Protocol of the Session on December 10, 2009

Vielen Dank.

Die Frage 2 zum Thema neue Nutzfahrzeugkonzepte stellt der Abgeordnete Herr Wolpert.

Herr Wolpert und Frau Dr. Hüskens sind im Moment nicht im Raum. Wir werden die Frage deshalb zu Protokoll geben. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Aeikens wird seine Antwort ebenfalls zu Protokoll geben. ∗

Die Frage 3 zum Thema Pkw-Vignette stellt der Abgeordnete Herr Dr. Schrader von der FDP-Fraktion. Für die Landesregierung wird Minister Herr Dr. Aeikens antworten. Bitte, Herr Dr. Schrader, Sie haben das Wort.

Landesverkehrsminister Daehre hat bereits mehrfach öffentlich die Einführung einer Pkw-Maut abgelehnt und die Vorzüge einer Vignettenlösung betont. Auf ihrer Konferenz am 19. und 20. November 2009 stimmten die Verkehrsminister der Länder darin überein, dass das Thema Maut und Vignette aktuell bliebe, da das steigende Verkehrsaufkommen und die steigenden Erhaltungskosten der Verkehrsinfrastruktur ebenfalls als Probleme erhalten blieben. Gleichzeitig sollten die Autofahrer nicht zusätzlich belastet werden, was über eine Senkung der dem Bund zustehenden Kfz-Steuer realisierbar wäre.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie positioniert sich die Landesregierung in der Diskussion zu einer Umstellung des Finanzierungssystems der Straßenverkehrsinfrastruktur von einer Steuer- auf eine Nutzungsfinanzierung?

∗ siehe Anlage zum Stenografischen Bericht

2. Inwieweit hält die Landesregierung dabei die Einführung einer Vignettenpflicht für sinnvoll und für welche Straßen sollte diese Pflicht gelten?

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte schön, Herr Dr. Aeikens.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Uwe Schrader in Vertretung meines Kollegen Herrn Dr. Daehre wie folgt.

Zu Frage 1: Die Landesregierung spricht sich bei den derzeitigen Rahmenbedingungen gegen die Einführung einer Pkw-Maut aus. Auch ist sie der Auffassung, dass die Diskussion zu diesem Thema, soweit sie über die bereits eingeführte Lkw-Maut hinausgeht, noch nicht abgeschlossen ist. Insoweit wird auf das differenzierte Meinungsbild in der Diskussion verwiesen, dass sich anlässlich der Verkehrsministerkonferenz am 19. und 20. November 2009 in Heidelberg erkennen ließ. Im Kontext erhält die Landesregierung ihre Meinung aufrecht, dass eine Systemumstellung für Pkw-Fahrer nur akzeptabel wäre, wenn für diese keine Mehrbelastung entsteht.

Zu Frage 2: Soweit Umsetzungsmöglichkeiten für eine Systemumstellung angesprochen werden, wird auf die Abhängigkeit von der Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine isolierte Lösung für Sachsen-Anhalt kann und wird es nicht geben.

Vielen Dank. - Nachfragen sehe ich nicht.

Wir kommen zu Frage 4. Der Abgeordnete Herr Franke von der FDP-Fraktion fragt nach den Auswirkungen des Wassernutzungsentgeltes. Die Antwort wird ebenfalls der Minister für Landwirtschaft und Umwelt geben. Bitte, Herr Franke.

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Wassernutzungsentgelt (KA 5/6980) finden sich keinerlei konkrete Angaben über die Zahl der betroffenen Unternehmen und die regionale Betroffenheit. Die Antwort auf die Frage nach den am stärksten betroffenen Branchen lässt zwei Branchen vermissen. So befürchtet der Verband der chemischen Industrie massive zusätzliche Belastungen in Höhe von mehr als 8 Millionen €; die Binnenfischerei sieht sich gar in ihrer Existenz gefährdet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher Basis gelangte die Landesregierung angesichts der offenkundig dürftigen Faktenlage zu der Einschätzung, mit dem Wasserentnahmeentgelt Einnahmen in Höhe von 15,5 Millionen € generieren zu können?

2. Inwieweit geht die Landesregierung angesichts der Prognosen der Verbände tatsächlich davon aus, dass die chemische Industrie und die Fischerei nicht sehr stark von der Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes betroffen sein werden?

Ich würde mich freuen, wenn der Minister für Wirtschaft und Arbeit auf meine Frage antworten würde.

Mir ist signalisiert worden, dass der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Aeikens darauf antworten wird. Wir haben so manche Wünsche im Leben. - Herr Aeikens, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen des Abgeordneten Herrn Franke namens der Landesregierung wie folgt.

Die Festlegung der Abgabesätze des Wasserentnahmeentgelts im Entwurf der Verordnung und die daraus zu erzielenden Einnahmen beruhen auf den Zahlen des Statistischen Landesamtes für das Jahr 2007 zu den Wasserverbräuchen. Zur Verfügung stand die Unterteilung in Gewerbe/Industrie, Landwirtschaft und Kommunen.

In Sachsen-Anhalt sind ca. 10 300 Grund- und Oberflächenwasserentnahmen im Wasserbuch registriert. Dort sind grundsätzlich auch die erlaubten Entnahmemengen eingetragen. Das Wasserentnahmeentgelt wird gemäß § 2 Abs. 1 des Entwurfs der Wasserentnahmeentgeltverordnung aber nach der tatsächlich entnommenen Wassermenge, die in der Regel nicht jährlich konstant ist, und nicht nach der genehmigten Entnahmemenge bemessen. Als Orientierungshilfe zur Festlegung der Abgabesätze dienten die Abgabesätze in anderen Ländern.

