Protocol of the Session on December 11, 2009

setzgebungs- und Beratungsdienstes eine mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte Synopse vorgelegt. Weiterhin lagen dem Ausschuss mehrere Änderungsanträge der Koalition und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor.

Von den Fraktionen der CDU und der SPD wurde Bezug nehmend auf § 47 beantragt, bestehende Wohnungen bereits bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Dem folgte der Ausschuss mit 9 : 1 : 1 Stimmen.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sah vor, in § 48 - Notwendige Stellplätze, Garagen - einen zusätzlichen Absatz einzufügen, der zur Förderung der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel eine Gleichstellung von motorisierten und nichtmotorisierten Fahrzeugen bei der Schaffung von Abstellmöglichkeiten verankern sollte. Dieser Änderungsantrag wurde bei 3 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.

Ein weiterer Antrag der Koalitionsfraktionen bezog sich auf § 59. Der Vorschlag griff eine Anregung der kommunalen Spitzenverbände auf. Dabei ging es darum, den Bauordnungsämtern für ihre bauordnungsrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Prüfverfahren eine dem tatsächlichen Aufwand entsprechende Vergütung zu sichern. Dieser Antrag wurde mit 10 : 0 : 1 Stimmen angenommen.

Mit einem weiteren Änderungsantrag zu § 64, der auf die Stellungnahme der Ingenieurkammer einging, unterstrichen die Koalitionsfraktionen, weiter an der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ festhalten zu wollen.

(Zustimmung bei der CDU)

Diesem Antrag wurde mit 9 : 0 : 2 Stimmen gefolgt.

Weitergehenden Forderungen der Ingenieurkammer, die selbst noch in dieser Woche kamen, im Interesse des Verbraucherschutzes den Nachweis der Berufshaftpflicht auch in der Bauordnung festzuhalten, wurde in Abstimmung mit dem GBD und dem zuständigen Ministerium nicht gefolgt, da dazu bereits im Ingenieurgesetz klarstellende Regelungen getroffen wurden.

Im Ergebnis der Beratungen am 28. Oktober 2009 erarbeitete der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit schloss sich in der 50. Sitzung am 16. November 2009 mit 11 : 1 : 0 Stimmen der Vorlage an.

Eine zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte und nochmals überarbeitete Synopse, in der redaktionelle Anpassungen vorgenommen wurden, diente in der abschließenden Beratung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr als Beratungsgrundlage.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in dner 42. Sitzung am 2. Dezember 2009 abschließend mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Er verabschiedete mit 9 : 1 : 0 Stimmen die Ihnen als Drs. 5/2315 vorliegende Beschlussempfehlung.

Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Be

schlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herr Felke, vielen Dank für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung erteile ich jetzt dem Minister Herrn Dr. Daehre das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt dient in erster Linie der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben.

Die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2009 umzusetzen. Sie zielt darauf ab, den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit der Dienstleistungserbringer zu garantieren.

Die Richtlinie betrifft im Bereich der Bauordnung Anforderungen an die Bauvorlageberechtigten und die Nachweisberechtigten für Standsicherheit und Brandschutz. Es muss Vorsorge dafür getroffen werden, dass Personen aus anderen Mitgliedstaaten, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben und über die notwendige Qualifikation verfügen, auch bei uns tätig werden können.

Die Länder haben sich auf einheitliche Regelungen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie verständigt. Der Gesetzentwurf folgt inhaltlich in vollem Umfang dieser Vorgabe, ohne die bisherigen landesspezifischen Besonderheiten außer Acht zu lassen.

Im Mittelpunkt der Diskussionen über den Gesetzentwurf stand das Thema Bauvorlageberechtigung der Ingenieure. Der Ausschussvorsitzende Herr Felke ist schon darauf eingegangen. Vor allem im Hinblick auf die zahlreichen Änderungswünsche der Ingenieurkammer möchte ich noch einmal betonen: Die Gleichwertigkeit der Qualifikation ist die Basis der bundesweiten Anerkennung und Geltung der Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten, wie sie die Dienstleistungsfreiheit nun einmal erfordert.

