Auch bezüglich des Ausbaus der Strecken in SachsenAnhalt sowie der Aufrechterhaltung von Bahnstrecken, die langfristig einfach ökologisch günstiger sind, ist nicht immer das klare Ziel zu spüren. Fahrplanwechsel führen in der Neuzeit in den seltensten Fällen dazu, dass sich Verbindungen verbessern. Häufig wird hier zugunsten von Bussen abgebaut, oder Strecken werden einfach stillgelegt.
- Sehr geehrter Herr Minister Daehre, da hilft auch eine steuerfinanzierte Wahlwerbung für die Nasa nicht. Man muss etwas mehr machen als nur mit seiner eigenen Stimme dafür zu werben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können durchaus erwarten, dass es hierzu einmal eine Gesamtstrategie gibt, die auch die Wegebeziehungen in diesem Lande verkürzt.
Da fragt man auch nach der Thematik der Wirtschaftsförderung: Ist es sinnvoll, das Gewerbe möglichst zentrumsfern anzusiedeln, dort die höchsten Fördersätze zu gewähren, oder wäre es sinnvoll, stattdessen die Wegebeziehungen zu verkürzen, Arbeit und Wohnen wieder stärker zu verbinden und dort dementsprechend die Entwicklung zu propagieren? Da ist über viele Jahre einiges falsch gelaufen, das es heute zu reparieren gilt.
Oder die Thematik des Widerstreits zwischen Denkmalpflege und Energieeinsparung: Wie viele Hausbesitzer haben schon das Thema durchgemacht, dass sie gern an ihrem Haus Maßnahmen vornehmen würden, die der Reduzierung des Energieverbrauchs dienen, wo aber die Denkmalpflege an der einen oder anderen Stelle auf ihre Auffassung pochte, sodass manchmal im Endeffekt gar nichts am Haus verändert werden konnte, weil beide nicht zustimmten?
Es geht um klare Prioritäten, die gesetzt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da hilft es uns nichts, hier groß darüber zu reden, wie wir weltweit mit Maßnahmen das Klima retten, wie Maßnahmen in anderen Staaten induziert werden. Solange wir nicht selbst bereit sind, auch Einschnitte vorzunehmen, solange wir nicht selbst bereit sind, jeden Tag darüber nachzudenken, was wir tun können, um Energie und Rohstoffe zu schonen, solange brauchen wir nicht über große Konferenzen zu reden, auch wenn wir durchaus der Meinung sind, dass es wichtig ist, anderen Staaten zu helfen, neue, innovative Energieträger und neue, innovative Technologien einzuführen. Denn das ist ja der Vorteil Deutschlands: dass es hier Ingenieure gibt, die Derartiges entwickelt haben - auch in der Hoffnung, auch anderenorts einen Beitrag zu leisten.
In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns optimistisch nach Kopenhagen schauen. Vielleicht klappt es ohne Tricks - wie von Herrn Bergmann vorhin angesprochen -, eine ordnungsgemäße Resolution zu erhalten, die langfristig eine Perspektive gibt und auch immer Leitschnur für unser Handeln sein sollte. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kley. - Wir kommen zum letzten Debattenbeitrag, und zwar dem der CDU, für die Frau Brakebusch spricht.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Minister Dr. Aeikens hat in seinem Beitrag aufgezeigt, dass das Land Sachsen-Anhalt im Bereich Klimaschutz auch mit Blick auf die 5. UN-Weltklimakonferenz in Kopenhagen sein Licht nicht unter den Scheffel stellen sollte.
Da die heutige Debatte Sachsen-Anhalt betrifft, möchte ich unter Bezugnahme auf die Begründung für die heutige Debatte in der Drs. 5/2327 und auf Äußerungen von Herrn Abgeordneten Dr. Thiel im Wirtschaftsausschuss am 16. November noch einige Argumente nachschieben, die deutlich machen, dass Sachsen-Anhalt es wohl versteht, seine Potenziale zu nutzen.
Wenn wir uns die Werte anschauen, ist festzustellen, dass Deutschland im Jahr 2007 einen Anteil von 6,57 %, Sachsen-Anhalt jedoch bereits 13,2 % erreicht hat. Das Ausbauziel kann also durchaus als herausragend angesehen werden.
Ein 40-prozentiges Ziel ist nicht belegbar. Anscheinend verwechselt DIE LINKE die Begrifflichkeiten „Anteil am Energieverbrauch“ und „Anteil an der Stromerzeugung“. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung betrug 2007 in Deutschland 14,5 %, in Sachsen-Anhalt aber schon 32 %. Im Jahr 2008 wird der Anteil schon auf etwa 35 % geschätzt. Wenn DIE LINKE mit ihrem 40-prozentigen Ziel den Anteil der erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung meint, so wären 40 % realistisch.
