Protocol of the Session on November 13, 2009

Von diesen 15 Millionen € - ich war im Kabinett ja dabei - wissen wir noch gar nicht, ob sie tatsächlich in der Endkonsequenz kommen werden oder ob es nicht vielmehr nur 12 oder 14 Millionen € sein werden. Eine gewisse Fehlertoleranz ist natürlich dabei, weil wir uns auch Gedanken darüber machen, ob es den Unternehmen im Einzelnen zumutbar ist oder ob nicht Ausnahmen von der Erhebung gemacht werden sollten, um die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens nicht zu gefährden. Wir sind also ganz dicht bei denjenigen, die die Angst haben, dass wir Firmen in irgendeine Existenznot bringen könnten.

Das Kabinett hat diesen Beschluss am 1. September gefasst. Nun könnte ich die Zahlen alle noch einmal aufzählen, die wir in den letzten Wochen und Monaten festgelegt haben. Fakt ist, dass der Umwelt- und Landwirtschaftsminister die Ergebnisse der Anhörung am Dienstag im Kabinett vortragen wird. Wir werden uns mit diesem Thema dann am Dienstag sicherlich beschäftigen und zu einem Ergebnis kommen.

Das Entscheidende für das Hohe Haus, meine Damen und Herren, wird sein, dass wir diese Verordnung mit den darin festgelegten Sätzen nicht in Kraft setzen werden, bevor wir nicht am 18. November - wenn ich richtig informiert bin und es mir richtig aufgeschrieben worden ist - im Umweltausschuss hier im Landtag über das Thema gesprochen haben werden.

Wenn wir uns dann am 18. November im Umweltausschuss mit diesem Thema auseinandergesetzt haben werden, meine Damen und Herren, dann wird für die LINKE und für alle anderen deutlich sein,

(Herr Dr. Schrader, FDP: Es geht heute um den Wirtschaftsausschuss!)

dass wir eine Verordnung nur dann in Kraft setzen, wenn dies in Übereinstimmung mit der Mehrheit dieses Hauses erfolgt.

(Zustimmung von Herrn Bommersbach, CDU, und von Herrn Daldrup, CDU)

Ich denke, darin sind wir uns doch einig. Keine Landesregierung wird in irgendeiner Form eine Verordnung auf den Weg bringen, wenn dafür keine parlamentarische Mehrheit gegeben ist.

(Oh! bei der FDP)

- Nein, nein. Wir haben in diesem Land, egal in welcher Legislaturperiode, aber jedenfalls in der Zeit, in der ich Verantwortung getragen habe, noch keine Verordnung in Kraft gesetzt, die nicht durch eine Mehrheit dieses Parlaments gedeckt war. Das können Sie nicht machen und das wird auch keiner machen. So unvernünftig wird keiner sein.

Das ist die Geschichte, über die wir uns zu verständigen haben. Am Ende wird es ein Ergebnis geben, das wir gemeinsam tragen.

Die vorletzte Anmerkung, zu dem Thema gesetzliche Regelung: Wir sind uns darin einig, dass man eine Verordnung - das ist auch auf anderen Gebieten Praxis -, wenn sie, wiederum in Übereinstimmung mit Ihnen, korrigiert werden muss, weil sich das eine oder andere tatsächlich nicht als praktikabel erwiesen hat, relativ schnell ändern kann. Mit einer gesetzlichen Regelung würden wir uns wieder über Wochen und Monate beschäftigen, bis wir zu einer Änderung kommen.

Deshalb bitte ich im Namen der Landesregierung darum, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen und diese Verordnung mit Ihnen gemeinsam auf den Weg zu bringen. Dann werden wir sehen, was am Ende des Tages herauskommt.

Am Ende muss eines stehen: dass Umwelt und Wirtschaft, Ökologie und Ökonomie in der Verordnung in ein vernünftiges Verhältnis zueinander gestellt werden. Dafür steht das Umweltministerium ein. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Ich schaue in die Runde. - Es gibt noch eine Frage von Herrn Wolpert.

(Herr Wolpert, FDP: Ich würde gern reden!)

- Ja, bitte. Das können Sie. Dann dürfen Sie sich jetzt setzen, Herr Minister.

(Herr Dr. Köck, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

- Herr Dr. Köck, Sie haben eine Frage?

(Herr Dr. Köck, DIE LINKE: Ja!)

Darf Herr Dr. Köck erst einmal seine Frage an den Minister stellen? Danach könnten Sie reden, Herr Wolpert. - Das machen wir so. Erst kommt die Frage, dann kann der Minister antworten und dann kann Herr Wolpert reden.

(Minister Herr Dr. Daehre: Ich zuerst? Danke!)

Herr Borgwardt hat auch noch eine Frage? - Nein. Also, Herr Dr. Köck, Sie können jetzt Ihre Frage stellen und der Herr Minister wird darauf antworten.

Nach welchen Kriterien wählt das Kabinett die Verordnungen aus, über die es sich mit dem Landtag ins Benehmen setzt? - Ich bin mir wirklich nicht bewusst, als Abgeordneter in einem Ausschuss jemals gefragt worden zu sein - außer beim Landesentwicklungsplan -, ob ich mit einer Verordnung, die die Landesregierung erlassen will, übereinstimme.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Dr. Köck, die Sache ist doch ganz einfach: Am Dienstag wird der Umweltminister dem Kabinett einen Verordnungsentwurf vorlegen. Wenn dieser durchgeht, dann wird der Verordnungsentwurf im Ausschuss vorgestellt werden. Ich denke, ich bin gut beraten, wenn es sachliche Argumente gibt und eine Mehrheit des Hohen Hauses der Meinung ist, dass die Verordnung anders gefasst werden sollte, darauf einzugehen, und die Landesregierung wird das aus meiner Sicht - davon bin ich

eigentlich überzeugt - auch tun, wenn es sachliche Gründe gibt.

