Protocol of the Session on December 10, 2009

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Paschke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz vom 5. November 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt am 12. November 2009, ist § 13 des Kinderförderungsgesetzes Sachsen-Anhalt mit Inkrafttreten ab 1. Januar 2010 klargestellt worden. Danach gelten für Kostenbeiträge, die für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflege zu entrichten sind, die aktuellen Regelungen des § 90 SGB VIII. Als Kriterien können insbesondere das Einkommen, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit berücksichtigt werden.

Das Landesverwaltungsamt hat auf Veranlassung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales und in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern bereits im

September 2009 eine Rundverfügung an die Landkreise und kreisfreien Städte herausgegeben. Danach wird die Rechtsauffassung vertreten, dass im Wege der Auslegung und im Hinblick auf die Änderung des KiFöG durch das Zweite Funktionalreformgesetz bereits aktuell die oben genannten Kriterien zugrunde zu legen sind.

Mit der Rundverfügung sind die Landkreise gebeten worden, ihren jeweils nachgeordneten Bereich in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen. Die Landesregierung hat also frühzeitig über die anstehende Änderung des § 13 KiFöG und ihre Rechtsauffassung über die umgehende Anwendung dieser Kriterien informiert. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Landkreise nicht nach dieser Rundverfügung verfahren würden.

Es gibt eine Nachfrage. Frau Dr. Paschke, bitte.

Frau Ministerin Kuppe, ist denn bei den Landkreisen nachgefragt worden? Denn eigentlich hätte der Landkreis Stendal sagen müssen: Bei uns ist falsch verfahren worden.

Aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass seitens der Landesregierung rechtzeitig darüber informiert wurde. In der Rundverfügung vom September stand ja auch, dass der Gesetzgeber das Gesetz ändern wird. Das Gesetz ist ja dann auch veröffentlicht worden. Liegt Ihnen also eine Kenntnis darüber vor, dass der Fehler im Landkreis Stendal selbst liegt?

Wir haben im Landkreis Stendal nachgefragt. Dort ist uns zur Antwort gegeben worden, dass Ende September 2009 das Jugendamt die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises über die Rundverfügung in Kenntnis gesetzt hat und dass seit Mitte Oktober 2009 das Rechts- und Kommunalaufsichtsamt auch so verfährt, nämlich entsprechende Satzungen von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die auf der Grundlage des neuen Wortlautes verfasst worden sind, nicht mehr beanstandet. Das ist die aktuelle Auskunft, die wir erhalten haben.

Eine zweite Nachfrage. Bitte schön, Frau Dr. Paschke.

Ich mache es jetzt einmal ganz konkret. Dann wissen Sie also nicht durch den Landkreis Stendal, dass die Gemeinde Klietz die Satzung noch ändern musste, die vorher eine Staffelung hatte und die noch geändert werden musste, kurz bevor das Gesetz veröffentlicht wurde?

Nein.

Die Antwort hatten Sie nicht vom Landkreis bekommen; das betrifft eine ganze Verwaltungsgemeinschaft.

Damit ist die Frage beantwortet worden.

Wir kommen zur letzten Frage, Frage 7. Die Abgeordnete Frau Nadine Hampel fragt zur Neuordnung der Arbeitsverwaltung. Herr Minister für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Haseloff wird darauf antworten. Bitte schön, Frau Hampel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Auf der 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 25. und 26. November 2009 haben sich die Arbeits- und Sozialminister der Länder bei Enthaltung Baden-Württembergs einmütig gegen die getrennte Aufgabenwahrnehmung bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen und für den gemeinsam abgestimmten Gesetzentwurf vom Februar 2009, der die Einführung so genannter Zentren für Arbeits- und Grundsicherung - ZAG - vorsah, ausgesprochen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt die Landesregierung vor dem Hintergrund dieses Beschlusses, der im Koalitionsvertrag von CDU und FDP geforderten getrennten Aufgabenwahrnehmung zuzustimmen?

2. Welche aktiven Schritte wird die Landesregierung einleiten, um den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz umzusetzen und eine getrennte Aufgabenwahrnehmung zu verhindern?

Vielen Dank. - Herr Minister Dr. Haseloff, Sie können jetzt antworten.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Leistungsgewährung durch die Zentren für Arbeit und Grundsicherung kann nur im Wege einer Verfassungsänderung erfolgen. Derzeit ist nicht zu erwarten, dass bis zum 31. Dezember 2010 die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Stimmen des Bundesrates zustande kommt.

Ohne eine Verfassungsänderung fällt § 44b SGB II, welcher die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen erst ermöglicht, ab dem 1. Januar 2011 der Verfassungswidrigkeit und damit der Nichtigkeit anheim. Mithin tritt die getrennte Aufgabenwahrnehmung auch ohne weiteres Zutun, insbesondere auch ohne die Zustimmung des Bundesrates ein. Die Einflussnahmemöglichkeiten der Landesregierung sind mithin stark begrenzt.

