Protocol of the Session on February 18, 2010

Ich wollte ihm wirklich noch eine Frage stellen. Entschuldigung.

Bitte stellen Sie jetzt die Frage, Herr Czeke.

Aber bei 1,60 m Schiffbarkeit und Tourismus. Da können wir uns nicht ohne Ideologie streiten, weil wir zwischen Magdeburg und Geesthacht den Elbe-Seitenkanal haben. Den gibt es schon. Da haben wir die 1,60 m. Jetzt einmal meine Frage an Sie: Kann ein Bundesstaatssekretär Naturgesetze außer Kraft setzen?

Sie meinen den sehr geehrten Herrn Staatssekretär Ferlemann.

Meinetwegen, ja.

Macht der nicht.

Okay. Dann kann er es aber auch nicht ändern, dass wir zu wenig Niederschlag haben. Das heißt, wir können die Elbe dann nicht schiffbar halten.

(Herr Dr. Schrader: Das erzählen wir Ihnen mor- gen!)

Dann haben wir das große Problem. Hätte die ehemalige Diktatur der Arbeiter und Bauern die Elbe schiffbar gemacht, ginge es nur mit Staustufen. Wären Sie dann nicht hier und heute am Rednerpult gewesen und hätten gesagt, was für einen Umweltfrevel haben denn die da getan?

Da wäre ich nicht so sicher.

Und im Winter frieren ohnehin die Binnenschiffe ein. Aber über den Rest diskutieren wir garantiert morgen.

Sehr geehrter Herr Czeke, ich danke Ihnen, dass Sie mir ein Stückchen eine Brücke bauen wollen.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Gern!)

Aber ich nutze sie nicht. Ich sage Ihnen auch, warum. Weil die Staustufen Geschichte sind. Die baut weder eine schwarz-gelbe noch eine rot-grüne oder eine lila-rote Regierung. Das ist weg. Sie haben Recht damit. Physikalische Gesetzmäßigkeiten aufgrund des Wassermangels lassen sich nicht außer Kraft setzen.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Ja! )

Das ist so. Deswegen sprachen wir auch von 345 Tagen und nicht von 365 Tagen.

(Zuruf von Herrn Heft, DIE LINKE: 210 Tage!)

Vielen Dank. - Jetzt stellt Herr Franke eine Frage. Bitte schön, Herr Franke.

Sehr geehrter Herr Kollege Scheurell, in Ergänzung zu den Fragen von Herrn Heft sind mir auch zwei Fragen gekommen, die Sie vielleicht beantworten können. Können Sie mir sagen, wie der Zustand der Gleisanlagen in Sachsen-Anhalt vor 20 Jahren war und wie viele Milliarden in den Schienenausbau in Sachsen-Anhalt geflossen sind?

Das kann ich Ihnen sagen. Das ging ratatat-bum, ratatatbum, bum-bum.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Dann kann ich Ihnen sagen - also nicht dass wir uns falsch verstehen -, dass ich genauso wie Manfred Schell damals für den Erhalt der Deutschen Reichsbahn gestimmt hätte. Das sage ich Ihnen ganz offen; denn manches, was durch die Privatisierung passiert ist, ist nicht zum Vorteil für die Eisenbahn geschehen.

(Zustimmung von der SPD)

Aber Sie haben vollkommen Recht, sehr geehrter Herr Franke. Das Schienennetz und was dort infrastrukturell passiert ist, hat einen derartigen Aufschwung erlebt, wie es - - Ich halte mich jetzt mit Vergleichen zurück. Sie können sich denken, in welchen Zeiten das noch so ausgebaut wurde.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Weitere Fragen sehe ich nicht. - Herzlichen Dank, Herr Scheurell, für Ihren Beitrag und die Beantwortung der Fragen. Herr Dr. Köck, Sie wollen etwas zur Geschäftsordnung sagen.

Wir haben einen Zeitvorsprung. Ich nehme an, dass die Geschäftsführer der Fraktionen heute frühestens um 17 Uhr darüber beraten werden, welche der für morgen geplanten Tagesordnungspunkte vorgezogen werden. Es wäre sinnvoll, wenn wir die Debatte über die Problematik der Saale jetzt gleich anschließen würden.

