Wie ein roter Faden zieht sich durch dieses Gesetz der Grundsatz, dass die eigene Steuerkraft immer stärker zur Berechnungsgrundlage werden soll.
So soll auch bei der Berechnung der Kreisumlage schrittweise die Steuerkraft bis zu 100 % eingebracht werden. Dies führt einerseits zu der Erhöhung der Umlagegrundlagen für die Kreisumlage, andererseits sinken die Umlagegrundlagen aber durch die Umstellung auf das so genannte Nettoverfahren. Ebenso unterliegen die Auftragskostenerstattungen des Landes für den übertragenen Wirkungskreis, die als gesonderte Zuweisungen ausgewiesen werden, nicht mehr der Kreisumlage.
Es bedarf also bei der Berechnung der Kreisumlage einer besonderen Aufmerksamkeit aller Beteiligten vor Ort. Letztlich kommt es auf die absolute Höhe der Kreisumlage an, die in den Kreistagen beschlossen wird.
Es sollte ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der jeweiligen kommunalen Gruppen erreicht werden. Um dieses Anliegen zu unterstützen, legen die Koalitionsfraktionen heute einen Entschließungsantrag vor.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal zusammenfassen. Wir haben uns auf den Weg gemacht, den Finanzausgleich neu zu regeln. Die Umstellung hin zu einer aufgabenbezogenen Zuweisung ist begonnen - sage ich.
Die Kommunen erhalten durch eine festgeschriebene, steuerunabhängige Finanzausgleichsmasse Planungssicherheit. Die Kommunen erhalten insgesamt mehr Zuweisungen, als es beim Fortgelten des geltenden Gesetzes der Fall gewesen wäre.
Die Finanzausgleichsmasse wurde gegenüber dem Regierungsentwurf um 25 Millionen € erhöht, wenn man die Mittel aus dem Ausgleichsstock mitrechnet - die Liquiditätshilfe wird nun anderweitig finanziert -, sogar um 64 Millionen €. Besondere Härten werden durch das Gesetz ausgeglichen. - Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Vielen Dank, Frau Schindler. Es gibt drei Nachfragen von Herrn Gallert, von Frau Dr. Klein und von Herrn Kosmehl. Wollen Sie sie beantworten? - Jawohl. Dann bitte, Herr Gallert.
Frau Schindler, ich habe jetzt die letzte Pressemeldung der Koalitionsfraktionen noch einmal aufmerksam gelesen, wie ich das übrigens immer mache. Darin werden die beiden Dinge noch einmal angesprochen, die Sie eben auch angeführt haben, nämlich die Streckung des Rückzahlungsbetrages auf drei Jahre.
Dazu würde ich ganz gern wissen, was Sie in der Haushaltsberatung beantragen wollen. Wollen Sie die Summe sozusagen in drei gleiche Teile aufteilen oder wie wollen Sie das machen? - Das ist die erste Frage.
Das Zweite war eigentlich das noch viel Schönere. Sie haben heute noch einmal gesagt: Ja, wir werden die Kommunen an der Kompensation für den Wegfall der Kfz-Steuer beteiligen. - Das ist eine schöne Aussage. Die Frage ist, in welcher Höhe.
Wenn man es real berechnet, so wie das FAG vorher die Berechnung der Kfz-Steuer-Anteile vorgesehen hat, wären es 52 Millionen €. Zu meiner Überraschung stand diese Zahl aber nicht darin.
Jetzt frage ich Sie: Was wollen Sie in der nächsten Woche im Finanzausschuss beantragen? In welcher Höhe sollen denn die Kommunen an dieser Kompensation beteiligt werden?
Erst einmal zur ersten Frage: Wir wollen die Rückzahlung über drei Jahre strecken, so wie es dargestellt wurde. Der heute vorgelegte Änderungsantrag bildet erst einmal die Grundlage dafür, dass es im FAG entsprechend verankert ist. Der Betrag wird in drei gleiche Teile aufgeteilt und so im Haushaltsplan veranschlagt.
Der zweite Betrag ist bereits genannt worden: 24 Millionen oder 26 Millionen €, aber unter der Maßgabe, dass von dem Betrag, der sonst als Einnahme des Landes aus der Kfz-Steuer verbucht würde, der Anteil nach dem alten FAG, also rund 22 %, berechnet wird.
