denn ich habe Kenntnis von diesen Zetteln. Das sind insgesamt fünf Seiten. Ich kann das gern vortragen, wenn Sie das wollen. Das dauert etwas länger.
Frau Kollegin Budde, vielleicht erlauben Sie mir an dieser Stelle zumindest einen Hinweis. Wenn Sie sagen, um den Antrag ernst nehmen zu können, möchten Sie eine Gegenfinanzierung haben,
dann nehme ich einmal zur Kenntnis, dass Sie Ihren eigenen Änderungsantrag im Innenausschuss nicht ernst nehmen; denn die Gegenfinanzierung für die Änderungen im Einzelplan 13 haben Sie auch nicht vollständig dargestellt.
Ich muss ganz ehrlich sagen, so viel Selbsterkenntnis, die Sie für Ihren eigenen Antrag an den Tag legen, verdient absolut Respekt.
(Frau Budde, SPD: Erklären Sie die Inhalte, was da steht, und nicht die Titelgruppen, die es da gibt!)
Sehr geehrter Herr Kosmehl, es geht um die Inhalte. Was wollen Sie einsparen? Was wollen Sie nicht mehr finanzieren? - Das hier ist Verdummung.
Ich sagte doch, die Inhalte. Sie brauchen uns nicht die Kapitel vorzulesen, sondern wir wollen wissen, an welchen Punkten die großen Einsparungen sind.
Herr Präsident, wir kürzen das jetzt einmal ab. Frau Budde, Sie sind nicht daran interessiert, das zu erfahren. Natürlich will ich Ihnen den Einzelplan und die Kapitel nennen, damit Sie sich auch ein Bild davon machen können, wo ich bin. Ich hätte Ihnen natürlich auch noch sowohl die Titelbezeichnung als auch das Ist und was man da abschmelzen kann vorgelesen. Es ist da. Es sind die Millionen, die wir als Gegenfinanzierung brauchen.
Sie können sich darauf verlassen, dass Sie am nächsten Mittwoch oder Donnerstag diese Anträge in der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses bekommen werden. Ich hoffe, dass Sie dann wenigstens die Kraft finden, diese Einsparvorschläge zu nutzen, um die Neuverschuldung für Sachsen-Anhalt geringer zu halten, falls Sie unserem Änderungsantrag heute nicht zustimmen.
Herr Kosmehl, vielen Dank für Ihren Redebeitrag. - Wir kommen nun zu dem Redebeitrag der SPD-Fraktion. Frau Schindler, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute ein Gesetz auf der Tagesordnung, das ein zentrales Thema in dieser Legislaturperiode darstellt und das aus der Sicht der Kommunen neben der Gemeindegebietsreform zu einem der wichtigsten Gesetze in der Kommunalordnung gehört. Deshalb ist es wahrscheinlich durchaus angebracht, an der einen oder anderen Stelle emotional zu werden. Ich möchte die Diskussion aber wieder ein wenig versachlichen.
Wir wollen heute ein neues Finanzausgleichsgesetz beschließen, das für die Kommunen Zuweisungen fest
stellt, weg von der bisherigen Berechnung der Finanzausgleichsmasse über die Festsetzung einer Verbundquote und hin zu einer aufgabenbezogenen, am Bedarf ausgerichteten Ermittlung der Finanzausgleichsmasse, also weitgehend unabhängig von der Leistungskraft des Landes. Das wird, so glaube ich, auch weiterhin von allen Beteiligten ausdrücklich begrüßt.
Als wir uns zu Beginn der Legislaturperiode darauf verständigt haben, ein neues FAG auf den Weg zu bringen, war wohl jedem bewusst, dass das kein leichtes Unterfangen sein wird. Der Finanzausgleich ist regelmäßig gut für einen Streit zwischen dem Land und den Kommunen. Bei dem Streit geht es eigentlich immer um das liebe Geld. Wenn wir ehrlich sind, dann sagen immer alle, es sei zu wenig.
Ich möchte in Erinnerung rufen, warum wir uns auf den Weg gemacht haben, den Finanzausgleich zwischen dem Land und den Kommunen neu zu regeln. Es ist bereits erwähnt worden, aber ich wiederhole es an dieser Stelle.
