Genau an dieser Stelle habe ich bewusst die Verbindung zu den DDR-Staatsbetrieben hergestellt. Es gab kein kostenloses Wasser. Es ist falsch, so etwas zu behaupten. Es gab dafür eine Gebühr. Diese Gebühr ist in die Betriebswirtschaft der staatlichen Unternehmen eingeflossen. Diese Gebühr ist letztendlich auch in Rücklagen eingeflossen. Diese Rücklagen sind mit dem Anschluss der DDR an die BRD in Staatseigentum übergegangen. Nehmen Sie es einfach zur Kenntnis und prüfen es nach.
Noch einmal zum mitschreiben: Zu DDR-Zeiten wurden für Leistungen auch Gebühren erhoben und davon wurden Rücklagen gebildet. Dass diese nicht immer kostendeckend und ausreichend waren, das ist mir auch klar. Aber man kann sich nicht hinstellen und sagen: Es war kostenfrei. Das geht nicht, das funktioniert nicht und es war so auch nicht der Fall.
- Das volkseigene Vermögen ist im Zusammenhang mit dem Einigungsvertrag in die Bundesrepublik Deutschland eingebracht worden. Frau Breuel als Verantwortliche bei der Treuhandanstalt hat dafür gesorgt, dass sich dieses Vermögen vermehrt hat.
Im Hinblick auf die vom Innenminister dargestellte Billigkeitsregelung und Ähnliches kann ich Ihnen gern die Petitionsakten, die wir alle 14 Tage behandeln, zur Verfügung stellen. Daran können Sie nachvollziehen, wie diese im Umgang mit Bürgern zur Anwendung gebracht werden.
Hierbei geht es nicht darum, die Verwaltung zu schelten, sondern darum darzustellen, wie unterschiedlich die Interpretation und Auslegungsweise ist. Das kann ich Ihnen gern geben, dann können Sie dort hineinsehen. Ich setze mich keineswegs an den Tisch, weil ich mich bei irgendeinem Hausbesitzer einschleime,
sondern ich tue es deswegen, weil ich der Auffassung bin, dass es an dieser Stelle Regelungsbedarf gibt. Wenn ich der Meinung bin, dass es Regelungsbedarf gibt, dann bin ich als Abgeordneter bereit und in der Lage, das hier vorzutragen.
Wenn Sie eine andere Auffassung haben, dann müssen Sie es anders praktizieren. Ich habe mir zu DDR-Zeiten nicht den Mund verbieten lassen und tue es auch hier nicht.
Das war noch einmal ein Debattenbeitrag von Herrn Grünert. - Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Fragen. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag in der Drs. 5/2219 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition und bei der FDP-Fraktion. Wer lehnt den Antrag ab? - Ablehnung bei der Linkspartei. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist dem Änderungsantrag zugestimmt worden.
Ich lasse nun über den Antrag in der Drs. 5/2186 in der so geänderten Fassung abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Gleiches Verhalten bei der Koalition und der FDPFraktion. Wer lehnt den Antrag ab? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Enthaltung bei der Linkspartei. Damit ist dem geänderten Antrag zugestimmt worden. Wir können somit den Tagesordnungspunkt 15 verlassen.
Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Bull von der Fraktion DIE LINKE. Frau Bull, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren! Was Ihnen vorliegt, ist ein Antrag, der bereits vorliegenden Bundesratsinitiative der Länder Bremen, Berlin und Hamburg beizutreten. Es geht darum, das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes um das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität zu ergänzen.
Warum wollen wir, dass diese Initiative unterstützt wird? - Weil es schlichtweg immer noch so ist, meine Damen und Herren, dass Menschen, die schwul bzw. lesbisch leben wollen und das auch tun, im harmlosesten Fall mit stillem Argwohn und Abneigung zu kämpfen haben. Jeder und jede sollte sich selbst einmal selbstkritisch hinterfragen.
Ich bin mir aber durchaus darüber im Klaren, dass so etwas nicht mit Gesetzen zu unterbinden ist. Dennoch gibt es eine Wechselwirkung zwischen gesellschaftlicher Wirklichkeit und grundgesetzlicher Gegebenheit. Und sie haben eben im nicht mehr ganz so harmlosen Fall mit offener Abwertung und Ausgrenzung zu tun oder gar mit Gewalt.