(Zurufe von der CDU und der FDP: Nein!)

Es ist ein Geschäftsordnungsantrag vom Abgeordneten Herrn Köck gestellt worden. Wer möchte das?

Herr Vorsitzender, würden Sie bitte den Abstimmungsgegenstand noch einmal kennzeichnen. Der ist nicht bei allen Abgeordneten ankommen.

Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Herr Dr. Köck von der Partei DIE LINKE hat mit einem Antrag zur Geschäftsordnung beantragt, aufgrund des großen Zeitvorsprunges den Tagesordnungspunkt 19 jetzt gleich anschließend zu behandeln. Über diesen Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Herrn Dr. Köck wollte ich abstimmen lassen.

Wer stimmt für diesen Antrag? - Zustimmung bei der LINKEN. Wer lehnt ihn ab? - Ablehnung bei der Koalition und bei der FDP. Damit ist der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt worden, meine Damen und Herren.

Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 1 angelangt. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst. Wir verlassen Tagesordnungspunkt 1.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde - Drs. 5/2425

Entsprechend unserer Geschäftsordnung findet jeden Monat eine Fragestunde statt. Es liegt eine Kleine Anfrage vor. Die Frage betrifft Tagespflegepersonen. Ich rufe den Fragesteller auf, den Abgeordneten Herrn Markus Kurze von der Fraktion der CDU. Antworten wird der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Norbert Bischoff. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Finanzierung der Kosten für die Tagespflege gestaltet sich in den Städten und Gemeinden des Landes unterschiedlich. Während einige Leistungsverpflichtete Tagespflegestellen bei der Verteilung der Landeszuweisungen sowie der Zuweisungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach § 11 KiFöG berücksichtigen, lehnen andere dies ab.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welcher Begründung darf ein Leistungsverpflichteter die Berücksichtigung der Tagespflegestellen bei der Verteilung der Zuweisungen des Landes sowie des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ausschließen, und welche Voraussetzungen müssen

im Einzelnen erfüllt sein, damit Tagespflegestellen bei der Verteilung der genannten Zuweisungen berücksichtigt werden?

2. Welche Leistungsverpflichtete im Lande berücksichtigen Tagespflegestellen bei der Verteilung der Zuweisungen und in welcher Höhe erfolgt die Berücksichtigung?

Vielen Dank für Ihre Frage. Ich erteile jetzt dem Herrn Minister zur Beantwortung das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Herrn Abgeordneten Markus Kurze für die Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die leistungsverpflichtete Gemeinde, also die Stadt oder die Verwaltungsgemeinschaft, kann Tagespflegestellen bei der Verteilung der Zuwendungen des Landes und des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach dem Kinderförderungsgesetz ausschließen, wenn sie erstens für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Platz in einer für das Kind zumutbar erreichbaren Tageseinrichtung anbietet oder zweitens für Kinder ab dem dritten Lebensjahr solche Plätze bestehen.

Die Voraussetzungen zur Berücksichtigung dieser Zuweisungen an die Tagespflegestellen sind Folgende:

Erstens die Erlaubnis des Jugendamts bei Unterbringung außerhalb des Haushalts der bzw. des Erziehungsberechtigten von mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate,

zweitens Eignung der Person durch Persönlichkeit, Sachkompetenz sowie Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen,

drittens kindgerechte Räumlichkeiten,

viertens für Nichtfachkräfte im Sinne des KiFöG die erfolgreiche Teilnahme an einem geeigneten Vorbereitungskurs vor Aufnahme des ersten Kindes im Umfang von mindestens 38 Unterrichtsstunden,

fünftens für Nichtfachkräfte im Sinne des KiFöG erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Maßnahme zur fachlichen Qualifizierung vor der Aufnahme weiterer Kinder im Umfang von mindestens weiteren 104 Unterrichtsstunden

sowie eine Vereinbarung der Gemeinde über die Kostentragung mit der Tagespflegeperson und den Eltern.