Das ist keine Nachfrage. - Wir wissen, diese Kfz-SteuerKompensation beläuft sich auf 231 Millionen €. Der Anteil von 22,3 % davon - das kann man schnell ausrechnen - entspricht nicht einem Betrag von 24 Millionen €, sondern es sind - das ist deutlich mehr - knapp 52 Millionen €. Das wäre die normale Kompensation, wenn man das einrechnet.
An dieser Stelle stellt sich jetzt die Frage, welche logische Erklärung man für die Angabe „knapp 24 Millionen“ hat.
(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Das ist nur einmalig! Wir kriegen aber jedes Jahr den Ausgleich für die Kfz-Steuer! - Frau Budde, SPD: Die wird auf zwei Jahre verteilt!)
- Das ist die Verrechnung für das Jahr 2009; dort ist dies veranschlagt worden. Die wird - in der Vergangenheit haben wir mit zwei Jahren gerechnet - jetzt auf drei Jahre aufgeteilt.
Na ja, dann frage ich noch einmal nach. Das ist jetzt ohnehin ein Insider-Thema, aber es ist trotzdem wichtig. Wir reden über die Reduzierung des zurückzuzahlenden Betrages von insgesamt etwa 160 Millionen €.
Diese Rückzahlungsverpflichtung ist unter anderem deshalb zustande gekommen, weil man ursprünglich die Kompensation für den Wegfall der Kfz-Steuer in Höhe von 231 Millionen € bei der Berechnung des kommunalen Anteils nicht berücksichtigt hat. Jetzt stellt sich die Frage: Will man diesen Betrag von knapp 24 Millionen € einmal von dem Gesamtbetrag von 160 Millionen € abziehen? Oder will man sie zweimal, nämlich in zwei Jahresscheiben, von dem Gesamtbetrag von 160 Millionen € abziehen? Dann würden wir auch auf knapp 50 Millionen € kommen.
Ich muss Ihnen heute an dieser Stelle die Antwort schuldig bleiben. Wir werden das bis zur Sitzung des Finanzausschusses in der nächsten Woche abklären und dann werden Sie die entsprechende Vorlage erhalten.
Vielen Dank, Frau Schindler. - Dann hat Frau Dr. Klein das Wort. - Sie verzichtet. Dann hat Herr Kosmehl das Wort und kann seine Frage stellen. Bitte.
Frau Kollegin Schindler, ich würde gern an die Frage anknüpfen, die Herr Kollege Gallert vorhin auch schon dem Minister gestellt hat. Auch Sie haben heute wieder in Ihrer Rede die Aussage getroffen, dass allen Gemeinden im Vergleich zu den Zuweisungen, die sie nach dem geltenden FAG erhalten würden, sozusagen mehr Geld zur Verfügung stehen würde. Habe ich Sie richtig verstanden, dass alle Kommunen Sachsen-Anhalts, kreisangehörige, kreisfreie Gemeinden und Landkreise, im Jahr 2010 mehr Geld bekommen, als sie nach dem geltenden FAG bekommen würden?
Ich habe es in meiner Rede - ich sehe es auch in meinem Manuskript - genau formuliert und betont: Insgesamt ist die kommunale Familie mit der im Gesetz festgelegten Finanzausgleichsmasse besser gestellt - insgesamt.
Vielen Dank. - Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zu dem Debattenbeitrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Grünert, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erfüllt die damit verbundene Erwartung der kommunalen Familie bezogen auf Artikel 88 der Landesverfassung und unter Beachtung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 21. Juli 2005, wonach eine grundlegende Strukturreform des kommunalen Finanzausgleiches erfolgen soll, nicht.
Auch der von den Regierungsfraktionen gepriesene Strukturwechsel beim FAG von der umlage- zur aufgabenbezogenen Finanzierung ist faktisch ausgefallen. Machen wir uns doch diesbezüglich nichts vor: Das Ergebnis der Anstrengungen der Landesregierung - übrigens nicht nur in dieser Wahlperiode, sondern bereits seit dem Jahr 2004 - ist desaströs und erfüllt in einer keiner Weise die Kriterien, die Artikel 88 der Landesverfassung vorschreibt.
