Der zweite Problemkreis ist bei Kapitel 07 20 - Berufsbildende Schulen/Erwachsenenbildung - zu finden. Die Kürzungen hätten drastische Einschnitte bei der Erwachsenenbildung verursacht. Der Bildungsausschuss hatte deshalb bereits beschlossen, den bestehenden Ansatz für beide Haushaltsjahre um jeweils 250 000 € zu erhöhen. Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Ansätze für beide Haushaltsjahre um jeweils 405 000 € zu
erhöhen, wollten die Koalitionsfraktionen nicht folgen. In der Bereinigungssitzung erhöhte die Koalition den Ansatz aber nochmals um 250 000 € pro Haushaltsjahr.
Diesbezüglich muss eine Korrektur auf Seite 80 der Beschlussempfehlung erfolgen. Dort ist ein Rechenfehler passiert. Bei Titel 685 61 - Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen - erhöht sich der Ansatz für das Jahr 2010 von 1 155 800 € um 1 Million € auf 2 155 800 € sowohl für das Jahr 2010 als auch für das Jahr 2011. Dort steht eine Summe von 2,9 Millionen €. Das würde der Erwachsenbildung sicherlich gut zu Gesicht stehen und die Summe würden sie auch nehmen.
Darüber hinaus wurde die Personalentwicklung, die in diesem Einzelplan eine wesentliche Rolle spielt, natürlich auch von den unterschiedlichsten Gesichtspunkten her thematisiert.
Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Zur Beratung lagen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, ein Schreiben des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit sowie vier Änderungsanträge der FDP-Fraktion vor. Die Diskussion zu diesem Einzelplan war eher verhalten.
Bei Kapitel 08 02 Titel 685 01 - Zuschüsse an die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) - gab es zunächst eine Diskussion um den Wirtschaftsplan, der durch eine Nachveranschlagung von in den Vorjahren nicht abgeflossenen EU-Mitteln zum Zeitpunkt der Haushaltsberatung nicht mehr korrekt war. Auch der Stellenplan wurde auf eine Nachfrage hin angepasst.
In der Bereinigungssitzung wurde dieser Titel auf Antrag der Koalitionsfraktionen für das Haushaltsjahr 2010 um 300 000 € erhöht. Das Land hat Werbespots produziert, mit denen das Binnenmarketing verstärkt werden soll. Diese sollen künftig auch in den privaten Regionalsendern des Landes gezeigt werden. Über den Sinn bzw. Unsinn dieses Vorhabens gab es dann eine längere Diskussion. Letztlich wurde der Antrag aber mehrheitlich angenommen.
Die in der 80. Sitzung des Finanzausschusses von der FDP-Fraktion gestellten Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt. In der Bereinigungssitzung zog die FDP-Fraktion ihre Anträge zurück, da sie gleichlautend mit denen der Koalitionsfraktionen waren.
Die Anträge der Fraktion DIE LINKE, die im Wirtschaftsausschuss behandelt wurden, sollten im Finanzausschuss geprüft werden. In der eigentlichen Sitzung konnte uns das Wirtschaftsministerium noch kein Prüfergebnis mitteilen. Ich muss sagen, dass ich es leider vergessen habe, sie in der Bereinigungssitzung noch einmal aufzurufen. Das tut mir leid.
In der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung fehlt leider die Übersicht über die Kostenerstattungen an die Investitionsbank, obwohl deren Übersendung mehrfach im Ausschuss angemahnt und von den Verantwortlichen zugesagt wurde. Diese sollte im Vorbericht zum Haushaltsplan auftauchen. Sie ist nicht drin. Da sie zugesagt worden war, hoffe ich, dass wir sie bis zur Drucklegung bekommen und sie sich dann darin wiederfindet.
Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft. Auch bei diesem Einzelplan gab es eine Vielzahl von Änderungen. Sie finden sie in der Beschlussempfehlung auf den Seiten 90 bis 99. Sie basieren auf der Beschlussempfehlung des Fachausschusses, auf einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und einem Änderungsantrag der FDPFraktion, dem sogar - man höre und staune - einstimmig zugestimmt wurde. Auch so geschehen noch Zeichen und Wunder.
