Offen bleibt die Frage, wie die Kompensation dieser Steuereinnahme in Höhe von 118 Millionen € im Haushaltsplan 2009 auf die Spitzabrechnung der Kommunen verrechnet werden soll. Nach meiner Berechnung wäre dies eine Betrag von 26,3 Millionen €. In der Pressemitteilung von CDU und SPD und offensichtlich auch in den Argumentationen dazu wird darauf nicht eingegangen.
Eine weitere Baustelle bildet das am gestrigen Tag medial inszenierte Entschuldungsprogramm des Landes „Stark II“. Unabhängig von der Frage, ob und wie der durch die Investitionsbank in Aussicht gestellte Betrag von 1,3 Milliarden € im Haushaltsplan etatisiert ist, sollen die Kommunen, denen man erst die aufgabenbezogenen und damit notwendigen allgemeinen Zuweisungen kürzt, nun gezwungen werden, ihre vereinbarten Konsolidierungsziele zu erfüllen. Diese Milchmädchenrechnung geht nicht auf; denn das würde zumindest bis zum Jahr 2019 eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Kommunen bedingen.
Die Erfahrungen zeigen, dass dies bisher von keiner Regierung, die an der Macht war, eingehalten wurde. Folglich treibt man durch diese Regelung die Kommunen dazu, alle freiwilligen Aufgaben zur Erfüllung der Konsolidierungsziele zu opfern.
Ich hatte bereits angeführt, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof festgelegt hatte, einen Anteil von mindestens 5 % bis 10 % des allgemeinen Finanzaugleichs für freiwillige Aufgaben zu garantieren. Daher ergibt sich ein Widerspruch zwischen Artikel 28 des Grundgesetzes und dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung durch die betroffenen Kommunen steht unsere Fraktion zumindest offen gegenüber.
Ferner sind die Kommunen gezwungen, neben den eigenen Steuerausfällen in Höhe von ca. 200 Millionen € auch die Absenkungen des Landes in Höhe von ca. 300 Millionen € auszugleichen. Dies können sie nur durch die Aufnahme weiterer Kassenkredite. Es ist folglich damit zu rechnen, dass sich die Kassenkredite bis zum Ende des Jahres 2011 um mindestens 400 Millionen € erhöhen werden.
Vor diesem Hintergrund mit einer jährlichen Teilentschuldung in Höhe von 60 Millionen € Euro zu winken, verkennt nicht nur die tatsächliche finanzielle Situation der Kommunen, sondern spitzt diese Situation noch weiter zu. Angesichts dessen wäre es sinnvoller, wie von meiner Fraktion vorgeschlagen, auf die Rückzahlung der Kommunen aus dem Jahr 2009 gänzlich zu verzichten.
Es bleibt festzustellen, dass diese Regelung geeigneter erscheint als die Subventionierung der Investitionsbank durch die Zuführung eines Betrages von 40 Millionen € aus den Bedarfszuweisungen und die im Haushaltsplan selbst freigesetzten rund 25 Millionen €.
Werte Damen und Herren! Wir haben zur heutigen Sitzung des Landtages einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung eingebracht. Was beabsichtigt unsere Fraktion damit?
Erstens. Wir wollen die finanzielle Mindestsicherung für die kommunalen Kassen. Dazu soll das Land den kreisfreien Städten, den Landkreisen und den kreisangehörigen Gemeinden in den Jahren 2010 und 2011 den Betrag an Landeszuweisungen zur Verfügung stellen, den
es ihnen im Jahr 2009 zur Verfügung gestellt hat. Dies wäre eine jährliche Gesamtsumme von 1,713 Milliarden €.
Zweitens. Um abzusichern, dass die Kommunen diesen Betrag in den Jahren 2010 und 2011 tatsächlich erhalten werden, wird die Streichung der Rückzahlungsforderungen des Landes gegenüber den Kommunen in Höhe von jeweils rund 80 Millionen € beantragt. Diese Forderung hat gestern übrigens auch der Kreistag des Salzlandkreises befürwortet und beschlossen.
