Protocol of the Session on November 12, 2009

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zwei Punkte ergänzen. Erstens zu der Frage des Umgangs der LINKEN mit dem Kosovo. Auf Internetseiten der LINKEN ist immer noch zu lesen, dass sie die Unabhängigkeit des Kosovo für völkerrechtswidrig

halten; denn, so heißt es dort, letztendlich sei die Unabhängigkeit des Kosovo das Ergebnis des Krieges der Nato gegen das damalige Jugoslawien und basiere dementsprechend auf einer gewaltsam herbeigeführten Grenzveränderung. Damit sind die jetzigen Entwicklungen eine direkte zeitlich verzögerte Folge des Krieges.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage es an dieser Stelle gern noch einmal. Ich habe es an verschiedenen Stellen schon einmal gesagt. Das Eingreifen der Nato im Kosovo hat den Genozid an den Menschen im Kosovo verhindert. Wer da wegguckt, der hat sich menschlich nicht korrekt verhalten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Deshalb war es wichtig, dass wir dort eingegriffen haben. Dem Umstand, dass die Menschen im Kosovo jetzt nach Unabhängigkeit streben und ihr Glück in einem unabhängigen Kosovo suchen, sollten gerade wir Deutschen und gerade wir Ostdeutschen positiv gegenüberstehen. Wir haben vor 20 Jahren um die Freiheit gekämpft und diese angestrebt. Den Menschen im Kosovo dieses unabhängige Kosovo mit all den Problemen im Staatsaufbau, was sich jetzt finden muss, zu versagen, halte ich für den falschen Weg.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine letzte Bemerkung sei mir heute gestattet, weil wir heute bereits über das Thema 20 Jahre Mauerfall diskutiert haben. Von Ihrem Parteivorsitzenden ist ein interessantes Zitat vom November 1989 überliefert worden. Damals riet er, den Zuzug von DDR-Bürgern in die Bundesrepublik Deutschland administrativ zu begrenzen. Er beauftragte die saarländische Staatskanzlei, für die er damals zuständig war, zu prüfen,

(Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

ob die Übersiedlung rechtlich von dem Nachweis von Wohnsitz und Arbeitsplatz im Westen anhängig gemacht werden könnte.

(Zurufe von der LINKEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer sich damals - das ist unabhängig von der Parteizugehörigkeit, es geht um den Menschen Oskar Lafontaine - dafür ausgesprochen hat, dass den Menschen, die nach Freiheit strebten und die woanders ihr Glück suchen wollten, selbiges nicht zugänglich gemacht werden sollte, der sollte heute keine Partei führen, die unter dem Deckmantel der Humanität versucht, sich für diese Themen einzusetzen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Das ist die Erfahrung!)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Schindler. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts des Umstandes, dass der Minister sehr umfangreich vorgetragen hat und ich den Beiträgen meiner Vorredner nicht viel Neues hinzuzufügen habe, möchte ich meine Rede zu Protokoll geben.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Die SPD-Fraktion wird den Antrag ablehnen.

(Zu Protokoll:)

Der uns vorliegende Antrag reiht sich ein in zahlreiche Debatten, die zum gleichen Thema in den Landtagen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vor noch nicht allzu langer Zeit geführt worden sind.

Die Bundesrepublik hat mit der Republik Kosovo ein Rückübernahmeabkommen für Personen aus dem Kosovo abschließend verhandelt. Dieses ist noch nicht in Kraft getreten. Ein Rückübernahmeabkommen regelt das Verfahren für die Rücknahme ausreisepflichtiger Personen zwischen zwei Staaten.

Insofern sind Rückübernahmeabkommen Hilfsmittel zur Umsetzung der völkerrechtlichen Pflicht zur Aufnahme der eigenen Staatsangehörigen. Sie dienen damit der Durchsetzung einer bereits bestehenden ausländerrechtlichen Ausreisepflicht. Sie werden vom Bund verhandelt, nicht von den Bundesländern, da der Bund als Völkerrechtsobjekt gegenüber anderen Staaten auftritt.

Die konkrete Anwendung der Rückübernahmeabkommen ist dann Teil des Vollzugs des Ausländerrechts und obliegt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes den zuständigen Ausländerbehörden in den Ländern. Hier wird die Feststellung der Ausreisepflicht getroffen und die Rückführung vollzogen.

