Protocol of the Session on March 19, 2010

Es spiegelt sich am Ende wider, dass unser Gesetz in Sachsen-Anhalt zu einem Problem wird, was die Ausschreibungsbedingungen angeht. Die Landkreise können die Leistung Rettungsdienst momentan nicht rechts

sicher ausschreiben. Es herrscht Rechtsunsicherheit für die Landkreise und die Leistungserbringer, wobei letztere noch zusätzlich das Investitionsrisiko für die Rettungstechnik tragen.

Fazit: Synergieeffekte etwa für den Katastrophenschutz und das Ehrenamt spielen keine Rolle mehr. Das Knowhow für den Katastrophenschutz, das aus dem Rettungsdienst kommt, wird nicht mehr gesehen. Dadurch, dass in Sachsen-Anhalt anders als in anderen Ländern diese Dienstleistungen alle sechs Jahre neu vergeben werden müssen, könne langfristige Investitionen in Gebäude und Technik nicht angemessen berücksichtigt werden. Damit fehlt etwa den freigemeinnützigen Hilfsorganisationen Planungssicherheit.

Am Rande sei noch Folgendes angemerkt. Man stelle sich vor, was wäre, wenn man ein Krankenhaus auch nur befristet alle sechs Jahre zulassen würde.

Das Ausschreibungsverfahren führt am Ende dazu, dass selbst dann, wenn ein Leistungserbringer zur vollen Zufriedenheit aller die Rettungsdienstleistung erbringt und sogar die Kostenträger dessen Kosten für angemessen erachten, dies für den Leistungserbringer nicht die Gewähr bietet, auch zukünftig die Leistung erbringen zu können.

In Thüringen dagegen gibt es die Möglichkeit, wenn dieser von mir beschriebene Fakt vorliegt, Vergaben für bis zu 18 Jahre durchzuführen.

In der Konsequenz hieraus wird in unserem Land Personal nur befristet beschäftigt, sodass sich die Personalrekrutierung immer schwieriger gestaltet, da junge Menschen immer weniger bereit sind, sich zu solchen Bedingungen hier niederzulassen und zu arbeiten.

Der Rettungsdienst ist also mehr als eine Dienstleistung. Ich persönlich verstehe ihn eher als eine hoheitliche Aufgabe, ähnlich die der Feuerwehr und der Polizei.

In Sachsen wird der Rettungsdienst im so genannten Blaulicht-Gesetz zusammen mit dem Katastrophenschutz ausgeschrieben, um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen.

Da diese Fragen in ganz Deutschland diskutiert werden, sollte dies im SGB V näher beleuchtet werden. Es geht um die Frage: Ist der Rettungsdienst eine reine Transportleistung oder eine medizinische Leistung?

Sehr geehrte Damen und Herren! Die aufgeworfenen Fragen bedürfen schnellstens der Klärung. Ob dies durch entsprechende Erlasse oder Informationsschreiben der Landesregierung erfolgen kann oder ob möglicherweise eine Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes notwendig ist, wird der Bericht der Landesregierung zeigen. Je nachdem, wie dieser Bericht ausfällt, könnte überlegt werden, den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit einzuräumen, die bestehenden Verträge mit einem ministeriellen Erlass befristet zu verlängern, bis die erforderliche Klärung herbeigeführt wird.

Wir sind als Abgeordnete des Landes Sachsen-Anhalt gewählt - in Vollzeit; das will ich noch einmal betonen - und haben den hier lebenden Menschen gegenüber eine Verantwortung. Dieser Verantwortung sollten wir gerecht werden. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, damit wir diese Fragen erörtern und am Ende auch klären können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kurze. Möchten Sie Fragen beantworten? - Die erste Frage kommt von Herrn Gallert.

Bitte, Herr Gallert, fragen Sie.

Herr Kurze, es ist eher eine Zwischenintervention; aber das können Sie dann selbst beurteilen.

Wir freuen uns ausdrücklich, dass Sie inzwischen die Argumentation, die wir bei der Verabschiedung des Rettungsdienstgesetzes vorgebracht und zur Abstimmung gestellt haben, nachvollziehen können.

An einer anderen Stelle mache ich mir ernsthaft Sorgen, Herr Kurze. Sie haben aus Ihrer Erfahrung berichtet, wie die privaten Rettungsdienstanbieter offensichtlich mit dem entsprechenden Personal umgegangen sind. Ich gehe einmal davon aus, dass das, was Sie hier berichtet haben, den Erfahrungen entspricht, die Sie gesammelt haben. Sie sagten, dass nach einem Jahr Änderungskündigungen kämen, die Beschäftigten in ihrer Entlohnung heruntergestuft würden usw. usf. Das haben Sie pauschal für all diese Anbieter erklärt.

Ich habe dabei die ganze Zeit Frau Take angeschaut. Hätte sie zugehört, wäre ihr Blutdruck sicherlich bis kurz vor dem Herzinfarkt angestiegen; denn Sie haben die Arbeitgeber in einem Licht dargestellt, das schon tiefschwarz gewesen ist. Ich hoffe, dass Sie das in Ihrer Fraktion überstehen, Herr Kurze.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Herr Gallert, wissen Sie, Sie machen es jetzt wieder wie heute schon den ganzen Tag und wie es Ihnen andere Redner mehrmals vorgehalten haben, indem Sie die Dinge immer halb vortragen, halb ausreden oder am Ende auch nur halb beleuchten.

