Zum Schwerpunktbereich Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt einschließlich der nachgeordneten Landesbetriebe. Die Anzuhörenden verwiesen darauf, dass es kaum Zusammenhänge zwischen der Bevölkerungsentwicklung und den zu erledigenden Aufgaben gebe. Vielmehr werde der Arbeitsaufwand von gesetzlichen Regelungen und ländlichen Gegebenheiten bestimmt.
In vielen Bereichen des Ressorts ist die sich darstellende Altersstruktur sehr bedenklich und erfordert die Verjüngung des Personals. Zudem sind weite Teile dieses Sektors an ihrer Belastungsgrenze angekommen. Auch die personalentwicklungsbezogenen Bereiche, Aus- und Weiterbildung sowie Leistungssteigerung und Leistungsmotivation stellen sich weitgehend als defizitär dar. Effizienzreserven werden vor allem im Abbau bürokratischer Barrieren und im Einsatz moderner Kommunikationstechnik gesehen.
Zum Schwerpunktbereich nachgeordnete Behörden des Ministeriums des Innern. Die Anzuhörenden stellten voran, dass der Aufgabenbestand vor allem gesellschaftlichen und politischen Einflüssen unterliegt. Wie in den meisten Teilen der Landesverwaltung stellt sich die Altersstruktur als verschärftes Problem dar, dem durch Neueinstellungen und der Intensivierung von Qualifizierung Einhalt geboten werden kann.
Zum Schwerpunktbereich Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr einschließlich Landesbetrieb Bau. Die Anzuhörenden verwiesen darauf, dass die Personalstärke einer technischen Verwaltung nicht nach der Bevölkerungsentwicklung zu berechnen ist, sondern nach dem Bauvolumen, im Infrastrukturbereich nach Straßenlängen und deren Zustand
sowie nach der Anzahl der zu betreuenden Liegenschaften. Die Entwicklung des Aufgabenbestandes unterliegt demnach vor allem technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, wirtschaftsstrukturellem Wandel sowie der Veränderung der natürlichen Umwelt.
Das Ressort ist aufgrund seiner speziellen ingenieurtechnischen Spezifizierung von extern einzustellenden Fachkräften abhängig, um auch künftig die anstehenden Aufgaben bewältigen zu können. Als Effizienzreserven werden vor allem die weitere Optimierung der Organisationsstrukturen und das Verlagern von Aufgaben innerhalb des Ressorts genannt.
Zum Schwerpunktbereich Ministerium für Gesundheit und Soziales. Während der Bevölkerungsrückgang von den Anzuhörenden als eher nachrangig für die Bewertung der Personalausstattung gesehen wird, hat die Altersentwicklung der Gesellschaft hingegen nachhaltigen Einfluss auf den künftigen Aufgabenbestand des Ministeriums für Gesundheit und Soziales.
Aufgrund der steigenden Zahl von Leistungsempfängern ist von einem Aufgabenzuwachs auszugehen. Stärkere Regulierungen der EU fördern diesen Aspekt zusätzlich. Die genannten Gründe und die interne Altersstruktur erfordern die Neueinstellung von externen Fachkräften, zumal der Gesundheitsbereich markanten Abwerbungen des Arbeitsmarktes unterliegt. Das Instrument der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung muss stärker genutzt werden.
Meine Damen und Herren! Sie können nicht nur am Umfang des dritten Zwischenberichts, sondern vor allem an den sich offenbarenden Problemen erkennen, dass die Enquetekommission einen hohen Aufwand zu bewältigen hatte und auch vor weiteren schwerwiegenden Aufgaben steht.
Inzwischen wurden die noch ausstehenden Ressorts, das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Staatskanzlei sowie das Landesverwaltungsamt angehört. Die Ergebnisse der genannten Anhörung werden Ihnen im nächsten Zwischenbericht, der im kommenden Frühjahr verabschiedet werden wird, dargestellt.
