Aus der Sicht der SPD-Fraktion war der vorliegende Haushaltsplanentwurf insofern bedenklich, als er eine Neuverschuldung ausweise. Dennoch sei der Haushalts
planentwurf aus der Sicht der SPD-Fraktion ehrgeizig genug, um die Neuverschuldung in Grenzen zu halten. Ein Eingriff in Leistungsgesetze sei bewusst unterblieben und sollte nach Möglichkeit auch künftig unterbleiben. Problematisch sei allerdings die globale Minderausgabe, zu der noch eine globale Minderausgabe für den Personalbereich gekommen sei.
Die FDP-Fraktion betonte, dass sie den Haushaltsplanentwurf 2010/2011 nicht für einen Sparhaushalt halte, zumal seit Monaten bekannt sei, dass die schlimmste aller Wirtschaftskrisen herrsche. Einsparmöglichkeiten sah sie etwa im Bereich der Drittmittelbindung oder durch die Reduzierung der Investitionen auf ein Maß, das dem Durchschnitt des Mittelabflusses der letzten Jahre entspreche. Für einen falschen Ansatz hielt sie es, Mittel für Zwecke einzustellen, für die seit Jahren keine Mittel abgeflossen seien.
Die CDU-Fraktion wies darauf hin, dass ihre Schwerpunkte in den Haushaltsberatungen auf der Umsetzung des FAG, im Bildungsbereich, auf Investitionen sowie auf der Verminderung der Verschuldung liegen würden. Vorrangiges Ziel sei es, die Neuverschuldung so weit wie möglich zu begrenzen.
Zu den Beratungen im Einzelnen. Ich werde diesmal versuchen, wenig Zahlen zu nennen und insbesondere die Diskussionen über die Probleme darzustellen, mit denen wir uns sehr tiefgründig beschäftigt haben und wahrscheinlich noch weiter werden beschäftigen müssen.
Bei Einzelplan 01 - Landtag - Kapitel 01 01 gibt es auf Empfehlung des Präsidenten und des Ältestenrates sieben Änderungen, die von den Koalitionsfraktionen in Form von Änderungsanträgen aufgegriffen wurden.
Eine sich schon über Jahre hinziehende Diskussion gab es über den Ansatz bei Titel 812 15 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen - und hier konkret über den Einbau einer Schrankenanlage im Parkhaus Bärstraße. Begründet wurde die Notwendigkeit des Einbaus einer Schrankenanlage damit, dass der Vermieter auf einer solchen bestehe, um nachvollziehen zu können, dass die Nutzer der vom Landtag angemieteten Parkplätze auch wirklich diese benutzten. Auf mündlichen Antrag der SPD-Fraktion hin wurde letztlich ein Sperrvermerk ausgebracht.
In der Bereinigungssitzung gab es erneut eine Diskussion über den Einbau einer Schrankenanlage. Einen Kontakt mit der Vermieterin hatte es noch nicht gegeben. Die Verwaltung will abwarten, ob es diesbezüglich im ersten Quartal 2010 zu Problemen kommt, wenn also die derzeit gültigen Mietpreise auslaufen. Der Sperrvermerk wurde aufrechterhalten.
Zu Einzelplan 03 - Ministerium des Inneren - lagen dem Ausschuss für Finanzen neben den Änderungsempfehlungen des Ausschusses für Inneres neun Änderungsanträge der FDP-Fraktion vor.
Der Einzelplan hat im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2009 einen Aufwuchs der Ausgaben um einen Betrag von 23,8 Millionen € für das Haushaltsjahr 2010 und um einen Betrag von 27,8 Millionen € für das Haushaltsjahr 2011 zu verzeichnen. Dieser Mehrbedarf resultiert im Wesentlichen aus den steigenden Personalkosten. Aus diesem Grund gab es hierzu eine Debatte, deren
Die einzelnen Ministerien hatten zunächst noch Kosten für die Ausbildungsinitiative und die Nachausbildungsoffensive veranschlagt, obwohl die Landesregierung bereits im Sommer beschlossen hatte, beide Maßnahmen in den Jahren 2010 und 2011 nicht mehr durchzuführen. Da die Kosten nur für einige Ministerien aufgeschlüsselt werden konnten, wurden die Ansätze bei Einzelplan 13 Kapitel 13 02 Titel 462 02 - Globale Minderausgabe für Personalausgaben - bis zur Bereinigungssitzung um einen Betrag von jeweils 5 Millionen € angehoben. Die Ansätze bei Einzelplan 03 wurden entsprechend reduziert.
