Protocol of the Session on October 8, 2009

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Hochschulen dazu aufgerufen sind, über ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu bestimmen, dann sind wir auch der Meinung, dass ebenso die wirtschaftlichen Angelegenheiten in ihre Hände gehören. Mittlerweile ist es möglich, das in einzelnen Versuchen zu tätigen. So würden wir auch anregen, beispielsweise die eine oder andere Hochschule für einen Modellversuch auszusuchen.

Wir würden also eine Hochschule, die fertig ist, die ihre Gebäude nur noch verwaltet, einer Hochschule gegenüberstellen, die sich mitten in der Bauphase befindet, um den Umgang mit der Verantwortung für die Bautätigkeit und für die Gebäude

(Minister Herr Dr. Daehre: Oh!)

auszuprobieren, damit man Erkenntnisse im Hinblick auf eine baldige Gesamtübertragung der Wirtschaftsverantwortung auf die Hochschulen gewinnt. Ich glaube, dies kann einerseits beweisen, dass unsere Institutionen dazu in der Lage sind, und es kann andererseits neue Innovationen für Deutschland bringen.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beginn der Diskussion zum Hochschulgesetz in Sachsen-Anhalt ist, wie Sie sehen, gerade erst gesetzt worden. Ich glaube nicht, dass das, was uns vorliegt, den Ausschuss wieder so verlassen wird, wie es hineingegangen ist. Dazu gibt es zu viele Diskussionen.

Ich weiß aber auch nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren von der LINKEN, ob die Diskussion über das Promotionsrecht der Fachhochschulen hier schon an der richtigen Stelle ist oder ob der Gesamtkontext damit überladen wird. Wer allerdings ein Freund der gänzlichen Neuregelung ist, der muss darüber auch an dieser Stelle diskutieren. So gesehen ist der Zeitpunkt vielleicht sehr wohl und richtig gewählt.

Dass wir das Ganze etwas skeptisch und vorsichtig sehen, ist, glaube ich, verschiedentlich schon geäußert worden. Denn man muss sich immer wieder darauf besinnen, wie die einzelnen Begründungen für die verschiedenen Formen der Hochschulen lauteten, also für die Volluniversitäten und für die Fachhochschulen. Hier waren jeweils andere Ausrichtungen und andere Aufgaben übertragen worden.

Wenn wir erst anfangen, die Profile der einzelnen Hochschulen zu verwischen, dann ist auch deren Existenzberechtigung infrage gestellt und dann muss man natürlich auch kontrollieren, ob das Gesamtkonstrukt passend ist oder ob man die Fachhochschulen zu Vollhochschulen macht und damit ihren wesentlichen Vorteil, nämlich die Praxisnähe und die schnellere Begleitung der Studenten, aufs Spiel setzt. Das ist nicht notwendig. Hierbei muss man sich vor überschnellen Schritten hüten, um diese Vorteile im Wesentlichen aufrechtzuerhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion wird im Ausschuss intensiv diskutieren. Wir werden die Anhörung natürlich auch an dieser Stelle mit provozieren; denn ich glaube, wir haben schon im Vorfeld eine ganze Reihe von Gruppierungen gehört, die sich dazu geäußert haben, von den Rektoren über die Personalvertretungen bis zur Wirtschaft.

Ich sehe dieses als Startpunkt. Vielleicht gelingt es uns in der Diskussion, uns einem abschließenden neuen Hochschulgesetz zu nähern. Ob das schon in dieser Koalition möglich sein wird oder erst später, ist die Frage. Aber jetzt ist der Zeitpunkt, wo man über solche Dinge diskutieren muss und die Grundlage schaffen muss. Dazu sind wir bereit. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kley. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Tullner.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Redner in einer Einbringungsdebatte hat man es naturgemäß etwas schwer, auf Dinge einzugehen, die noch nicht gesagt worden sind. Deswegen habe ich es mir von vornherein nicht vorgenommen, jetzt die Ganzheitlichkeit des Konzeptes der CDU zur Hochschulpolitik in Sachsen-Anhalt vor Ihnen auszubreiten, zumal sie sehr eng mit dem Konzept des Ministers einhergeht.

(Zustimmung von Minister Herrn Dr. Daehre und von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Aber ich will dennoch ein paar etwas globalere Anmerkungen machen, um dann zu einigen Detailfragen zu kommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade im Hochschulbereich ist in Deutschland seit Jahren vieles reformiert worden, was bei drei nicht auf den Bäumen war - wenn ich es einmal so despektierlich formulieren darf. Ich erinnere an die Fragen Bologna, Dienstrecht, Exzellenzen, Strukturdebatten, Hochschulpakte etc.

Nachdem sich der Reformdampf gesetzt hat, konstatieren wir sozusagen aus dem Nebel heraus die ersten Konturen, die sich jetzt in der Realität abbilden. Und was stellen wir fest? - Ich greife einmal willkürlich zwei Beispiele heraus: Bologna.

