und zwar weil es eine eigene Entscheidung des Verwaltungsratsvertreters ist, wie man dort entscheidet.
Ich sage Ihnen noch etwas auch zu den Diskussionen, die rund um diese Bestellung stattgefunden haben. Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns an der einen oder anderen Stelle wirklich sachlich über Quoten und Programme unterhalten hätten. Ich sage Ihnen ausdrücklich aus meiner Sicht als medienpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion: Ich habe, was Herrn Brenders Arbeit betrifft, nicht so viele Kritikpunkte gesehen, dass eine Weiterbestellung als Chefredakteur nicht möglich gewesen wäre.
Ich hätte auch gemeint, dass auch für das Zweite Deutsche Fernsehen - trotz der Quotenrückgänge, die wir in den Jahren verzeichnen mussten, in denen Herr Brender Verantwortung getragen hat - eine Neu- bzw. Weiterentwicklung auch mit Anregungen aus dem Fernsehrat und aus dem Verwaltungsrat möglich gewesen wäre. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Verwaltungsrat, diese 14 Mitglieder, haben die Entscheidung zu treffen, und sie haben eine andere Entscheidung getroffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss auch ein wenig auf die juristische Bewertung eingehen. Es gibt ja diesen offenen Brief der 35 Staatsrechtslehrer. Diese Staatsrechtlehrer haben ausdrücklich etwas zur Frage der Staatsferne gesagt. Ich möchte mich ausdrücklich auf den Kommentar in der Online-Ausgabe der „Welt“ von Herrn Fuhr beziehen, der nämlich eines an dem Brief deutlich macht. Er sagt:
„Die 35 Staatsrechtslehrer haben diese Kritik am hessischen Ministerpräsidenten noch einmal verschärft. Wenn es dem hessischen Ministerpräsidenten gelänge, im Verwaltungsrat eine Mehrheit gegen Brender zu organisieren, so würde dies einen praktischen Beleg dafür liefern, dass die zum Teil geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber der Zusammensetzung des Gremiums nicht unbegründet sind.“
„Diese Juristenlogik muss man erst einmal begreifen. Bei der Frage, ob ein öffentlich-rechtliches Gremium in seiner Zusammensetzung verfassungsgemäß ist,“
„kommt es also darauf an, welche Beschlüsse es fasst. Entscheidet der Verwaltungsrat für Brender und gegen Koch, zerstreuen sich die verfassungsrechtlichen Bedenken, im anderen Fall sehen sie sich bestätigt.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Zweite Deutsche Fernsehen genauso wie die ARD bzw. insbesondere der MDR werden der FDP auch weiterhin am Herzen liegen. Wir brauchen ein öffentlich-rechtliches Fernsehen. Wir brauchen aber genauso gut eine zweite Säule, nämlich den privaten Rundfunk. Beides aus der Sicht der Politik zu begleiten und auch zu bewerten und kritisch zu begleiten, ist Aufgabe dieses Hohen Hauses, und dieser werden wir uns auch zukünftig stellen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Kosmehl, für Ihren Beitrag. - Jetzt kommen wir zum Beitrag der CDU. Der Abgeordnete Herr Borgwardt erhält das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich beim Kollegen Kosmehl, aber dieser Hilfe bedarf es nicht. Ich glaube, man könnte uns auch eine andere Freude machen, insbesondere als Koalitionspartner in dieser Adventszeit. „Adventus“ heißt Ankunft. Frau Budde, ich weiß nicht, wo Sie ankommen wollen.
(Frau Budde, SPD: Bei der Änderung des Staats- vertrags, Herr Kollege! Das habe ich doch klar gesagt!)
Wir sind aber - das ist interessant - nicht das erste Landesparlament - ich glaube, einige Vorredner gingen darauf ein -, in dem die SPD mit diesem Thema tourt. Wir werden sicherlich auch nicht das letzte sein.
Mir ist bis heute noch nicht ganz klar geworden, was die SPD mit der Verbindung eines grundgesetzrelevanten
Themas, der journalistischen Unabhängigkeit, mit dieser einen Personalentscheidung bezwecken will. Seit dieses Thema landtagsrelevant ist - nach meinen Recherchen seit der Aktuellen Stunde im Hessischen Landtag vom 5. März 2009 -, hat es außer einer enormen parteipolitisch gefärbten Presse keinerlei Aktivitäten der SPD gegeben, der heraufbeschworenen Gefahr gemeinsam entgegenzutreten. Daher stellt sich mir die Frage: Welche Ziele verfolgt die SPD mit diesem Thema?
Zunächst wäre die Antwort naheliegend, dass die SPD der CDU vor Weihnachten und vor ihrem Landesparteitag, den Sie ja auch im Advent machen, mal so richtig einen einschenken will, Frau Budde, und den hessischen Ministerpräsidenten Koch und diesen Landtag hier gleich mit dieser Breitseite angreift.
zumal unsere Landesregierung nicht im ZDF-Verwaltungsrat vertreten ist, wie wir alle wissen. Darüber hinaus wäre dieser Breitseitenschuss wie schon in der Aktuellen Debatte im Hessischen Landtag ein Rohrkrepierer geworden, wenn man das so nennen könnte; denn wenn man Ihre „Causa Brender“ und die gesetzlichen Grundlagen ganz unaufgeregt betrachtet, sieht das ganz anders aus.