Darüber hinaus gab es noch eine ganze Reihe von Änderungen durch die Landesregierung. Ein Teil der Änderungen beruht auf Anpassungen an die Modalitäten der EU. Diskussionen gab es hier und dann auch beim Einzelplan 15 zur Umsetzung des Zweiten Funktionalreformgesetzes und dem entsprechenden Übergang der Stellen.
Bei der Beratung über das Kapitel 09 80 - Landesbetriebe der Forstverwaltung, Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt - gab es eine erste Diskussion, die im Zusammenhang mit den im Sondervermögen „Grundstock“ geplanten Waldverkäufen in Verbindung mit Immobilien stand. Die Landesregierung betonte wiederholt, dass es ihr um die Frage gehe, wie mit leerstehenden Immobilien sinnvoll umgegangen werden soll und dass die in diesem Zusammenhang geplanten Waldverkäufe absolute Sonderfälle seien.
Einzelplan 11 - Ministerium der Justiz. Neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung lagen dem Finanzausschuss 18 Änderungsanträge der FDP-Fraktion vor.
Obwohl dem Finanzausschuss zu diesem Zeitpunkt noch kein Konzept vorlag, standen die geplanten Strukturveränderungen zur Diskussion. Den Abgeordneten war es hierbei besonders wichtig, dass Investitionsvorhaben nur an den Standorten durchgeführt werden, die langfristig Bestand haben. Das wurde durch die Justizministerin zugesichert.
Diskussionen gab es auch zu den geplanten Beförderungen im Bereich der Justiz, da hierfür entsprechende Stellen erst geschaffen werden mussten. Die entsprechenden Änderungen finden Sie in der Beschlussempfehlung ab Seite 177.
Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung. Bei Einzelplan 13 gab es sowohl während der Beratung über den Einzelplan als auch in den Bereinigungssitzungen gravierende Änderungen. Es gab insgesamt 19 Anträge der Koalitionsfraktionen, 16 Anträge der FDP-Fraktion und zwei Anträge der Fraktion DIE LINKE.
Ausgehend von der November-Steuerschätzung verringern sich bei Kapitel 13 01 - Steuern - die Ansätze bei den Steuereinnahmen um 1 Million € im Haushaltsjahr 2010. Ursprünglich hatte die Landesregierung geplant, die voraussichtlichen Steuermindereinnahmen aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes bereits in diesem Haushalt mit zu veranschlagen. Das wurde von der CDU-Fraktion abgelehnt und in einen Nachtragshaushalt verschoben.
Diskussionen und wichtige Änderungen gab es bei Kapitel 13 02 - Allgemeine Bewilligungen. Einige wenige seien genannt: So war die Erhöhung der Entnahme aus dem Grundstock im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 11 Millionen € umstritten, da sich hierin auch die Verkäufe von Landeswald widerspiegeln. Ein entsprechender
Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt. Die Zuführungen zur Zukunftsstiftung wurden nach langem Überlegungsprozess in den Koalitionsfraktionen letztlich für beide Jahre auf null gesetzt.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde bei Titel 961 01 - Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen - der Ansatz für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 jeweils von null auf 60 Millionen € erhöht. Damit wurde das Defizit aus dem Haushaltsjahr 2009 übertragen. Zur Erwirtschaftung dessen gibt es auch gleich eine globale Minderausgabe in Höhe von 80 Millionen € für das Jahr 2010 und in Höhe von 40 Millionen € für das Jahr 2011.
Da bei Einzelplan 15 auf die Erhebung des „Wasserpfennigs“ verzichtet wurde, wurde der Ansatz bei Titel 972 01 - Globale Minderausgaben - um zusätzliche 15 Millionen € sowohl für das Haushaltsjahr 2010 als auch für das Haushaltsjahr 2011 erhöht.
Erhöht wurde auch der Ansatz bei Titel 462 02 - Globale Minderausgabe für Personalausgaben - um jeweils 5 Millionen €. Bei dem Titel „Globale Minderausgaben in den Landesbetrieben“ wurden 3 Millionen € für 2010 und 5 Millionen € für 2011 neu eingestellt. Neu eingestellt wurde auch eine globale Minderausgabe für den Vollzug des Funktionalreformgesetzes.