Unabhängige Gutachter, wie die Deutsche Energie-Agentur haben auf der Basis der angemeldeten Genehmigungen bereits vor zwei Jahren eine Verlangsamung des Zubaus bei erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt prognostiziert. Bislang läuft der Ausbau jedoch noch
oberhalb der vorhergesagten Werte. Im ersten Halbjahr 2009 wurden bereits 64 Windkraftanlagen mit 140 MW Leistung installiert, sodass Sachsen-Anhalt unter den Bundesländern auch weiterhin den dritten Platz beim Zubau einnimmt. An dieser Stelle sollte man aber noch einmal erwähnen, dass bei unseren Bürgerinnen und Bürgern die Akzeptanz- und die Schmerzgrenze bereits überschritten wurden.
Auch die vor drei Jahren für 2015 prognostizierten, in das Energiekonzept übernommenen Grünstrommengen haben wir nach den ersten Schätzungen schon im Jahr 2008 übertroffen. Im Klimaschutzkonzept 2008 sind für erneuerbare Energien neue Potenziale für 2020 abgeschätzt worden, und die liegen höher als die des Energiekonzepts von 2007.
Nachzulesen ist das alles auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt. Für die Landesregierung hat Staatssekretär Herr Schröder Abgeordneten der LINKEN schon im Februar 2009 anlässlich einer Veranstaltung bei Enercon in Rothensee sehr detailliert erklärt, warum die Ausweisung neuer Windeignungsgebiete immer häufiger mit Schutzgebieten und Abstandsregelungen kollidiert.
Noch etwas. Wegen der Altersstruktur unserer Windmühlen ist vor dem Jahr 2016 auch nicht mit einem nennenswerten Repowering zu rechnen. So leid es mir tut, aber das sind die Fakten.
Im Bereich der energetischen Biomassennutzung weist die aktuelle Biomassepotenzial-Studie des Landes ein technisches Potenzial in Höhe von 141 PJ/a aus. Davon werden bereits mehr als 60 % genutzt. Für den weiteren Ausbau der Bioenergie verbleiben höchstens 53 PJ/a. Hier zeigte sich, dass auch dem Ausbau der Bioenergienutzung im Land gewisse Grenzen gesetzt sind. Diese lassen sich zwar durch Wissenschaft, Pflanzenzüchtung, Gentechnik, technische Entwicklungen, Effizienzverbesserungen oder anderes verschieben, aber auch nicht unendlich weit.
Auch wenn Herr Kley gerade gesagt hat, dass man den Vergleich zu den 90er-Jahren nicht verwenden sollte, werde ich ihn trotzdem heranziehen. Das Land hat die Zielstellung des Klimaschutzprogramms aus dem Jahr 1997, nämlich die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 nicht über das Niveau des Jahres 1994 anwachsen zu lassen, annähend erfüllt und die damals für das Jahr 2005 prognostizierten Emissionsmengen deutlich unterschritten. Das haben wenige Länder erreicht.
Herr Minister Dr. Aeikens berichtete bereits, dass die Landesregierung im Entwurf des neuen Landesklimaschutzprogramms als Hauptziel vorschlägt, die Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Niveau des Jahres 1990 zu halbieren. Gegenüber dem Niveau des Jahres 2005 sollen die Emissionen um 24 % abgesenkt werden. Das ist enorm anspruchsvoll und wird nur dann erreicht, wenn alle aufgezeigten Potenziale genutzt werden.
Festzustellen ist dabei, dass das Land nur über wenige unmittelbar wirkende Stellschrauben verfügt. Drei Viertel der Emissionen der Energiewirtschaft unterliegen dem Emissionshandel. Im Rahmen dessen wird es dadurch kontinuierlich zur weiteren Absenkung der Emissionen kommen. Daneben gilt der Vorrang für Grünstrom nach dem EEG. Das sind alles knallharte Instrumente, die berücksichtigt wurden.
Da gerade die Energieerzeugung dem europäischen Emissionsrechtehandel unterliegt, wird ein Umstellungszwang abgelehnt. Das Ziel des Emissionsrechtehandels ist es, das Geld gerade dort einzusetzen, wo in puncto Treibhausgaseinsparung die größten Effizienzeffekte zu niedrigen Preisen erzielt werden.
