Protocol of the Session on November 13, 2009

Ich möchte nur anmerken: Wir haben es erkannt. Der Bund hat das Prozedere auf der Gesetzesbasis rechtlich klar strukturiert durchlaufen lassen. Die Bundesländer bitten darum - und haben es auch mit einer Beschlussvorlage entsprechend untersetzt -, auf ein anderes Rechenschema überzugehen, das zu entwickeln ist und das sich an den Realkosten orientiert. Sie haben einen entsprechenden Beschluss gefasst, dem Sachsen-Anhalt logischerweise, weil es an der entsprechenden Antragsformulierung beteiligt war, mit zugestimmt hat.

All das ist veranlasst. Sie haben das weitere Verfahren ebenfalls beschrieben. Das sieht vor, dass unser Bundesratsbeschluss, zu dem wir stehen, von dem wir nicht abweichen werden und den wir durchhalten werden, jetzt zur Weiterbehandlung in den Bundestag geht. Dort ist nach den erforderlichen Prozeduren, was den Status des Gesetzes anbelangt, die entsprechende Abstimmung zu erwarten.

Wir hoffen - wir werden auch politisch mit allen Möglichkeiten darauf Einfluss nehmen -, dass man unserer Be

schlussintention im Bundesrat entspricht und ein anderes Schema für das SGB II vorschlägt; das heißt, dass man das Gesetz ändert und damit die die aktuellen Bedingungen, die auch im Lande Sachsen-Anhalt existent sind, berücksichtigende Rechenformel zur Anwendung bringt und damit zu einer deutlichen langfristigen Entlastung der Kommunen beiträgt.

Im laufenden Haushaltsjahr beträgt diese Differenz gegenüber der ursprünglichen Intention des Bundesgesetzes einige Hunderdtausend Euro. Wir wissen aber, dass bestimmte Kostenstrukturen bezüglich des Einrechnens von Gaspreisen bzw. Strompreisen immer erst einmal nachklappen. Wir rechnen in den nächsten Jahren mit deutlich höheren Zusatzbelastungen.

Das halten wir nicht für opportun. Deswegen werden wir ganz konsequent das, was wir von Anfang an im Kabinett besprochen und beschlossen und im Bundesrat zur Beschlussfassung gebracht haben, durchziehen. Die Landesregierung benötigt an dieser Stelle eigentlich keine weitere Aufforderung, das weiterhin zu tun, was sie zu tun gedenkt und was sie bisher getan hat.

Ich bewerte es trotzdem als positiv, dass Sie sich mit der Landespolitik identifizieren, dass Sie die Landesregierung ausdrücklich dafür belobigen, dass sie im Bundesrat richtig entschieden hat.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Herrn Bi- schoff, SPD, von Frau Fischer, SPD, und von Herrn Barth, SPD)

Danke, Herr Minister. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Hampel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte meinen Ausführungen voranstellen, dass die SPD-Fraktion dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen wird.

(Zuruf von der LINKEN)

Ich gebe Ihnen, Frau Dirlich, was Ihre Ausführungen zu den Kosten der Unterkunft betrifft, aber uneingeschränkt Recht. Auch Minister Haseloff hat gerade deutlich gemacht, dass das, was Sie hierzu gesagt haben, tatsächlich der Realität entspricht, dass nämlich die Anpassungsformel auf einen neuen Stand gebracht werden muss und dass die Sorge um die Kommunalfinanzen hier in unserem Land zutreffend ist.

Ich bedauere - das möchte ich an dieser Stelle dennoch erwähnen -, dass wir es nicht geschafft haben, mit der CDU-Fraktion einen Änderungsantrag bzw. eine Überweisung Ihres Antrages hinzubekommen. Ich gehe aber nach den Ausführungen des Ministers davon aus, dass wir gemeinsam über das weitere Verfahren im Wirtschaftsausschuss reden werden und dass die Landesregierung dort über ihre Maßnahmen und ihren weiteren Einsatz auf der Bundesebene berichten wird.

Es ist bereits vieles gesagt worden. Wie gesagt, es ist sicherlich für uns alle im Landtag ein unstrittiges Thema, dass wir nicht tatenlos dabei zusehen wollen, wie möglicherweise hohe Belastungen auf die kommunalen Haushalte zukommen.

Wir haben aber im Moment die Situation, dass die Absenkung des Bundeszuschusses weiterhin zwischen

dem Bund, den Ländern und den Kommunen strittig ist. Ich gehe ebenso wie der Minister davon aus, dass der Bundesrat und der Bundestag dieser Gesetzesänderung zu guter Letzt nicht zustimmen werden. Deshalb ist es eigentlich unsere gemeinsame Aufgabe, die Aufgabe von Parlament und Landesregierung, sich weiter dafür einzusetzen. Ich freue mich auf die Berichterstattung hierzu im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Franke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den bisherigen Reden wurde schon gesagt, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zuletzt gesunken ist. Dies hat zur Folge, dass der Bund entsprechend den Regelungen des SGB II seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft reduzieren wird. Der Bund handelt damit zunächst völlig gesetzeskonform. Das ist ein Fakt, den wir zur Kenntnis nehmen müssen - ob uns das gefällt oder nicht.

Ordnungspolitisch muss man sich dagegen schon fragen, wie sinnvoll diese Regelung ist. Bei der Grundsicherung für Arbeitslose handelt es sich um eine Aufgabe des Bundes. Folglich muss er auch als Zahlungspflichtiger die entsprechenden Lasten tragen. Das dürfte an dieser Stelle auch unstrittig sein.

