dem man abends kommen kann, und sich nicht davon verabschiedet. Aber auch das ist wieder eine Investitionsfrage. Es gibt einige Krankenhäuser, die einen solchen Notdienst nicht mehr haben. Man muss einmal mit der Krankenhausgesellschaft regeln, wie die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel genutzt werden können.
Aber es ist schwierig zu verstehen, warum Ärzte aus Franken oder Bayern an den Wochenenden über Thüringen bis nach Sachsen-Anhalt und höher ziehen - dafür gibt es sogar eine richtige Börse - und dafür Beträge gezahlt werden, die weit mehr als das Doppelte der Sätze in Sachsen-Anhalt betragen und bei 1 400 € bis 1 500 € liegen. Das zahlen die Kassen über die Kassenärztliche Vereinigung auf jeden Fall. Die Kassenärztliche Vereinigung hat den Sicherstellungsauftrag.
Über diese Dinge sollten wir im Ausschuss diskutieren. Deshalb werde ich dort auch ausführlich Bericht erstatten. Es liegt sicher auch an den Parlamentariern, ob sie sagen, der Regelungsdruck sei so groß, dass man jetzt etwas machen müsse, oder ob sie sagen, wir hätten so viel Zeit, um es ausreichend vorzubereiten, sodass es auch in der kommenden Wahlperiode möglich sei. Dieser Frage stehe ich offen gegenüber.
Wichtig ist aber, dass wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofes abwarten oder einfließen lassen sollten. Denn damit wird die grundlegende Frage beantwortet werden, ob das Wettbewerbsrecht oder die Daseinsvorsorge im medizinischen Bereich in den Vordergrund der Ausschreibungen rücken kann. - Ich danke Ihnen.
Herr Minister, der Leitende Notarzt im Landkreis Stendal hat auf der Delegiertenkonferenz der Feuerwehr einige Zustände im Rettungswesen bitter beklagt. Er hat sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass der Rettungsdienstbeirat, in dem er Mitglied sei, seit zwei Jahren nicht mehr getagt habe. Ich habe ihm versprochen, dass ich danach frage, was ich hiermit tue.
Ist Ihnen der Fakt bekannt und kennen Sie die Gründe dafür? Wenn Sie es nicht jetzt beantworten können, wäre ich Ihnen dankbar, wenn mir die Antwort zugeleitet wird.
Ich kann das nicht beantworten. Bei der Besprechung mit der Arbeitsgemeinschaft der Notärzte wurde das nicht angesprochen. Aber es ist zumindest eine Nachfrage wert - diese werde ich auch stellen -, warum er nicht getagt hat.
Vielen Dank, Herr Minister. - Nun kommen wir zu den Beiträgen der Fraktionen. Für die FDP-Fraktion spricht Frau Dr. Hüskens. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Themen, die wir heute im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst diskutieren, sind alle nicht neu. Die meisten Probleme, die heute vorgetragen worden sind, haben bereits damals zu der Novelle des Rettungsdienstgesetzes geführt. Ich habe einmal in den Protokollen der damaligen Sitzungen nachgeschaut und festgestellt, dass sehr kontrovers und dynamisch darüber diskutiert wurde, und zwar über die Verabschiedung einiger Krankenhäuser aus dem Notdienst, über die Zahl der Leitstellen, über die Frage, wer den notärztlichen Dienst sicherstellen soll, und über die Frage, an welcher Stelle Wasser- und Bergrettung gesetzlich verankert werden sollen.
Diese Themen sind auch wieder Inhalt der beiden Anträge und werden in einer Reihe von Briefen mitgeteilt. Die Probleme werden - Frau Dr. Paschke hat das gesagt - bei allen möglichen Veranstaltungen vorgetragen, und es macht, so denke ich, durchaus Sinn, an dieser Stelle einen neuen Anlauf zu starten.
Ob die Anträge heute nötig gewesen sind, weiß ich nicht. Ich glaube, wir wären im Ausschuss gut damit klar gekommen, darüber im Rahmen der Selbstbefassung zu diskutieren. Wir haben am Anfang des Jahres überraschend festgestellt, dass das Thema wieder neu auf die Agenda kommt. Im Januar hat der Minister gesagt, er möchte eine Anhörung hierzu durchführen. Im Februar hat Herr Kurze gesagt, er könne sich auch eine Gesetzesnovelle vorstellen. Im März sind wir, so denke ich, im Plenum so weit, zumindest eine Anhörung durchzuführen, um dann zu sehen, ob wir eine Gesetzesnovelle auf den Weg bringen wollen. Also man soll nicht sagen, der Landtag arbeitet nicht schnell.
Ein wichtiger Punkt dabei ist die Frage, ob wir das, was im Augenblick an Problemen auf dem Tisch liegt, als Gesetzgeber überhaupt lösen können. Deshalb hatten wir uns als FDP für den Weg der Selbstbefassung entschieden, weil ich mir bei den vorgetragenen Problemen
und auch vor dem Hintergrund dessen, was damals sehr dissensorientiert diskutiert wurde, nicht ganz sicher bin. Das heißt, wir müssen klären, welche Probleme wir wirklich haben. Manchmal ist nicht das ein Problem, was die Kolleginnen und Kollegen vortragen, sondern es gibt darunter liegende Probleme.
Ich erinnere zum Beispiel an das Problem der privaten Rettungsdienstanbieter. Zunächst hieß es auch in den Medien, das seien diejenigen, die in Sachsen-Anhalt Probleme bereiteten. Herr Kurze hat heute die privaten Rettungsdienstanbieter außerhalb des Landes angeführt, die Probleme bereiteten.
Wenn man mit den Rettungsdienstanbietern spricht, dann stellt man fest, dass es nicht die private Trägerschaft, sondern der Wechsel von einem Anbieter zum anderen ist, der Probleme macht. Ich denke, auch über diesen Punkt sollten wir uns unterhalten und nicht darüber, ob die Privaten bei uns im Bundesland ein Problem sind. Denn ich glaube, es gibt lediglich eine Hand voll privater Rettungsdienstanbieter im Land.
Wir müssen uns tatsächlich fragen, woher die Schwierigkeiten kommen. Außerdem müssen wir uns der Frage stellen, ob wir als Gesetzgeber, Frau Feußner, dafür auch eine Lösung haben. Ich war der Meinung, dass dafür eine Beratung im Ausschuss im Rahmen der Selbstbefassung gereicht hätte, auch vor dem Hintergrund, dass wir mit den vorliegenden Anträgen eine entsprechende Erwartungshaltung produzieren, die wir meiner Meinung nach zumindest in dieser Legislaturperiode nicht befriedigen können.
Denn der Minister hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass wir noch auf ein Urteil aus der EU warten. Dieses Urteil wird für das Hauptproblem, nämlich die Frage der Ausschreibung, meiner Meinung nach eine Grundlage bilden.
Denn sollte der Europäische Gerichtshof zu dem Ergebnis kommen, dass der Bereich unserer Wohlfahrtsverbände bei Ausschreibungen ähnlich zu behandeln ist wie die privaten Anbieter, dann kommen wir bei den Ausschreibungen in den Landkreisen zu anderen Ergebnissen, als wir und einige Bundesländer sie im Augenblick haben wollen. Wir hätten dann eine völlige Umstellung in diesem System, zu dem wir uns als Landtag von Sachsen-Anhalt auch entsprechend verhalten müssen. Deshalb, glaube ich, sollten wir auch ehrlich sein.
Wir werden eine Anhörung durchführen. Wir werden die Problempunkte sammeln. Wir werden versuchen, uns ein Bild davon zu machen, ob wir als Gesetzgeber überhaupt Lösungen zur Verfügung stellen können. Allerdings wird dies eine Aufgabe sein, die nach dem Urteil des EuGH für den nächsten Landtag ansteht.
In diesem Bereich sollte es uns nicht noch einmal passieren - das ist eines der Probleme, die wir bei der letzten Novellierung des Rettungsdienstgesetzes hatten -, dass uns die Zeit davonläuft. Denn auch damals war es ein Jahr vor dem Ende der Legislaturperiode und es hieß auf einmal, wir müssten noch etwas machen. Ich glaube, dass damals die eine oder andere Entscheidung getroffen worden ist, die man möglicherweise mit etwas mehr Zeit und mehr Ruhe anders gefällt hätte.
