Protocol of the Session on November 13, 2009

schlag zustimmen, kann der Landtag sodann ein neues Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied wählen.

Für die beiden Wahlen, also für ein neues Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied, werden Sie nur einmal aufgerufen. Sie erhalten zwei farblich unterschiedliche Stimmzettel, die dann getrennt ausgezählt werden. Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, werden wir so verfahren. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann kommen wir zum ersten Wahlgang.

Wir stimmen nun in geheimer Wahl über den Vorschlag der Fraktion der CDU in der Drs. 5/2259 ab. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, der kreuzt auf dem Stimmzettel bei Ja an. Wer den Wahlvorschlag ablehnt, der kreuzt bei Nein an. Sie können sich natürlich auch der Stimme enthalten. Bitte machen Sie nur ein Kreuz. Ansonsten ist Ihr Stimmzettel ungültig.

Ich bitte folgende Schriftführerinnen und Schriftführer, die Wahlhandlung zu unterstützen: Namensaufruf - Herr Lange, Ausgabe der Stimmzettel - Frau Dr. Späthe, Führen der Wählerliste - Frau Penndorf, Aufsicht über die Wahlkabine - Herr Rotter und Aufsicht über die Wahlurne - Herr Kosmehl.

(Herr Franke, FDP: Oh!)

Ich bitte die genannten Schriftführer, Ihre Plätze einzunehmen. - Herr Kosmehl, stellen Sie bitte fest, ob die Wahlurne leer ist.

Schriftführer Herr Kosmehl:

Frau Präsidentin, die Wahlurne ist leer.

(Zustimmung von Herrn Franke, FDP, und von Herrn Wolpert, FDP)

Danke. - Abgeordneter Herr Lange beginnt nun mit dem Namensaufruf. Die Schriftführer und der Sitzungsvorstand wählen zuletzt. Bitte sehr, Herr Lange.

(Schriftführer Herr Lange ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)

Der Namensaufruf ist beendet. Wir kommen jetzt zur Wahl durch die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer, zunächst Herr Kosmehl, dann Frau Penndorf, dann Herr Rotter und schließlich Frau Dr. Späthe.

Jetzt erfolgt die Wahl durch den Sitzungsvorstand: Herr Lange, Herr Weigelt und Frau Dr. Paschke.

Meine Damen und Herren! Ich frage Sie, ob noch ein Mitglied des Landtages im Saal ist, das noch nicht gewählt hat. - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Wahl abgeschlossen. Jetzt erfolgt die Auszählung der Stimmen. Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten.

Unterbrechung: 11.59 Uhr.

Wiederbeginn: 12.06 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich gebe das Wahlergebnis bekannt: abgegebene Stimmen 82, ungültige Stimmen keine, gültige Stimmen 82. Für den Wahlvorschlag stimm

ten 55 Abgeordnete, gegen ihn 24. Es gab drei Stimmenthaltungen.

Das notwendige Quorum von 49 Jastimmen wurde somit erreicht. Der Vorschlag in der Drs. 5/2259 hat die erforderliche Mehrheit erhalten.

Wir kommen jetzt zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission. Wie ich vorhin gesagt habe, erhalten Sie zwei farblich verschiedene Stimmzettel und versehen jeden Stimmzettel mit einem Kreuz. Sie können wieder mit Ja, Nein oder Enthaltung votieren.

Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, Ihres Amtes zu walten.

Schriftführer Herr Kosmehl:

Die Urne ist wieder leer.

Danke.

(Schriftführer Herr Lange ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)

Damit ist der Namensaufruf beendet. Gibt es Abgeordnete im Saal, die noch ihre Stimme abgeben wollen? - Das ist nicht der Fall. Dann werden jetzt die Schriftführer und danach der Sitzungsvorstand wählen - Herr Kosmehl, Frau Penndorf, Herr Rotter, Frau Dr. Späthe, Herr Lange, Herr Weigelt, Frau Dr. Paschke.

Meine Damen und Herren! Damit ist die Wahl abgeschlossen. Ich unterbreche den Tagesordnungspunkt 22 bis 13.30 Uhr. Sie können jetzt in die Mittagspause gehen. Die Wahlergebnisse werden danach bekannt gegeben.

Unterbrechung: 12.31 Uhr.

Wiederbeginn: 13.32 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen den Tagesordnungspunkt 22, den wir vor der Mittagspause begonnen haben, fort.

