Protocol of the Session on October 9, 2009

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Abwasserverbände haben den Herstellungsbeitrag II mit Erfolg erhoben und damit auch eine solide Finanzierung erreicht. Es ist nicht einzusehen, warum diejenigen, die auf dieses Mittel verzichtet und eine Schieflage verursacht haben, heute auch noch belohnt werden sollen, indem diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die ihren Beitrag geleistet haben, zusätzlich höhere Steuern zahlen sollen, um jenen, die schlecht gewirtschaftet haben, aus der Bredouille zu helfen.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Illusion, dass das Geld vom Himmel fiele, wenn man nur laut genug riefe, muss endlich beendet werden.

(Zustimmung bei der FDP)

Erstaunlich ist auch die Auffassung von Gerechtigkeit bei den LINKEN. Wir haben gestern Herrn Gallert gehört, der gesagt hat: Ja, die Einführung des Wasserpfennigs ist gut. Wenn man das Ganze jetzt fortsetzt, haben wir es. Der Wasserpfennig wird von den Nutzern, den Mieterinnen und Mietern, bezahlt. Die Gebühren werden auch von den Mieterinnen und Mietern bezahlt. Einzig die Beiträge bleiben bei den Hausbesitzern und die werden bei den LINKEN jetzt entlastet. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, Sie müssen Ihre Plakatierung demnächst etwas ändern.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU, und von Frau Weiß, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist doch auch nicht einzusehen, dass diejenigen, die bereits vor dem Jahr 1991 angeschlossen waren, die also nicht in Regionen lebten, um die sich die DDR nicht gekümmert hat, um die sich niemand gesorgt hat, die also irgendwie zusehen mussten, wie sie ihr Abwasser entsorgten, dass also die, die damals schon bevorteilt waren, jetzt auch weiterhin bevorteilt werden sollen. Beim Verbesserungsbeitrag ist jeder gefragt.

Ich glaube, die Hausbesitzer wissen das auch und sind sehr wohl bereit zu bezahlen, wenn ihnen nicht jemand verspricht, dass er dafür sorgen werde, dass das Geld woanders herkomme.

(Zustimmung bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir nehmen gern im Innenausschuss den Bericht der Landesregierung darüber entgegen, wie das Kommunalabgabengesetz im Land angewandt wird, und vielleicht auch da

zu, weshalb ein Urteil aus dem Jahr 2004 und ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes aus dem Jahr 2008 erst im Oktober 2009 zur Kenntnis genommen werden und vielleicht der Umsetzung harren. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Stahlknecht, CDU)

Vielen Dank dem Abgeordneten Herrn Kley. - Wir kommen dann zum Beitrag der SPD-Fraktion. Frau Schindler hat das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Nach den Reden von CDU, FDP und der Regierung bleibt mir relativ wenig zu sagen. Aber ich muss sagen, das ganze Thema berührt mich sehr emotional, vor allem Ihre Rede, Herr Grünert. Ich konnte teilweise schon gar nicht an mich halten, obwohl ich sonst nicht so bin.

Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Das wurde von Ihnen auch angesprochen. Es steht immer noch als erster Paragraf in unserer Kommunalverfassung, dass die kommunale Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze erfolgt.

(Herr Stahlknecht, CDU: Jawohl!)

Wir haben hier das Kommunalabgabengesetz. Es befremdet mich schon, wenn Sie sagen, dass so ein Kommunalabgabengesetz durch ein Gericht frei interpretiert werden könne. Das ist natürlich eine sehr gewagte Aussage. Das ist auch gesagt worden. Ich sehe es so, dass das Gesetz und vor allem die Anwendung des Gesetzes vor Ort durch die Gerichte überprüft werden und damit natürlich auch eine entsprechende Rechtsprechung erfolgt.

Das maßgebliche Gesetz, das hier in der Diskussion ist, ist das Kommunalabgabengesetz. Das ist viel interpretiert worden, aber auch durch die Rechtsprechung oft ausgelegt worden. An diese Rechtsprechung haben sich dann die Behörden im Land zu halten.