Drittens. Sonderbedarfszuweisungen sollen die kreisfreien Städte und die Landkreise mit einer weit unterdurchschnittlichen Einwohnerdichte - das betrifft den Altmarkkreis Salzwedel sowie die Landkreise Stendal, Jerichower Land und Wittenberg - erhalten, um bereits derzeit erkennbare Fehlbedarfe in den Jahren 2010 und 2011 zumindest teilweise ausgleichen zu können. Die dafür notwendigen Mittel in Höhe von 41,33 Millionen € sollen nach unserer Auffassung aus dem Bedarfsstock entnommen und den betroffenen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.
Viertens. Wir fordern die Gleichbehandlung der kreisfreien Städte, also auch der Stadt Dessau-Roßlau. Da die kreisfreien Städte in ihrer oberzentralen Funktion abgebildet werden, ist zwischen den drei Oberzentren nicht dahin gehend zu unterscheiden, dass ein Oberzentrum mehr wert ist als das andere.
Fünftens. Mit Ausnahme der Mittelzentren sollen die geplanten zusätzlichen Zuweisungen des Landes in Höhe von 11 Millionen € allen kreisangehörigen Gemeinden und nicht nur den Grundzentren in Sachsen-Anhalt zugute kommen, die am 1. Januar 2010 den Bestimmungen des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes entsprechen oder als bestandsfähig gelten und die grundzentralen Aufgaben wahrnehmen. Dies führt nicht nur zu einem nachhaltigen Ausgleich der finanziellen Belastungen in der kommunalen Familie, sondern schafft darüber hinaus eine bessere Kompatibilität des Finanzausgleichsgesetzes mit einem aufzustellenden neuen Landesentwicklungsplan.
Sechstens. Wir fordern, die Investitionspauschale für die kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden deutlich anzuheben. Sowohl im Jahr 2010 als auch im Jahr 2011 soll den Kommunen jeweils ein Betrag von 165,8 Millionen € zufließen.
Werte Damen und Herren! Ich bin aufgrund der Kürze der Zeit bewusst nicht auf die Mittelverteilung innerhalb der kommunalen Familie eingegangen, da jegliche Regelungsabsicht vor dem Hintergrund der politischen Deckelung der Höhe des allgemeinen Finanzausgleichs zur Farce statt aufgabengerecht wird.
Des Weiteren bleiben die Berücksichtigung der Gemeindegebietsreform, aber auch Teile der zweiten Funktionalreform und deren unterstellte entlastende Wirkung auf die Kommunalhaushalte unberücksichtigt.
Auch eine Wertung der Fleißarbeit der FDP-Fraktion zur Freisetzung von Haushaltsmitteln für den Finanzausgleich ohne konkrete Berücksichtigung von deren Folgen auf den kommunalen Bereich lasse ich bewusst außen vor. Im Übrigen bleiben Sie, meine Damen und Herren von der FDP, mit Ihrem Ansatz zum FAG deutlich unter
Da Sie mit Ihrem Antrag unter unserem Ansatz bleiben, aber die Richtung von uns letztlich mitgetragen wird, werden wir uns bei der Abstimmung über Ihren Antrag zumindest der Stimme enthalten.
Werte Kolleginnen und Kollegen der Koalition! Wer politisch eine strukturelle Unterfinanzierung beschließt, kann deren Folgen nicht dadurch beseitigen, dass er beschließt, die Augen davor zu schließen. Anders ausgedrückt: Man kann einem Rennfahrer nicht die Räder abbauen und ihm für das Erreichen des Ziels neue Reifen versprechen.
Das ist aber - egal, ob in 20 oder 30 Minuten - von Ihnen in dem Entschließungsantrag unterstellt worden. Das geht nicht. Entweder das Land bekennt sich zu einer normalen Finanzausstattung der Kommunen oder es findet letztlich eine weitere Verschuldung der Kommunen statt und das Land kann sich zu deren Lasten konsolidieren.