Auf ein weiteres Problem, das auch im Zusammenhang mit § 18 Abs. 2 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes steht, hat der Landesrechnungshof wiederholt hingewiesen. Bei Kapitel 03 63 Titel 633 08 - Sonstige Zuweisungen an Gemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise für die Aufgaben der Unterbringung von Personen nach dem Aufnahmegesetz - waren Mittel in Höhe von 8 Millionen € für das Jahr 2010 und in Höhe von 8,5 Millionen € für das Jahr 2011 veranschlagt worden.
Ich nehme an - so wurde es auch im Ausschuss interpretiert; ich muss das jetzt vorsichtig sagen; zwar habe ich das Protokoll mehrfach gelesen, jedoch hat es sich mir immer noch nicht gänzlich erschlossen; das gebe ich zu -, dass in die Bedarfsberechnung des Innenministeriums zur Finanzausgleichsmasse ebenfalls Mittel eingeflossen sind, die von den Kommunen für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Aufnahmegesetz benötigt werden.
So war der Stand. Deshalb gab es nun einschließlich der Bereinigungssitzung die Debatte, ob das nun eine Doppelveranschlagung der Mittel ist oder nicht. Erst nach der Aussage des Innenministeriums in der Bereinigungssitzung, dass die Kommunen weit mehr Mittel brauchten, als bei Kapitel 03 63 veranschlagt seien, entschieden sich die Koalitionsfraktionen lediglich für eine Kürzung des Titels 633 08 bei Beibehaltung der entsprechenden Bedarfszuweisung im Einzelplan 13 Kapitel 13 12. Im Haushaltsgesetz wurde dann aber § 18 Abs. 2 ersatzlos gestrichen.
Auf eine dritte Debatte sei noch hingewiesen: Bei Kapitel 03 31 - Brandschutz und Katastrophenschutz Land - gab es im Zusammenhang mit Titelgruppe 62 - Zuweisungen zur Förderung des Brandschutzes aus Mitteln der Feuerschutzsteuer - in Verbindung mit Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2010/2011 - eine längere Debatte. Die pauschale Zuweisung von 70 % der Feuerschutzsteuer an die Kommunen soll künftig wegfallen.
Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass es in anderen Ländern bereits länger so praktiziert werde. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sollen künftig die Kosten des Landes für Brandschutz und Hilfeleistung, insbesondere aber die Kosten für die Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge und das Institut der Feuerwehr abdecken.
Auf die Frage nach der Einhaltung des Konnexitätsprinzips - den Kommunen seien durch das Brandschutzgesetz Aufgaben übertragen worden, weswegen das Land entsprechende Mittel bereitstellen müsse - wurde von der SPD eingeräumt, dass den Kommunen ca. 5 Millionen € für die Aufgaben Brandschutz und Hilfeleistung
weniger zur Verfügung stünden; jedoch wurde darauf verwiesen, dass das Land Mittel für Lohnausfallersatzleistungen für Lehrgangsteilnehmer ebenso wie Fördermittel für Investitionen an Gemeinden einstelle, sodass man auf eine ausgleichende Summe komme.
Vonseiten der CDU-Fraktion kam abschließend die Bitte, dass die Landesregierung schon bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen darauf achten möge, dass sie möglichst verfassungskonform seien.
Zum Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen. Hier gab es einige Diskussionen zum Personalbereich, zur Budgetierung der Finanzämter sowie zu den mit der Finanzämterstrukturreform zusammenhängenden Aufgaben, die bei Kapitel 04 06 veranschlagt sind.
Zum Einzelplan 05 - Ministerium für Gesundheit und Soziales. Beträchtliche Veränderungen gab es bei diesem Einzelplan. Sie finden sie in der Beschlussempfehlung auf den Seiten 49 bis 64. Neben der Beschlussempfehlung des Fachausschusses lagen dem Ausschuss noch drei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor. Darüber hinaus lagen uns noch eine Vielzahl von Schreiben von Vereinen und Verbänden sowie diverse Schreiben des Landessportbundes vor.