Ich zitiere einmal aus diesem besagten § 6 des Kommunalabgabengesetzes, in dem über Beiträge gesprochen wird. Dort steht:

„Die Landkreise und Gemeinden erheben zur Deckung ihres Aufwandes für die erforderliche Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung... Beiträge.“

Dort sind die ganzen Tatbestandsmerkmale schon mit enthalten. Dieses Gesetz gilt seit dem Jahr 1991. Es ist nicht erst mit der Rechtsprechung möglich geworden, solche Beiträge, insbesondere den Herstellungsbeitrag II, wie er jetzt besprochen wird, zu erheben, sondern diese Beiträge bestehen seit dem Inkrafttreten im Jahr 1991.

Wenn einige Verbände das gemacht haben und andere nicht, dann kann dieses im Land unterschiedlich bewertet werden und es können auch Schlussfolgerungen daraus gezogen werden. Aber es ist grundsätzlich falsch, nun zu sagen, dass die Erhebung dieser Beiträge falsch sei.

Im Gesetz in § 6 Abs. 6 Satz 2 wird auch eindeutig gesagt:

„Investitionen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen wurden, fallen nicht unter diese Regelung.“

Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes - davon spricht auch keiner. Die Grundstücke waren zwar schon angeschlossen, aber die Investitionen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes für die bereits angeschlossenen Grundstücke erfolgten - ich habe es vorhin vorgelesen: Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung - sind eben dann auch beitragsrelevant.

Die Kommunen und damit auch die Zweckverbände haben natürlich die Pflicht, wie es schon ausgeführt worden ist, die Beiträge nicht als Einnahmeerzielung zu erheben, sondern ich habe auch zitiert, dass im Gesetz steht „zur Deckung ihres Aufwands“.

Ich sage immer, dass es nicht darum geht, hiermit irgendwelche Einnahmen zu erzielen, um die Kassen zu füllen. Es ist die Deckung der bereits getätigten Aufwendungen und Ausgaben. Dahinter stehen Investitionen, das ist nicht in irgendeine Tasche gesteckt.

Ich bin auch dagegen, dass hier gesagt wird, dass das Gericht durch solche Entscheidungen die Erhebung dieser Einnahmen hoffähig mache.

Ich war viele Jahre Vorsitzende eines Abwasserzweckverbandes. Unser Abwasserzweckverband hat dies im Jahr 1998 in seiner Satzung verankert und durchgeführt. Es gab eine Überprüfung vor Gericht und es ist bestätigt worden. Wie gesagt, es ist keine Ausnahme, dass es erst nach diesem Urteil zu einer Erhebung solcher Beiträge kommen kann.

Es ist wirklich nicht zu verstehen. Ich mache es an dem Beispiel meiner Heimatstadt Wanzleben deutlich. Die Stadt Wanzleben selbst verfügte über ein Mischkanalsystem, an dessen Ende sich eine - in Anführungsstrichen - Kläranlage - es war mehr ein Absatzbecken - befand.

Diese Kläranlage ist im Jahr 1994 erneuert worden. Das Verbandsgebiet ist erweitert worden und auch die Bürger, deren Häuser in Wanzleben bereits an das System angeschlossen waren, haben diesen Verbesserungsbeitrag gezahlt. Warum soll das neu gebaute Klärwerk nur von den Bürgern finanziert werden, deren Häuser neu angeschlossen werden, und nicht auch von denen, die durch diese Verbesserung den Vorteil haben, dass unsere Umwelt geschützt wird und die Klärleistung steigt?

(Beifall bei der SPD)

Das bedeutet natürlich, dass die Gesetze von den Verbänden umgesetzt und die Satzungen entsprechend angewendet werden und dass dazu notwendige richtige Kalkulationen aufgestellt werden. Über diese Vorgaben können wir uns im Ausschuss unterhalten. Aber wenn Sie das alles in Ihrem Antrag tendenziell verurteilen und als negativ darstellen, dann können wir dem Antrag nicht zustimmen. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke für den Beitrag. - Wir kommen nun zu dem letzten Debattenbeitrag. Herr Grünert von der Fraktion DIE LINKE hat noch einmal das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf einige Dinge muss ich eingehen; denn es stimmt nicht, was hier unterstellt worden ist. Jede Fraktion kann einen Pappkameraden aufstellen und am Thema vorbei diskutieren; das ist natürlich möglich. Ich habe gesagt, „frei interpretierbare Gesetzgebung“ und nicht „frei interpretierbare Gerichtsentscheidungen“. Das habe ich nicht gesagt.

