Protocol of the Session on March 19, 2010

Die Landesregierung soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen Bericht erstatten zu den Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes. Dafür haben Sie, meine Damen und Herren von den Fraktionen von CDU und SPD, Fragen formuliert, die zwar vom Thema her Knackpunkte ansprechen, die aber weder die Komplexität der Problematik erfassen, noch Ursachen erfragen und eigentlich auch keine umfassende Antwort erwarten lassen.

Das ist uns zu wenig. Die Befassung mit dem aufgegriffenen Thema ist jedoch ohne Zweifel recht dringend. Das zeigen auch die Reaktionen auf diesen Antrag.

Die Fraktion DIE LINKE hat im Sommer 2009 eine Mitteilung im VdEK-Report zum Anlass genommen, sich näher mit den realen Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes zu beschäftigen. Unsere Erkenntnis aus diversen Gesprächen mit Akteuren und Verantwortlichen im Rettungsdienst ist, dass das Problem des Rettungsdienstes sehr viel komplexer ist, als es Ihr Antrag vermittelt. Daraus resultiert auch unser Änderungsantrag.

Die Antwort auf die Frage unter dem ersten Spiegelstrich Ihres Antrages kann nur lauten: von 23 auf 14 Einsatzleitstellen. Das ist übrigens der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom August 2009 zu entnehmen. Das Wesentliche ist hierbei aber doch die Frage, warum die Landesregierung die Verordnungsermächtigung in § 5 zur Reduzierung der Zahl der Einsatzleitstellen nach einer freiwilligen Phase nicht genutzt hat. Gibt es dafür vielleicht sachliche und einleuchtende Gründe? Wenn ja, welche?

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass in Sachsen die Zahl der Einsatzleitstellen von 20 auf fünf, in Brandenburg von acht auf fünf, in Schleswig-Holstein von neun auf sieben reduziert wurde. Uns ist nicht bekannt, dass infolge dieser Reduzierung der Zahl dieser Einsatzleitstellen die Notfallrettung nicht mehr funktioniert. Auf die Synergieeffekte hat der Minister hingewiesen.

Die Reduzierung der Anzahl der Einsatzleitstellen steht jedoch in einem direkten Zusammenhang mit den Investitionen zur Einführung des Digitalfunks im Rettungsdienst. Wenn der Herr Innenminister, wie es in der „Volksstimme“ vom 13. März 2010 zu lesen war, Verzögerungen bei den Rettungsdiensten befürchtet, dann

ergeben sich daraus auch mit Blick auf die im Rahmen einer Selbstbefassung im Ausschuss im Oktober 2006 erörterten Probleme zumindest zwei Fragen.

Erstens. Der Staatssekretär Herr Erben legte damals im Ausschuss dar, dass die Einführung des Digitalfunks ein gemeinsames Projekt des Bundes und der Länder sei und dass dem Land verhältnismäßig geringe Kosten entstünden. Die Einführung des Digitalfunks werde über den Zeitraum bis zum Jahr 2010 Investitionen in Höhe von insgesamt 120 Millionen € erfordern. Die Mittel seien im Haushalt veranschlagt. Die Kosten für den Betrieb des Netzes hätten dann der Bund zu 38 % und die Länder zu 62 % zu tragen. Eine Umlage von Kosten auf die Träger des Rettungsdienstes erwähnte er nicht. Wie ist das nun konkret? Wer bezahlt das?

Zweitens. Ist es richtig, dass nunmehr in 14 Einsatzleitstellen die neue Technik einzubauen ist und dass die Kostenträger des Rettungsdienstes, hierbei vor allem die Beitragszahler der Krankenkassen, die Untätigkeit von Landkreisen und Landesregierungen bezahlen sollen?

Der dritte Anstrich in Ihrem Antrag, wie die Schiedsstelle besetzt ist, lockte bei mir ein müdes Lächeln hervor. Schauen Sie einfach in die Verordnung zum Gesetz: zwei zu zwei zu zwei und eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender.

