Protocol of the Session on March 19, 2010

Dabei ist natürlich auch die Frage: Wie wurde das festgestellt? Das beginnt über die Information von den Unternehmen und geht bis hin zu privaten Bürgerinitiativen. Mir sind Fälle bekannt, in denen die Leute an den Türen klingeln und fragen: Habt ihr schnelles Internet?

(Herr Tullner, CDU: In Quedlinburg! - Heiterkeit)

- Das ist nicht in Quedlinburg so, Herr Tullner. Das ist insbesondere auf dem Lande ein Problem. Deswegen ist für mich, bevor wir hierfür Geld ausgeben, bevor wir

Breitbandprogramme auflegen, der Hauptpunkt, dass wir erst einmal eine Landkarte haben, die den genauen Bedarf darstellt.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU - Zuruf von Herrn Franke, FDP)

Ich vermute, dass diesbezüglich noch viel Arbeit vor uns liegt.

Der Herr Minister hat gesagt: 76 Kommunen haben Fördermittel beantragt; 46 Kommunen haben bereits Fördermittel bekommen; das Zuwendungsvolumen liegt bei 6,5 Millionen €.

Jawohl, meine Damen und Herren, damit sind wir mit den anderen Bundesländern auf Augenhöhe. Wir müssen in der Tat schauen, dass wir das Geld, das es dabei auszugeben gilt, auch sinnhaft ausgeben, nicht dass wir, wie gesagt, feststellen, dass die Leitung vielleicht unnütz war. Ich erinnere an die alten Glasfaserleitungen, die heute nicht mehr die modernsten Technologien vertragen bzw. sich als Flaschenhals bei der Datenübertragung zeigen.

Deswegen ist es wichtig, dass wir, wenn wir entscheiden, richtig entscheiden. Dazu sage ich Ihnen auch: Daher warte ich lieber vier Wochen länger und treffe die richtige Entscheidung, als voreilig irgendwelche Straßen aufzureißen und danach festzustellen, es wäre auch mit einem Funkmast über ein Funknetz möglich gewesen.

Ich denke, es ist sinnhaft, darüber im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zu debattieren bzw. den Bericht zu erhalten. Ich halte es nicht für notwendig, alle anderen Ausschüsse, die hier vorgeschlagen worden sind, in dieses Verfahren einzubeziehen. Es geht um eine Unterrichtung. Ich glaube, dass es ausreichend ist, das im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft zu tun.

Deswegen werden wir dem Erweiterungsantrag der LINKEN nicht zustimmen, sondern gehen davon aus, dass diese Information, die im Ausschuss stattfindet, dann auch die anderen interessierten Abgeordneten erreichen wird. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU und von Frau Budde, SPD)

Vielen Dank, Herr Thomas. - Jetzt bitte noch einmal Herr Franke.

Ich bin doch über die breite Zustimmung überrascht und wollte schon auf die Rede verzichten.

(Zustimmung bei der CDU)

Aber noch ein Satz. Herr Minister, Sie sprachen von der Dynamik, die wir im Breitbandausbau haben. Dazu muss ich sagen: Mir kommt das eher wie eine sehr zähe Entwicklung vor.

Wir haben die 37 Millionen € im K-II-Programm für den Breitbandausbau sicherlich mit großer Begeisterung zur Kenntnis genommen, wollten auch schon die Ärmel hochkrempeln und loslegen. Aber wenn man sich das jetzt ansieht und weiß, dass im Jahr 2009 und bis jetzt keine Gelder abgeflossen sind - die 2,8 Millionen € sind nur die bisher bewilligten Projekte -, dann frage ich mich ernsthaft, wo die Dynamik dahinter ist. Vor allen Dingen stellt sich die Frage - ich hoffe, darauf im Ausschuss

endlich eine Antwort zu bekommen -, wie wir das bis 2011 mit 37 Millionen € noch hinbekommen können.

(Minister Herr Dr. Haseloff: Schaffen wir!)

Deshalb freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. - Danke für die Zustimmung.

(Zustimmung bei der FDP, von Herrn Steinecke, CDU, und von Herrn Kurze, CDU)

Vielen Dank, Herr Franke. - Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2512 ab. Wer stimmt dem zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Damit stimmen wir jetzt über den Ursprungsantrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/2494 ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und Tagesordnungspunkt 20 ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Beratung

Wirkungen des Rettungsdienstgesetzes

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2498

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2509

Ich bitte zunächst Herrn Kurze, den Antrag einzubringen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 2006 wurde in Sachsen-Anhalt das damals geltende Rettungsdienstgesetz mit dem Ziel novelliert, eine höhere Effizienz und Einsparungen zu erreichen.