Zur zweiten Frage. Welche Aktivitäten und aktiven Schritte wird die Landesregierung einleiten, um den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz umzusetzen? - Ich denke, mit meinen Ausführungen zur Beantwortung der Frage 1 dürfte ein Teil der Frage 2 mit beantwortet worden sein.

Die Landesregierung wird ihren Standpunkt für eine Leistungserbringung „aus einer Hand“ nach außen auch weiterhin aktiv vertreten, hat jedoch leider keine durchgreifende Einflussnahmemöglichkeit, die getrennte Aufgabenwahrnehmung zu verhindern. Entsprechende Abstimmungen bei der Arbeits- und Sozialministerkonfe

renz und in anderen Gremien werden, wie bereits in der Vergangenheit, entsprechend dem beschriebenen Standpunkt erfolgen.

In Anbetracht der zuvor beschriebenen Umstände ist es erforderlich, die Durchführung der eintretenden getrennten Aufgabenwahrnehmung gesetzlich abzusichern und die Grundlagen für eine möglichst effiziente und reibungsfreie Umsetzung des SGB II auch bei getrennter Aufgabenwahrnehmung zu schaffen. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Arbeit am 3. Dezember 2009 den Entwurf eines Eckpunktepapiers veröffentlicht, welcher unter anderem bei einer Sonderkonferenz der 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 14. Dezember, also in der nächsten Woche, diskutiert werden wird.

Im Rahmen der weiteren einfachgesetzlichen Ausgestaltung der getrennten Aufgabenwahrnehmung hat die Landesregierung entsprechende Änderungsvorschläge für eine möglichst bürgerfreundliche und unbürokratische Umsetzung des SGB II erarbeitet, wird diese bei der Sondersitzung der 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz einbringen und wird auch künftig an der Fortentwicklung mitwirken.

Der Bürger soll durch die Einführung neuer Strukturen im SGB II so wenig wie möglich belastet werden. Das ist unser oberstes Ziel. Da die getrennte Aufgabenwahrnehmung ohne eine Verfassungsänderung eintreten wird, wäre es nicht sinnvoll, die derzeit zur Durchführung der getrennten Aufgabenwahrnehmung diskutierten einfachgesetzlichen Änderungen von vornherein abzulehnen. Vielmehr wird die Landesregierung daran mitwirken, dass zumindest die Leistungsgewährung „unter einem Dach“, wie dies im Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als Möglichkeit beschrieben ist, so weit wie möglich gewährleistet wird. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Nachfragen gibt es nicht. Es liegen auch keine weiteren Fragen vor, sodass der Tagesordnungspunkt 3 abgeschlossen ist.

Ich rufe erneut Tagesordnungspunkt 2 auf:

noch: Beratung

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission

Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2306

Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Abgegebene Stimmen: 90. Davon gültige Stimmen: 90. Ungültige Stimmen: null. Für den Wahlvorschlag stimmten 55 Abgeordnete,

(Zustimmung bei der CDU)

gegen den Wahlvorschlag stimmten 30 Abgeordnete. Fünf Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist die unbedingt notwendige Anzahl von 49 Jastimmen erreicht worden. Der Vorschlag in der Drs. 5/2306 hat damit die erforderliche Mehrheit gefunden. Ich darf Herrn Reichert und Herrn Sturm herzlich gratulieren, wünsche Ihnen immer eine glückliche Hand. Die bisherige Stellvertretung von Herrn Reichert ist damit erledigt.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 2 ist abgeschlossen. Ich erlaube mir jetzt, in die Mittagspause zu gehen.

(Heiterkeit - Frau Budde, SPD: Wir auch!)

- Natürlich, euch, uns und mir. Ich bitte darum, um 14.15 Uhr wieder hier im Saal zu erscheinen. - Herzlichen Dank.

Unterbrechung: 13.08 Uhr.

Wiederbeginn: 14.15 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Spielbankgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpielbG LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1785

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/2249

Ich bitte nun Herrn Stahlknecht, als Berichterstatter des Ausschusses für Inneres das Wort zu nehmen. Bitte schön. - Die wichtigsten Personen, und zwar diejenigen, die anschließend reden sollen, sind anwesend.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/1785 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt in der 53. Sitzung am 19. Februar 2009 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres überwiesen. Als mitberatender Ausschuss wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

In der 49. Sitzung am 5. März 2009 befasste sich der Innenausschuss erstmals mit dem Gesetzentwurf und beschloss, eine Anhörung durchzuführen. Es wurde darüber hinaus beschlossen, den Landesrechnungshof zu bitten, dem Ausschuss den Prüfbericht über die Spielbanken zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte kam der Landesrechnungshof am 12. März 2009 nach.