Protocol of the Session on October 8, 2009

Meine Damen und Herren! Große Bedenken bestehen bei den Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeitern hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Dies nimmt unsere Fraktion sehr ernst, denn auf den ersten Blick erscheinen die gefundenen Regelungen nachvollziehbar; beim Blick ins Detail, besonders in Fragen der Umsetzbarkeit, sind jedoch massive Zweifel angebracht.

Das zeigen auch die vorliegenden Stellungnahmen aus der Anhörung der Landesregierung. Einerseits wird herausgelesen, dass man sich in zwei Personalräte wählen lassen kann, andererseits erfolgt eine Auslegung dahin gehend, dass Beschäftigte, die vollständig in eine ande

re Dienststelle eingegliedert werden, bei der entsendenden Dienststelle ihr Wahlrecht bzw. ihre Wählbarkeit verlören.

Das entspräche nun wahrlich nicht unseren Vorstellungen von Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung. Eine korrekte Bearbeitung von mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten erscheint äußerst fraglich, und Klagen in Größenordnungen wären dann vorprogrammiert.

Meine Damen und Herren! Es wird dem Ausschuss an schwieriger Arbeit nicht mangeln. Sie kennen das von 2005. Etliches wird deshalb noch einmal hart diskutiert werden müssen. Vor allen Dingen gilt es, mit großer Sorgfalt zu agieren; denn das, was bisher schlecht geregelt war, ist auch nur sehr schwer besser zu regeln - das wissen wir. Aber wir werden es versuchen.

Eine Beratung unter Zeitdruck sollte es deshalb generell nicht geben - mit uns schon gar nicht, auch weil zeitgleich der Haushalt eingebracht worden ist und im Ausschuss beraten werden muss. In diesem Zusammenhang besteht gerade die Hochschulen betreffend ausreichend Diskussionsbedarf.

Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Das gilt auch für die vorgelegten Änderungsanträge. Die Schwerpunkte sind benannt worden. Ich denke, vieles davon ist durchaus beratungswürdig. Ob sich für manches Mehrheiten finden wird, werden wir sehen.

Einen Satz noch zu den Studiengebühren: Wenn Sie davon reden, betonen Sie bitte immer, dass wir derzeit keine Studiengebühren für ein grundständiges Studium in Sachsen-Anhalt haben.

(Zuruf von der SPD: Und das auch nicht vor- haben!)

- Und das auch nicht vorhaben, zumindest solange wir mitregieren, und das werden wir hoffentlich noch eine Weile tun.

Meine Damen und Herren! Auf die Vorschläge der FDP will ich nicht weiter eingehen. Sie wollen Freiheit für alle und alles. Wollen wir einmal sehen, ob man das auch hinkriegt. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Mittendorf, es gibt eine Nachfrage von Herrn Lange.

(Frau Mittendorf, SPD: Gern!)

Bitte sehr, Herr Lange.

Herr Lange, (DIE LINKE):

Frau Mittendorf, auf den rhetorischen Trick betreffend den Rektor einer Schule und den Rektor einer Hochschule gehe ich jetzt nicht ein. Würden Sie mir bitte Folgendes erklären: Wenn der Rektor von außen berufen wird und hauptamtlich an der Universität oder an der Fachhochschule beschäftigt ist, worin besteht dann noch der fundamentale Unterschied zu einer Präsidialverfassung? Ließe es sich nicht einfacher lösen, indem sich die Hochschule eine andere Grundordnung gibt?

Herr Lange, die Frage ist nicht ganz unberechtigt. Genau darüber müssen wir reden, wenn so ein Passus

hierin enthalten ist, wie man ihn zu lösen gedenkt. Daran hängen nämlich noch andere Probleme, nicht nur die Vermischung der jeweiligen Verfasstheit, sondern auch anderes. Ich denke, wir haben diesbezüglich im Ausschuss eine spannende Debatte zu erwarten.

