Protocol of the Session on November 12, 2009

Herr Minister, ich bedauere, dass man die Brisanz hier in Sachsen-Anhalt nicht anerkennt; denn wir werden weiterhin ein Problem mit Illegalen haben. Wir haben uns an anderer Stelle schon darüber verständigt, was gerade das Leben von Illegalen in Deutschland bedeutet.

Der § 104 ist für unsere Begriffe nicht unbedingt derjenige, der an dieser Stelle greift; denn ich lasse die Menschen, die in Deutschland leben, nach wie vor im Ungewissen über ihre Duldung, und das noch über Jahre hinweg. Die Kinder werden nicht jünger, sondern älter und sie sind nach wie vor in die Gesellschaft integriert.

Daher halten wir es für äußerst peinlich, wenn wir in Bezug auf die Abschiebung sagen: Es gibt einen § 104, den werden wir prüfen und es wird auch schonend abgeschoben. „Schonend abschieben“ heißt: verlängern, verlängern, verlängern. Die jungen Menschen werden 18 Jahre alt und sie werden älter und beherrschen die albanische Sprache nicht. Wenn wir sie dann abschieben, frage ich mich, was daran human ist. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Rente. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Eine Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden.

Wir stimmen nun über den Antrag in Drs. 5/2254 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 18 ist erledigt.

Ich rufe nun vereinbarungsgemäß die Tagesordnungspunkte 24 und 23 auf und danach den Tagesordnungspunkt 17. Wenn wir das geschafft haben, werden wir die Zeitlücke, die wir uns erarbeitet haben, immer noch nicht ganz gefüllt haben, sodass es dann mit dem Tagesordnungspunkt 13 weitergeht.

Ich rufe zunächst den Tagesordnungspunkt 24 auf:

Beratung

Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt

Antrag der Landesregierung - Drs. 5/2265

Ich bitte Herrn Minister Dr. Haseloff, als Einbringer das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag bitte ich um Ihre Zustimmung zu einer Vereinbarung, die wir im Kabinett besprochen haben. Infolge des Personalwechsels in der Hausspitze des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt ist auch eine Personalbesetzungsentscheidung zu treffen, zu der ich Sie um Zustimmung bitten möchte. Es geht darum, Herrn Minister Dr. Aeikens mit einer bestimmten Aufgabe für das Land Sachsen-Anhalt zu betrauen.

Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, an welcher das Land Sachsen-Anhalt einen Anteil von fast 95 % hat, ist ein ausgesprochen erfolgreiches Unternehmen. Ihre Haupttätigkeitsfelder sind das umfassende Flächenmanagement, Flächengeschäft, landwirtschaftliche Dienstleistungen sowie ingenieurtechnische Fachplanungen. Die Landgesellschaft gehört neben der BVVG, der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH, und der evangelischen Kirche zu den größten Flächeneigentümern und -verpächtern Sachsen-Anhalts.

Die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats bei dieser Gesellschaft ist grundsätzlich durch die Vorschriften in § 65 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 105 der Landeshaushaltsordnung geboten, wonach das Land bereits vor der Gründung eines Unternehmens oder vor der Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen einen angemessenen Einfluss in einem entsprechenden Überwachungsorgan des Unternehmens, insbesondere im Aufsichtsrat, sicherstellen muss.

Der Gesellschaftsvertrag der Landgesellschaft SachsenAnhalt mbH sieht daher die Bildung eines Aufsichtsrates vor, obgleich dies für ein Unternehmen dieser Größe gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. Herr Minister Dr. Aeikens wird im Rahmen seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied auch die besonderen Interessen des Landes berücksichtigen. Es ist vorgesehen, dass er den Vorsitz im Aufsichtsrat übernimmt.

Nach Artikel 67 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Ministergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dürfen Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.

Der Landtag kann Ausnahmen zulassen, insbesondere dann, wenn es sich um die Entsendung in Organe von Unternehmen handelt, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Ich bitte Sie daher, der Entsendung von Herrn Minister Dr. Aeikens in den Aufsichtsrat der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH zuzustimmen.

