Protocol of the Session on October 9, 2009

(Zuruf von Herrn Dr. Eckert, DIE LINKE - Herr Gallert, DIE LINKE: Ja, ja!)

der provoziert mich ständig. Da nehme ich auch meine Aussage nicht zurück, dass das genau das Gleiche ist wie das, was die rechtsextremen Parteien in Deutschland auf ähnliche Art und Weise machen. Da können Sie klatschen, wie Sie wollen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Czeke, Sie könnten darauf jetzt erwidern.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Ich lasse mich nicht provozieren! - Oh! bei der CDU - Zuruf von Herrn Schulz, CDU)

Er möchte nicht. - Dann Herr Stahlknecht, bitte.

Ich mache das auch einmal als Kurzintervention und möglicherweise als unbeantwortete Frage.

Sie haben gesagt, dass mit „Reichtum für alle“ wohl auch der geistige Reichtum gemeint sei - wenn ich das richtig verstanden habe.

(Herr Dr. Brachmann, SPD: Nein! Der geistige und kulturelle Reichtum!)

- Und der kulturelle Reichtum. - Dann werden Sie uns vielleicht in einer der nächsten Debatten einmal beantworten,

(Zuruf von Herrn Dr. Brachmann, SPD)

welchen Reichtum Sie dann zukünftig besteuern wollen,

(Heiterkeit bei der CDU)

ob Sie den materiellen Reichtum besteuern wollen

(Zuruf von der LINKEN: Nein!)

oder ob Sie den geistig-intellektuellen und kulturellen Reichtum besteuern wollen. Wenn Sie den besteuern wollen,

(Frau Bull, DIE LINKE: Wollen wir ja nicht haben! - Herr Kosmehl, FDP: Oh!)

müssen wir uns die Frage stellen, ob dann nicht sowieso alle ärmer werden.

(Unruhe - Zurufe)

Das sind Widersprüche, die Sie nicht auflösen können.

(Frau Bull, DIE LINKE: Nee! - Herr Grünert, DIE LINKE: Mehr netto vom Brutto! - Unruhe bei der LINKEN)

Herr Czeke, Sie könnten auch darauf reagieren. Das möchten Sie nicht?

(Herr Czeke, DIE LINKE: Auch da bleibe ich hart! - Herr Dr. Eckert, DIE LINKE, lacht - Unruhe bei der LINKEN)

Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, zunächst über den Sachantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2192. Wer stimmt diesem zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

(Herr Lange, DIE LINKE: Das ist sehr schade! - Heiterkeit und Unruhe bei der CDU und bei der LINKEN)

Wir kommen dann zu weiteren Abstimmungen, bei denen es nun um Personen geht. Es geht zunächst um den Antrag der Landesregierung in der Drs. 5/2162. Darin geht es um Herrn Staatssekretär Dr. Michael Schneider. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die anderen beiden Fraktionen. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen worden.

(Beifall bei der CDU - Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Wir enthalten uns der Stimme!)

Wir brauchen hier nicht die Stimmen zu zählen; die Mehrheit war eindeutig.

Wir kommen zum nächsten Punkt, der Abstimmung über das stellvertretende Mitglied. Abgestimmt wird über drei Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Es handelt sich um Alternativanträge. Wenn ein Antrag die Mehrheit erhalten sollte, sind die anderen Anträge hinfällig.

Ich lasse zuerst über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/2197 neu abstimmen, Herrn Guido Kosmehl zu benennen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Ich lasse über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drs. 5/2204 abstimmen. Hierin geht es um den Abgeordneten Tilmann Tögel. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Die beiden anderen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag angenommen worden.

Die Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE ist damit hinfällig, meine Damen und Herren. Damit ist Herr Tilmann Tögel vom Landtag zum stellvertretenden Mitglied im Ausschuss der Regionen benannt worden.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 erledigt. Es ist jetzt 12.31 Uhr. Wir unterbrechen die Sitzung für eine Stunde. Es geht um 13.30 Uhr weiter.

Unterbrechung: 12.32 Uhr.

