Protocol of the Session on December 11, 2009

(Zuruf von Herrn Wolpert, FDP)

Denn auch Sie wissen, dass die meisten Brandopfer nicht durch einen Brand, sondern durch Erstickung zu Tode kommen oder Schaden nehmen.

(Herr Wolpert, FDP: Sie sind für den Weltfrieden!)

Erzählen Sie uns doch bitte einmal, wie wir dagegen Vorsorge treffen sollen, wenn nicht mit dieser Rauchwarnmelderpflicht.

(Zustimmung bei der CDU, von Frau Fischer, SPD, und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Es bleibt mir nur, das zu wiederholen, was ich gesagt habe und was im Protokoll nachzulesen ist. Wir sind dafür, dass Rauchmelder ein ganz wesentliches und wichtiges Instrument sind, das die Menschen nutzen und einbauen sollten.

(Herr Scheurell, CDU: Na also!)

Aber es bringt nichts, wenn Sie es in das Gesetz aufnehmen, aber nicht sagen, wie Sie es überhaupt umsetzen wollen. Das ist der Punkt.

(Herr Scheurell, CDU: Das wird auch passieren, Herr Doktor! - Zuruf von Herrn Dr. Püchel, SPD)

- Herr Scheurell, lassen Sie mich doch bitte - - Sehr geschätzter Herr Scheurell, noch ein Satz dazu. Ich habe es deutlich gesagt: Es geht nicht um das Thema Rauchmelder an sich. Sie können aber keine gesetzlichen Regelungen erlassen, ohne zu sagen, wie es funktionieren soll. Das funktioniert nicht. Deswegen sind wir dagegen. Wir sind - das will ich noch einmal ganz deutlich sagen - nicht gegen die Rauchwarnmelder.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Weitere Fragen sehe ich nicht. Wir kommen zum Debattenbeitrag der SPD-Fraktion. Der Abgeordnete Herr Felke hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Novelle werden nur einige wenige Punkte der Landesbauordnung verändert. Das war auch so gewollt. Diese wenigen Punkte haben nichtsdestotrotz erhebliche Auswirkungen; das konnten wir uns gerade auch noch einmal vergegenwärtigen. Die aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie notwendigen Änderungen sind sicherlich weitgehend unstrittig. Die Einführung der Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern ist nach unserer Meinung eine bewusste landespolitische Entscheidung für mehr Sicherheit.

Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland Jahr für Jahr ca. 600 Menschen an Rauchvergiftung sterben, dass etwa 6 000 Schwerletzte zu registrieren sind, dass

Sachschäden in Milliardenhöhe entstehen und dass freiwillige Aktionen wie Aufklärungskampagnen und Informationen durch die Feuerwehren bisher leider nur wenig erfolgreich waren, sind wir der Meinung, dass auch in Sachsen-Anhalt, wie bereits in sieben anderen Bundesländern geschehen,

(Zustimmung von Minister Herrn Dr. Daehre)

über die Landesbauordnung gehandelt werden sollte.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD - Herr Gürth, CDU: Richtig!)

Wenden wir uns der Frage der Einhaltung der Installationspflicht und der Wartung der Anlagen zu. Hierbei stellt sich Frage, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht oder ob mit vorgeschobenen Gründen das Vorhaben verhindert werden soll.

(Herr Franke, FDP: Oh!)

Nach dem Ablauf der Übergangsfrist, also ab dem Jahr 2016, besteht auch eine unmittelbare Auswirkung auf Mietvertrags- und haftungsrechtliche Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Es gibt dadurch eine wechselseitige Kontrolle bis hin zur Möglichkeit der Mietminderung. Darüber hinaus ergibt sich eine Verschärfung der Haftungssituation für den Vermieter. Für die Wartung ist eine vertragliche Regelung zwischen Mieter und Vermieter ebenso denkbar wie die Übernahme durch einen professionellen Dienstleister, etwa Ablesedienste. Zusätzlich bieten Geräte mit einer Batterie, die zehn Jahre lang hält, einen erheblich geminderten Aufwand.

Die Festsetzung der Fristen zur Einführung der Rauchwarnmelder in bestehenden Wohnungen betrachten wir als einen Kompromiss. Eine Frist von sechs Jahren stellt dabei einen Mittelwert der bisher in den Ländern getroffenen Regelungen dar. Fakt bleibt aber: Je früher Rauchwarnmelder eingeführt werden, desto mehr Sicherheit kann erreicht werden.

(Zustimmung bei der SPD)

Gestatten Sie mir einen Blick auf die Regelungen in anderen Ländern, Herr Dr. Schrader. Mir ist aufgefallen, dass sich das Bundesland Rheinland-Pfalz als erstes mit dem Thema der Einführung von Rauchwarnmeldern befasste und im Jahr 2003 unter einer SPD-FDP-Landesregierung beschlossen hat.

