Protocol of the Session on December 11, 2009

Herzlichen Dank für Ihren Beitrag, Herr Henke. - Wir kommen zum Beitrag der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Herr Scheurell hat das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Henke, nach Ihrem Statement müsste man glauben, wir hätten dort gefaulenzt und hätten vor Langeweile Däumchen gedreht. Herr Henke, so war es doch nicht. Wir haben sehr wohl das aufgenommen, was uns bei der Anhörung wichtig erschien, und haben es umgesetzt.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie dient vornehmlich dazu, den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit der Dienstleister in diesem Bereich zu gewährleisten. Hierzu haben wir die Qualifikationsnachweise in dem Abschnitt „Genehmigungsverfahren“ der Landesbauordnung den EU-Forderungen angepasst und vereinheitlicht, ohne den Gesetzentwurf der Landesregierung erheblich zu ändern.

Allein die Forderung der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt, die Qualifikation des Ingenieurs in der Bauordnung nicht aufzugeben, fand in der CDU-Fraktion ein positives Echo.

(Beifall bei der CDU)

Dafür danke ich meinen Kollegen sehr. Zum einen würde nach unserer Auffassung die Nichtberücksichtigung des Ingenieurs bereits eine Diskriminierung darstellen, weil der Ingenieur in der Liste der Bauvorlageberechtig

ten geführt wird und mit dieser Qualifikation zunächst auch weiter am Dienstleistungsmarkt tätig bleiben wird.

Zum anderen halten auch andere Bundesländer an der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ fest - zu Recht, wie wir meinen; denn bewährte Marken sollten nicht ohne Not und Notwendigkeit geopfert werden.

Ausdrücklich unterstreiche ich den Zusammenhang zwischen Bauordnung und Ingenieurgesetz für die Ausübung des Ingenieursberufs. Nach dem Ingenieurgesetz haben bauvorlageberechtigte Ingenieure wie alle anderen in Sachsen-Anhalt tätigen in- und ausländischen Ingenieure aus Verbraucherschutzgründen gegenüber der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt einen ausreichenden Versicherungsschutz nachzuweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu begrüßen ist weiterhin die lang angekündigte und nunmehr geregelte Verbesserung des Brandschutzes durch die flächendeckende Einführung einer Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern. Diese Regelung, meine Damen und Herren, fand auch in der Anhörung zum Gesetzentwurf großen Zuspruch, sodass nur zu klären war, wie man mit den so genannten Bestandsbauten umgehen soll.

Die CDU-Fraktion hat sich gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner - er ist diesbezüglich auf uns zugekommen, das war gut so - darauf verständigt, diesen Zeitpunkt gegenüber dem eingebrachten Gesetzentwurf um fünf Jahre vorzuverlegen.

Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die Stellungnahmen des Landesfeuerwehrfachverbandes und des Fachverbandes Sicherheitssysteme im Zentralverband der Elektrotechnik und der Elektronikindustrie. Die dort genannten Zahlen der Rauch- und Brandfälle und deren Opfer ließen nur eine Schlussfolgerung zu, nämlich die Installationspflicht nicht auf die lange Bank zu schieben.

Natürlich haben wir hierbei auch die Investitionssummen der großen Wohnungsunternehmen unseres Landes nicht aus den Augen verloren und daher eine Rüstzeit von fünf Jahren für angemessen erachtet.

Letztlich bleibt die Landesregierung noch in der Pflicht, für eine angemessene und wirksame Kontrolle der Einhaltung der Rauchwarnmelderpflicht Sorge zu tragen. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Versicherungswirtschaft Mechanismen entwickeln wird, die auf die Beachtung der Rauchwarnmelderpflicht hinwirken werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich auf die Änderung des § 59 der Landesbauordnung hinweisen. Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer angemessenen Kostenaufteilung zwischen dem Landesverwaltungsamt und den Landkreisen und kreisfreien Städten bei den Genehmigungsverfahren nach dieser Vorschrift sind von den Koalitionsfraktionen im Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen worden und wurden Bestandteil der Beschlussempfehlung.

Die Zusammenarbeit der Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen war wie immer ausgezeichnet.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben gemeinsam an einem Strick und in die gleiche Richtung gezogen. Das zeichnet unser Verhältnis im Ausschuss aus.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank für Ihren Beitrag, Herr Abgeordneter Scheurell. - Bevor ich Herrn Dr. Schrader von der FDP das Wort erteile, möchte ich die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern des Domgymnasiums Naumburg begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Nun hat Herr Schrader das Wort. Bitte schön, Herr Dr. Schrader.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Änderung der Bauordnung geht es im Wesentlichen um zwei Punkte, zum einen um die Umsetzung der Europäischen Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt - § 64 der Bauordnung - und zum anderen - darauf werde ich mich in meinen Ausführungen konzentrieren - geht es um die Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern - § 47 der Bauordnung. Sowohl in der Anhörung als auch in den Ausschussberatungen kristallisierten sich diese beiden Aspekte als die zentralen Punkte heraus.