Inhaltliche Diskussionen, verbunden mit einem Antrag der FDP-Fraktion, der aber letztlich abgelehnt wurde, gab es zur Titelgruppe 62 - Strategische Steuerungsinstrumente - und dabei zu den Aufgaben der Investitionsbank. Hier wurde zumindest die Erläuterung konkretisiert.
Bei Kapitel 13 10 - Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern - mussten Mindereinnahmen bei Titel 211 02 - Allgemeine Bundesergänzungszuweisung - in Höhe von 5 Millionen € für 2010 veranschlagt werden und bei Titel 212 01 - Länderfinanzausgleich - in Höhe von 41 Millionen €.
Bei Kapitel 13 12 - Finanzzuweisungen an die Gemeinden - gab es zahlreiche Änderungen und eigentlich bis zur letzten Minute heftige Diskussionen.
Über die Diskussionen und erfolgten Änderungen zu den Suchtberatungsstellen habe ich bereits etwas gesagt, ebenso zu den Mitteln, die von den Kommunen für die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Ausnahmegesetz benötigt werden.
Die Koalitionsfraktionen verständigten sich darauf, die Rückzahlungen von Überzahlungen der Kommunen auf drei Jahre zu strecken. Sie betragen nun 52 Millionen € für jedes Haushaltsjahr. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Rückzahlungen gänzlich zu streichen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Neu ist der Titel 613 14 - Zuweisungen an Gemeinden aufgrund der Kompensationszahlungen des Bundes für den Wegfall der Kfz-Steuer. Die Gemeinden erhalten rund 13 Millionen € in jedem der Haushaltsjahre.
Neu ausgebracht und bis zum 11. Januar 2010 auch diskutiert worden ist der Titel 633 04 - Zuweisungen an Gemeinden zum Ausgleich besonderer Härten - mit einem Ansatz von jeweils 1,157 Millionen € für 2010 und für 2011. Die Erläuterung zu diesem Titel haben Sie sicherlich schon gelesen. Auch so kann man Haushaltspläne interessant gestalten.
Bei Kapitel 13 25 - Schuldenverwaltung - lagen drei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, zwei Ände
rungsanträge der Fraktion DIE LINKE und zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion vor. Im Kern der Debatte ging es um die Höhe der Zinszahlungen in den Jahren 2010 und 2011. Bis zur Bereinigungssitzung verringerten sich die Ansätze um 54,5 Millionen € für 2010 und um 58 Millionen € für 2011.
Die Veränderungen bei Titel 325 01 - Schuldenaufnahmen auf dem Kreditmarkt - es handelt sich um eine Erhöhung um 77,234 Millionen € für 2010 und um 6,36 Millionen € für 2011 - wurden dagegen erst in der Sitzung am 11. Januar 2010 beschlossen.
Im Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - gab es wie auch bei den anderen Einzelplänen Veränderungen bei der Veranschlagung der Stellen. Die weiteren vom Finanzausschuss beschlossenen Änderungen beziehen sich alle auf die Beschlussempfehlung des Fachausschusses. Sie finden sie in der Beschlussempfehlung auf den Seiten 126 bis 145.
Debatten bzw. in erster Linie wohl Erläuterungsbedarf gab es bei Kapitel 14 07 - Städtebau -, bei Kapitel 14 12 - Straßenbau - und bei Kapitel 14 13 - Landesbetrieb Bau.
Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt. Auch hierzu lagen eine Vielzahl von Änderungen in der Beschlussempfehlung des Fachausschusses sowie ein Änderungsantrag der FDP vor, der sich zum Kristallisationspunkt der Debatte entwickelte.
Die FDP-Fraktion beantragte, bei Kapitel 15 02 den Titel 099 84 - Einnahmen aus Wasserentnahmegebühren - im Ansatz für beide Haushaltsjahre auf null zu stellen und bei Titel 893 75 - Zuführungen zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt - den Ansatz für 2010 und für 2011 ebenfalls auf Null zu stellen. Letzterer Titel sollte als Gegenfinanzierung für den Wegfall des Wasserpfennigs dienen.
