Protocol of the Session on October 8, 2009

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Lassen Sie mich kurz noch auf das Programm „Unternehmen in Schwierigkeiten“ mit einem Umfang von 15 Millionen € hinweisen, welches vom Wirtschaftsministerium, vom Finanzministerium und von der IB, der Investitionsbank, zur Krisenbewältigung aufgelegt wurde. Dabei hat sich die IB zum wiederholten Mal als strategischer und konstruktiver Partner bewährt.

Meine Damen und Herren! Für alle Einzelpläne gilt: In Leistungsgesetze ist bewusst nicht eingegriffen worden. Unser Ziel ist es, von den Jahren 2012 und 2013 an für alle Empfänger von institutioneller und Projektförderung die haushaltspolitische Selbständigkeit auch mit längerer Planbarkeit durch Budgets auszubauen. Vorgesehene Strukturveränderungen und Einsparungen werden über mehrere Jahre verteilt.

Sollten gegenüber der Haushaltsplanung zusätzliche Steuereinnahmen zur Verfügung stehen, werden diese nach einem Kabinettsbeschluss zuerst zur Bindung der noch freien Drittmittel des Bundes und der EU genutzt. Das sind die Gemeinschaftsaufgaben und die Städtebaumittel mit einem Nettobetrag von rund 50 Millionen €. Darüber hinausgehende Steuereinnahmen sollen zur weiteren Absenkung der Nettokreditaufnahme verwendet werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie es gute Praxis ist, wird der Doppelhaushalt durch ein Haushaltsbegleitgesetz ergänzt.

In Artikel 1 geht es um die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 4,5 %. Dies führt zu Mehreinnahmen von rund 20 Millionen €. Sie sehen auch daran, dass wir es uns wirklich nicht leicht gemacht haben. Denn es ist klar, dass das zu Diskussionen führt.

Artikel 2 regelt das Verhältnis von Grundstock und Zukunftsstiftung.

Artikel 3 stellt die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf eine neue Grundlage. Gleichzeitig wird aufgrund des neuen FAG der Haushaltsansatz angepasst.

Artikel 4 regelt Details zur Mitgliedschaft in Feuerwehren und die neue Zweckbindung der Feuerschutzsteuer.

Artikel 5 bestimmt die Zahlungstermine des Landes nach dem Kifög neu.

Artikel 6: Diese Gesetzesänderung ist im Zusammenhang mit dem Verordnungsentwurf zur Erhebung des so genannten Wasserpfennigs zu sehen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass in § 18 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes ein Passus enthalten ist, der mit dem Beschluss des neuen FAG überflüssig werden würde. Aber darauf weise ich dann in den Beratungen zum Haushaltsplan im Ausschuss hin.

Wie Sie dem Haushaltsbegleitgesetz entnehmen können, sehen wir derzeit keine landesgesetzliche Regelung zur Schuldenbremse vor. In einem Schreiben habe ich dem Finanzausschuss mitgeteilt, dass wir derzeit die rechtliche Notwendigkeit einer Regelung prüfen. Das Ergebnis läuft darauf hinaus, dass wir bis zum Jahr 2019 keine Änderung der Verfassung und der LHO vornehmen müssen, sofern wir bei den Überlegungen bleiben, die sich derzeit darstellen und die auch mehrheitsfähig sind. Gleichwohl - das sage ich ausdrücklich - bin ich jederzeit bereit, einen weitergehenden Regelungsvorschlag zu erarbeiten.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts der Landesregierung wird im Personalhaushalt bereits ein erheblicher Einsparbeitrag erbracht. Die Einsparung beträgt im Jahr 2011, kumuliert aus allen Sparmaßnahmen in den Jahren 2006 bis 2011, 259 Millionen €.

Wenn alle Sparmaßnahmen in den Jahren 2006 bis 2011 zusammengefasst werden, dann ergibt sich mit der Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts eine Entlastung des Landeshaushaltes in Höhe von ca. 900 Millionen €. Dieser Betrag von 900 Millionen € wird für die Konsolidierung und für die Ausfinanzierung anderer Schwerpunkte genutzt.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD)

Das heißt, wer das nicht will, der muss auch sagen, was an anderer Stelle nicht geht. An dem Ziel, im Jahr 2020 19 Beschäftigte auf 1 000 Einwohner zu definieren, wurde seitens der Landesregierung festgehalten. Klar war dem Kabinett aber auch, dass gerade im Bildungsbereich aufgrund vielfältiger Anforderungen weitere Diskussionen nötig sind. Diese sollen im Frühjahr 2010 im Kabinett stattfinden. Datengrundlagen werden bis dahin erstellt.