Vielen Dank, Herr Minister Haseloff. - Möchte dazu jemand das Wort nehmen? Oder hat jemand eine Frage an Herrn Minister Haseloff? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir jetzt ab über die Drs. 5/2265. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag mehrheitlich so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 24 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Beratung

Besetzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 5/2262

Meine Damen und Herren! Bei diesem Antrag geht es um die Bestätigung eines neuen ordentlichen Mitgliedes im Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Dies ist erforderlich aufgrund des Ausscheidens von Herrn Jürgen Stadelmann aus dem Landtag.

Durch den vorliegenden Antrag in der Drs. 5/2262, wie ich es gerade sagte, soll die Besetzung des Elften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses dahin gehend geändert werden, dass Frau Gabriele Brakebusch ordentliches Mitglied wird. Eine Debatte ist dazu nicht vorgesehen. Möchte dennoch jemand dazu sprechen? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir jetzt über den Antrag in der Drs. 5/2262 ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 23 ist erledigt.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Erste Beratung

Modellprojekt „Grundschule & Theater“

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2253

Ich bitte Herrn Gebhardt, für die Fraktion DIE LINKE als Einbringer das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass wir uns so schnell darüber einig waren, den Tagesordnungspunkt vorzuziehen, lässt in mir die Hoffnung aufkeimen, dass wir uns vielleicht in der Sache auch einig werden können. Ich will auch gar nicht groß argumentieren, warum Theatererlebnisse für Kinder enorm wichtig sind; denn in dieser Sache waren wir uns ja in der Vergangenheit fraktionsübergreifend einig. Ich will nur einige Fakten anbringen.

Klar ist: Wer im Kindesalter keine Theatervorstellung gesehen hat, der wird in den allermeisten Fällen auch später kaum Zugang zum Theater finden. Theater zu erleben, sich damit auseinanderzusetzen und selbst zu versuchen, eine Rolle zu spielen, fördert die Kreativität. Es schult die Fähigkeit, sich mit Inhalten spielerisch zu beschäftigen. Es regt die Konzentration und natürlich auch die Fantasie eines Kindes an. Kurz gesagt: Theater tut Kindern unglaublich gut.

Die von mir beschriebene fraktionsübergreifende Einigkeit bei diesem Thema wurde in unserem politischen Agieren das eine oder andere Mal bereits deutlich. Ich erinnere an dieser Stelle an die Diskussionen im Fachausschuss und auch im Plenum über die Konzeption der Landesregierung bezüglich der Ausarbeitung der letzten, jetzt gültigen Theaterverträge.

Hierzu hatte der Kultusminister angeregt - und schließlich wurde das in den Verträgen auch so verankert und umgesetzt -, dass Theater für Kinder und Jugendliche in den künftigen Spielplänen unserer Bühnen des Landes einen besonderen Stellenwert einnehmen soll. Die Theater in Sachsen-Anhalt bekamen quasi den Auftrag, sich insbesondere der Kinder und Jugendlichen als Zielgruppe anzunehmen.

Für dieses Vorhaben bekam der Minister Zustimmung aus allen Fraktionen. Deshalb musste über diesen Punkt auch gar nicht lange gestritten werden; denn in der Sache waren wir uns ziemlich schnell einig.

Und in einem weiteren Punkt macht das Land SachsenAnhalt deutlich, wie wichtig es Theater für Kinder findet.

Es fördert nämlich seit dem Jahr 2004 mit Landesmitteln das Programm „Klatsch!“. Der Name „Klatsch!“ steht für „Kulturelles Lernen an Theatern und Schule“. Dieses Projekt, welches vom Landeszentrum „Spiel und Theater“ betreut wird, verbindet die freie Theaterszene Sachsen-Anhalts mit den Schülerinnen und Schülern. Hier erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, einen Theaterbetrieb der freien Szene in seiner ganzen Komplexität kennen zu lernen.

„Klatsch!“ ist ein - so behaupte ich - erfolgreiches Programm, an dem sich mit Stand von heute 20 Schulen in Sachsen-Anhalt beteiligen und an dem 13 freie Theater mitwirken. Die Zahl von 20 Schulen zeigt aber auch, dass das Programm durchaus ausbaufähig zu sein scheint.