Stellen wir uns vor, es gäbe keinen funktionierenden Rettungsdienst: ein akuter medizinischer Notfall und keine Notrufnummer, die gewählt werden kann. Es läuft einem der kalte Schauer über den Rücken, wenn man darüber nachdenkt, was ohne Rettungsdienst wäre.

Seit das Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft trat, ist viel geschehen. Eine Kreisgebietsreform ist vollzogen worden, die bereits zu einer Reduzierung der Zahl der Leitstellen entsprechend der Zahl der neuen Landkreise führte. In einem weiteren Schritt sollte kreisübergreifend zusammengearbeitet werden, wobei eine Einteilung in nur zwei Leitstellenregionen von allen Beteiligten als praxisfern abgelehnt wird.

Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass die integrierten Leitstellen begrüßt werden. Wenn man eine Trennung von Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz auf der einen Seite sowie dem Rettungsdienst auf der anderen Seite vornehmen würde, hätten wir doppelte und dreifache Leitstellenstrukturen. Diese würden dementsprechend auch doppelte und dreifache Kosten produzieren.

Die Errichtung des Digitalfunknetzes war bis 2010 geplant und ist wegen Verzögerungen auf Bundes- und Länderebene für Ende 2012 konzipiert.

Die Krankenkassen lehnen die vollständige Kostenübernahme, wie von Herrn Innenminister Hövelmann vorgeschlagen, ab. Die Hilfsorganisationen können es nicht, da es sich bei der Erbringung des Rettungsdienstes um eine Leistung handelt, die kostendeckend, aber nicht gewinnbringend ist, und ein Wohlfahrtsverband für derartige Aufgaben auch keine Rückstellungen erwirtschaften darf.

Wenn die Regierung die Einführung des Digitalfunks neben der Polizei und der Feuerwehr zur optimalen Verständigung im Ernstfall im Rettungsdienst wünscht, sind Vorschläge für die Finanzierung nötig.

Ein Hauptproblem für den Rettungsdienst in SachsenAnhalt ist die Bereitstellung von Notärzten. Der Ärztemangel in Krankenhäusern und die Folgen des Bundesarbeitszeitgesetzes, die zur Kostenlast für Krankenhäuser führten, sind unter anderem als Ursache zu nennen.

Nur noch 18 von 50 Krankenhäusern beteiligen sich an der Notfallrettung und nur noch wenige an der Weiterbildung von Ärzten für Notfallmedizin. Andererseits gibt es Krankenhäuser, die vertraglich mitwirken und sogar damit werben, eine Weiterbildung auf diesem Fachgebiet anzubieten. Vielleicht könnte eine Änderung des Krankenhausgesetzes des Landes helfen, wenn Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan aufgenommen werden wollen, verpflichtet werden, sich in angemessenem Umfang an der Gestellung von Notärzten zu beteiligen.

Ein weiteres großes Problem wird von den im Rettungsdienst zugelassenen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser und DLRG beklagt, nämlich das Vergabeverfahren. Das Vergabeverfahren im Rettungsdienst stellt die Kommunen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen der Zivil- und Verwaltungsgerichte sowie Verfahren auf europäischer Ebene vor die schier unlösbare Aufgabe, den Rettungsdienst rechtsfehlerfrei zu vergeben. Nach Ansicht der Hilfsorganisationen führt die Auswahl des billigsten Angebots dazu, dass gemeinnützige Leistungserbringer durch Lohndumping verdrängt werden. Unternehmer, die untertariflich bezahlen, können ihre Leistung kostengünstiger anbieten.

Bei der Abgabe des Angebots müssen die gemeinnützigen Hilfsorganisationen ihre Kalkulation der Gesamtkosten mit dem vorhandenen Personal und der vorhandenen Technik auf die gesamten sechs Jahre der Leistungserbringung beziehen. So ist von Ausschreibungsbeginn an klar, dass allein beim Personal eine unredliche Preisunterbietung durch den gewerblichen oder europäischen Mitbewerber vorprogrammiert ist, da es im Angebotsverfahren bei den privaten Mitbewerbern und europäischen Mitbewerbern nicht einmal des Nachweises bedarf, dass entsprechendes Personal zur Aufgabenerledigung vorhanden sein muss. Es genügt eine einfache Erklärung, im Falle der Beauftragung, also des Gewinnens der Ausschreibung im Rahmen des Betriebsübergangs das vorhandene Personal des bisherigen Leistungserbringers zu übernehmen.

