Die Regelung des § 46 Abs. 5 SGB II sieht bundesweit eine jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden € vor. Das bedeutet für Sachsen-Anhalt eine Entlastung in Höhe von ca. 80 Millionen €. Dieses Ziel ist weder im letzten noch in diesem Jahr erreicht worden.
Der Landkreistag geht davon aus, dass den Kommunen aufgrund des Gesetzentwurfes des Bundes zusätzlich 2 Milliarden € fehlen werden, und zwar zusätzlich deshalb, weil aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise mit wegbrechenden kommunalen Steuereinnahmen und steigender Arbeitslosigkeit zu rechnen ist.
Die Möglichkeit der Kreise, die an den Steuereinnahmen ohnehin nur mittelbar beteiligt sind, per Kreisumlage die Städte und Gemeinden zunehmend heranzuziehen, wird ebenfalls deutlich stärker eingeschränkt sein als in den Jahren zuvor. Wir haben im Kreistag des Salzlandkreises bereits mehrfach Stundungen von Kreisumlagen verschiedener Gemeinden beschließen müssen, weil die Gemeinden mit ihrer Finanzkraft schlicht und einfach am Ende waren und darauf hoffen mussten, Hilfe vom Land zu erhalten.
Alle Beteiligten gehen davon aus, dass die Kosten der Unterkunft im kommenden Jahr massiv steigen werden. Bleibt es bei der vorgesehenen Reduzierung der Bundesbeteiligung, werden die absehbaren Kostensteigerungen, vor allem bei den Wohnnebenkosten, vollends zulasten der Kommunen gehen.
Diese Entwicklung nicht zuzulassen ist das Anliegen unseres Antrages. Ich weiß uns einig mit einer recht illustren Reihe politischer Kräfte. Ich kenne Anträge der LINKEN aus verschiedenen Ländern; das wird Sie nicht wundern. Ich kenne aber auch einen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP im Niedersächsischen Landtag. Ich kenne das Votum der Länder im Bundesrat. Ich kenne auch die Erklärungen des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages. Ich kenne Forderungen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, unter anderem auch von Herrn Trümper.
„Es ist ein unfreundlicher Akt, wenn die Bundesregierung nach wochenlangem Protest der Kommunen meint, ihnen mitten in der Wirtschaftskrise trotz wachsender Arbeitslosigkeit zusätzliche Lasten aufbürden zu können.“
Das habe jetzt nicht ich Ihnen gesagt, diesen Vorwurf mache nicht ich, sondern diesen Vorwurf habe ich - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - zitiert, und zwar aus den Worten des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages Dr. Stephan Articus.
Wir fordern Sie deshalb im ersten Punkt unseres Antrages auf, die Landesregierung mit einem klaren Auftrag auszustatten. Die Absenkung der Bundesbeteiligung konterkariert die gesetzliche Festlegung einer bundesweiten Entlastungswirkung des SGB II, die, wie gesagt, schon jetzt bei Weitem nicht erreicht wird.
Wir müssen und sollten uns als Landtag eindeutig zu dieser Entlastungswirkung bekennen und uns eindeutig gegen die Senkung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft aussprechen. Diese Entlastungswirkung für die Kommunen war eines der wichtigsten Versprechen, die mit dieser Reform des SGB II gegeben wurden. Auch daran muss an dieser Stelle erinnert werden.
Das eigentliche Problem allerdings ist die Anpassungsformel. Es ist entscheidend, dass aus der Sicht des Bundesrates und der kommunalen Spitzenverbände die generelle Regelung, die dem zugrunde liegt, erst zur Absenkung des Bundesanteils führt.
Der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft kann - er muss übrigens nicht, aber er kann - jährlich neu festgelegt werden und es wird dabei von der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ausgegangen und nicht von der Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Das bedeutet, dass davon ausgegangen wird, dass dann, wenn die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt, auch der Bundesanteil, die Bundesbeteiligung sinken könne.
Mir erschließt sich dieser Zusammenhang nicht wirklich. Denn wenn man die Kommunen entlasten will, dann könnte man das auch in jedem Jahr intensiver tun. Aber das ist jetzt gerade nicht mein Thema.
Es gibt zwischen der Senkung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Reduzierung der Zahlungen für die Kosten der Unterkunft keinen kausalen Zusammenhang. Das hat übrigens selbst die Bundesregierung festgestellt, was aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN im Deutschen Bundestag an die Bundesregierung ziemlich eindeutig hervorgeht. Dass es da keinen kausalen Zusammenhang gibt, liegt laut Bundesregierung an den steigenden Energiekosten und den steigenden Heizkosten und auch an der Größe der Bedarfsgemeinschaften. Wenn also die Zahl der Bedarfsgemeinschaften steigt, muss das nicht heißen, dass am Ende die Zahl der Empfänger und Empfängerinnen steigt.