Ordnungsrechtliche Vorgaben wie beispielsweise beim Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz sind darüber hinaus häufig ineffizient. Nach einigen Berechnungen bewirkt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz im Wohnungsneubau für ganz Sachsen-Anhalt gerade einmal eine CO2-Einsparung von 1 800 t, und das zu sehr hohen Kosten. Zudem amortisieren sich viele Technologien erst nach 20 Jahren. Die Bürger würden also zu unwirtschaftlichen Lösungen gezwungen. Falls Sie diese Einschätzung nachlesen möchten, empfehle ich Ihnen den Vollkostenvergleich der Wärmetechnologien, erarbeitet vom Institut für Energetik.
Der Klimaschutz ist ein globales Problem, das nur global gelöst werden kann. Ein deutscher Alleingang ist kontraproduktiv. Er ist kontraproduktiv, wenn Deutschland mit viel Geld Energieträger einspart, während diese billiger und dann von anderen Staaten verstärkt aufgekauft und dort verwendet werden.
Ein deutscher Alleingang ist wirkungslos, weil bei den zu erwartenden Emissionen in den Schwellen- und Entwicklungsländern die Höhe des deutschen Minderungsbeitrags doch recht bescheiden bleibt.
Ein deutscher Alleingang wäre ineffizient, weil in den Drittstaaten mit der gleichen Summe Geld deutlich mehr Klimaschutz als durch die Etablierung von immer mehr teureren Vermeidungsmaßnahmen in Deutschland bewirkt werden kann.
Deutschland muss in einem dringend notwendigen globalen Klimaschutzregime zukünftig große Anteile am Finanztransfer der EU übernehmen. Klimaschutzmaßnahmen im Inland müssen also verstärkt auf ihre Effizienz überprüft werden. Dass eine uneingeschränkte Vorreiterrolle andere Staaten automatisch zum Mitmachen animiert, ist eher Wunschdenken als wissenschaftlich belegt. Daher gilt es, ausgewogen und wohlüberlegt zu handeln, verantwortlich im gesamtgesellschaftlichen Sinne.
Kurz zusammengefasst: Die Klimaschutzpolitik muss auch im Land in einen internationalen Kontext gestellt werden, in den deutschen und europäischen Instrumentenmix passen, strikt auf Mitteleffizienz ausgerichtet werden und ökonomische Gesetzmäßigkeiten berücksichtigen und nutzen. Die Klimaschutzpolitik im Land, meine Damen und Herren, braucht die Mitwirkung aller; Planwirtschaft im Klimaschutz ist dabei mit Sicherheit keine Option. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Brakebusch, für den Beitrag der CDU. - Gibt es noch weitere Wortmeldungen? - Herr Dr. Köck, Sie haben noch eine Frage. Frau Brakebusch?
Sehr verehrte Damen und Herren! Am 9. Februar 1995 hatte sich der Landtag schon einmal im Zusammenhang mit der Klimakonferenz in Berlin mit der Problematik befasst. 22 Abgeordnete dieses Hauses waren damals auch schon im Landtag. Wir belassen es diesmal bei einer unverbindlichen, nicht Beschlüsse fassenden Diskussion. Damals hat der Landtag einen Beschluss gefasst und ganz knallharte Forderungen an die deutsche Verhandlungskommission gestellt.
Ich denke, wir sollten noch einmal in uns gehen, uns die alten Beschlüsse - ich wüsste nicht, dass der Beschluss des Landtages aufgehoben ist - noch einmal vornehmen und dann in die Diskussion mit einfließen lassen, die auch der Minister angeführt hat.
Vielen Dank. Das war noch einmal eine Ermahnung. - Gibt es weitere Fragen? - Ich sehe keine, meine Damen und Herren. Beschlüsse werden in der Sache nicht gefasst. Wir haben damit beide Themen abgehandelt und können somit den Tagesordnungspunkt 23 verlassen.
Die erste Beratung fand in der 60. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2009 statt. Der Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Thomas Felke. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 60. Sitzung am 18. Juni 2009 hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 5/2017 erstmalig behandelt und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 39. Sitzung am 26. August 2009 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst und aufgrund der Bedeutung der Bauordnung beschlossen, eine Anhörung durchzuführen.
Diese Anhörung fand in der 40. Sitzung am 23. September 2009 unter Beteiligung verschiedener Institutionen und Verbände, der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, der Handwerkskammern Magdeburg und Halle sowie der Notarkammer Sachsen-Anhalt statt.
Im Vorfeld der Beratung über den Gesetzentwurf in der 41. Sitzung am 28. Oktober 2009 wurde seitens des Ge
setzgebungs- und Beratungsdienstes eine mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte Synopse vorgelegt. Weiterhin lagen dem Ausschuss mehrere Änderungsanträge der Koalition und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor.