In diesem Zusammenhang möchte ich für meine Fraktion deutlich sagen, dass es mit dem Bevölkerungsrückgang in einer Region nicht zwangsläufig auch zu einem Rückgang des Beratungsbedarfs kommen muss. Es ist durchaus vorstellbar, dass die Folgen für einzelne Beratungsbedarfe sehr unterschiedlich sein können. Es ist möglich, dass eine derartige Entwicklung sogar zu einer Zunahme an bestimmten Beratungsbedarfen führt.
Hier gilt es sorgfältig auszutarieren, wie die tatsächlichen Beratungsbedarfe vor Ort aussehen werden und wie diese angemessen befriedigt werden können. In einem weiteren Schritt sind die Finanzierungsmodalitäten, wie bereits angesprochen, für diese Angebote zwischen Land, Kommunen und Trägern abzustimmen. Nicht alle derzeit im Land existierenden Beratungsangebote, die durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert werden, fallen in den originären Zuständigkeitsbereich des Landes.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion ist es wichtig, dass die Träger der Beratungsangebote in diesen Prozess aktiv einbezogen werden. Auch das haben wir in der damaligen Aktuellen Debatte, die ich erwähnte, angesprochen. Wir hoffen, dass sich die Träger insgesamt - das zeichnet sich auch ab - diesem Prozess nicht verschließen.
Eine kurze Anmerkung zu dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Er weicht nicht wesentlich von dem Antrag der FDP-Fraktion ab. Wir halten es aber im Interesse einer qualitativen Konzepterarbeitung, wie wir sie uns vorstellen, für erforderlich, dass die Landesregierung nicht bis zum zweiten Quartal, sondern bis zum
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine letzte abschließende Bemerkung. Bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode hatten wir die Bitte an das Ministerium herangetragen, ein solches Konzept zu entwickeln. Und wenn ich mich recht erinnere, hatte in der letzten Legislaturperiode die FDP die Verantwortung für dieses Haus. Das wollte ich in diesem Punkt noch einmal erwähnen.
Frau Dr. Hüskens, Sie sagten, Sacharbeit kann mühsam und schwer sein. Ich kann Ihnen darin nur Recht geben. Sacharbeit kann manchmal außerdem langwierig sein. Dass Sie mir das in Abrede stellen wollen, konnte ich heute in einer großen Tageszeitung nachlesen. Es hat mich persönlich ein wenig befremdet.
Diesen Stil kenne ich unter Sozialpolitikern eigentlich nicht. Wenn man Politik gestalten möchte, gehört es dazu, dass man versucht, Debatten lebendig zu gestalten, und dass man auch ein paar Bilder zeichnet, sich dazu einiger Zitate bedient und diese entsprechend formuliert.
Gott sei Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind die Ergebnisse meiner konstruktiven Sacharbeit vor Ort und gemeinsam mit vielen Kollegen dieses Hohen Hauses nicht nur in den Protokollen dokumentiert, sondern letztlich auch bekannt. Ich hoffe, Frau Dr. Hüskens, dass Sie zu dem kollegialen Umgang miteinander, den ich sonst von Ihnen eigentlich auch kenne, wieder zurückkommen. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD - Zurufe von Herrn Miesterfeldt, SPD, und von Herrn Kosmehl, FDP - Herr Bischoff, SPD: Frau Dr. Hüskens hört gar nicht zu!)
Vielen Dank, Herr Kurze. - Nun zum Schluss der Debatte noch einmal Frau Dr. Hüskens, wenn sie es denn möchte. - Ich deute Ihre Handbewegung so, dass Sie das nicht möchten. Dann ist die Debatte abgeschlossen.
Wir stimmen jetzt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2287 ab, weil mir dieser als der weiter reichende erscheint. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen nun zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. Wer stimmt dem zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich angenommen worden.
Nun stimmen wir über den so geänderten Antrag in der Drs. 5/2252 ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag in der geänderten Fassung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 16 ist beendet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion unterbreitet Ihnen für die Parlamentarische Kontrollkommission drei Wahlvorschläge. Am 16. Mai 2009 erschien in der Presse ein Bericht über den CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Madl wegen der Doppelbeschäftigung seiner Wahlkreismitarbeiterin. Ein Kommentar in der Zeitung lautete: Das ist anrüchig; auch ein Abgeordneter steht nicht über dem Gesetz.
Der mit der Veröffentlichung offen zutage getretene Umstand ist ohne Zweifel eine Dummheit des Abgeordneten gewesen. Inzwischen wissen wir nach der angekündigten Einstellung des Ermittlungsverfahrens, dass die Doppelbeschäftigung kein strafrechtlich sanktioniertes Verhalten ist. Ein strafrechtlich nicht zu beanstandendes Verhalten kann jedoch politisch dennoch zu einem Schaden und Ansehensverlust nicht nur beim Verursacher, sondern auch bei seiner Fraktion und beim Parlament insgesamt führen.
Hierüber hat es eine längere öffentliche Diskussion gegeben. Und hier im Hause sind diverse Pressemitteilungen darüber verbreitet worden, die Aufklärung und Konsequenzen verlangt haben. In der Folge hat sich zum Beispiel die SPD-Fraktion zwischenzeitlich sogar einen Ehrenkodex gegeben, der jedoch nach meiner Auffassung bei näherer Betrachtung weder die SPD-Fraktion vor Fehltritten bewahren wird, noch durchsetzbare Sanktionen beinhaltet.
Als Fraktionsvorsitzender muss ich feststellen: Das Leben ist recht bunt. - Aber wir alle hier in diesem Hause, die wir im Fokus der öffentlichen Beobachtung stehen, wissen, dass es möglicherweise viele Verhaltensweisen gibt, die mit den Mitteln des Rechtes nicht präventiv zu fassen sind, jedoch der deutlichen Distanzierung bedürfen.
Mit Herrn Madl sind Gespräche geführt worden, in deren Ergebnis er aus der CDU-Fraktion ausgetreten ist. Damit hat er die Verantwortung für sein Handeln übernommen, auch um weiteren Schaden von der CDU-Fraktion und von der CDU als Partei abzuwenden. Dies ist ihm in dem angestrengten Parteiausschlussverfahren, das jetzt erstinstanzlich abgeschlossen worden ist, angerechnet worden.
Aber ich will an dieser Stelle ganz deutlich und unmissverständlich sagen: Selbst wenn Herr Madl damals in der CDU-Fraktion geblieben wäre, hätte die Fraktion gleichwohl mit der Abberufung seiner Person aus her
ausgehobenen Positionen reagiert. Sein Handeln wäre also auch für diesen Fall nicht folgenlos geblieben.
In der Konsequenz, meine Damen und Herren, hat Herr Madl nach seinem Austritt aus der Fraktion den Vorsitz im Innenausschuss und später auch den Vorsitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission niedergelegt. Die Mitgliedschaft in der PKK hat er hingehen nicht niedergelegt. Wäre Herr Madl in der Fraktion verblieben, wäre mit Sicherheit intern auch über diese Abberufung entschieden worden. Ich hätte sicherlich auch versucht, ihn hierzu zu bewegen.
Durch den Austritt des Abgeordneten Madl aus der CDU-Fraktion ist nun die größte Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt derzeit nicht mehr mit einem Fraktionsmitglied in der PKK vertreten. Die Kontrolle der Landesregierung auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes kann daher nicht von der CDU als Fraktion wahrgenommen werden. Schon bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission muss der Grundsatz formaler Chancengleichheit zum Tragen kommen. Die Fraktionen müssen in der PKK entsprechend ihrem Stärkeverhältnis, also spiegelbildlich zum Plenum, Berücksichtigung finden.
Mit dem Ziel, diesen aus der Sicht der Fraktion nicht haltbaren Zustand zu ändern, hat die CDU-Fraktion den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages gebeten, Wege zur Abberufung eines Mitgliedes der Parlamentarischen Kontrollkommission zu prüfen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Verfassungsschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Landtag ein Mitglied der PKK vor dem Ende der Legislaturperiode abberufen kann, nicht ausdrücklich regelt.
Demgegenüber bestimmte bis 1999 noch § 25 Abs. 4 Satz 1 des Verfassungsschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ausdrücklich, dass ein Mitglied der PKK seine Mitgliedschaft in der Kommission unter anderem auch dann verliert, wenn es aus seiner Fraktion ausscheidet. Diese Regelung entfiel, als im Jahr 1999 mit dem Regierungsentwurf zur Änderung verfassungsrechtlicher Vorschriften - Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt 1999, Seite 234 - der Anspruch aller Fraktionen auf einen Sitz in der Kommission aufgegeben und nur noch der größten Oppositionsfraktion ein Anspruch auf einen Sitz in der Kommission eingeräumt und die Zahl der Mitglieder der Kommission von fünf auf vier Abgeordnete verringert wurde.
Das Gutachten des GBD kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber die Mitglieder der Kommission nicht vor einer Abberufung durch den Landtag infolge des Verlustes der Zugehörigkeit zu ihrer Fraktion schützen wollte. Vielmehr sollte nur der automatische Verlust der Kommissionszugehörigkeit bei Verlust der Fraktionszugehörigkeit aufgegeben werden. Die Abberufung eines Mitgliedes der Kommission als Actus Contrarius zur Wahl ist davon unberührt geblieben.
Das heißt, das Parlament kann gewählte Mitglieder parlamentarischer Gremien auch ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung durch Abwahl wieder abberufen. Dieser Auffassung schließt sich die CDU-Fraktion an und hat daher den Wahlvorschlag zur Abwahl eines Mitgliedes der Parlamentarischen Kontrollkommission vorgelegt.
lich ein neues Mitglied bzw. ein stellvertretendes Mitglied zu wählen, wenn ein Mitglied ausscheidet. Daher sind Ihnen die beiden weiteren Wahlvorschläge zur Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes vorgelegt worden.
Meine Damen und Herren! Wegen der Bedeutung dieser Wahlvorgänge beantrage ich nach § 77 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung die Wahl mit Stimmzetteln. - Vielen Dank.
Herr Kollege Scharf, wären Sie bereit, der FDP-Fraktion das Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zumindest im Nachgang zu diesem Tagesordnungspunkt zur Verfügung zu stellen, damit wir uns noch einmal ein umfassenderes Bild - es war in der Kürze der Zeit nicht möglich, das ganze Gutachten vorzutragen - davon machen können, wie Abwahlen bzw. Wahlen zur PKK zukünftig gestaltet werden müssen?
Sehr geehrter Herr Kollege, ich weiß nicht ganz genau, welche Praxis wir haben. Wir haben das Gutachten zwar als CDU-Fraktion in Auftrag gegeben. Aber ich gehe davon aus, dass ein Gutachten, das der GBD erstellt hat - wir haben überhaupt nichts dagegen -, auch den anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt wird. Das war zwar unser Auftrag, aber es ist kein Geheimgutachten. Es kann jeder Mann und jede Frau haben.
Ich würde nur darum bitten - es ist wahrscheinlich besser -, dass man den Wunsch direkt an den Präsidenten richtet, weil der Präsident natürlich Dienstvorgesetzter des GBD ist. Dann bekommen das alle Fraktionen zugestellt.
Danke sehr für die Antwort. - Meine Damen und Herren! Zu dem anschließenden Wahlverfahren möchte ich einige Vorbemerkungen machen.
Erstens. Der Landtag wählt die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt mit der Mehrheit seiner Abgeordneten.
Zweitens. Die Fraktionen sind sich darin einig, über die drei Wahlvorschläge geheim abzustimmen, also mit Stimmzetteln zu wählen.
Drittens. Im ersten Wahlgang soll über den Wahlvorschlag in der Drs. 5/2259, also die Abwahl eines Mitglieds der PKK, entschieden werden. Im zweiten Wahlgang ist dann auf getrennten Stimmzetteln über die Wahlvorschläge in den Drs. 5/2260 und 5/2261 zu entscheiden.
Im Einzelnen ist folgender Ablauf vorgesehen: Zunächst ist per Stimmzettel über den Vorschlag der Fraktion der CDU abzustimmen, Herrn Madl als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission abzuwählen. Sollte die Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das bedeutet mindestens 49 Mitglieder des Landtages, dem Wahlvor
schlag zustimmen, kann der Landtag sodann ein neues Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied wählen.