In Thüringen und Sachsen sind mustergetreue Änderungen der Bauordnung beschlossen worden. In beiden Ländern wurde das gleiche Qualifikationsniveau der Bauvorlageberechtigten in der Bauordnung festgeschrieben, statt auf die Ingenieurgesetze zu verweisen. Ein Sonderweg Sachsen-Anhalts hätte dem länderübergreifenden Konsens die Geschäftsgrundlage entzogen.

Ich freue mich daher umso mehr, dass es gelungen ist, die Vorstellungen der Ingenieurkammer in diesem Punkt aufzugreifen, ohne das Niveau der Musterbauordnung der mitteldeutschen Nachbarländer zu verlassen.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Verpflichtung für Bauherren und Eigentümer zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen. Es wird wohl niemand bestreiten, dass die frühzeitige Warnung im Brandfall die Möglichkeit der Personenrettung erheblich verbessert. Je eher die Entstehung von Brandrauch bemerkt wird, desto mehr Zeit bleibt den Menschen zur Flucht, zur Brandmeldung und zur Brandbekämpfung.

Sachsen-Anhalt folgt damit einem Trend, der sich in der Bundesrepublik Deutschland andeutet und in einigen Ländern schon umgesetzt worden ist und auch in der Landesbauordnung geregelt ist.

Bei Neubauten von Wohnungen soll diese Pflicht mit Inkrafttreten dieser Bauordnung gelten. Bei Bestandswohnungen soll dies nun bereits im Jahr 2015 geschehen. Das ist der Kompromiss, der sich ergeben hat. Es gibt Bundesländer, die zum Jahr 2018 tendieren. Wir haben uns zu dem Jahr 2015 entschlossen, also sind es ab 1. Januar 2010 noch fünf Jahre. Dann können sich alle darauf einstellen und sich darum bemühen, das bis zum Jahr 2015 zu regeln.

Eine weitere Änderung der Bauordnung betrifft den Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten als Konsequenz aus den Beschwerdeverfahren der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland. Danach sollten die Voraussetzungen für die Zulassung von Bauprodukten im Einzelfall genauer und unmissverständlicher geregelt werden. Die Bauministerkonferenz hat eine entsprechende Änderung der Musterbauordnung verabschiedet.

Die übrigen Änderungen der Bauordnung sind redaktioneller Art. Auf das, was Herr Felke schon ausgeführt hat, möchte ich nicht näher eingehen. Ich bedanke mich zunächst einmal bei den Abgeordneten, die direkt an dieser Bauordnung mitgewirkt haben, und bei denjenigen, die bei der Anhörung ihre Position deutlich gemacht haben, natürlich auch. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich darf mich ganz herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Daehre. - Meine Damen und Herren, wir treten jetzt - -

Herr Präsident,

Ja, bitte.

wenn Sie erlauben, dann möchte ich noch etwas sagen.

Ja, bitte.

Danke schön. - Ich bin in der Nacht von der Bauministerkonferenz, die im Moment noch tagt, zurückgekehrt. Ich wollte dem Hohen Haus verkünden, dass die Bauminister gestern übereinstimmend zu der Entscheidung gekommen sind, die Programme, die es im Bereich der Städtebauförderung gibt, zu erweitern und auch auf den ländlichen Raum auszudehnen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Frau Fi- scher, SPD)

Ich denke, das ist eine wichtige Botschaft. Das wird nun in Berlin vorbereitet und die Länder haben damit eine höhere Flexibilität. Das war unsere Zielstellung. Das wollte ich dem Hohen Haus, auch vor dem Hintergrund der gestrigen - das ist mir berichtet worden - emotionalen Debatte im Zusammenhang mit dem FAG, mitteilen. Der ländliche Raum wird auch von den Bauministern nicht vergessen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, vielen Dank für die frohe Botschaft. Das hören wir gern. - Wir treten jetzt in die Debatte ein. Als erstem Debattenredner erteile Herrn Henke von der Partei DIE LINKE das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, Ihre frohe Botschaft hören wir wohl und wir wollen alle gemeinsam hoffen, dass den künftig neu gebildeten Verwaltungsstrukturen im ländlichen Raum auch die Mittel zur Verfügung stehen, um diese Programme umzusetzen.