Aus liberaler Sicht können wir bei der Frage der Bauvorlageberechtigung mitgehen. Das ist in Ordnung; das ist substanziell. Für die Bauvorlageberechtigung, eine der wichtigsten und verantwortlichsten Befugnisse von Architekten und Bauingenieuren, müssen besondere Regeln gelten. Im Ausschuss herrschte weitgehend Konsens darüber, dass die in der Beschlussempfehlung enthaltenen Regelungen die Umsetzung der EU-Richtlinie gewährleisten und ausländischen Ingenieuren und Architekten den Zugang zu Dienstleistungen am deutschen Markt ermöglichen werden.

Ungeachtet dessen wird die FDP-Fraktion die vorliegende Beschlussempfehlung ablehnen. Der Grund hierfür liegt in der gesetzlichen Verpflichtung, zukünftig in Kinder- und Schlafräumen sowie in Fluren von Wohnungen Rauchwarnmelder zu installieren, ohne auch nur ansatzweise zu sagen, wie das durchgesetzt werden soll.

(Beifall bei der FDP)

Ich betone ganz klar, dass die FDP-Fraktion Rauchwarnmelder für absolut wichtige und sinnvolle Geräte hält, die die Sicherheit erhöhen und helfen, Leben zu retten. Das ist unstrittig.

Das, was wir brauchen, sind aber Informations- und Aufklärungskampagnen, die für die Installation von Rauchwarnmeldern werben und das Problembewusstsein stärken. Das, was wir nicht brauchen, sind gesetzliche Regelungen, die mehr Fragen offen lassen, als sie beantworten. Gesetzliche Regelungen, die weder durchsetzbar noch kontrollierbar sind, können wir nicht gebrauchen.

(Beifall bei der FDP)

Wenn die Vorlage nun den Landtag passiert, besteht die gesetzliche Pflicht, Rauchwarnmelder zu installieren. Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen für den Fall, dass sich ein Wohnungsbesitzer nicht daran hält? Wird es ein Bußgeld geben? Wird es eine zwangsweise Installation seitens des Staates geben?

Des Weiteren stellt sich die Frage nach der Kontrolle. Wer soll die Umsetzung der getroffenen Regelungen überwachen? Der Schornsteinfeger oder die Feuerwehr

oder das Ordnungsamt? Oder vielleicht auch die Versicherungswirtschaft, die jetzt angeführt wurde? - Wir wissen es nicht, weil das Gesetz dazu überhaupt nichts aussagt. Auch in den Ausschussberatungen kam nichts Konkretes, und es gibt auch keine Verordnungsermächtigung im Gesetz.

Damit ist die Frage sehr zentral; denn mit der Kontrolltätigkeit würde der jeweiligen Instanz ein Betretungsrecht eingeräumt werden, das das individuelle Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung massiv einschränkt. Deshalb ist es letztlich egal, wer diese Kontrollen durchführt. Es handelt sich in jedem Fall um einen Eingriff in die Grundrechte. Derartige Regelungen sind skeptisch zu betrachten und abzulehnen.

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Verzichtet man dagegen auf den Kontrollmechanismus, dann ist die gesetzliche Regelung hinfällig. Dann würde der Bevölkerung eine höhere Sicherheit lediglich vorgegaukelt, ohne dass sich in der Realität irgendetwas ändert. Schlimmer noch: Je mehr Sicherheit vorgegaukelt wird, umso stärker sinkt das Problembewusstsein, sinkt die Eigenverantwortung. Auch die Aufklärungsarbeit wird wahrscheinlich reduziert.

(Beifall bei der FDP)

Dieses Vorhaben gibt mir Anlass dazu, einen weiteren Punkt anzusprechen. Die Regelung zu den Rauchwarnmeldern ist im Kontext einer Entwicklung zu sehen, die uns in Sorge treibt. Erst kam der Hundeerlass, dann kam der Schweineerlass und jetzt kommt eine Regelung zu Rauchwarnmeldern. Es sind immer neue unnötige Vorschriften mit mehr bürokratischem Aufwand, die immer mehr Geld verschlingen.

Objektiv betrachtet läuft dies der Zielstellung der Landesregierung zuwider, Sachsen-Anhalt zum Land mit den wenigsten Vorschriften zu machen, wie es der Ministerpräsident unlängst ausführte.

Es ist immer das gleiche Spiel: Zuerst steht CDU-Fraktion in den Ausschüssen den Vorschlägen, die meistens von der SPD eingebracht werden, sehr skeptisch gegenüber, und einige Wochen später - welch wunderbare Wandlung! - findet die Union es toll.

(Frau Brakebusch, CDU: Das hat die FDP oft ge- macht!)

„Über den Tisch ziehen“ nennt man so etwas.

(Beifall bei der FDP - Frau Weiß, CDU: Oh!)

- Wir können in den Protokollen nachschauen.

Wir Liberale erachten die geplante Rauchmelderpflicht für überflüssig und setzen vielmehr auf Aufklärung und Eigenverantwortung anstatt auf gesetzliche Regelungen, die nicht durchsetzbar und nicht kontrollierbar sind. Deshalb lehnen wir diese Beschlussempfehlung ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Schrader. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Scheurell. Wollen Sie diese beantworten?

Aber klar.

Bitte, Herr Scheurell, Sie haben das Wort.

Geschätzter Kollege Schrader, welchen Stellenwert hat für Sie eigentlich der Schutz von Leib und Leben in Schlafräumen?

(Zuruf von Herrn Wolpert, FDP)