Damit komme ich zum Anliegen unseres Antrags, nämlich dem Ausbau der Möglichkeiten von Theater für Kinder bzw., wie in unserem Antrag beschrieben, für Grundschülerinnen und Grundschüler. Die Zielsetzung unseres Antrages ist es, allen Grundschülerinnen und Grundschülern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft mindestens ein kostenfreies Theatererlebnis zu ermöglichen; kostenfrei deshalb, weil wir keinerlei finanzielle Barrieren möchten, die Kinder aus einem sozial schwächeren Umfeld von einem solchen Erlebnis ausschließen würden.

Mehrere Theatermacher in Sachsen-Anhalt betätigten uns in Gesprächen die traurige Tatsache, dass es beim Theaterbesuch von Schulklassen immer wieder Kinder gibt, die den notwendigen Betrag von beispielsweise 5 € einfach nicht bei sich haben. Es liegt dann jeweils im Ermessen des Theaters oder der Schulklasse, wie man konkret damit umgeht. In den allermeisten Fällen werden jene Kinder dann so in die Vorstellung gelassen.

Ich stelle mir einmal vor, wie es ist, wenn man mit einem Schulbus fährt, einen gemeinsamen Klassenausflug macht und das notwendige Eintrittsgeld von 3 € oder 5 € nicht dabei hat. Was empfindet ein Mensch oder vielmehr ein Kind, wenn es nicht weiß, ob es an der Veranstaltung teilnehmen darf, weil es das Geld nicht hat? - Es fragt sich: Muss ich vielleicht draußen im Bus warten; muss ich mir vielleicht hinterher erzählen lassen, was dort passiert ist, und Ähnliches?

Wir können nämlich nicht voraussetzen, dass immer und überall so verfahren wird wie in den meisten Fällen. Es gibt auch Fälle, wo Kinder an jenen Tagen, an denen ein kostenpflichtiger Theaterbesuch mit der Schulklasse ansteht, plötzlich krank werden. Diese Kinder erreichen wir dann schon nicht mehr.

Ich kann mich noch sehr gut an einen Vortrag des Geschäftsführers des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erinnern, der erläuterte, dass es mittlerweile Schulklassen gebe, in denen über die Hälfte der Kinder an solchen Tagen krank werde, worauf solche Theaterbesuche gar nicht mehr angeboten würden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen in unserem Antrag auch bewusst nicht von einem Theaterbesuch, sondern von einem Theatererlebnis. Das heißt, es geht nicht nur darum, sich ein Stück auf der Bühne anzusehen, also nur zu konsumieren, sondern angedacht ist vielmehr, dass die Grundschülerinnen und -schüler auch einen Blick hinter die Kulissen werfen, sich mit Requisiten und Kostümen vertraut machen, sich im Anschluss an das Stück darüber austauschen, dass also auch die Theaterpädagogik zum Zug kommt, und sich

der eine oder andere dann auch einmal selbst auf der Bühne versucht. Es soll eben ein Erlebnis werden, das sich bei den Kindern positiv und nachhaltig einprägt.

Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag soll ein Modellprojekt „Grundschule & Theater“ in den beiden Landkreisen Stendal und Salzwedel initiiert werden.

Von der Altmark wissen wir, dass das Theater der Altmark in Stendal wirkt. Darüber hinaus sollen die Ensembles der freien Theater im Land an dem Projekt beteiligt werden. Als Koordinator kommt aus unserer Sicht das Landeszentrum „Spiel & Theater“ in Betracht, denn dieses koordiniert bereits das von mir erwähnte „Klatsch!“-Programm und es verfügt über das notwendige Know-how und über die Verbindungen zu den freien Theatern in Sachsen-Anhalt, die notwendig sind.

Noch ein paar wenige Worte zu den Kosten. Das Landeszentrum „Spiel & Theater“ hat ermittelt, dass für dieses Modellvorhaben für die beiden Landkreise in der Altmark ein zusätzlicher Bedarf von 44 000 € pro Haushaltsjahr besteht.

Ich glaube, dass dies eine recht überschaubare Summe ist, noch dazu bei dem Positiven, was wir hiermit als Effekt erreichen können. Ich bin auch überzeugt davon, dass sich diese 44 000 € durch Umschichtungen im Einzelplan aufbringen lassen. Wenn wir dies nicht mehr könnten, wenn wir die 44 000 € nicht mehr finden, dann können wir, glaube ich, nach Hause gehen und aufhören.