Erstens. Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes zum FAG des Landes Thüringen vom 21. Juli 2005 - das wurde bereits in vorangegangenen Debatten angeführt und das ist auch unstrittig - zwingt uns, auch unser FAG zu überarbeiten. Das Urteil betrifft nicht nur das Thüringer Gesetz; da unser geltendes FAG ähnliche Regelungen enthält, hat das Urteil auch Auswirkungen auf selbiges. Somit dürfen wir dieses Urteil nicht ignorieren.
Zweitens. Mit der Überprüfung der Angemessenheit der Finanzausstattung der Kommunen insgesamt war eine intensive Bewertung der Aufgaben und der Aufgabenerfüllung verbunden. Darauf möchte ich später noch eingehen.
Drittens. Die Überprüfung der so genannten Binnenverteilung innerhalb des kommunalen Finanzausgleiches, also die Verteilung zwischen den einzelnen Gruppen und auch innerhalb dieser Gruppen. Ich bin der Überzeugung, dass das vorliegende Gesetz diese Punkte aufgreift und zu einer neuen Struktur des Finanzausgleiches führt.
Nun zu der vielleicht wichtigsten Regelung des neuen Gesetzes. Die Festschreibung der Finanzausgleichsmasse im Gesetz stellt eine Abkehr von der bisherigen Berechnung der Finanzausgleichsmasse über die Festsetzung der Verbundquote dar. Die Kommunen erhalten durch diese Festschreibung in der Zukunft einen verlässlichen und planbaren Finanzausgleich, unabhängig vom Steueraufkommen und der Einnahmensituation des Landes.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die gerade wieder neu entstandene Diskussion - so auch in der Debatte eben - über die Verrechnung von Überzahlungen der vergangenen Jahre. Um dies an dieser Stelle einzufügen, hat es im Rahmen der Haushaltsberatungen Nachbesserungen gegeben. Um den Kommunen entgegenzukommen, soll die Rückzahlung der Überzahlung aus dem Jahr 2009 in Höhe von ca. 160 Millionen € - die Summe ist bereits genannt worden - auf drei Jahre gestreckt werden. Darauf bezieht sich der Ihnen heute vorliegende Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Zusätzlich werden dabei die Kommunen an der Kompensation für die Kfz-Steuer beteiligt. Ich teile daher nicht die Auffassung des Städte- und Gemeindebundes,
die dieser in dem letzten Roland-Brief darstellte, dass die Kommunen keine Planungssicherheit gewinnen würden.
Es ist viel über die Berechnung der Ausgleichsmasse insgesamt diskutiert worden. In der Finanzstrukturkommission ist unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eine gute und intensive Vorarbeit für dieses Gesetz geleistet worden. Daher möchte ich an dieser Stelle einen Dank an die Kommission richten. In dieser hat man sich aber auch darauf geeinigt, für die Berechnung der Finanzausgleichsmasse auf belastbare Statistiken der Ist-Ausgaben und Einnahmen der Jahre 2005 bis 2007 zurückzugreifen und diese Daten für die finanzielle Mindest- und Grundausstattung heranzuziehen.
Es ist viel darüber gesprochen und geschrieben worden, dass die Ermittlung nicht korrekt sei. Ich glaube, dass wir auch in der heutigen Diskussion bei den verschiedenen Auffassungen bleiben werden.
Als Beispiel möchte ich die häufig angeführten Kosten für den Familienleistungsausgleich nennen. Richtig ist, dass dieser ab dem Jahr 2007 abgeschafft wurde. Der Berechnungszeitraum umfasste allerdings die Jahre 2005 bis 2007. Zu diesem Zeitpunkt standen der Ausgabe, die in die Bewertung eingegangen ist, auch Einnahmen gegenüber. Insgesamt ist von der strittigen Finanzmasse eine Summe von 14 Millionen € verblieben, die der Finanzausgleichsmasse gegenüber dem Gesetzentwurf zusätzlich zur Verfügung steht.
Vergleicht man die Finanzausgleichsmassen der letzten Jahre miteinander, dann stellt man fest, dass diese in den Jahren 2000 bis 2007 zwischen ca. 1,8 Milliarden € und 1,48 Milliarden € schwankte. Zu den Erwartungen für das nächste Jahr hat der Minister bereits Ausführungen gemacht. Wie gesagt, für das Jahr 2010 wäre dies auch zunächst eine Planzahl. Eine Spitzabrechnung ist in dem neuen Gesetz nicht vorgesehen.