Der Fokus der Arbeit der Enquetekommission ist neben der Vorlage wichtiger aktueller Erkenntnisse jedoch auf die Beantwortung der im Einsetzungsbeschluss unter Punkt 3 formulierten Fragen gerichtet. Wie ich bereits eingangs erläuterte, zielen diese auf absehbare Entwicklungen der zu erfüllenden Aufgaben, der finanziellen Rahmenbedingungen und die Bevölkerungsentwicklung ab und sollen Vorschläge für eine zukunftsfähige Personalentwicklung für den Landesdienst Sachsen-Anhalt enthalten. Darauf wird sich die Enquetekommission in den kommenden Monaten, nachdem die grundlegende Skizzierung der Bestandsaufnahme nunmehr abgeschlossen ist, konzentrieren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Enquetekommission befindet sich somit in ihrer wissenschaftlich-analytischen Phase. In der sich nunmehr anschließenden
konzeptionellen Phase werden wissenschaftliche Beratungen und länderübergreifende Betrachtungsweisen zu spezifischen Themen der Personalentwicklung eine wesentliche Rolle spielen.
Die Kommission wird dabei durch den Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz permanent unterstützt. Somit wird das Projekt dem im Einsetzungsbeschluss gestellten wissenschaftlichen Anspruch gerecht. Die Ergebnisdokumentation erfolgt in Form eines Abschlussberichts, der Ihnen gegen Ende des nächsten Jahres vorgelegt werden wird.
Abschließend möchte ich den Kommissionsmitgliedern, dem Ausschusssekretariat, den beteiligten Ministerien und insbesondere den zu den Anhörungen geladenen Gästen für die bisherige konstruktive und gute Zusammenarbeit danken. Ich bitte das Hohe Haus, den vorliegenden Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Rotzsch, für diesen Bericht. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Hövelmann. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf die Rede stellvertretend für den Minister der Finanzen, Kollege Bullerjahn, halten. Ich mache das auch sehr gern, verehrte Frau Rotzsch, weil ich die Beratungen in der Enquetekommission in angenehmer Erinnerung habe, zumindest diejenigen, bei denen ich zu Gast sein durfte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Enquetekommission hat ihren dritten Zwischenbericht vorgelegt. Er dokumentiert im Wesentlichen die Arbeit bis zur Mitte dieses Jahres. Vor zwei Monaten hat die Landesregierung das fortgeschriebene Personalentwicklungskonzept beschlossen. Mit der inzwischen dritten Überarbeitung wurde die Aussagekraft im Detail verbessert und die langfristigen Zielsetzungen im Personalbereich werden durch eine erheblich erweiterte Datengrundlage gestützt.
Damit hat das Personalentwicklungskonzept erheblich an Aussagekraft gewonnen. Im Personalentwicklungskonzept werden nun nicht mehr nur Stellenabbauverpflichtungen festgeschrieben, sondern Stellenziele formuliert. So wurde für den Schulbereich eine Stellenzahl von 13 000 für die Jahre 2013/2014 vereinbart und ein Stellenziel von 5 423 Stellen im Polizeivollzug festgeschrieben.
Auch im Bereich der übrigen Verwaltung sieht das neue Personalentwicklungskonzept inhaltlich begründete und auf Ländervergleichen beruhende Stellenziele vor. Zugleich gilt natürlich, dass das Personalentwicklungskonzept auch in Zukunft fortgeschrieben, an aktuelle Entwicklungen angepasst und um neue Überlegungen ergänzt werden muss.
In vielen Bereichen wird eine fundierte Formulierung von Stellenzielen erst dann möglich sein, wenn aufgabenbezogene, objektivierte und auf Ländervergleichsdaten basierende Personalbedarfsberechnungen erstellt worden sind. Solche Planungsgrundlagen, die ja eigentlich die entscheidende Grundlage für die Festlegung einer
angemessenen Personalausstattung sein sollten, gibt es bisher nur für ganz wenige Verwaltungsbereiche, im Bereich der Finanzverwaltung und im Justizbereich.