Entsprechend den Beschlüssen des Sozialausschusses wurden die geplanten Kürzungen bei der institutionellen Förderung und bei den Beratungs- und Schutzleistungen zurückgenommen. Allerdings wurde bei den entsprechenden Titeln eine verbindliche Erläuterung angefügt:
„Die Inanspruchnahme der VE erfolgt mit der Maßgabe, dass sich der Träger aktiv in den Prozess der Neustrukturierung einbringt und die Konsequenzen aus der Umstrukturierung ab dem Haushaltsjahr 2012 im Wirtschaftsplan/Finanzierungsplan Berücksichtigung finden.“
Sehr lange wurde über die Finanzierung der Suchtberatung gestritten. Sie war sowohl bei Kapitel 05 02 Titelgruppe 61 wie auch zweimal bei Einzelplan 13 Kapitel 13 12 eingestellt. Der Finanzausschuss entschied letztlich, dass es sich hier um eine Doppelveranschlagung handele, und strich in den Erläuterungen zur Titelgruppe 61 die Suchtberatung und demzufolge auch das Geld für die Suchtberatung im Einzelplan 05.
Die Gelder für die Suchtberatung finden Sie nun im Einzelplan 13 bei Kapitel 13 12, und zwar bei Titel 613 15 - Besondere Ergänzungszuweisungen - Gesundheitsdienstgesetz - und bei Titel 633 16 - Zuweisungen an die Kommunen zur Finanzierung von Suchtberatungsstellen. Bei beiden Titeln sind jeweils 1 496 400 € für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 eingestellt.
Eine interessante Diskussion gab es im Zusammenhang mit Kapitel 15 04 - Fachaufgaben des Landesverwaltungsamts -; denn hier ging es um die Umsetzung des Zweiten Funktionalreformgesetzes und den damit verbundenen Übergang des Personals in die Kommunen. Es wurde deutlich, dass sich dieser Übergang sehr schwierig gestaltet. Die Mehrheit der Stellen fällt erst in den Jahren 2012, 2013 oder 2014 weg.
Dem Land kommt also die Übertragung der Aufgaben sehr teuer zu stehen. Einerseits spart es maximal 1,9 Millionen € im Jahre 2010 und 2,2 Millionen € im Jahr 2011, andererseits ist im Einzelplan 13 eine Erstattungssumme
allein für Personalkosten im Rahmen des Funktionalreformgesetzes in Höhe von 5,5 bzw. 5,4 Millionen € eingestellt. Außerdem musste der Abgang der entsprechenden Stellen im Stellenplan konkretisiert werden.
Ein Hin und Her in der Beschlussfassung gab es letztlich bis zur Bereinigungssitzung auch bei Kapitel 05 17 - Kinder, Jugend und Familie -, und hier insbesondere bei Titel 633 63 - Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Kinderbetreuung. Es gab letztlich auf Bitten des Finanzausschusses noch einmal eine Abstimmung zwischen Sozialministerium und Landesrechnungshof, die zu neuen Ansätzen führte.
So waren zunächst nicht die Ist-Zahlen von Kindern im Krippenbereich beachtet worden; außerdem waren Veränderungen bei der Berechnung der pauschalen Zuweisungen aufgrund der Betreuungszeiten erforderlich gewesen, und es gibt unterschiedliche Tarifbindungen, weshalb es keine belastbaren Daten, sondern nur Beispielrechnungen gibt. Alle drei Punkte wurden in der Bereinigungssitzung noch einmal diskutiert. Die dort aufgeworfenen Fragestellungen sind aber aus der Sicht des Finanzausschusses unbedingt im Sozialausschuss weiter zu erörtern.
Ein vorläufiger Abschluss für das Kapitel 05 18 - Sportförderung - konnte erst in der letzten Bereinigungssitzung am 11. Januar 2010 gefunden werden. Die Änderungen in der Sportförderung haben auch den Finanzausschuss ein ganzes Jahr lang bewegt. Insofern war es für uns schon verwunderlich, dass zu Beginn der Haushaltsberatungen die für die Beratungen notwendigen Unterlagen wie Wirtschaftspläne und Stellenpläne noch nicht vorlagen. So wurde in der 81. Sitzung am 23. November 2009 zunächst der Titel 684 04 - Zuschüsse an den Landessportbund - mit einem Sperrvermerk versehen.
In der Sitzung am 16. Dezember 2009 fehlten immer noch die Wirtschaftspläne, die Stellenpläne für die Internate und Mensen sowie für die Landessportschule. Auch der wiederholt angemahnte Hinweis auf das Konsolidierungsprogramm fehlte. Einige Unterlagen erhielten wir zwar inzwischen als Tischvorlagen; diese konnten jedoch nicht ausgewertet werden. So wurde letztlich ein Sperrvermerk für den gesamten Titel ausgebracht.