Herr Dr. Haseloff ging bereits auf § 27 des Staatsvertrags ein; deswegen werde ich mir das schenken. Dieser, meine Damen und Herren, bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass es Pflicht und Schuldigkeit eines jeden Verwaltungsratsmitglieds - natürlich auch des ZDF - ist, sich mit Personalfragen zu beschäftigen.
Der ZDF-Verwaltungsrat hat keine Aufgabe im Hinblick auf die Programmgestaltung des Zweiten Deutschen Fernsehens, sondern vielmehr die Verantwortung in Fragen des Finanzmanagements dieser Rundfunkanstalt. Wenn sich dieses Gremium nach zwei Amtszeiten von seinem in Sachen Führungsstil und Erfolg eben nicht unumstrittenen Chefredakteur trennen will, meine Damen und Herren, dann hat es vollkommen staatskonform seine Aufgaben wahrgenommen, genauso wie es 16 Bundesländer gewollt und 16 Landesparlamente per Zustimmungsgesetz zum ZDF-Staatsvertrag auch verabschiedet haben.
Bei diesem Vorgang, dieser Entscheidung eine Kulturrevolution ausmachen zu wollen, die dem Ansehen und der Akzeptanz der Politik und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleichermaßen geschadet haben soll, kann ich nicht nachvollziehen.
öffentlich geführten Diskussion unterliegen, ist die Normalität in Deutschland - nicht nur in Deutschland.
Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden diese Diskussionen auch zwischen den politischen Lagern immer wieder geführt. Sie werden genauso bei der SPD wie bei der CDU oder anderen beteiligten Parteien geführt. Die SPD sollte dabei nicht vergessen, dass es auch prominente Sozialdemokraten - zum Beispiel beim ZDF - gab
und gibt, die sicherlich nicht nur wegen ihres beruflichen Erfahrungsschatzes berufen worden sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur an den ehemaligen Chef der hessischen Staatskanzlei erinnern, der dann Verwaltungsdirektor beim ZDF wurde, Herrn Suchan.
Da es nicht die „Causa Brender“ gewesen sein kann, die die SPD zu dieser Aktuellen Debatte veranlasst hat, muss ich davon ausgehen, dass die Rundfunkgremienbesetzung - Herr Kosmehl sprach das schon an - insbesondere mit Politikern für die SPD eine Gefährdung der journalistischen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt.
Wir sind nunmehr beim grundgesetzrelevanten Teil der Debatte angelangt, zu dem ich mir zunächst das Verfassungsgericht zu zitieren erlaube:
„Die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie aller Rundfunkveranstalter im Geltungsbereich des Grundgesetzes wird vom Sinn der Rundfunkfreiheit bestimmt, freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen.
Wegen der herausragenden kommunikativen Bedeutung des Rundfunks kann diese nur in dem Maße gelingen, wie der Rundfunk seinerseits frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiert. Er muss deswegen ein Programm anbieten, in dem nicht allein gegenständliche Breite aller Programmsparten, sondern auch die gleichgewichtige Vielfalt der in der Gesellschaft anzutreffenden Meinungen gewährleistet ist.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um genau diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten, haben wir in Deutschland Hunderte von Gremienmitglieder in Rundfunk- und Fernsehräte gewählt, die gewährleisten, dass unser öffentlich-rechtliches Rundfunksystem staatsfern ist. Die übergroße Mehrheit dieser Gremienmitglieder besteht aus Vertretern von Institutionen des öffentlichen Lebens.
Eine Minderheit in diesem System sind Politiker aller hier im Landtag vertretenen Parteien. Sie bestimmten und entscheiden als Vertreter der Öffentlichkeit mit, wie der Rundfunk und das Fernsehen in Deutschland gestaltet werden kann. Warum gerade von den Politikern eine Gefahr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgehen soll, erschließt sich mir somit nicht.
Sind Volksvertreter weniger demokratisch legitimiert als beispielsweise Vertreter von Gewerkschaften, von Kirchen oder von Naturschutzverbänden, die ebenfalls diesen Gremien angehören? Ich gebe hier nur zu bedenken, was den Mitgliedern der Landesparlamente das Bundesverfassungsgericht in seiner Rundfunkgebühren
„Ist dem Gesetzgeber die abschließende Entscheidung über die Festsetzung der Gebührenhöhe vorbehalten, übernimmt er politische Verantwortung für die Gebührenhöhe. Damit kann er auch zur Sicherung der Akzeptanz der Entscheidung bei den Bürgern beitragen, und zwar insbesondere dadurch, dass er die Interessen der Gebührenzahler in seine Entscheidung einbezieht.“