Ein Kostenträger hat zur Zusammensetzung der Schiedsstelle eine Organklage eingereicht. Ich möchte die Situation gar nicht bewerten, aber wir halten es schon für wichtig, die Beweggründe der Landesregierung für diese Ausgestaltung und Zusammensetzung der Schiedsstelle zu erfahren.

Ein letzter Punkt. Im Antrag der Koalitionsfraktionen wird nach der Situation der Notärzte gefragt. Wenn ich die Notarztbörse und die dort nachzulesende Vergütung betrachte, kann die Antwort nur „gut“ lauten. Aber ich denke, dass wir uns über die Verfügbarkeit von Notärzten seit dem Jahr 2007, über die Veränderungen in den Vergütungen seitdem sowie über die Teilnahme der Krankenhäuser an der Notfallversorgung informieren lassen sollten sowie über Möglichkeiten, wie man hierbei zu besseren Lösungen kommen kann.

Wir stellen insofern auch die Frage, ob nicht - natürlich durch das Land moderiert - eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung, wie in Baden-Württemberg, eine Lösung der Notarztproblematik darstellen könnte.

Für meine Fraktion werbe ich bei Ihnen für die Annahme unseres Änderungsantrages; denn ich denke, dass wir mit unseren Fragestellungen die Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes aus dem Jahr 2006 besser erfassen und nach Lösungen suchen können. Ich denke, der Sozialausschuss und der Innenausschuss wären die richtigen Gremien. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Nun noch einmal Herr Kurze, wenn er es denn möchte. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich natürlich darüber, dass am Ende der Plenarsitzung so viel Einigkeit darüber herrscht, die

ses Thema gemeinsam anzugehen. Alle Fraktionen, alle Redner haben das in ihren Reden klargestellt.

Vielleicht ganz kurz noch einmal zur FDP. Frau Kollegin Dr. Hüskens, es geht nicht nur um die Folgen des Wechsels; denn der Wechsel ist in der momentanen Situation fast überall praktisch vorprogrammiert. Es geht um die Rechtsunsicherheit jeglicher Ausschreibungen, die jetzt gestartet werden, da alle bisherigen Ausschreibungen beklagt worden sind. Kein Klageverfahren wurde bisher abgeschlossen. Wir haben also ein Problem im System.

Um das System in der momentanen Qualität aufrechtzuerhalten, stellt sich die Frage, wie wir ausschreiben. Diese Frage stellen mittlerweile nicht nur die Landkreise oder die kreisfreie Stadt Magdeburg, sondern diese Frage stellen zu Recht auch die Wohlfahrtsverbände. Einfach zu sagen, es gehe nur um den Wechsel und nicht um das, was danach kommt, halte ich nicht für richtig. Es geht um den Wettbewerb, der mit klaren Kriterien definiert werden sollte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, unserem Antrag zu folgen, und werbe für die Zustimmung zu unserem Antrag. Den Änderungsantrag werden wir ablehnen, da unser Antrag im Großen und Ganzen die Themen anreißt, um die es geht.

Die Einbringungsrede und auch die Debattenreden der Koalitionsfraktionen haben die Probleme so detailliert aufgezeigt, dass wir jetzt eigentlich alle wissen müssten,

worum es geht. Ich hoffe zumindest, dass es so aufschlussreich war. Wir sollten die Sache so aufnehmen, dass wir als Gesetzgeber, wenn eine Änderung nötig ist, nicht noch ein Jahr lang warten. Denn die Legislaturperiode ist noch lang, wir haben noch gut ein Jahr. Ich denke, wir sollten unsere Kraft auch ernst nehmen. - Danke.

Vielen Dank, Herr Kurze. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2509 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Jetzt stimmen wir über den ursprünglichen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/2498 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller und die FDP. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei der Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 21 ist beendet.

Damit ist auch das Ende unserer Sitzung gekommen. Der Landtagspräsident beruft den Landtag zu seiner 40. Sitzungsperiode für den 29. und 30. April 2010 ein. Ich wünsche allen ein angenehmes Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 13.41 Uhr.