(Herr Stahlknecht, CDU: Das ist auch zulässig!)

Ich habe weiterhin gesagt, dass die besonderen Herstellungsbeiträge hoffähig gemacht werden, jawohl, weil nämlich der Ermessensspielraum, den ich als Kommune oder als Zweckverband haben müsste, um auf die Wirtschaftskraft der später Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen - § 91 Abs. 1 des Haushaltsbeschaffungsgrundsätzegesetzes -, hier eben nicht vorhanden ist. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung heißt es klipp und klar: Ich habe alle Einnahmen zu ziehen - Punkt.

Die nächste Aussage, die hier unterstellt wurde, aber so nicht stimmt: Es gibt ja eine Privilegierung. - Die Privilegierung ist nicht an dem Alteigentümer oder an dem Altanschließer festzumachen. Ich habe mir einmal die Kalkulation einer Wohnungsgenossenschaft in Coswig angesehen. Diese bezahlt ab der vierten Wohnung faktisch keine Gebühr mehr. Ein Hausbesitzer zahlt praktisch das Doppelte und Dreifache. Warum? - Weil eine degressive Gebührenstaffelung eingeführt worden ist.

(Herr Kley, FDP: Beiträge und nicht Gebühren!)

- Gebühren; denn hier ging es generell um das Abgabenrecht. In Ihren Ausführungen waren zum Teil - darauf komme ich noch zu sprechen - Unterstellungen enthalten, die so nicht gesagt worden sind. Entweder haben Sie mich falsch verstanden oder ich habe mich nicht richtig ausgedrückt oder Sie haben dazu eine andere Auffassung; das kann ja alles sein.

Ich hatte eingangs gefragt, ob dieser so genannte besondere Herstellungsbeitrag II auch für die Gebiete gilt, wo Mehrfamilienhäuser, Mietobjekte usw. standen. Wenn das so ist, dann verstehe ich nicht, warum sich die FDP so aufplustert und meint, dass beim Wasserpfennig schon die Welt untergeht. Bei diesen Belastungen, die jetzt auf sie zukommen - immer unter der Maßgabe, dass sie gezogen werden -, trifft es diese Unternehmen offensichtlich nicht. Das verstehe ich nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist auch kein Widerspruch zu unserer Forderung.

(Herr Kosmehl, FDP: Doch!)

- Nein, es ist kein Widerspruch; denn nach der kaufmännischen Buchführung habe ich als gewissenhafter Kaufmann für die zukünftigen Investitionen Rücklagen zu bilden. Die werden letztendlich auch über die Gebühr zu erheben sein.

Frau Schindler ist darauf eingegangen, dass ihr Verband das so gehandhabt hat. Das ist richtig, aber andere Verbände haben es nicht so gemacht.

(Zuruf von Frau Schindler, SPD)

Warum sind denn viele Verbände in Misskredit geraten? - Sicher nicht wegen des ersten und zweiten Heilungsgesetzes, sondern weil die Betriebswirtschaft ausgeblendet worden ist.

Genau an dieser Stelle habe ich bewusst die Verbindung zu den DDR-Staatsbetrieben hergestellt. Es gab kein kostenloses Wasser. Es ist falsch, so etwas zu behaupten. Es gab dafür eine Gebühr. Diese Gebühr ist in die Betriebswirtschaft der staatlichen Unternehmen eingeflossen. Diese Gebühr ist letztendlich auch in Rücklagen eingeflossen. Diese Rücklagen sind mit dem Anschluss der DDR an die BRD in Staatseigentum übergegangen. Nehmen Sie es einfach zur Kenntnis und prüfen es nach.