Der Einstellungskorridor wurde in dieser Wahlperiode nicht verändert. Er beträgt 795 Stellen für den Haushaltsplanentwurf 2010/2011.

Aufgrund eines Überangebots an Ausbildungsplätzen in der Wirtschaft wurde auf eine zusätzliche Ausbildungsplatzinitiative und auf eine Nachausbildungsoffensive verzichtet. Für weitere Beförderungen wurde ein Betrag in Höhe von 5 Millionen € bereitgestellt.

Meine Damen und Herren! Spätestens bis zum Jahr 2020 sollen auch die Kommunen ihre Haushalte ohne Defizite aufstellen und vor allem auch umsetzen. Das ist auch ein Ergebnis der Föderalismuskommission II und der entsprechenden Änderung des Grundgesetzes.

Gegenwärtig ist die finanzielle Situation der Kommunen dadurch geprägt, dass sich der überwiegende Teil in der Haushaltskonsolidierung befindet. Die Haushaltspläne der Kommunen werden nur dann genehmigt, wenn ein schlüssiges Konsolidierungskonzept vorliegt. Die Investitionen sind deutlich zurückgegangen; die Schulden sind etwas gesunken. Die Kassenkredite zur Deckung der laufenden Ausgaben sind trotz eines leichten Rückgangs

im Jahr 2008 überproportional hoch. Die Einbindung der Kommunen in eine Konsolidierungsstrategie ist deshalb von größter Wichtigkeit.

Eine finanzielle Gesundung des Landes ist nur dann denkbar, wenn auch die Kommunen mittelfristig in Diskussionen zu ihren strukturellen Defiziten einsteigen und diese Defizite auch abbauen. Dabei soll neben dem neuen FAG auch eine Teilentschuldung greifen. Deshalb ist in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank und dem Innenministerium ein Förderprogramm in Vorbereitung, das deutlich zum Schuldenabbau der Kommunen beitragen soll.

Wie soll das Programm praktisch umgesetzt werden? - Die Investitionsbank übernimmt fällige Darlehen der Kommunen und bezahlt sofort einen Anteil von 30 % bei einer Umschuldung des Kreditbetrages, und zwar als Zuschuss. Über den restlichen Anteil von 70 % wird ein Kreditvertrag mit einem verbilligten Zins geschlossen. Lauf- und Tilgungszeit betragen maximal zehn Jahre. Das heißt, nach spätestens zehn Jahren ist der jeweilige Kredit komplett abgezahlt.

Die Laufzeit des Programms ist begrenzt auf den Zeitraum von 2010 bis 2025. In dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2010/2011 sind lediglich die Verwaltungskosten in Höhe von ca. 2 Millionen € in Ansatz gebracht worden. Das heißt, die Vorfinanzierung erfolgt zunächst durch die Investitionsbank; denn solange wir eigene Schulden aufnehmen, ergibt es keinen Sinn, dies über einen kreditfinanzierten Haushalt zu machen.

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 43 Millionen € bzw. 152 Millionen € benötigt. Nach der jetzigen Planung stehen dafür ab dem Jahr 2012 über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg Mittel in Höhe von 60 Millionen € im Landeshaushalt bereit. Diesen Ansatz finden Sie auch in der Mipla.

Nach dem Ablauf des Programms im Jahr 2025 wird mit einem Gesamtaufwand des Landes in Höhe von ca. 630 Millionen € eine Schuldentilgung erreicht sein, die um fast 50 % höher liegt, nämlich bei rund 1,4 Milliarden €. Das macht derzeit einen Anteil von rund 50 % der Verschuldung der Kommunen aus.

Über die konkrete Verteilung innerhalb der kommunalen Familie beraten derzeit die kommunalen Spitzenverbände mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium. Klar muss sein, dass die Unterstützung des Landes einen eigenen Konsolidierungsbeitrag der Kommunen voraussetzt.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD)

Die Wiederherstellung der dauerhaften Investitionsfähigkeit ist dabei eines der wesentlichen Ziele dieser kommunalen Teilentschuldung. Die von mir genannten Fakten sind eine ausreichende Grundlage für die Diskussion. Ich bin davon überzeugt, dass ein solches Programm, welches weit über die Wahlperiode hinausreicht, die größtmögliche Akzeptanz im Landtag erfahren muss; denn man muss sich darauf verlassen können, dass es auch in Zukunft Bestand hat.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Sachsen-Anhalt ist das einzige Land in Deutschland, welches innerhalb einer gelebten Konsolidierungspartnerschaft eine solche massive Unterstützung seiner Kommunen plant.