Das nächste Personalentwicklungskonzept wird im September des kommenden Jahres vorgelegt werden. Es wird die nächsten Anpassungen und Überlegungen enthalten. Dabei werden unter anderem die Ergebnisse der Evaluierung der Landesbetriebe einzubeziehen sein. Die Frage des Personalbedarfs der öffentlichen Verwaltung beschäftigt die Landesregierung und den Landtag kontinuierlich; und das ist gut und wichtig.
Die angestrebte Anpassung der Landesverwaltung ist ein Prozess, in dem eine Vielzahl von Belangen zu berücksichtigen ist. Im Vordergrund steht die Aufgabe, den Personalbestand in der Landesverwaltung auf ein dauerhaft tragfähiges Niveau zurückzuführen. Dies ist einerseits eine entscheidende Voraussetzung dafür, den Landeshaushalt dauerhaft zu konsolidieren, andererseits eröffnen Einsparungen bei den Personalausgaben finanzielle Spielräume für eine inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Bereichen Bildung, Familie und Wirtschaft.
Sachsen-Anhalt weist aktuell im Vergleich zu anderen Ländern eine deutlich großzügigere Personalausstattung auf. Während in den westdeutschen Flächenländern 19 Vollzeitbeschäftigte je 1 000 Einwohner zu finanzieren sind, kommen in Sachsen-Anhalt 22,7 Vollzeitäquivalente auf 1 000 Einwohner.
Die Problematik des Personalüberhangs wird durch die ungünstige demografische Entwicklung und den wanderungsbedingten Einwohnerverlust noch verschärft. Im Betrachtungszeitraum des Personalentwicklungskonzepts wird die Einwohnerzahl um etwa ein Fünftel abnehmen. Der Personalkörper im öffentlichen Dienst muss also von einer immer geringer werdenden Einwohnerzahl finanziert werden. Das erhöht den Anpassungsdruck zusätzlich.
Für das Jahr 2020 wurde im Personalentwicklungskonzept für die Beschäftigtenzahl die Zielgröße von 19 Vollzeitäquivalenten je 1 000 Einwohner formuliert. Die Zahl der Stellen wird in der Konsequenz um etwa ein Drittel verringert. Für das Jahr 2020 wird damit eine Personalausstattung für die öffentliche Verwaltung angestrebt, die, wie bereits erwähnt, im Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer schon heute Realität ist.
Es ist aber hervorzuheben, dass dieser Anpassungsprozess notwendigerweise zu vielen Umbrüchen führt. Die einzelnen Bediensteten werden ebenso wie die jeweiligen Ressorts und Verwaltungsbereiche vor Herausforderungen gestellt. So werden im Rahmen des Anpassungsprozesses Behördenstandorte aufgegeben, wie dies zuletzt bei der Finanzamtsstrukturreform der Fall war. Die Zahl der Finanzämter wurde von 21 auf nun noch 14 reduziert. Auch die Gerichtsstrukturreform und Veränderungen in der Polizeistruktur sind hier zu nennen. Insgesamt wird es notwendig sein, den Bestand an öffentlichen Aufgaben kritisch zu hinterfragen und deren Wahrnehmung neu und effizienter zu organisieren.
Auch die Bürger, die eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung wünschen, die den Anforderungen an einen modernen Staat gerecht wird, sind von den kommenden Veränderungen betroffen. Ihre Erwartungen müssen im Rahmen des Anpassungsprozesses ebenso Berücksichtigung finden.
Mit dem Personalentwicklungskonzept hat die Landesregierung im Prozess der Gestaltung der künftigen Per
sonalentwicklung gleichsam den ersten Aufschlag gemacht, was auch die Aufgabe der Exekutive ist. Eben wegen der Vielschichtigkeit der Thematik ist es aber genauso wichtig, dass diese auch aus einem anderen Blickwinkel, nämlich dem des Landtages, betrachtet wird.