Ein weiterer Punkt der Novelle war die Befassung mit § 59 der Bauordnung. Die Bauordnungsämter leisten hierbei wichtige Zuarbeiten bei Großinvestitionen, wenn es beispielsweise um immissionsrechtliche oder wasserrechtliche Verfahren geht. Diese Zuarbeit für das Landesverwaltungsamt sollte auch angemessen vergütet werden. Ich gehe davon aus, dass wir diesem Ziel mit der Ergänzung des § 59 ein Stück näher gekommen sind.

Meine Damen und Herren! Mitunter muss man auch auf das eingehen, was nicht in die Novelle aufgenommen worden ist. Wir halten es für richtig, dass der zuerst vorgesehene Änderungsvorschlag des MLV, den kreisangehörigen Städten, die über Bauordnungsämter verfügen, diese Aufgabe zu entziehen und an die Kreise zu delegieren, nicht weiter verfolgt wurde. Ich denke, das

war eine gute Entscheidung; denn diese Städte haben bewiesen, dass sie durchaus in der Lage sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu leisten und damit auf kurzem Weg für Investoren als Dienstleiter ansprechbar sind.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend noch eine Anmerkung. Bei der Novelle handelt es sich zweifelsohne eher um eine kleine Änderung. Sowohl die Anhörung als auch verschiedene Schreiben, die dem Ausschuss zugegangen sind, haben deutlich gemacht, dass es zu einer Reihe weiterer Punkte Diskussionsbedarf und Änderungswünsche gibt. Dies sollte einer großen Novelle in der nächsten Wahlperiode vorbehalten bleiben, die dann aber auch zwingend eine gründliche Evaluierung des geltenden Rechts voraussetzt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Felke. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Schrader. Wollen Sie diese beantworten?

Bitte.

Herr Kollege Felke, ich habe Ihrer Rede entnommen, dass Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern sozusagen in das Mietrecht einbinden wollen.

Wir wollen es nicht einbinden. Künftig gehört zu jeder Mietwohnung zwingend eine Ausstattung mit Rauchmeldern, zumindest ab dem Jahr 2016, wenn auch der komplette Wohnungsbestand damit ausgestattet sein soll.

Weil es der Gesetzgeber vorschreibt. Wie soll dies aus Ihrer Sicht im Bereich der Eigenheime realisiert werden? Wer soll nach Ihrer Auffassung in den Eigenheimen kontrollieren und wie soll das durchgesetzt werden?

Ich denke, dass an dieser Stelle der andere Aspekt greift und es im Hinblick auf Schadenersatzforderungen eine geänderte Situation gibt. Wenn gegenüber dem Gebäudeversicherer nachgewiesen werden kann, dass man der Pflicht, die gesetzlich für das Land Sachsen-Anhalt gilt, nachgekommen ist, kann man andere Ansprüche geltend machen, als wenn man dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Ich denke, dass das in den entsprechenden Versicherungsverträgen eindeutig so geregelt sein dürfte.

Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Dr. Schrader.

In Klartext heißt das: Sie vertreten die Auffassung, dass die Durchsetzung so erfolgen soll, dass die gesetzliche Regelung allein ausreicht, dass es keiner weiteren Verordnung und keiner weiteren Berufsgruppe bedarf, die das kontrolliert, und dass das ohne weiteren bürokratischen Aufwand umgesetzt werden soll?

Genau zu diesem Aspekt haben wir uns im Ausschuss ausführlich verständigt. Es wird so sein: Bei den großen Vermietern gibt es die Möglichkeit, dies zum Beispiel über Ablesedienste kontrollieren zu lassen. Aber sowohl im mietrechtlichen als auch im haftungsrechtlichen Bereich gibt es genug Möglichkeiten, entsprechende Absicherungen vorzunehmen, sodass der Einsatz von Rauchwarnmeldern nach der geltenden Gesetzeslage umgesetzt wird.

Darauf sind wir gespannt.

(Zustimmung bei der SPD und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Damit ist die Frage beantwortet worden. Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drs. 5/2315. Ich schlage Ihnen vor, die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen zusammenzufassen, sofern dem niemand widerspricht.

Ich lasse nun über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Gesetz zur Änderung der Bausordnung des Landes Sachsen-Anhalt - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen, bei der Fraktion DIE LINKE und von Frau Knöffler. Wer lehnt das Gesetz ab? - Ablehnung bei der FDP-Fraktion. Enthaltungen? - Diese habe ich nicht gesehen. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Wir können den Tagesordnungspunkt 10 verlassen. Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Erste Beratung

Keine Revision der Ergebnisse der Bodenreform zulassen