Laut einer Statistik des Landkreistages steigt spätestens seit 2008 der Anteil der Kommunen an den Kosten der Unterkunft schneller, als der Anteil des Bundes sinkt. Das bedeutet, dass die Schere immer größer wird, es entwickelt sich tatsächlich immer weiter auseinander.
In Sachsen-Anhalt hat sich im Jahr 2008 die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 4,1 % vermindert, die Kosten der Unterkunft haben sich dagegen nur um 3,5 % verringert. Auch hieran sieht man, dass die Verminderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften nicht einhergeht mit einer gleichmäßigen und gleichförmigen Senkung der Kosten der Unterkunft.
Im Jahr 2009 hat sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bisher im Trend um 3,7 % vermindert, und man geht davon aus, dass die Kosten der Unterkunft gleich blei
ben werden, was im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise, wie gesagt, unter anderem an den steigenden Energiekosten und Heizkosten liegt.
Der Salzlandkreis hat für sich eine Mehrbelastung von ca. 1 Million € errechnet. Die Auswirkungen auf den Haushalt sind bisher noch nicht absehbar, weil wir schon jetzt in unserem Kreis ein Defizit von mehr als 40 Millionen € haben und weil wir jetzt schon nicht in der Lage sind, das Konsolidierungsziel, das uns das Landesverwaltungsamt aufgegeben hat, zu erreichen, und weil uns jetzt schon die Pistole des Landesverwaltungsamtes auf der Brust sitzt und weil jetzt schon Einrichtungen wie die Kammerphilharmonie, das Museum, das Theatrum Bernburg und andere auf der Abschussliste stehen.
Deshalb haben wir in dem dritten Punkt gefordert, dass sich die Bundesbeteiligung zukünftig an der Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben orientiert und eben nicht mehr an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften.
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 6. November 2009 in einer Stellungnahme ebenfalls entsprechend geäußert und ist damit einer Empfehlung seines eigenen Sozial- und Innenausschusses gefolgt. Wir haben es hierbei mit einem Einspruchsgesetz zu tun. Das heißt, dass der Bundesrat zwar nicht um Zustimmung gebeten werden muss, aber er kann den Vermittlungsausschuss anrufen, wenn die Bundesregierung bei ihrer Haltung bleibt. Dann braucht die Entscheidung im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit. Wenn dann der Bundesrat entscheidet, bei der Ablehnung dieses Gesetzentwurfs zu bleiben, dann braucht es im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit, um diesen Gesetzentwurf doch noch durchzusetzen.
Das bedeutet, die Hürde kann durch den Bundesrat wesentlich höher gelegt werden. Genau das ist das Anliegen unseres heutigen Antrages: Der Landtag gibt der Landesregierung eindeutig den Auftrag, in ihrer Entscheidung hart zu bleiben, bei der Empfehlung des Bundesrates, bei dieser Stellungnahme zu bleiben und diese nicht zu ändern. Wir müssen uns heute schon eindeutig für die Interessen der Kommunen stark machen, auch und vor allem angesichts unseres eigenen Landeshaushaltes, der weitere Belastungen der Kommunen nicht abfangen kann.
Ich möchte Ihnen abschließend ankündigen, dass wir im Zusammenhang mit der Koalitionsvereinbarung, über die wir gestern schon diskutiert haben, die Interessen der Kommunen noch an anderen Stellen werden vertreten und verteidigen müssen. Jetzt werden nämlich zum Beispiel in der Stadt Magdeburg nahezu 40 % der Kosten der Unterkunft an Menschen gezahlt, die trotz Beschäftigung ihren Lebensunterhalt nicht ohne Unterstützung bestreiten können - ich betone: 40 %.
Diesen Personenkreis noch mehr zu erweitern, indem die Hinzuverdienstregelungen geändert werden, mag sich für den Betroffenen, für den Einzelnen ganz gut anhören, die Kommunen werden das nicht schultern können und das Land kann es auch nicht. Frau Budde hat das gestern auch schon deutlich gesagt. Aber ich sage Ihnen auch - Frau Budde ist heute nicht da, vielleicht übermitteln Sie es ihr; ich sage es jetzt auch in Richtung der SPD -: Diese Krokodilsträne hätte man sich meiner Ansicht nach eigentlich verdrücken müssen.
Denn mit der Einführung des SGB II, mit der Einführung von Hartz IV war im Grunde die Ausweitung dieses Niedriglohnsektors, der jetzt so beklagt wird, angelegt.