Deshalb werbe ich dafür, dass wir die Anhörung durchführen. Wir sollten uns die Zeit nehmen, um herauszufinden, was wir als Gesetzgeber tun können. Hiernach
sollten wir versuchen, dies in einem möglichst breiten Konsens umzusetzen, damit die Landkreise, aber auch die Anbieter des Rettungsdienstes und natürlich die Damen und Herren, die ehrenamtlich im Katastrophenschutz tätig sind, eine ordentliche Struktur vorfinden.
Denn im Falle eines Falles möchte jeder von uns möglichst schnell gerettet werden, und natürlich sollten wir einen Katastrophenschutz haben, der unseren Anforderungen genügt. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich kann es kurz machen. Nicht weil das Thema nicht so brisant ist, sondern weil mein Kollege Kurze in großer Ausführlichkeit all die Probleme dargestellt hat, die sich im Zusammenhang mit dem Rettungsdienstgesetz, das seit dem Jahr 2006 in Kraft ist, ergeben.
Ich will aber nicht verhehlen, dass ich über die Resonanz höchst überrascht bin. Wir haben daher diesen Antrag im Landtag vorgelegt und keine Selbstbefassung angeregt, wie es die FDP-Fraktion beantragt hatte. Es war auf einmal nicht nur das Deutsche Rote Kreuz, das Novellierungsbedarf sieht, sondern alle Landesverbände der Hilfsorganisationen haben sich dem angeschlossen und haben eine Landesarbeitsgemeinschaft gegründet, damit das Rettungsdienstgesetz die notwendige Richtung nimmt. Auch die Kassen haben sich mittlerweile der Kritik angeschlossen. Ich habe heute vernommen, die Kassenärztliche Vereinigung ebenfalls. Sie sagen, dass dringender Novellierungsbedarf besteht; deshalb ist es, denke ich, nicht allein mit einer Anhörung getan.
Der Minister hat zu Recht gesagt: Wir haben zwar eine Notarztversorgung und jeder kann damit rechnen, dass er, wenn er verunfallt oder wenn er den Notarzt braucht, auch einen Notarzt findet. Aber, Frau Dr. Hüskens, es liegt schon in unserer Gesetzgebungskompetenz, noch einmal darüber nachzudenken, ob die damals im Jahr 2006 getroffene Kann-Regelung richtig war, nach der sich Krankenhäuser als Leistungserbringer zurückziehen können.
Es ist so - das hat Herr Kurze auch schon gesagt -, dass sich bis auf die - das kann ich noch einmal ansprechen - Asklepios-Klinik in Weißenfels alle privaten Krankenhäuser aus dieser Versorgung zurückgezogen haben.
Es war nicht nur der VdEK, der dargestellt hat, dass man für eine 24-stündige Notarztbereitschaft, die aus Bayern kommt, einen Spitzenwert in Höhe von 1 500 € zahlen muss, sondern es wurde von fast allen anderen Kassen dargestellt, dass es eine Steigerung um 25 % gegeben hat und dass man extra eine Notarztbörse einrichten musste, um qualifizierte Notärzte gerade am Wochenende bereitstellen zu können.
Auch ich verspreche mir viel von einer Anhörung, aber ich denke - wir haben hohe Erwartungen geweckt -, dass wir ordentlich beraten und dann auch von unserer Gesetzgebungskompetenz als Landtag Gebrauch machen sollten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Regierungskoalition ist in seiner Schlichtheit bemerkenswert.
Nach dem Vortrag von Herrn Kurze habe ich natürlich eine Frage, auch an Frau Dr. Hüskens: Wer hat dieses komische Gesetz bloß beschlossen?
Es ist mir fast rätselhaft. Ich kann mich aber noch daran erinnern, dass unmittelbar vor der Beschlussfassung zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss eine wesentliche Änderung eingebracht wurde, die weder die damalige Staatssekretärin noch die die Regierung tragenden Fraktionen erläutern konnten. - Okay.
Die Landesregierung soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen Bericht erstatten zu den Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes. Dafür haben Sie, meine Damen und Herren von den Fraktionen von CDU und SPD, Fragen formuliert, die zwar vom Thema her Knackpunkte ansprechen, die aber weder die Komplexität der Problematik erfassen, noch Ursachen erfragen und eigentlich auch keine umfassende Antwort erwarten lassen.