Ich kann mich daran erinnern, dass der Kollege Ritter, seines Zeichens damals, Mitte der 90er-Jahre, Mitglied der CDU-Fraktion, während einer Anhörung mit dem LSVD den Betroffenen unentwegt Therapieangebote ge
macht hat. Ich habe mich damals schon gefragt: Mein Gott, wie lange wollen sie sich das eigentlich noch antun?
Oder ein neuerer Fall: Kollege Bergner hat in Halle die hohe Suizidrate von jungen Menschen, die vor einem schwul-lesbischen Coming-out stehen, ursächlich in die Nähe von schwerer Persönlichkeitsstörung gebracht und hat damit allemal Ursache und Wirkung verwechselt.
Vor allem aber, meine Damen und Herren, geht es darum: Sie haben mit handfesten rechtlichen Benachteiligungen zu tun, weil es eben vom Weltbild des jeweiligen Richters oder der jeweiligen Richterin abhängt, ob eine Benachteiligung oder eine Diskriminierung wegen der sexuellen Identität als solche zu akzeptieren ist, ob sie zumutbar ist, ob es persönliches Pech ist oder ob sie für nicht hinnehmbar zu halten ist.
Ich denke, diesbezüglich bedarf es der Klarheit, und zwar der grundgesetzlichen Klarheit. Das Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität muss gesetzte Sache sein.
Welche Gegenargumente werden ins Feld geführt? - Da haben wir zum einen die Hardcore-Variante, dass lesbisch-schwulen Lebensformen gänzlich die Akzeptanz abgesprochen wird. Ich würde mutig behaupten, dass das auch im Bereich der konservativen Kreise nur noch eine verschwindende Mehrheit ist. Deswegen würde ich mich gar nicht weiter mit dieser Argumentation beschäftigen.
Die zweite Argumentation: Diese Leute werden gar nicht diskriminiert. - Meine Damen und Herren! Das halte ich entweder für blauäugig - das ist eher weniger typisch für Politiker - oder das ist ignorant. Damit kommt man, denke ich, schon eher in die Nähe von Wahrheit.
Das Problem, das dahinter steckt, hat der Vertreter der Lesbisch-Schwulen Union - vielleicht ungewollt - zum CSD in Halle auf einen wunderbaren Punkt gebracht. Er hat nämlich gesagt:
„Diskriminiert werden sollen lesbisch-schwule Menschen nicht, aber gleichgestellt werden sollen sie auch nicht.“
Das ist quasi eine semantische Kostbarkeit, frei von den Zwängen der Logik. Man könnte mit anderen Worten auch sagen: Wasch mich, aber mach mich nicht nass.
Wir haben kein Erkenntnisproblem, meine Damen und Herren, wir haben ein Akzeptanzproblem. Denn was nicht sein kann, das nicht sein darf. Warum darf es nicht sein? - Weil es die reine Lehre vom gemischtgeschlechtlich-patriarchalen Paarverhalten infrage stellt,
Meine Damen und Herren! Rechtliche Gleichstellung hat in den vergangenen Jahren - das gehört zur Wahrheit dazu - durchaus Fortschritte erzielt. Es gibt die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaften. Und nur damit das Ding nicht „Ehe“ heißt, meine Damen und Herren, haben sich hierfür außerordentlich vergnügliche Wortneuschöpfungen gebildet, so etwas wie „verpartnerte Lebensgemeinschaften“. Das versuchen sie einmal einem Englischsprachigen beizubringen.
Die eingetragenen Lebenspartner dürfen füreinander Pflichten übernehmen, dürfen aber steuerliche Ausgleiche nicht in Anspruch nehmen. Diese sind ihnen ausdrücklich versagt. Klassische Ehepartner können in den Genuss des Ehegattensplittings kommen - völlig unabhängig davon, ob sie Kinder haben wollen oder nicht. Ich würde es gern abschaffen, meine Damen und Herren,
Wir haben ein Antidiskriminierungsgesetz. Dem ist damals von den Kollegen der FDP eine riesige Klageflut vorausgesagt worden. Nichts war, null, niente. Und wir haben das Beamtenrecht. Ich vermute, dass am Ende der Legislaturperiode das Land Sachsen-Anhalt so mutig sein wird, als eines der letzten Länder auch hier Ordnung zu schaffen.
Einfache gesetzliche Diskriminierungsverbote haben die Situation der Betroffenen sehr wohl verändert. Aber, meine Damen und Herren, was fehlt, ist ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Orientierung im Grundgesetz,