Aus anderen Bundesländern wissen wir mittlerweile, dass dann nach einem Jahr alle Beschäftigten Änderungskündigungen erhalten und dann mit erheblich gesenkten Vergütungen die Leistung erbringen sollen. Auf die unterlegenen Hilfsorganisationen kommt dann noch die gesetzlich vorgeschriebene Zahlung von Abfindungen für das ausgeschiedene Personal zu. Da sie als gemeinnützige Hilfsorganisationen auch hierfür keine

Rückstellungen bilden dürfen, ist der finanzielle Kollaps für Kreisverbände vorprogrammiert.

Die Hilfsorganisationen, die sich sonst selbstverständlich dem Wettbewerb untereinander und gegenüber anderen stellen, haben sich kürzlich aufgrund dieser Situation in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, da sie sich erstmals in ihrer Existenz bedroht sehen.

Des Weiteren bringen die europäischen Mitbewerber zwar die Einsatzgruppe für den Massenanfall auf dem Papier mit. Wo aber sind die ehrenamtlichen Helfer des Katastrophenschutzes? Woher sollen die ehrenamtlichen Katastrophenschützer kommen, wenn die Hilfsorganisationen ASB, DRK, Johanniter, Malteser und DLRG mit ihren 6 667 Hauptamtlichen und 10 441 ehrenamtlichen Mitarbeitern nicht mehr da sind?

Dies kann ich als ehrenamtlicher Helfer im Katastrophenschutz aus eigenem Erleben nur bestätigen. Sicher lässt sich der Katastrophenschutz auch anders organisieren, zum Beispiel dadurch, indem man ihn zukauft wie den Winterdienst. Es stellt sich aber die Frage, ob wir das wollen.

Was wäre mit den verletzten Kindern bei dem Busunfall vor Kurzem in Dessau gewesen, was wäre in Nachterstedt passiert, wenn die Wohlfahrtsorganisationen nicht kreisübergreifend ihre Helfer des Katastrophenschutzes zum Einsatz gebracht hätten? Oder denken Sie an den Brand im Altenheim in Wernigerode. Es mussten Kräfte aus Goslar kommen, weil es in Wernigerode keine SEGEinsatzgruppe mehr gab. Was wären unsere Freibäder und Seen ohne die Ehrenamtlichen aus der Wasserrettung?

Im Landkreis Mansfeld-Südharz haben Streitigkeiten über die Ausschreibung bereits zu Verfahrenskosten von 160 000 € geführt. Der Rechtsstreit ist noch nicht beendet. Ausschreibungen können sogar von Klägern angegriffen werden, die sich an dem Verfahren gar nicht beteiligt haben. Diese Bedingungen führen dazu, dass in Halle die Rettungsdienstleistung derzeit immer nur für drei Monate ausgeschrieben wird.

Ein Gericht fordert die Ausschreibung nach der Verdingungsordnung für Leistungen und handhabt dabei die Rettungsdienstleistung als reine Dienstleitung, ohne dabei zu berücksichtigen, dass die Landkreise auch einen Katastrophenschutz und eine Einsatzgruppe für einen Massenanfall von Verletzten vorhalten müssen. Ja, es wird sogar explizit ausgeschlossen, dass diese zusätzlich und im Rahmen eines hohen ehrenamtlichen Engagements erbrachten Leistungen in die Ausschreibungen einfließen dürfen.

Ein Widerspruch in sich ist auch, dass nach der monetären Ausschreibung, bei der bereits der Preis für die Leistungserbringung genannt wurde, die Verhandlung um den Preis erneut beginnt.

In einem jüngst ergangenen Urteil des Landesverwaltungsgerichts wurde darüber hinaus beschlossen, dass die Leistungen des Rettungsdienstes und der Einsatzgruppe für den Massenanfall nicht zwingend getrennt werden wollen. Zwei andere Gerichtsinstanzen kamen hingegen zu völlig anderen Urteilen.

Es spiegelt sich am Ende wider, dass unser Gesetz in Sachsen-Anhalt zu einem Problem wird, was die Ausschreibungsbedingungen angeht. Die Landkreise können die Leistung Rettungsdienst momentan nicht rechts