Ebenso unstrittig ist es, dass die momentane Regelung im SGB II praxisfern ist. Die dort enthaltene Formel zur Bestimmung des Bundesanteils sieht nicht nur kompliziert aus, sie ist es auch. Sie ist willkürlich festgelegt und geht an den Realitäten vorbei. Das führt dann genau zu der paradoxen Situation, die wir jetzt haben und die wir beklagen.

Für Sachsen-Anhalts Kommunen drohen zusätzlich Ausgaben, weil ein Anstieg der Kosten für die Unterkunft zu erwarten ist. Das ist schon mehrfach ausgeführt worden; deshalb gehe ich nicht ausführlich darauf ein.

Deshalb würden wir als Liberale es auch begrüßen, wenn sich der Bundesanteil hierfür an den tatsächlichen Kosten orientieren würde. Das wäre eine sinnvolle Änderung, die an den bestehenden Regelungen vorzunehmen ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits im Vorhinein war absehbar, dass die Kommunen der ostdeutschen Länder von der bestehenden Regelung am stärksten betroffen sein würden. Die ostdeutschen Länder weisen nun einmal mehr ALG-II-Empfänger auf als die westdeutschen Länder. Dies gilt insbesondere für unser Land, für Sachsen-Anhalt.

Da sich in Anbetracht der drohenden Mehrkosten für unsere Kommunen der Bundesanteil verringert, drängt sich der Verdacht auf, der Bund wolle auf Kosten der Kommunen eine Haushaltssanierung betreiben. Die Aufschreie des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages verdeutlichen, wie ernst die Situation ist. Deshalb ist es wichtig, dass dieses Problem hier im Haus besprochen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN ist allerdings nicht ganz so unproblematisch. In

dem ersten Punkt fordert DIE LINKE die Bundesregierung auf, sich an die Gesetze zu halten. Das macht sie streng genommen auch.

Im zweiten Punkt wird der Bund aufgefordert, sich nicht an das Gesetz zu halten und den Bundesanteil nicht abzusenken, obwohl das Gesetz genau das verlangt.

Der dritte Punkt ist entscheidend. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen müssen dahin gehend geändert werden, dass sich der Bundesanteil nicht mehr an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ausrichtet. Dieses Anliegen unterstützen wir.

Im Bewusstsein unserer Verantwortung als Landespolitiker und im Interesse der Kommunen unseres Landes stimmen wir dem Antrag zu. Wir wollen, dass sich das Land auf Bundesebene bzw. im Bundesrat für die notwendigen Gesetzesänderungen einsetzt. - Danke.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Franke. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Take.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war zunächst versucht, meinen Redebeitrag zu Protokoll zu geben. Das habe ich aber jetzt verworfen, wie Sie das sicherlich von mir erwartet haben, Herr Dr. Thiel. Das akzeptiere ich.

Zunächst einmal möchte ich mich - damit wollte ich eigentlich nicht anfangen, aber das muss ich mir erst einmal von der Seele reden - dagegen verwahren, Frau Dirlich, dass durch Pauschalierungen das Unternehmertum in unserem Land in unmöglicher Weise angegriffen wird,

(Beifall bei der CDU)

indem gesagt wird, sie betrieben auf Kosten der Arbeitslosen, der SGB-II-Empfänger oder der so genannten Aufstocker ihre Lohnpolitik. Das ist einfach nicht so.

(Beifall bei der CDU)

Die meisten unserer Unternehmer verhalten sich wirklich vorbildlich und bezahlen ihre Leute anständig; denn nur so können sie auch vernünftiges Personal halten.

(Beifall bei der CDU)

Dass es immer Ausnahmen gibt, gestehe ich Ihnen gerne zu.

(Zurufe von der LINKEN)

- Nein, nicht mit Statistik. - Jetzt zu Ihrem eigentlichen Antrag. Ich habe mal den Antrag des Landes NordrheinWestfalen zu Hilfe genommen und Ihren daneben gelegt. Ich habe das auch angestrichen. Sie sind ja immer sehr gut vorbereitet. Ich gehe davon aus, dass Sie die gleichen Unterlagen haben wie ich.

Punkt 1 findet sich im ersten Absatz des Entwurfs aus Nordrhein-Westfalen wieder. Punkt 2 ist auch auf der ersten Seite enthalten und genauso Punkt 3. Genau so wie Sie den Antrag aufgebaut haben, ist der Antrag im Bundesrat vom Land Nordrhein-Westfalen gestellt worden. Da kann man sich nun streiten, wer nun von wem abgeschrieben hat.

Aber dass in dieser Richtung etwas getan werden muss, darüber sind wir uns alle einig. Wir gehen insoweit d’accord. Nachdem aber nun die Zustimmung der meisten Länder im Bundesrat erfolgt ist, sehe ich keine Notwendigkeit mehr, mit einem nochmaligen Antrag das Ganze zu unterstützen.

Wir wissen, dass unsere Landesregierung alles tut - das haben wir bei dem Thema Bürgerarbeit gesehen, also bei dieser Initiative, die jetzt auch im neuen Koalitionsvertrag verankert ist -, dass sie das Möglichste für die Menschen in unserem Land tut. Davon bin ich fest überzeugt.

Deshalb halte ich es nicht für nötig, diesen Antrag hier zu behandeln. Ich möchte Sie angesichts des Bundesratsbeschlusses bitten, diesen Antrag der LINKEN hier im Plenum abzulehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Frau Dirlich, Sie haben noch einmal die Chance zur Erwiderung.

(Frau Dirlich, DIE LINKE: Was heißt das nun? Die lehnen ab, oder?)

- Ja, der Antrag wird von der CDU-Fraktion abgelehnt.

Ich hatte gesagt, wir lehnen den Antrag ab.