Wir wollten den europäischen Hochschulraum, wir wollten den freizügigeren Studiengangwechsel innerhalb Europas und stellen fest, dass die Zahlen uns das Gegenteil signalisieren. Es ist weniger Internationalisierung in Bezug auf das Studierverhalten zu verzeichnen und es ist auch weniger Internationalisierung in Bezug auf den apostrophierten Wunsch eingetreten, begabte Jugendliche aus dem Ausland nach Deutschland zu holen oder einen Austausch mit dem Ausland herzustellen.

Nun haben wir über die Föderalismusreform den Wegfall des Hochschulrahmengesetzes zu verzeichnen und könnten jetzt unserer Länderkompetenz etwas mehr Gestaltungskraft verleihen. Das ist ein Thema, das ich in Deutschland allgemein ein Stück weit beklage: Wir stellen unser Länderselbstverständnis viel zu wenig selbstbewusst dar. Wir haben immer wieder die Sorge, dass es über Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere in kleinen Ländern wie hier im Osten, zu Nachteilen kommt. Deswegen machen wir lieber gar nichts.

Ich denke, wir müssen hierbei in Zukunft mutiger werden, weil wir aus den Erfahrungen im Wirtschaftskreislauf heraus und darüber hinaus immer wieder feststellen, dass nur im Wettbewerb neue Innovationen entstehen können und nicht im Beharren auf den alten Strukturen.

(Beifall bei der FDP)

Deswegen nun die Novellierung des Hochschulgesetzes. Die zentralen Fragestellungen der CDU-Fraktion kann man, glaube ich, in drei Thesen zusammenfassen: Wie ist das Verhältnis Staat/Hochschule? Wie ist die Verfasstheit der Hochschule als Selbstorganisation? Und als Finanzpolitiker erlaube ich mir, noch einen dritten Punkt hinzuzufügen: Wie ist die Finanzausstattung der Hochschulen?

Kommen wir zum ersten Punkt, zu dem Verhältnis Staat/ Hochschule. Frau Mittendorf hat es angesprochen: Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass das Berufungsrecht das Menetekel des Verhältnisses zwischen Staat und Hochschule ist. Ich hatte manchmal das Gefühl, dass dabei eher eine Rangelei der Eitelkeiten vorherrscht, wenn es darum geht, wer nun welche Urkunde überreicht.

(Zustimmung von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Sei es, wie es sei. Nun haben wir einen Kompromiss gefunden, mit dem hoffentlich viele leben können. Davon wird die Welt nicht untergehen.

Ich frage mich manchmal, wie das in den Hochschulen so ist. Es soll Hochschulen in diesem Lande geben, die Mühe haben, überhaupt einen Rektor zu finden, und deswegen über Verlängerungen nachdenken. Diese Hochschulen sind besonders laut bei der Frage, das Berufungsrecht auszuüben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe diesbezüglich manchmal Zweifel, ob das Selbstbewusstsein auch in Taten umgesetzt wird.

Das Verhältnis Staat/Hochschule - dazu hat Kollege Kley ein paar gute Hinweise gegeben - muss neu justiert werden. Es kommt auf die Frage an - das können wir bei der Zielvereinbarungsdebatte immer sehr schön sehen -, wie weit die Detailsteuerung gehen soll und wie die staatliche Verantwortung - zumindest solange wir die fast alleinige Finanzierungsquelle der Hochschulen sind - gewährleistet werden soll. Hierbei müssen wir über Zielvereinbarungen, über neue Steuerungsmodelle ein Stück weit zu der Überlegung kommen, die Betrachtungsweise

von der Detailsteuerung weg hin zu globaleren Dingen zu entwickeln.

Ich erinnere mich noch an die Debatten mit meiner hessischen Kollegin Kühne-Hörmann, die jetzt, glaube ich, Ministerin ist. Frau Kühne-Hörmann in Hessen war einmal meine Kollegin im Landtag und sie hat insbesondere auch die Darmstädter Hochschulnovelle ein Stück weit mit prolongiert.

An dieser Stelle sollten wir mutiger werden, über Modellvorhaben zu sprechen. Das ist ein guter Hinweis. Das war bei der letzten Novellierung des Hochschulgesetzes schon möglich, ist aber leider nicht umgesetzt worden. Aber ich könnte mir die eine oder andere Hochschule bei uns im Land vorstellen, wo man so etwas ausprobieren könnte. Ich denke, dazu sollten wir gemeinsam zu Verabredungen kommen.

Das Zweite ist die Verfasstheit der Hochschule im Innern. Herr Kollege Lange, Sie haben sich viel über die Vermischung von Präsidial- und Rektoratsverfassungen ausgetauscht. Es ist eine Fülle von Detailfragen, über die ich auch mit Blick auf die Zeit lieber im Ausschuss diskutieren möchte.

Ich möchte nur davor warnen, dass wir hier - Sie haben das zumindest ein bisschen bekräftigt - der Demokratisierung der Hochschule nicht das Wort reden, sondern sie - so habe ich Sie verstanden - sogar in Gefahr sehen. Wir sollten dabei die Kirche im Dorf lassen.