Zunächst lehnte eine Mehrheit diesen Antrag aus den unterschiedlichsten Gründen ab. In der Bereinigungssitzung gab es dann Anträge der Koalitionsfraktionen, nach denen die Einnahmetitelgruppe 84 - Wasserentnahmeentgelt - gestrichen wurde. Die Koalitionsfraktionen beschlossen zusammen mit der FDP, die geplanten Zuführungen zum Sondervermögen Altlastensanierung entgegen den ausführlich vorgetragenen Bedenken der Landesregierung in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 um jeweils 15 Millionen € zu kürzen. Aufgrund der massiven Bedenken der Landesregierung und der überaus schnellen Reaktion der Bundesverwaltung
- der überaus schnellen, ja - wurden diese Kürzungen in der Sitzung am 11. Januar 2010 wieder rückgängig gemacht und, wie ich bereits sagte, die globale Minderausgabe im Einzelplan 13 aufgestockt.
Diesmal gab es während der Haushaltsberatungen auch beim Einzelplan 16 - Landesrechnungshof - einige kleinere Veränderungen, die sich auf die Absenkung des Ansatzes bei zwei Titeln und eine Änderung im Stellenplan beschränken.
Neu ist der Einzelplan 19. Die Erläuterungen, warum es diesen Einzelplan gibt, hat der Finanzminister in seiner Einführungsrede gegeben. Problematisch bei der Behandlung dieses Planes war die Tatsache, dass es keine Vergleichbarkeit gibt.
Neu in diesem Zusammenhang ist auch das Landesrechenzentrum, das im vergangenen Sommer gegründet wurde. Hierzu gibt es noch eine ganze Reihe offener Fragen. So lassen sich zum Beispiel die Mietaufwendungen nicht abschätzen; sie sind abhängig von der Sanierung des Gebäudes des Finanzamtes in Halle. Insofern beschloss der Finanzausschuss einstimmig, bei Kapitel 19 01 - Landesrechenzentrum - die Zuschüsse für Ausgaben und für Investitionen um insgesamt 1,5 Millionen € für 2010 und um 750 000 € für 2011 zu verringern. Kleinere Änderungen gab es noch bei einigen Fachkapiteln des Einzelplans.
Einzelplan 20 - Hochbau. Bei Kapitel 20 03 - Hochbau Ressorts (ohne Hochschulen) - gab es einige wenige Änderungen. Ebenso gibt es bei Kapitel 20 04 - Hochbau Hochschulen - nur wenige Änderungen. Das können Sie in der Beschlussempfehlung nachlesen.
Zu den Sondervermögen. Änderungen grundsätzlicher Natur gab es auf Antrag der Koalitionsfraktionen beim Einzelplan 51 - Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“. Zum einen wurde der Titel 131 05 - Einnahmen aus dem Verkauf von Forstimmobilien - auf null gesetzt. Zum anderen wurde die Zweckbestimmung bei Titel 131 03 wie folgt geändert: Einnahmen aus Verkaufserlösen von Objekten der Forstwirtschaft. Geändert wurden auch der Ansatz, der um die Ansätze aus Titel 131 05 erhöht wurde, und die Erläuterungen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, den Verkauf der Waldflächen und der Immobilien zu streichen, wurde abgelehnt.
Nun zum Haushaltsgesetz 2010/2011. Hierbei gibt es einige inhaltliche Änderungen, die im Laufe der Haushaltsberatungen auf der Grundlage von Anträgen der Koalitionsfraktionen sowohl in den Fachausschüssen als auch im Finanzausschuss eingearbeitet wurden.
Eine Änderung gibt es bei § 3 Abs. 1. Hier wurde die Höhe der aufzunehmenden Kredite entsprechend den Veränderungen bei der Haushaltsplanung angepasst. So kann das Ministerium der Finanzen im Haushaltsjahr 2010 Kredite bis zur Höhe von 739 241 700 € aufnehmen und im Haushaltsjahr 2011 bis zur Höhe von 540 549 300 €. Neu ist der Absatz 1/1.