Nunmehr zum Thema. Sehr geehrte Damen und Herren! Es war Wille der Koalition, die Bauordnung des Landes nur begrenzt zu überarbeiten. Die Änderungen wurden spät vorgelegt, die rechtzeitige Inkraftsetzung gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie konnte nur mit Mühe erreicht werden. Ein wenig drängt sich der Verdacht auf, dass diese Zeitnot bewusst herbeigeführt wurde. Wichtiges blieb in der Debatte ausgespart.

Neben Themen, auf die ich bereits in der ersten Lesung hingewiesen habe, fehlen auch Hinweise, die in der Anhörung gegeben wurden, zum Beispiel Neuregelungen aus dem Bundesnaturschutzrecht zum Vorkaufsrecht und Regelungen zu Baulasten in § 82. Beides sind Hinweise aus den Reihen der Notare gewesen. Selbst der kurze Änderungsantrag unserer Fraktion im Fachausschuss zur Stellplatzregelung für nichtmotorisierte Fahrzeuge fand kein Gehör.

Viele Änderungen, Vorschläge und Wünsche blieben - das sage ich bewusst - vorsätzlich unbeachtet, wie schon an der Ablehnung des Überweisungsvorschlages unserer Fraktion bei der ersten Lesung an den Innenausschuss deutlich wurde. Damit wurden kommunalrechtliche Änderungswünsche von vornherein obsolet. Daraus folgt zwingend nur eine Konsequenz: Nach dieser Novelle ist vor der nächsten Novelle. Viele Änderungs- und Ergänzungsnotwendigkeiten stehen weiterhin bevor.

Auffallend war schon der Gegensatz zwischen dem betont sachlich-zurückhaltenden Einbringungsvortrag des Ministers im Plenum in der ersten Lesung und auch heute und der vehement verteidigten Inhaltsbegrenzung der Novelle. Warum das so war, bleibt offen; ich möchte nicht spekulieren.

Auch die Besorgnis unserer Fraktion, dass die Installation der Rauchmelder keine verbraucherfreundliche Regelung im Versicherungsrecht zeitigen soll, wurde abgetan. Versicherer, Gerätehersteller und -händler, Zertifizierungsvereine sowie Installations- und Wartungsfirmen freuen sich auf ein Zusatzgeschäft. Ein wirtschaftlicher oder anderer Interessenausgleich für Mieter und Eigentümer ist nicht ernsthaft gesucht worden. Verbraucherschutz sieht anders aus!

Übrigens: Die FDP-Kollegen beklagten an dieser Stelle die geplanten erweiterten Kontrollrechte des Bezirksschornsteinfegermeisters. Psychologisch verständlich ist diese Urangst vor dem Schwarzen Mann im Schlafzimmer schon. Ich hoffe, dass das keinen Grund für die Ablehnung von Rauchmeldern und deren Funktionsüberprüfung darstellt.

Sehr geehrten Damen und Herren! Besonders deutlich fiel auch die unzureichende handwerkliche Umsetzung des Gesetzentwurfs auf. Es blieben nicht nur wichtige Themen ausgespart. Vielmehr gab es offenkundig eine ungenügende Beratung des Anhörungsentwurfs im Frühjahr mit allen Beteiligten. Man ist versucht, von einem sehr ausgewählten Vorbereitungskreis zu reden. Denn es war ein seltener Vorgang zu erleben, wie die öffentlich-rechtlich organisierten Vertreter der Kammern meinten, sich während der Anhörung widersprechen zu müssen.

Schlussendlich zeigte sich während der Ausschussberatungen die Unersetzbarkeit des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Nach all den vielen Jahren und Gesetzesnovellen gelingt es noch immer nicht, einen rechtsförmlich und redaktionell beanstandungsfreien Entwurf vorzulegen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz der genannten Unzulänglichkeiten wird der Entwurf von unserer Fraktion mitgetragen, mitgetragen vor allem im Sinne der Bereitschaft und des Anerkenntnisses künftiger Überarbeitungsnotwendigkeit. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank für Ihren Beitrag, Herr Henke. - Wir kommen zum Beitrag der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Herr Scheurell hat das Wort. Bitte.