Die Enquetekommission bringt eine Vielzahl zusätzlicher gedanklicher Ansätze und zu berücksichtigender Überlegungen in den Diskussionsprozess ein. Die geplanten Veränderungen können nur mit und nicht gegen die Betroffenen verwirklicht werden. Die Arbeit der Enquetekommission leistet also einen entscheidenden Beitrag dazu, dass insgesamt tragfähige, ausgeglichene, widerstreitende Interessen berücksichtigende Lösungen gefunden werden.
Die Enquetekommission wird nun auf der Basis des in der Vergangenheit ermittelten Datenmaterials Empfehlungen für eine zukunftsfähige Personalentwicklung erarbeiten. Das ist die eigentlich entscheidende Phase der Arbeit der Enquetekommission. Auch hier wird die Arbeit der Enquetekommission den Gesamtprozess der Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalausstattung bereichern.
Es kommt einem Vertreter der Landesregierung nicht zu, dem Landtag für seine Arbeit Hinweise oder Empfehlungen zu geben. Dennoch scheint mir eines wichtig zu sein: Die bisher von der Enquetekommission formulierten Empfehlungen orientieren sich überwiegend am fachlichen Bedarf an Personal.
Eine zukunftsfähige Personalentwicklung muss aber auch die finanzielle Tragfähigkeit der Personalausstattung berücksichtigen.
aber nicht das allein maßgebliche Kriterium bei der Bestimmung der Zukunftsfähigkeit einer Personalentwicklung. Ich jedenfalls bin der Überzeugung, dass der Prozess einer Anpassung der Landesverwaltung unvermeidbar ist und dass es uns bisher gelungen ist, auf diesem Weg gegenläufige Interessen einzubinden und auszugleichen. Hierzu wird die Enquetekommission auch weiterhin einen wichtigen Beitrag leisten und Partner der Landesregierung sein. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich nehme an, dass Ihnen die Ausführungen zum Teil aufgeschrieben worden sind. Aber Sie waren auch selbst in der Enquetekommission. Wir haben eigentlich von allen Ressorts immer wieder gehört: Unsere Aufgaben sind nicht an den demografischen Wandel gebunden; denn sie sind fachlich bedingt und werden zum Teil von der EU und vom Bund vorgegeben; wir müssen sie erfüllen.
Da Sie nun sagten, dass sich die Enquetekommission vorrangig fachlich orientiert - die Landesregierung orientiert sich dann scheinbar vorwiegend finanziell -, stellt sich für mich das folgende Problem: Warum haben alle Minister einen einheitlichen Beschluss gefasst und sagen dann in der Enquetekommission: Für meinen Bereich trifft das, was da beschlossen wurde, eigentlich nicht zu?
Ich will noch einmal deutlich machen, dass die Landesregierung sich nicht vorrangig an finanziellen Dingen orientiert, sondern dass - -
Die Landesregierung orientiert sich natürlich auch an den fachlich notwendigen Bedingungen und an den Aufgaben. Aber es gibt daneben - so habe ich es nahezu wörtlich gesagt; ich kann Ihnen die Passage gern noch einmal vorlesen - noch weitere Kriterien, unter anderem die Frage, was sich das Land an Verwaltungsaufbau, Verwaltungsstrukturen und Aufgabenwahrnehmung unter finanziellen Aspekten tatsächlich leisten kann.
Das kann man doch nicht völlig ausblenden. Insofern ist der Widerspruch immer da, verehrte Frau Dr. Klein, dass aus fachlicher Sicht der Wunsch nach einer umfänglicheren Personalausstattung gegeben ist, aber die anderen Rahmenbedingungen dies nicht ermöglichen werden. Das war in der Vergangenheit anders, als es in der Zukunft sein wird.