Insofern müssen wir feststellen, dass dem Land Sachsen-Anhalt die Kompetenz für eine Rücknahme eines abschließend verhandelten Abkommens fehlt. Die Entscheidung allerdings, ob eine Rückführung in ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region erfolgen soll, - das möchte ich betonen - wird anhand einer umfassenden Beurteilung der Situation des Herkunftslandes getroffen.

Auch diese Situationsbeurteilung wird nicht von den Bundesländern vorgenommen. Für die Bewertung der Verhältnisse im Herkunftsland ist nach der Kompetenzverteilung die Bundesregierung verantwortlich, die sich der Hilfe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und umfassender Berichte des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage des Herkunftslandes bedient.

Ich gehe davon aus, dass man sich im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo ausführlich mit der Situation im Kosovo und natürlich mit der Lage der ethischen Minderheiten im Kosovo auseinandergesetzt hat.

Als Beweis dafür möchte ich die Bundesregierung zitieren, die erst kürzlich, am 12. Oktober 2009, also vor knapp einem Monat, eine umfassende und ausführliche Stellungnahme zur aktuellen Situation im Kosovo als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag abgegeben hat. In der BundestagsDrucksache 16/14129 heißt es:

„Der Bundesregierung liegen aufgrund aller ihr vorliegenden einschlägigen Berichte über die Situation im Land keinerlei Anzeichen für gewalttätige Übergriffe vonseiten der Behörden der Republik Kosovo gegen ethnische Minderheiten vor. Auch die von Privatpersonen verübten ethnisch motivierten Gewalttaten sind in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen.

Nach Erkenntnissen der vor Ort tätigen internationalen Organisationen ist der ganz überwiegende Teil der Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen verschiedener Volksgruppen nicht primär ethnisch motiviert.

Die Bundesregierung teilt nicht die Befürchtung des Menschenrechtskommissars des Europarates, dass die massenhafte Abschiebung von Minderheitenangehörigen in den Kosovo ‚einen negativen Effekt auf die Situation von Minderheitenangehörigen im Kosovo’ haben wird.“

Ferner teilt die Bundesregierung nicht die Behauptung, wonach eine Rückführung in das Kosovo für die bisher in Deutschland lebenden Roma „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ ein Leben in „absoluter Armut, Arbeitslosigkeit und Verelendung“ bedeute.

Es ist festzuhalten, dass es aus der Sicht der Bundesregierung derzeit keine Rechtfertigung und keine Notwendigkeit für einen vorläufigen Abschiebestopp für Roma und andere Minderheitenangehörige aus dem Kosovo gibt. Auch wenn es sicherlich differenzierte Stimmen zur Situation im Kosovo gibt und die Lage von Minderheiten grundsätzlich immer eine schwierige ist, haben wir die Auffassung der Bundesregierung schon als Gründen der Kompetenzverteilung zu akzeptieren.

Natürlich ist es geboten, die konkrete Situation vor Ort und etwaige Veränderungen permanent kritisch zu beobachten und gegebenenfalls entsprechend zu reagieren. Von derartigen Veränderungen der Situation im Sinne einer Verschlechterung können wir aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgehen. Deshalb ist auch ein Bleiberecht aus humanitären Gründen abzulehnen.

Deutschland hat in der Vergangenheit immer eine Vielzahl von Flüchtlingen aufgenommen und ihnen Zuflucht geboten. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Das politische Grundrecht auf Asyl hat einen hohen Stellenwert. Jeder, der verfolgt wird oder vor Diskriminierung fliehen muss, soll und muss in Deutschland Schutz und Zuflucht erhalten. Das war in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft so bleiben.

Natürlich sind Rückführungen von Personen in das Herkunftsland immer eine unerfreuliche Aufgabe, aber sie geschehen nicht ohne das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Personen werden nur dann zurückgeführt, wenn kein gültiger Aufenthaltstitel, also kein Aufenthaltsrecht in Deutschland vorliegt. Die Personen sind dann ausreisepflichtig. Es gibt differenzierte Regelungen und Verfahren, die nach den Bestimmungen des Ausländerrechts vor einer Abschiebung zu durchlaufen und zu beachten sind.