Wiederbeginn: 13.31 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich möchte die Sitzung fortsetzen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung

Umgang mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg (1M 61/04) vom 18. November 2004

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/2186 neu

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2219

Einbringer des Antrages der Fraktion DIE LINKE ist der Abgeordnete Herr Grünert. Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Zuvor erhält aber Herr Grünert das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon ein bisschen verwunderlich. Ich habe gerade die Pressemitteilung des Innenministers gelesen, in der er davon spricht, dass es gewissermaßen kennzeichnend sei, dass gerade wir die Presseartikel aufgenommen hätten. Ich werde beweisen, dass es nicht erst die Presseartikel waren, Herr Minister.

Nach mehreren Anträgen, Kleinen Anfragen und Anträgen auf Selbstbefassung im Innenausschuss möchte ich das Hohe Haus wiederum auf die Auswirkungen frei interpretierbarer Entscheidungen des Landtages in Form von Gesetzesänderungen aufmerksam machen, die insbesondere für Bürgerinnen und Bürger erhebliche Auswirkungen nach sich ziehen können.

Bereits zweimal habe ich im Zusammenhang mit der Berichterstattung über erledigte Petitionen auf spezielle Probleme im Kommunalabgabenrecht aufmerksam gemacht. Bei meiner Rede am 31. Mai 2009 waren zumindest aus der SPD-Fraktion Signale erkennbar, dass das Kommunalabgabenrecht tatsächlich ernsthaft beleuchtet werden sollte, nachdem der Innenausschuss über das Gutachten des VDGN und über die Analyse der Kommunalabgabengesetze aller Bundesländer inhaltlich nicht diskutiert hat.

Bereits in dieser Landtagssitzung im Mai habe ich auf Probleme von Eigentümern von bereits vor dem 15. Juni 1991 zentral angeschlossenen Grundstücken hingewiesen, von denen ein so genannter Herstellungsbeitrag II erhoben werden soll. Diese besonderen Herstellungsbeiträge sind seit der Beschlussfassung des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg am 18. November 2004 - ich sage dies jetzt bewusst - hoffähig gemacht worden. Ich werde diese Behauptung in meiner Rede entsprechend untersetzen.

Nunmehr, vier Monate nach meiner Bitte an den Landtag, werden im Rahmen von Presseberichterstattungen vom 12. September bis zum 5. Oktober 2009 mehrere Beispiele benannt, die zu erheblichen Belastungen so genannter Altangeschlossener führen bzw. führen werden. So erwartet man allein im Bitterfelder Raum Mehreinnahmen in Höhe von rund 6 Millionen €, die man über diesen so genannten Herstellungsbeitrag II aktivieren will.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nun zu den entsprechenden Fakten aus der Begründung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg, Aktenzeichen 1M 62/04, vom 18. November 2004: Das Gericht führt richtig aus, dass auf Eigentümer von bereits vor dem 15. Juni 1991 zentral angeschlossenen Grundstücken die Kosten für die erstmalige Errichtung der Anlagen nicht mehr umgelegt werden dürfen. Nach Auffassung des Gerichtes können von den Altangeschlossenen jedoch besondere Herstellungsbeiträge für die Erneuerung bestehender Anlagen erhoben werden. Diese Herstellungsbeiträge beziehen sich insbesondere auf die Ertüchtigung der Leitungssysteme und Abwasserbehandlungsanlagen.

Offen bleibt jedoch die Auslegung der Bewertung des Oberverwaltungsgerichtes, ob für den Zeitpunkt des An

schlusses der Eigentümer von bereits angeschlossenen Grundstücken der Stichtag der Inkraftsetzung des Kommunalabgabengesetzes, nämlich der 15. Juni 1991, oder der Stichtag der Inkraftsetzung der Kommunalverfassung der DDR vom 17. Mai 1990 ausschlaggebend ist. Mit dieser Kommunalverfassung sind die Kommunen in der DDR erstmalig in die Lage versetzt worden, eigenständig Betriebe bilden zu dürfen, was sie vorher nicht durften.

Zur Ausgangslage: Hierbei beziehe ich mich insbesondere auf die Punkte 8 und 9 der Urteilsbegründung.