Welche Wirkungen diese Hinzuverdienstregelungen jetzt schon haben, ist mir in einem Gespräch deutlich geworden, das ich neulich in einer Optionskommune hatte. Dort musste sich eine Mitarbeiterin in einem SGB-II-Träger anhören, dass ein potenzieller Arbeitgeber, der darauf angesprochen wurde, dass er wohl ein ziemlich mieses Lohnangebot macht, gesagt hat: Ich weiß gar nicht, was Sie wollen; der Betroffene kriegt doch von Ihnen soundso viel Geld. Warum soll ich dem noch mehr zahlen? - Das ist die Wirkung, die mit diesem Gesetz erzielt wird.
Wenn Sie diese Wirkung noch ein bisschen verstärken wollen, dann müssen Sie die Hinzuverdienstregelungen noch ein Stückchen heraufsetzen. Ich sage Ihnen: Es geht nicht anders.
Ich wiederhole es: Wie den Satz „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss!“, sage ich Ihnen den Satz: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir in diesem Land einen gesetzlichen Mindestlohn brauchen. Wir kommen nicht darum herum. - Danke.
Danke, Frau Dirlich, für die Einbringung. - Für die Landesregierung wird Minister Dr. Haseloff sprechen. Zuvor begrüßen wir Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen Wittenberg. Seien Sie herzlich willkommen!
Des Weiteren begrüßen wir Schülerinnen und Schüler der Walter-Gemm-Sekundarschule Halberstadt. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Frau Dirlich, Sie haben eigentlich von den Fakten her alles gesagt. Die Frage ist nur: Was soll ich Ihnen darauf antworten?
Denjenigen, die Interesse daran haben, kann ich das, was an detaillierten, differenzierten Zahlen aufgeschrieben wurde, gern dalassen.
Ich kann eigentlich nur zwei, drei kurze Ergänzungen machen und noch einmal versuchen, das Problem insgesamt einzufangen und es ein bisschen - sagen wir einmal - fairer darzustellen.
Die Bundesregierung macht nicht irgendetwas Illegitimes. Sie handelt innerhalb des existenten Rechtsrahmens. Das SGB II legt genau fest, wie im Einzelnen zu verfahren ist.
Damals hat Arbeitsminister Clement als wesentlicher Moderator im Vermittlungsausschuss die Endformel für das SGB II zur Kalkulation der Kosten der Unterkunft vorgeschlagen. Es hat dazu eine Abstimmung gegeben, in der das beschlossen und damit Gesetz wurde.
Zuvor war nach bestem Wissen und Gewissen eine Formel entwickelt worden, die adäquat die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften festmacht. Das war der einzige feste Indikator. Als zweite Größe wurde fixiert - so steht es auch im SGB II -, dass die Kommunen um 2,5 Milliarden € entlastet werden sollen.
Dies ist aktuell der Fall - nicht absolut, aber relativ. Denn die Kommunen hätten, wenn das alte Recht fortbestanden hätte, die Gaspreise, die Strompreise und all das, was die Kosten in den letzten Jahren nach oben getrieben hat, was so nicht zu erwarten gewesen ist und was bisher in der Geschichte Deutschlands auch so noch nicht stattgefunden hat - es ist der Entwicklung auf dem Weltmarkt geschuldet - bezahlen müssen.
Das heißt, relativ gesehen kann der Bund sogar sagen: Die Entlastung um 2,5 Milliarden € findet statt, weil das alte Recht gegenüber dem neuen Recht die gleichen Preisgrundlagen der entsprechenden Medien, die zu bezahlen sind, berücksichtigt. Nur: Die Lebenswirklichkeit hat sich in den letzten Jahren anders als erwartet entwickelt. Demzufolge ist es legitim, dass man fragt, ob diese Formel, die damals einvernehmlich vereinbart wurde, noch der Realität entspricht,
Wie gesagt, ich könnte die Zahlen, die Sie in Teilen schon vorgetragen haben, auf die einzelnen Jahre, auf unser Land und auf die einzelnen Komponenten herunterbrechen. Wen das interessiert - auch um sozusagen die haushalterische Bedeutsamkeit und die Wichtigkeit für sich klar zu machen -, der kann das gern nachlesen. Ich möchte uns das jetzt ersparen, weil das eine ganze Reihe von Seiten an Statistik umfasst.
Ich möchte nur anmerken: Wir haben es erkannt. Der Bund hat das Prozedere auf der Gesetzesbasis rechtlich klar strukturiert durchlaufen lassen. Die Bundesländer bitten darum - und haben es auch mit einer Beschlussvorlage entsprechend untersetzt -, auf ein anderes Rechenschema überzugehen, das zu entwickeln ist und das sich an den Realkosten orientiert. Sie haben einen entsprechenden Beschluss gefasst, dem Sachsen-Anhalt logischerweise, weil es an der entsprechenden Antragsformulierung beteiligt war, mit zugestimmt hat.