In der 90. Sitzung des Finanzausschusses am 11. Januar 2010 wurde uns vonseiten des Finanzministeriums versichert, dass seit dem 8. Januar 2010 ein Wirtschaftsplan des Landessportbundes vorliege und der Sperrvermerk aufgehoben werden könne. Diesem Anliegen folgten die Koalitionsfraktionen. Sie finden also für den Haushalt des Landessportbundes keinen Sperrvermerk mehr.
Zum Einzelplan 06 - Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung. Neben der Beschlussempfehlung des Fachausschusses lagen hierzu zwei Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor. Der Streit begann bei diesem Einzelplan bereits beim Vorwort.
Diskussionspunkte waren unter anderem der Vorschlag der Landesregierung, die Mittel für die Zielvereinbarungen zu 90 % freizugeben und die restlichen 10 % an Parameter und an die Erfüllung von zu vereinbarenden Zielen zu binden, sowie der Vorschlag, die Tarifaufwüchse einschließlich der West-Ost-Anpassung zu 90 % aus
Der Bildungsausschuss hatte beschlossen, dem ersten Vorschlag nicht zu folgen und die Zuschüsse zu 100 % einzustellen. Im Finanzausschuss zog die SPD-Fraktion mit Verweis auf weiteren Beratungsbedarf diese Beschlüsse zunächst zurück.
In der Bereinigungssitzung erläuterte der Finanzminister die Position der Landesregierung, dass für 2010 das prozentuale Verhältnis der Grund- und Leistungsbudgets von 95 % zu 5 % Grundlage der Zuweisungen sein solle.
Nach einer von den Koalitionsfraktionen beantragten Auszeit wurde der entsprechende Änderungsantrag zur Änderung des Vorwortes im Abschnitt D - Erläuterungen - Nr. 2 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Sie können ihn gern nachlesen.
In der Bereinigungssitzung am 11. Januar 2010 wurde der Einzelplan 06 auf Antrag der SPD-Fraktion erneut angefasst und mündlich der Antrag gestellt, den letzten Satz unter Nr. 2. einschließlich der gestrichenen Tabelle nun in die Erläuterungen bei Kapitel 06 02 - Allgemeine Bewilligungen - aufzunehmen.
Die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, die Tarifaufwüchse bei den Hochschulen komplett aus dem Landeshaushalt zu finanzieren, wurden ebenso wie der Änderungsantrag abgelehnt, mit dem Mittel zur Stärkung der Ausbildung von Lehrkräften an den Universitäten in Sachsen-Anhalt im Haushalt vorgesehen werden sollten.
Einzelplan 07 - Kultusministerium - Bildung und Kultur. Dem Finanzausschuss lag neben der Beschlussempfehlung ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Außerdem gab es eine Vielzahl von Schreiben insbesondere zur Erwachsenenbildung. Der Kultusminister ging bei der Einbringung auf vier ihm wichtige Problemkreise ein, von denen ich zwei darstellen will, weil sie im Ausschuss mehrfach eine Rolle spielten.
So wurde der Mittelansatz bei Kapitel 07 03 - Reformationsjubiläum 2017 - im Hinblick auf Titelgruppe 61 hinterfragt. Bisher hat nur das Land eine Finanzierungsvorstellung unter Berücksichtigung von EU-Mitteln, die bei den Kapiteln 13 06 und 13 07 veranschlagt sind. Beim Bund sind Kofinanzierungsmittel beantragt worden. Diese sind im Bundeshaushalt 2010 aber nicht berücksichtigt worden. Demzufolge können wir also für dieses Jahr auch kein Geld erwarten. Der Bund fördert aber auch nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen worden sind. Insofern haben wir hier ein ziemlich kompliziertes Konstrukt.
Der Finanzausschuss entschloss sich deshalb einstimmig, einen Sperrvermerk auszubringen. In der Beschlussempfehlung sind aber nur die Verpflichtungsermächtigungen mit einem Sperrvermerk versehen worden. Deswegen bitte ich Sie, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu folgen und die Titelgruppe damit komplett zu sperren. Ich begründe ihn gleich einmal, weil wir uns diesbezüglich sehr einig waren.
Der zweite Problemkreis ist bei Kapitel 07 20 - Berufsbildende Schulen/Erwachsenenbildung - zu finden. Die Kürzungen hätten drastische Einschnitte bei der Erwachsenenbildung verursacht. Der Bildungsausschuss hatte deshalb bereits beschlossen, den bestehenden Ansatz für beide Haushaltsjahre um jeweils 250 000 € zu erhöhen. Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Ansätze für beide Haushaltsjahre um jeweils 405 000 € zu