Ich gebe die Wahlergebnisse bekannt, zunächst das Ergebnis der Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß Drs. 5/2260. Abgegebene Stimmen: 83, davon gültige Stimmen: 83, ungültige Stimmen: keine. Für den Wahlvorschlag stimmten 48 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten 25 Abgeordnete. Zehn Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit hat der Wahlvorschlag gemäß § 25 Abs. 2 des Verfassungsschutzgesetzes nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.

Nunmehr gebe ich das Ergebnis der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß Drs. 5/2261 bekannt. Abgegebene Stimmen: 83, davon gültige Stimmen: 83, ungültige Stimmen: keine. Für den Wahlvorschlag stimmten 47 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten 27 Abgeordnete. Neun Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit hat auch dieser Wahlvorschlag gemäß § 25 Abs. 2 des Verfassungsschutzgesetzes nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.

Herr Scharf, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich als Fraktionsvorsitzender kurz, aber deutlich Stellung nehmen.

Erstens. Die PKK ist weiterhin voll handlungsfähig; daran besteht kein Zweifel.

Zweitens ist es für mich eine neue Situation und eine neue Erfahrung in diesem Parlament, dass die Wahlen von Mitgliedern der PKK ohne jede vorherige Ankündigung streitig gestellt werden. Damit müssen wir in Zukunft umgehen. Darüber werden die Fraktionen der CDU und der SPD nachzudenken haben. Sie haben das notwendige Quorum auch allein. Ich schlage vor, dass wir dies in unseren Fraktionsversammlungen beraten und dass wir in einen neuen Wahlgang in der nächsten Landtagssitzung im Dezember eintreten.

Ich will, damit keine Legenden entstehen, Folgendes hinzufügen: Wir haben das Wahlverfahren ausführlich in den Gremien und auch im Ältestenrat behandelt. Mir gegenüber hat niemand geäußert, dass er gegen eine Abwahl von Thomas Madl nach dem vorgeschlagenen Verfahren irgendwelche rechtlichen Bedenken habe.

Des Weiteren hat im Ältestenrat niemand zu bedenken gegeben, dass es bei einer ganz bestimmten Wahlkonstellation vielleicht problematisch sein könnte, die beiden getrennten Wahlgänge für das Mitglied und für das stellvertretende Mitglied durch einen gemeinsamen Namensaufruf zu verbinden. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass diese Verabredung des Ältestenrates nur dann Sinn macht, wenn alle im Ältestenrat davon ausgegangen sind, dass diese beiden Wahlgänge auch wie erwartet ausgehen würden. Insofern betone ich noch einmal ganz eindrücklich, dass niemand angekündigt hat, dass ein solches Abstimmungsverhalten im Parlament zu erwarten ist.

Es ist eine demokratische Wahl. Ihr Ergebnis ist zu akzeptieren. Wir werden uns in der nächsten Landtagsitzung erneut mit der Wahl des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds der PKK zu beschäftigen haben. - Vielen Dank.

Danke, Herr Scharf. - Ich beende den Tagesordnungspunkt 22.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2255

Einbringerin des Antrags ist die Abgeordnete Frau Dirlich. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten!

(Unruhe)

Ich weiß, es ist etwas schwierig, aber vielleicht könnten wir versuchen fortzufahren. - Frau Dirlich, bitte.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2009 - das war die letzte Sitzung dieses Bundeskabinetts - einen Gesetzentwurf zur weiteren Absenkung des Finanzierungsanteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft beschlossen. Der Bundesanteil soll von durchschnittlich 26 % auf 23,6 % abgesenkt werden.

Für Sachsen-Anhalt bedeutet dies, dass der Bundesanteil von bisher 25,4 % auf 23 % sinkt. Das ist der tiefste Stand seit der Einführung des SGB II. Bundesweit wurden Mehrbelastungen der Kommunen in Höhe von 2 Milliarden € ausgerechnet, die sich dadurch ergeben. Der Städte- und Gemeindebund hat diese Zahl bekanntgegeben.

Die Regelung des § 46 Abs. 5 SGB II sieht bundesweit eine jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden € vor. Das bedeutet für Sachsen-Anhalt eine Entlastung in Höhe von ca. 80 Millionen €. Dieses Ziel ist weder im letzten noch in diesem Jahr erreicht worden.