Ich habe in meiner Rede gesagt, dass ich als ehrenamtlicher Katastrophenschützer aus eigener Erfahrung weiß, wie viel Ehrenamt nötig ist, um diese Leistungen in unserem Land zu erbringen. Ich habe an einer anderen Stelle meiner Rede gesagt, dass wir aus anderen Bundesländern wissen, was passiert ist, wenn ein privater Anbieter oder ein europäischer Mitbewerber nach einem Jahr Betriebsübergang das Personal übernommen hat.

Tun Sie doch nicht immer so, als ob Sie die Weisheit mit so großen Löffeln

(Herr Gallert, DIE LINKE: Überhaupt nicht!)

zu sich genommen haben; denn das ist dem Thema nicht angemessen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kurze, möchten Sie noch die Frage von Herrn Kosmehl beantworten?

Da vorn sitzt er. Ich habe ihn gar nicht gesehen. - Ja, gern.

(Herr Stahlknecht, CDU: Das ist aber schwierig!)

Er ist doch nicht zu übersehen.

(Heiterkeit)

Er hat aber den Platz gewechselt.

Herr Kollege Kurze, ab und zu muss man auch mal aufrücken.

(Heiterkeit)

Ich habe nur eine Verständnisfrage. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie es präferieren würden, wenn ein jetzt auslaufender Vertrag, weil der sechsjährige Ausschreibungszeitraum beendet ist, durch einen ministeriellen Erlass befristet verlängert würde?

Herr Kosmehl, ich habe aus den Schreiben mehrerer Kommunen zitiert, die darum gebeten haben, bis zur Klärung der Rechtsunsicherheit über diese Frage nachzudenken. Diese Schreiben liegen auch Ihrer Fraktion vor. Sie sind gestern in diesem Haus eingegangen.

Ich halte es durchaus für wichtig, diese Frage auch dahin gehend zu prüfen. Denn wir brauchen Rechtssicherheit im System. Es darf nicht sein, dass jede Ausschreibung infrage gestellt wird. Am Ende möchten auch Sie, falls Sie rausgehen und umfallen, innerhalb von zwölf Minuten den Notarzt bei sich haben. Von daher, denke ich, sollten wir die Sache wirklich ernst nehmen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kurze. - Nun erteile ich Herrn Minister Bischoff das Wort, um für die Landesregierung zu sprechen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn eine Feststellung treffen, weil das, was heute und in den letzten Wochen in den Zeitungen stand, mancher Bürgerin und manchem Bürger im Land den Eindruck vermitteln könnte, dass in einer Notfallsituation der Rettungsdienst nicht rechtzeitig da sein würde. Dem ist auf keinen Fall so. Die Bürgerinnen und Bürger im Land Sachsen-Anhalt können sich darauf verlassen, dass der Rettungsdienst in der entsprechenden Zeit da sein wird und auch die ärztliche Versorgung gegeben sein wird.

Zugegebenermaßen gibt es Probleme, die auf den Tisch kommen. Herr Kurze hat sie eben alle gut beschrieben. Diese Probleme hängen aber nicht alle mit dem Rettungsdienstgesetz zusammen; denn in der Zwischenzeit sind Entwicklungen eingetreten, die nicht über das Rettungsdienstgesetz geregelt werden können. Ich nenne dazu nur den Ärztemangel, der auch auf das notärztliche Personal im Rettungsdienst durchschlägt. Das lässt sich

nicht allein mit dem Rettungsdienstgesetz regeln, aber wir müssen darauf reagieren.

Von daher sind in diesem Antrag - das halte ich für richtig -, aber auch in dem Änderungsantrag der LINKEN viele Fragen aufgeworfen worden, die schon in den Landtag gehören. Deshalb soll der Antrag in den Innenausschuss überwiesen werden.

Was die Frage des Digitalfunks angeht, so haben wir, als wir in der letzten Wahlperiode darüber diskutiert haben, damit gerechnet, dass der Digitalfunk in drei, vier Jahren eingeführt sein wird. Nun stellen wir fest, dass das bei Weitem noch nicht der Fall ist. Das hat sicherlich auch Auswirkungen auf die Leitstellenproblematik im Rettungsdienst. Diesbezüglich gibt es Zeitungsmeldungen, die besagen, dass das noch länger dauern könnte als bis zum Jahr 2012.

Darüber muss man im Ausschuss sprechen. Wir werden auch darüber berichten.

Als wir das damalige Gesetz beschlossen haben, sind wir davon ausgegangen, dass die Träger, also die Kommunen und die Landkreise, in der Zwischenzeit ihre Verantwortung nutzen und selbst Leitstellenbereiche finden, und zwar nicht nur dort, wo es landkreisübergreifend ist, sondern sich auch zusammenschließen. Man merkt, dass das ein zäher Prozess ist, auch nach der Neubildung der Landkreise.

Das hängt sicherlich auch damit zusammen, dass der Rettungsdienst für die Landräte ein wichtiges Instrument ist. Manchmal ist es auch eine Art, um darzustellen, welchen Einfluss der Landrat hat. Diesbezüglich machen uns Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein schon einiges vor. Von daher ist es wichtig, noch einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden zu sprechen und zu fragen, warum das so schwierig ist.

Im Burgenlandkreis wurde das zusammengeführt, indem eine Regionalleitstelle betrieben wird.

(Zuruf von Frau Fischer, SPD)

- Genau, Frau Fischer. - Dort kommt es zu einer jährlichen Kosteneinsparung von 1,4 Millionen €. Man sieht also, dass bei einer Zusammenlegung Kosteneinsparungen möglich sind.