Insgesamt wird die kommunale Familie mit der im Gesetz festgelegten Finanzausgleichsmasse besser gestellt als bei der Beibehaltung der geltenden Rechtslage. Im Ergebnis führt diese Umstellung, wie schon gesagt, auch dazu, dass finanziell schwierige Zeiten keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Finanzausgleichsmasse haben. Damit ist die geforderte Planungssicherheit gegeben und diese ist nicht zu unterschätzen.
Aufgrund der neuen Struktur kommt es mit dem neuen Gesetz zu einer Umverteilung kommunaler Zuweisungen zwischen den verschiedenen kommunalen Gruppen. Nach der Einbringung des Regierungsentwurfes haben wir als SPD besonderen Wert auf den Einstieg in eine aufgabenbezogene Finanzierung gelegt.
Diese soll zukünftig weiter ausgebaut werden; dies ist in § 2 des Gesetzentwurfs verankert. In der Anhörung zum Gesetzentwurf konnten wir diese Forderung von vielen Vortragenden hören.
Wir haben uns daher dafür eingesetzt, dass neben den im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehenen Ergänzungszuweisungen weitere ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich um die Zuweisungen für die Jugendpauschale, für die Finanzierung der Suchtberatungsstellen und für die Aufgaben der Jugendhilfe.
Durch Umschichtungen aus dem Ausgleichsstock und durch die bereits erwähnte Aufstockung der Finanzausgleichsmasse wurde erreicht, dass den kreisangehörigen Städten und Gemeinden kein Verlust - ich betone: gegenüber dem ersten Gesetzentwurf - entsteht.
Nach dem Abschmelzen des Ausgleichsstocks können die Kommunen bei Bedarf zinslose Darlehen der Investitionsbank als Liquiditätshilfe erhalten. Die Zinsen für die tatsächliche Inanspruchnahme der Darlehen werden aus dem Ausgleichsstock erstattet.
Zusätzlich werden Mittel in Höhe von 11 Millionen € für Gemeinden mit der Funktion eines Grundzentrums bereitgestellt. Diese erhalten die zusätzlichen Zuweisungen zur Erfüllung dieser besonderen Funktion. Um besondere Bedarfe für die Flächenlandkreise auszugleichen, werden Mittel in Höhe von 12 Millionen € aus den allgemeinen Zuweisungen für die Landkreise für die Straßenbaulast entsprechend der Länge der Kreisstraßen verteilt.
Nun zu einem Punkt, der in der letzten Innenausschusssitzung und auch heute zu Diskussionen geführt hat. Bei der Umstellung einer Finanzstruktur, wie wir sie mit diesem Gesetz vornehmen, kommt es zu einer Umverteilung innerhalb der verschiedenen kommunalen Gruppen.
Dies ist aber, wie gesagt, in der Struktur begründet. Wenn wir davon sprechen, dass das FAG die Zuweisungen stärker aufgabenbezogen verteilt, so können wir nicht erwarten, dass alle mehr und niemand weniger Geld erhält. Denn die bisherige Verteilung berücksichtigte dies nicht.
Einnahmeverluste aus dieser Umstellung sollen begrenzt werden. Die Kommunen erhalten durch den neuen § 29 Zuweisungen, die gewährleisten, dass sie mindestens 80 % der Zuweisungen erhalten, die sie für die Jahre 2010 und 2011 nach dem geltenden FAG auch unter Berücksichtigung der in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Absenkung der Verbundquote bekommen würden. Dazu sind wiederum weitere 1,15 Millionen € bereitgestellt worden.
Ich betone dabei, dass es auch in der Vergangenheit, vor allem durch Schwankungen bei der Gewerbesteuer, zu drastischen Verschiebungen bei den Zuweisungen für die eine oder andere Gemeinde kam. Dies muss man bei der derzeit geführten Debatte und in den Berechnungen immer berücksichtigen.
Wie ein roter Faden zieht sich durch dieses Gesetz der Grundsatz, dass die eigene Steuerkraft immer stärker zur Berechnungsgrundlage werden soll.