Die Ausländerbehörden und die Landesregierung haben deren Einhaltung zu überwachen und zu gewährleisten. Die Ausländerbehörden sind in jedem Einzelfall gehalten, mit der erforderlichen Sorgfalt und Sensibilität vorzugehen und gleichzeitig auf die Einhaltung der Regelungen im Ausländerrecht zu achten.

Das Abkommen mit dem Kosovo enthält keine spezifischen Regelungen über die Rückführung ausreisepflichtiger Personen nach bestimmten Ethnien. Letztlich werden sämtliche humanitären und menschenrechtlichen Aspekte bei der Anwendung des deutschen Ausländer- und Asylrechts berücksichtigt.

Die Erlasslage des Landes Sachsen-Anhalt regelt eine möglichst schonende Rückführung, das heißt besonders

hilfsbedürftige Personen wie Kranke, Alte, Pflegebedürftige oder alleinerziehende Mütter gehören nicht zu dem Personenkreis, der zuerst zurückgeführt wird.

Im Erlass werden die Betroffenen in Gruppen eingeordnet, deren Rückführung in der genannten Reihenfolge vorgenommen werden soll. Hier werden etwa zuerst genannt: Straftäter, dann alleinreisende Erwachsene.

Die Bundesrepublik und wir als für den Vollzug zuständiges Bundesland stehen zu den ausgehandelten internationalen Vereinbarungen, so auch zu dem Rückübernahmeabkommen mit dem Kosovo. Vergessen sollten wir nicht, dass es keine „einseitige Aktion" Deutschlands ist. Durch und mit dem Abschluss des Abkommen hat die Republik Kosovo ihrerseits erklärt, ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger nachkommen zu wollen.

Es erfolgen keine massenhaften Rückführungen; diese erfolgen schrittweise und unter Berücksichtigung der bestehenden Aufnahmekapazitäten der Republik Kosovo. Es scheint deshalb insgesamt zumutbar, die Personen des Kosovo in vernünftigem Rahmen zurückzuführen. Das Rückübernahmeabkommen enthält keine spezifischen Regelungen für bestimmte Personengruppen oder gar Minderheitenangehörige. Zudem wird auf ein angemessenes Verhältnis der verschiedenen Ethnien des Kosovo geachtet.

Abschließend möchte ich betonen, dass wir für einen bestimmten Personenkreis bestimmter Länder keine Sonderregelung schaffen können, nach der die Menschen - egal was passiert - auf jeden Fall in Deutschland bleiben können.

Gerade wir in den neuen Bundesländern hätten da sicherlich auch eine besondere, vielleicht moralische Verpflichtung gegenüber Personen aus Vietnam. Ein Rücknahmeabkommen dient, wie ich es eingangs erwähnt habe, der Umsetzung der völkerrechtlichen Pflicht zur Aufnahme der eigenen Staatsangehörigen.

Wir werden den Antrag deshalb ablehnen.

Vielen Dank. Da Sie nicht zum Inhalt Ihrer Rede gesprochen haben, kann ich das akzeptieren. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass man entweder alles oder nichts zu Protokoll geben kann.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Eigentlich sollte in freier Rede gesprochen werden!)

Nun bitte ich noch einmal Frau Rente darum, das Wort zu nehmen.

Herr Kosmehl, ich möchte gleich auf Ihren letzten Einwand eingehen. Das zeigt doch nur, dass auch ein Oskar Lafontaine lernfähig ist, genauso wie es meine Partei ist. Darauf bin ich stolz.

(Herr Miesterfeldt, SPD: Das nennt man opportu- nistisch und nicht lernfähig! - Unruhe)

- Das können Sie halten, wie Sie wollen.

Herr Bommersbach, nun komme ich zu Ihrem Einwand, dass der Kosovo ein multiethnischer Staat werden möchte. Wenn das bedeutet, dass Menschen in Lagern leben, dann assoziiert sich bei mir eine andere Vorstellung von multiethnisch.

Herr Minister, ich bedauere, dass man die Brisanz hier in Sachsen-Anhalt nicht anerkennt; denn wir werden weiterhin ein Problem mit Illegalen haben. Wir haben uns an anderer Stelle schon darüber verständigt, was gerade das Leben von Illegalen in Deutschland bedeutet.