Im Übrigen ist die Binnenfischerei in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Franke als offensichtlich betroffene Branche bei der Aufzählung nicht übersehen worden; diese Branche gehört zu dem genannten Bereich der Landwirtschaft.

Die chemische Industrie ist in der Antwort noch nicht als betroffene Branche benannt worden, da die in den Einwendungen genannten absoluten Zahlen der Belastungen aus einem möglichen Wasserentnahmeentgelt kein automatischer Beleg für eine Betroffenheit in dem Sinne sind, dass eine generelle Andersbehandlung einer Branche erforderlich ist. Die absoluten Zahlen müssen auch in der Relation zu Umsätzen und Gewinnen gesehen werden. Eine sorgfältige Prüfung aller Einwendungen, insbesondere im Hinblick auf ökonomische Auswirkungen der Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes, erfolgt zurzeit.

Vielen Dank. - Herr Franke hat eine Nachfrage. Bleiben Sie am Rednerpult stehen, Herr Minister, wenn Sie diese beantworten wollen. Sie müssen.

Der Landesregierung liegt mittlerweile eine Vielzahl an Stellungnahmen der Verbände und der betroffenen Branchen vor. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie die Erhebung lediglich auf der Grundlage der Daten des Staatstischen Landesamtes aus dem Jahr 2007 gemacht. Die Ihnen aktuell vorliegenden Daten sind in die Erhebung nicht einbezogen worden?

Wir haben die Daten aus dem Jahr 2007, die uns vorliegen, zur Grundlage der Erhebung gemacht. Aktuelle Daten zu den tatsächlichen Entnahmen werden statistisch

nicht regelmäßig erhoben. Sie bedürften einer besonderen Aufbereitung.

Vielen Dank. Weitere Nachfragen gibt es nicht.

Wir kommen zur Frage 5 des Abgeordneten Johann Hauser. Sie bezieht sich auf die Umwidmung der B 81 Magdeburg - Egeln; Sperrung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Antwort darauf wird Minister Herr Dr. Aeikens geben. - Bitte, Herr Hauser.

Die Landesregierung plant, im Jahr 2011 eine Umwidmung der B 81 in eine Kraftfahrtstraße vorzunehmen. Die Konsequenz wäre, dass der gesamte landwirtschaftliche Verkehr die B 81 nicht mehr nutzen könnte und auf zum Teil unzureichend ausgebaute Nebenstraßen und Feldwege ausweichen müsste, um die Lagerhäuser und Verarbeitungsbetriebe im Norden Magdeburgs zu erreichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum erfolgt die Umwidmung der B 81 in eine Kraftfahrtstraße und welche Vorteile bringt diese?

2. Welche Alternativen werden dem landwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung gestellt?

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie sind heute im Dauereinsatz. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauser in Vertretung meines Kollegen Dr. Daehre wie folgt.

Zu Frage 1: Die Ausweisung der B 81 als Kraftfahrtstraße wird durch eine verkehrsbehördliche Anordnung vorgenommen. Mit der Realisierung des vierstreifigen Ausbaus ist die B 81 entsprechend der prognostizierten hohen Verkehrsbelastung von bis zu 27 000 Kfz in 24 Stunden ausgebaut. Bei der zu erwartenden Verkehrsbelastung ist zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer und ihre Geschwindigkeiten die Ausweisung als Kraftfahrtstraße angezeigt.

Sofern bis zur Verkehrsfreigabe der B 81 die planfestgestellten Wirtschaftswege nicht fertig gestellt sein werden, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Nutzung der B 81 für landwirtschaftliche Verkehre gegeben sind. Weiterhin ist zu prüfen, ob landwirtschaftliche Verkehre Ortslagen durchfahren sollten, wenn andere Möglichkeiten vorhanden sind.

Zu Frage 2: Zur Erschließung der Flurstücke wurde und werden natürlich straßenbegleitende Wirtschaftswege auf der Grundlage der Planfeststellungsbeschlüsse entsprechend den geltenden technischen Richtlinien für das ländliche Wegenetz mit einer Breite von 3,5 m zuzüglich eines beidseitigen Banketts mit einer Breite von jeweils 1 m gebaut. Zusätzlich werden Ausweichbuchten in einem Abstand von ca. 300 m angeordnet.

Davon abgesehen steht für den über weite Stecken zu führenden landwirtschaftlichen Verkehr das bestehende nachgeordnete Straßennetz zur Verfügung. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, in begründeten dringenden Einzelfällen Ausnahmen für einzelne Fahrzeuge nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung bei den zuständigen Landkreisen oder der unteren Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg zu beantragen.

Vielen Dank.

Wir kommen zur Frage 6 der Abgeordneten Frau Dr. Helga Paschke. Diese hat das Thema Möglichkeit der Staffelung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung zum Inhalt. Die Antwort wird Ministerin Frau Dr. Kuppe geben. Bitte, Frau Dr. Paschke.

Im Rahmen des Zweiten Funktionalreformgesetzes wurde das Kinderförderungsgesetz dahin gehend geändert, dass nunmehr (wieder) die Staffelung von Elternbeiträgen nach unterschiedlichen Kriterien, zum Beispiel nach der Anzahl der Geschwisterkinder, durch die Träger von Einrichtungen möglich ist.

Ungeachtet dieser Tatsache wurden einige Kommunen, so unter anderem im Landkreis Stendal, noch nach der Verabschiedung des oben genannten Gesetzes aufgefordert, die bisher festgeschriebene und praktizierte Staffelung aus ihren Satzungen zu streichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung dieses Vorgehen und welche Möglichkeiten der Klarstellung könnten erfolgen?

2. Auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt erfolgte seitens der Landesregierung eine Information an die Kommunen über die künftige Gesetzeslage?

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Ministerin Frau Dr. Kuppe, Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Paschke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.