Ich möchte das an einem Punkt festmachen, der immer wieder vorgebracht wird, ein beliebter Dauerbrenner. Das ist das politische Mandat der Studierendenschaft. Wissen Sie, ich habe all das auch in Halle erlebt. Ich habe Zeiten erlebt, in denen man sich über die Atomkraftbewegung und über den Weltfrieden im Ganzen Gedanken gemacht hat, und die konkrete Situation der Seminare und Vorlesungen ist bei all den hehren Zielen der Funktionäre der Studierendenschaft völlig aus dem Blick geraten.

Dazu muss ich sagen, wir sollten eine vernünftige Verabredung hinbekommen. Natürlich wird nicht die Meinungsfreiheit eingegrenzt oder Ähnliches. Aber wir sollten doch in angemessener Form den Hinweis geben, dass zuvörderst die studentischen Belange, die Hochschulbelange im Fokus dieser Organisation stehen sollten und nicht der Weltfrieden oder die Klimadebatte, so wichtig diese Themen auch sein mögen.

(Zuruf von Herrn Lange, DIE LINKE)

Der dritte Punkt betrifft die Finanzierung. Wir können uns hier trefflich über das Menetekel von Studiengebühren streiten und Ähnliches. Wir alle reden von der Prioritätensetzung im Bildungsbereich. Heute Morgen haben wir dazu wieder die hehren Worte von allen Kolleginnen und Kollegen gehört.

Was heißt denn Bildung? - Auch innerhalb des Bildungssektors haben wir ein knallhartes Konkurrenzverhalten. Wollen wir die frühkindliche Bildung? Wollen wir die schulische Bildung? - Von der Erwachsenenbildung haben wir heute noch gar nicht geredet; in dem Bereich gibt es auch eine Reduzierung. Wollen wir die Hochschulbildung? Was umfasst denn der Bildungsbegriff? Wo sollen denn die Schwerpunkte gesetzt werden?

Heute Morgen hat irgendjemand in diesem Raum gesagt, wir hätten ein tolles Kifög; Kinder von null bis 14 Jahren hätten einen Betreuungsanspruch. Welchen

Jugendlichen - wir beklagen Schwangerschaften bei Elfjährigen - wollen Sie denn mit 14 Jahren noch in den Kindergarten schicken? Das ist absurd. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, feiern wir hier seit 20 Jahren als großen Erfolg der Landespolitik.

(Zustimmung von Frau Feußner, CDU)

Wir sollten an dieser Stelle zur Realität zurückkehren. Prioritätensetzung in der Bildung bedeutet auch zu fragen: Soll es die frühkindliche Bildung sein? Wollen wir in die Wissenschaft gehen? Wohin soll es denn gehen?

Alles zusammen - das wissen wir - können wir aus diesem Haushalt in der Form, wie es sich alle wünschen, nicht finanzieren. Deshalb sollten wir zu mehr mutigen und klareren Aussagen kommen.

Wenn wir all das in den Ausschüssen erreichen - ich denke, wir sollten das zur Mitberatung auch an den Finanzausschuss überweisen -, dann können wir uns am Ende aller Tage nach den Haushaltsberatungen hinstellen und dann, wenn wir das Hochschulgesetz verabschieden, sagen: Wir machen ein mutiges oder ein innovatives oder ein spektakuläres Hochschulgesetz - je nach Fasson. All das können wir erreichen.

Aber am Ende müssen wir eine Hochschule verantworten, die qualifizierte Leute ausbildet, die Innovation im Lande generiert, die letztlich auch mit der Produktion verbunden werden muss, wovon heute Morgen auch die Rede war. Dann haben wir die Effekte, die wir von den Hochschulen erwarten müssen und erwarten können.

Denn wir bilden hier nicht nur aus, damit die Absolventen dann nach Baden-Württemberg oder Bayern gehen, sondern auch, damit wir hier demografisch und allumfassend unsere Probleme in den Griff bekommen.

Wenn wir das erreicht haben, können wir stolz sein. Aber auf diesem Wege müssen wir noch einiges bewegen, liebe Kolleginnen und Kollegen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von der Regie- rungsbank)

Danke sehr, Herr Abgeordneter Tullner. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 5/2198, zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/2220 und zu dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/2221.

Ich habe nicht gehört, dass etwas gegen eine Überweisung als solche spricht. Ich möchte aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die beiden Änderungsanträge nicht von irgendwelchen Mehrheiten oder von der Empfehlung des Ministers abhängig sind, der das auch vorgeschlagen hat. Vielmehr handelt es sich um unselbständige Vorlagen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Landtages, die automatisch mit überwiesen werden.

Die Federführung würde beim Bildungsausschuss liegen, das ist unstrittig. Mit der Mitberatung soll der Finanzausschuss betraut werden. Darüber würde ich jetzt abstimmen lassen.