Danke sehr, Frau Mittendorf.

Bevor ich dem Abgeordneten Herrn Kley für die FDPFraktion das Wort erteile, begrüßen wir bei uns Damen vom Netzwerk Frauenvereine des Politischen Runden Tisches Magdeburg recht herzlich

(Beifall im ganzen Hause)

sowie Damen und Herren der Magdeburger außen- und sicherheitspolitischen Hochschulgruppe. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Kley, Sie haben jetzt für die FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rede der Kollegin Mittendorf gibt mir viel Mut in der heutigen Debatte. Sie zeigt ebenso wie die Diskussion, die von der Fraktion DIE LINKE initiiert worden ist, dass offensichtlich auch in diesem Land die Zeit reif ist, um über ein Hochschulgesetz nachzudenken, das ein klares Signal setzt für mehr Autonomie, für mehr Wissenschaftsfreiheit und für mehr Möglichkeiten der Hochschulen, im Rahmen der ihnen vom Staat gegebenen Rechte ihre Angelegenheiten selbsttätig zu regeln.

Das Hochschulgesetz des Ministeriums, meine sehr geehrten Damen und Herren, welches - darauf ist schon verwiesen worden - vor mittlerweile zwei Jahren angekündigt wurde - - Ich erinnere an die Debatte vom 12. Juli 2007, an die sich offensichtlich auch der Herr Minister erinnert hat, weshalb er Humboldt-Zitate in der Tasche hatte. Damals wurde bereits angekündigt, dass die Landesregierung bis Ende des damaligen Jahres, also bis Ende 2007, einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen werde, natürlich mit Vorausschau auf den Wegfall des Hochschulrahmengesetzes des Bundes.

Dass die Ministerin Schavan dem Lande dann nicht das Wissenschaftsfreiheitsgesetz brachte, sondern es vorzeitig stoppte, scheint auch auf die Landesministerien einen tiefen Eindruck gemacht zu haben, zumindest auf jenes in Sachsen-Anhalt. Denn wer sich den Entwurf anschaut, der stellt fest, dass an vielen Stellen versucht wurde, ein wenig voranzuschreiten, ein wenig den internationalen Standards zu entsprechen, dass dann aber an der entscheidenden Stelle die Ministerialbürokratie wieder zugeschlagen hat und man sich doch die eine oder andere Entscheidung gern vorbehalten hat.

Dass es trotz allem zu Änderungen kam, die im Jahr 2007 noch mit Äußerungen bedacht wurden, die ich heute nicht wiederholen möchte, erfreut mich außerordentlich. Das ist - darauf ist auch vorhin schon von der Kollegin Mittendorf Bezug genommen worden - natürlich auch dem heilsamen Wirken der Kolleginnen und Kollegen im Kabinett zu verdanken.

Die Zeit ist also offensichtlich doch so weit reif, dass man ein wenig über den Tellerrand hinausschaut, dass

man den Damen und Herren, die man sich gern zu Studien einlädt und deren Gutachten man gern liest, auch zutraut, in eigener Angelegenheit so viel Sachkunde walten zu lassen, dass sie die eine oder andere Entscheidung selbst treffen können.

Dass dieses den Liberalen nicht weit genug geht, ist vorhin schon erwähnt worden. Bereits unser Gesetzentwurf aus dem Jahr 2007 hat umfängliche Regelungen vorgeschlagen, die - das freut uns natürlich auch - in einigen Teilen Eingang in diesen Gesetzentwurf gefunden haben, weshalb sicherlich die gemeinsame Beratung im Ausschuss dann das eine oder andere auch zusammenführen wird bzw. weshalb auch die kritische Betrachtung eventuell zu neueren Ergebnissen führen kann.

(Unruhe)

Herr Kley, einen kleinen Moment bitte. - Wir und sicherlich auch einige von Ihnen können den Redner nur ganz schwer verstehen. Der Geräuschpegel ist einfach zu hoch. - Bitte sehr.