Jetzt müssen wir aber erst einmal einen Vorschlag erarbeiten. Dieser Vorschlag muss auf den Tisch kommen, und wenn der Vorschlag auf dem Tisch liegt, dann kann man darüber diskutieren. Sie können von mir jetzt nicht erwarten, Ihnen mitzuteilen, wie der Vorschlag für den 17. November aussehen wird, zumal die Abstimmungen im Umweltministerium über die Ergebnisse der Anhörung noch laufen. Das warten wir einmal ab. Am Dienstag, spätestens am Mittwoch werden Sie die Verordnung sehen. Bis dahin ist es nicht einmal mehr eine Woche.

Dann werden sich damit alle Fraktionen beschäftigen, und ich gehe davon aus, dass auch die regierungstragenden Fraktionen die Verordnung wahrscheinlich nicht gleich beim ersten Mal abnicken und sagen werden: Es ist alles prima. Damit können wir mitgehen. Auch in den regierungstragenden Fraktionen wird es Diskussionen geben. Das ist nun einmal so.

Wenn wir es anders machen würden, dass wir es dem Parlament erst gar nicht vorlegen, dann wäre das, denke ich, der falsche Weg. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit, darauf einzugehen. Ob Sie am Ende mit dem Ergebnis alle glücklich sind, das ist sicherlich unterschiedlich. Das ist aber bei jeder Verordnung so. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank. - Jetzt erteile ich Herrn Wolpert das Wort. Bitte schön, Herr Wolpert.

Sehr geehrter Herr Minister, ich will noch einmal auf den Sandkasten eingehen, den Sie erwähnt haben, und auch deutlich machen, dass Sie versuchen, uns den Sand, der darin ist, in die Augen zu streuen.

(Frau Mittendorf, SPD: Mir kommen die Tränen!)

Der ordnungspolitische Gedanke, den Sie aufgegriffen haben, der im Jahr 1993 auch dazu geführt hat, dass der Wasserpfennig in das Gesetz aufgenommen wurde, war ein ökologischer. Auch der Hinweis auf andere Regionen in der Welt, die froh wären, wenn sie so viel Wasser hätten wie wir, ist richtig. Gleichzeitig erzählen Sie uns aber, dass Sie es aus einer finanzpolitischen Erwägung machten. Am Ende Ihrer Rede sagen Sie uns dann, es gehe um den Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie. - Nein, darum geht es Ihnen nicht. Es geht Ihnen einzig und allein um die Finanzen dieses Haushalts.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Mewes, DIE LINKE)

Noch ein Wort: Sie sprachen an, dass die FDP doch bitte konsequent bleiben und sich nicht einmal so und einmal so verhalten solle. Im Jahr 1993 waren wir in der Regierung. Ja. Der Umweltminister hat diese Vorsorge aus ökologischen Erwägungen getroffen. Der Wirtschaftsminister, damals auch FDP, hat sich in der Diskussion durchgesetzt und gesagt: Wir erheben keinen Wasserpfennig, weil es unserer Wirtschaft schaden würde.

Vom Jahr 2002 bis zum Jahr 2006 waren wir in der Regierung. Die Möglichkeit, einen Wasserpfennig zu erheben, war immer noch gegeben. Der Wirtschaftsminister

war von der FDP. Wir sind konsequent geblieben und haben gesagt: Der Wasserpfennig wird nicht erhoben, weil wir der Wirtschaft nicht schaden wollen.

(Beifall bei der FDP)

In den Jahren von 2002 bis 2006 hatten wir weiß Gott wesentlich größere Schwierigkeiten in den öffentlichen Haushalten, und trotzdem sind wir nicht der Versuchung erlegen, diese Quelle anzuzapfen.

(Herr Bischoff, SPD: Neuverschuldung!)

Sie jetzt aber wohl.

Wenn wir bei der Konsequenz der Parteien bleiben: Die einzige Partei, die nicht konsequent ist, ist die CDU.

(Minister Herr Dr. Daehre: Immer!)

Im Jahr 1996 gab es einen Antrag der CDU-Fraktion, in dem stand, man möge doch diese Regelung aufheben, weil diese Abgabenverpflichtung die Wirtschaft zu sehr belastet würde. Das war im Jahr 1996. Damals waren Sie in der Opposition. Jetzt sind Sie in der Regierung; jetzt wollen Sie den Wasserpfennig einführen.

Die Konsequenz in der Handlungsweise liegt bei uns, aber bei Ihnen ist sie zu vermissen. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Herr Minister Daehre, ich erteile Ihnen noch einmal das Wort.

Nicht in der Sache, sondern nur noch eines, damit wir uns richtig verstehen: Herr Franke, für die Sache mit dem Sandkasten entschuldige ich mich. Das war eine Bemerkung, die nicht nötig gewesen ist. Über das andere, Herr Wolpert, können wir uns bei einem Bier oder einem Kaffee unterhalten. Aber ich denke, die Bemerkung mit dem Sandkasten haben Sie richtig verstanden. Bezüglich des anderen, Herr Wolpert, schauen wir einmal in die Annalen und dann schauen wir uns das genau an; denn ich war der Einzige, der dabei war. - Herzlichen Dank.