Im Namen meiner Fraktion beantrage ich demzufolge eine namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung
und eine Einzelabstimmung über die Nr. 10 unseres Änderungsantrages. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Grünert. - Wir kommen zum Debattenbeitrag der CDU. Der Abgeordnete Herr Stahlknecht hat das Wort.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Grünert, die regierungstragenden Fraktionen haben nicht irgendwo Räder abgeschraubt, sondern sie haben in einem zähen Ringen und in schwierigen Diskussionen den vorliegenden Gesetzentwurf runderneuert. Das ist eigentlich die Aussage, die festzuhalten ist.
Die Kommunen haben, wenn wir das Gesetz heute beschließen, im Vergleich zu dem Zustand, den wir hätten, wenn das alte Gesetz fortgelten würde, folgendes mehr: die kreisfreien Städte 60 Millionen €, die Landkreise knapp 69 Millionen € und der kreisangehörige Raum knapp 34 Millionen €.
Wenn Sie dies sehen, so ist das ein gelungener Kompromiss, der erreicht worden ist. Was Sie im Zusammenhang mit dem Thüringer Verfassungsgericht angesprochen haben, auf eine rein aufgabenbezogene Zuweisung zuzugehen, hätte am Ende bedeutet, dass im kreisangehörigen Raum bei Kommunen, die relativ we
Daher haben wir mit Augenmaß gesagt: Wir tun das, was wir tun müssen, in zwei Schritten, indem wir zunächst größtenteils aufgabenbezogen und ab dem Jahr 2012 gänzlich aufgabenbezogen vorgehen.
Meine Damen und Herren! Das ist in der Politik so: Nur Festtage haben Prinzipien, der Alltag lebt bekanntlich von Kompromissen.
Ich will auch auf die Dinge eingehen, die für den ländlichen Raum wichtig sind. Dafür hat sich meine Fraktion stark eingesetzt. Es ist auch durch die Medien begleitet worden, dass wir Kolleginnen und Kollegen haben, die wirklich bis zum Ende für ihre Region gekämpft haben.
Wir als CDU haben auch hohen Respekt vor dem Verhalten und vor den Kämpfen einiger in ihrer Region, aber am Ende - das werden Sie heute sehen - werden wir regierungstragend die Verantwortung für eine ordnungspolitische Gesamtbetrachtung dieses Landes übernehmen.
Die Grundzentren erhalten allein 11 Millionen € mehr. Wenn Sie die kreisfreien Städte sehen, die auskömmlich ausgestattet worden sind, erreichen wir damit zweierlei: Die Außenwahrnehmung Sachsen-Anhalts findet auch und zum Teil in erster Linie durch die Wahrnehmung der kreisfreien Städte statt. Diese sind jetzt auskömmlich gestellt.
Deshalb sagen wir als CDU, dass die Rufe nach Eingemeindungen in die kreisfreien Städte mit dem heutigen Tage endgültig vom Tisch sind und Eingemeindungen mit uns auch nicht zu machen sein werden. Das ist an dieser Stelle ganz eindeutig zu erwähnen.
Wir haben für die Straßenbaulast die erforderlichen Zuweisungen passgenau nach der Anzahl der Kilometer.
Wissen Sie, Herr Kosmehl, wenn ich Sie da hinten so feiern sehe - - Sie haben es ja so richtig leicht, in der Opposition zu sagen: Wir legen dort einmal knapp 160 Millionen € oben drauf. Das können Sie doch alles nur machen, wenn Sie in der Opposition sind. Sie können hier noch nicht einmal erklären, wo Sie das anderen wegnehmen wollen.
- Ja, da kam aber nichts. Herr Wolpert, wir haben auch einmal zusammen regiert. Wenn ich mir vorstelle, Sie würden zu dem einen oder anderen Minister gehen und sagen, ich nehme dir mal 50 Millionen € weg, dann wüssten Sie, wie das Leben funktioniert.