Danke sehr. - Offensichtlich gibt es einige Kolleginnen und Kollegen

(Frau Weiß, CDU: Das Pult höher fahren!)

in diesem Hohen Hause, die der Rede nicht folgen möchten und die kein Interesse an dem Thema haben. Das kann ich verstehen. Nicht jeder steht der wissenschaftlichen Elite so nahe.

(Heiterkeit und Zustimmung im ganzen Hause)

Nichtsdestotrotz glaube ich schon, dass es hier um die Zukunft unseres Landes geht und dass wir sehr sorgfältig überlegen sollten,

(Herr Miesterfeldt, SPD: Wer hoch steigt, fällt tief!)

wie wir die Hochschulen und Universitäten in unserem Land weiter gestalten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Herr Tull- ner, CDU: Sehr richtig, Herr Kley!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Regelungen in diesem Gesetzentwurf erstaunen und erschrecken geradezu. Wenn das Ministerium der Meinung ist, dass die direkte Berichterstattung der Hochschulen an die Landtagsabgeordneten unterbleiben soll und man stattdessen die gefilterten Berichte des Ministeriums entgegennehmen soll, dann ist das, glaube ich, im Jahre 20 nach der Wende nicht mehr die richtige Auffassung. Das müsste ganz anders gesehen werden.

Gerade hier ist die direkte Kommunikation wichtig. Deswegen haben wir mit unserem Gesetzentwurf, mit unserem Änderungsgesetz natürlich versucht, die Sache noch zu beschleunigen. Das heißt, wir haben die Zielvereinbarungen mit in den Genehmigungsvorbehalt des Landtages gelegt, um einen engeren Kontakt und auch das Budgetrecht des Landtages umzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ebenso war für uns nicht einsehbar, dass man bis ins hohe Alter zwar Mitglied der Landesregierung sein kann, dass aber für Rektoren eine Altersgrenze eingezogen wurde, die eigentlich durch nichts zu begründen ist, zumal auch

Professoren länger im Amt bleiben konnten. Deswegen haben wir auch dazu einen Änderungsantrag eingebracht.

Diesbezüglich ist Gleichheit zu schaffen und der Hochschule die Möglichkeit zu eröffnen, neben der Fremdberufung, die wir jederzeit begrüßen und die offensichtlich die Personalnot mitverursacht hat, auch das eigene Personal so lange sinnvoll nutzen zu können, wie es dem jeweiligen Gremium - dem Senat oder wer auch immer zur Wahl berufen ist - angemessen erscheint.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei allem sind wir, wie schon gesagt, auch strenge Verfechter der vollständigen Übertragung der Dienstherreneigenschaft auf die Hochschulen. Hier kann sich das Ministerium beruhigt zurückziehen. Nachdem die Berufung nun schon durch den Rektor erfolgen darf und die armen Professoren damit der Würdigung durch das Land und den Minister beraubt sind, wie es im Jahr 2007 noch gesagt wurde, glaube ich auch, dass hier die gesamte Dienstherreneigenschaft übergehen kann.

Es ist nicht verständlich, warum der Kanzler Angestellter im Ministerium ist, sozusagen die verlängerte Speerspitze der Bürokratie in der Hochschule. Ich glaube, hier muss man Gleichheit für alle schaffen. Auch hier ist dem Rektor die Zuständigkeit zu übertragen, um die Einheitlichkeit in der Hochschulverwaltung und -organisation zu gewährleisten.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Hochschulen dazu aufgerufen sind, über ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu bestimmen, dann sind wir auch der Meinung, dass ebenso die wirtschaftlichen Angelegenheiten in ihre Hände gehören. Mittlerweile ist es möglich, das in einzelnen Versuchen zu tätigen. So würden wir auch anregen, beispielsweise die eine oder andere Hochschule für einen Modellversuch auszusuchen.