Zentrales Thema des Doppelhaushaltes 2010/2011 ist jedoch auch das neue Finanzausgleichsgesetz. Folglich sind dessen Auswirkungen auf den Doppelhaushalt auch darzustellen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Weder mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 noch mit dem vorliegenden Doppelhaushalt 2010/2011 noch mit der Beschlussempfehlung zum Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes sind die wesentlichen Bestandteile des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes umgesetzt worden.
Aufgrund von Zeitmangel - vier Jahre waren offensichtlich nicht ausreichend - hatte sich die Landesregierung von einer aufgabenbezogenen Kostenermittlung verabschiedet und sich einer Kostenermittlung von Aufgabengruppen zugewandt. Dieses Verfahren beinhaltet bereits eine ungenaue Darstellung der tatsächlichen Kosten. Fraglich ist auch, ob die gewählte Kostenermittlung über die Jahresrechnungsstatistiken sinnvoll ist. Daraus sind sicherlich die unterschiedlichen Kostensätze der kommunalen Spitzenverbände ableitbar.
Die kommunalen Spitzenverbände, die Mitglied der Strukturkommission sind, haben die finanzielle Mindestausstattung ermittelt. Der Städte- und Gemeindebund beziffert diese auf 1,97 Milliarden €, der Landkreistag hat hierfür einen Betrag von 1,85 Milliarden € ermittelt. Allerdings wurden diese notwendigen Ansätze von der Landesregierung nicht umgesetzt.
Die politische Deckelung - hierauf lege ich großen Wert - erfolgte beim Haushaltsplanentwurf mit einem Ansatz von 1,582 Milliarden €, und zwar ohne eine Spitzabrechnung für das Jahr 2009 unter Berücksichtigung der Rückzahlungen in Höhe von rund 80 Millionen € jährlich. Hierauf sind meine Vorredner bereits eingegangen. Das heißt, mit dieser politischen Deckelung hat man den Sack zugemacht und hat sich letztlich von einer objektiven Bewertung der Aufgaben verabschiedet.
Weiterhin bestimmte das Thüringer Urteil eine Mindestanteilsgarantie für den freiwilligen Bereich in Höhe des Anteils von 5 % bis 10 % des allgemeinen Finanzausgleichs. Berücksichtigt man allein diese beiden Kriterien bei der Bewertung des Haushaltsansatzes, so wird sichtbar, dass eine Unterfinanzierung von rund 300 Millionen € bis 400 Millionen € zu verzeichnen ist. Zusätzlich sollen nunmehr die allgemeinen Zuweisungen auf einen Anteil von mindestens 80 % des Regelsatzes des FAG in der Fassung aus dem Jahr 2008 als so genannte Grundsicherung festgeschrieben werden.
Das hat eine weitere Absenkung der allgemeinen Finanzmasse von ca. 60 Millionen € zur Folge, wenn man unberücksichtigt lässt, dass das FAG in der Fassung des Jahres 2008 nach der Verbundquote, also nicht aufgabengerecht, berechnet wurde.
Die bereits mit dem Haushaltsplan 2008/2009 begonnene finanzielle Umverteilung von den Kommunen zum Land wird folglich mit dem Gesetzentwurf weiter betrieben und mit der vorgesehenen Regelung auf eine Auffanglinie von 80 % der nach dem FAG in der Fassung des Jahres 2008 vorgesehenen Mittel weiter verschärft.
Nunmehr gibt es die Versuche seitens der Koalitionsfraktionen, diese drastische Unterfinanzierung zu mildern. So sollen die Kompensationen aus dem Wegfall der Kfz-Steuer für die Kommunen ausgeglichen werden. Dieses Thema haben wir bereits angesprochen. Dies macht für die Ansätze in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 jeweils ein Betrag von 51,8 Millionen € aus, der jedoch haushalterisch derzeit nicht untersetzt ist.
Offen bleibt die Frage, wie die Kompensation dieser Steuereinnahme in Höhe von 118 Millionen € im Haushaltsplan 2009 auf die Spitzabrechnung der Kommunen verrechnet werden soll. Nach meiner Berechnung wäre dies eine Betrag von 26,3 Millionen €. In der Pressemitteilung von CDU und SPD und offensichtlich auch in den Argumentationen dazu wird darauf nicht eingegangen.