Nun zu den Ressorts im Einzelnen. Ich will Ihnen, meine Damen und Herren, im Folgenden nicht alle Einzelheiten des Entwurfs vortragen, was bei mehr als 6 000 Positionen sicherlich sehr langwierig wäre. Für die Diskussion über die Einzelpläne wird man in den Ausschüssen sicherlich ausreichend Zeit finden. Ich habe bereits mitbekommen, dass sich viele Ausschüsse darüber beschweren, sie hätten zu wenig Zeit. Aber ich denke, das werden wir alles hinbekommen. Es ist ja nichts Neues, wenn auch manches anders und manches stärker zugespitzt ist.

Lassen Sie mich entlang der Struktur der Einzelpläne Schwerpunkte aufzeigen und diese mit einigen Beispielen unterlegen. Dabei geht es nicht um eine Auflistung dessen, was aufgrund der Einsparungen nicht umgesetzt werden konnte - dies sei von Anfang an gesagt. Übrigens ist das, was ich jetzt vorlege, mit den Ressorts abgesprochen - nicht dass Sie denken, hierbei handelt es sich um Wunschüberlegungen des Finanzministeriums.

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

Staatskanzlei. Im Bereich der Europapolitik und der internationalen Zusammenarbeit sind vordergründig die zusätzliche Erschließung der zahlreichen EU-Programme außerhalb der rückläufigen EU-Strukturförderung - hierüber wurde häufig diskutiert - und die verstärkte Einbindung des Landes in europaweite Netzwerke sowie der Ausbau der bestehenden Regionalpartnerschaften des Landes zu nennen. Demnächst gibt es, so glaube ich, eine Partnerschaft mit Valencia.

Zur Medienpolitik. Die Fördertätigkeit der MDM hat dazu beigetragen, dass sich die Medienwirtschaft in SachsenAnhalt insbesondere in den letzten drei bis fünf Jahren verstärkt etablieren konnte. Das Darlehensprogramm der Investitionsbank soll zusätzliche Unternehmen bzw. Projekte der nationalen und internationalen Filmproduktion in Sachsen-Anhalt fördern.

Das Personalservicecenter der Landesverwaltung hat sich als zentrale Personalvermittlungsstelle etabliert und bewährt. Es wird auch künftig die Umsetzung des beschlossenen Personalentwicklungskonzepts unterstützen. Ein umfangreiches Qualifizierungsangebot wird durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen vorgehalten, zum Beispiel an der Fachhochschule Harz.

Ministerium des Innern. Im Bereich der Polizei wird der für das Jahr 2012 geplante Einstellungskorridor, der langsam mit 150 Stellen heraufgesetzt wird, begrüßt; denn noch nie gab es so große Einstellungszahlen bei der Landespolizei. Auch mir ist bekannt, dass das Durchschnittsalter der Polizisten zu hoch ist, aber die Konsequenz einer höheren Einstellungsrate ist auch allen bekannt.

Wichtig ist es auch, Beförderungsperspektiven für die Beamtinnen und Beamten aufzuzeigen. Im Jahr 2009 konnten bis einschließlich September 268 Beförderungen vorgenommen werden. Wenn ich an die Komplettsanierung der Fachhochschule Aschersleben in den nächsten Jahren denke, dann wird eine klare Prioritätensetzung auch im Hinblick auf die Polizei erkennbar.

Zu den Kommunalfinanzen. Im Rahmen einer Konsolidierungspartnerschaft ist auch vereinbart worden, dass ein aufgabenbezogener kommunaler Finanzausgleich für eine verlässliche finanzielle Ausstattung der Kommunen sorgen wird. Allerdings weiß ich, dass die Kommu

nen nie zugeben werden, dass sie genug Geld haben. Eine solche Anforderung sollte sicherlich keinem Gesetz unterstellt werden. Der vorliegende, noch zu beratende Gesetzentwurf zum neuen FAG schreibt die Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2010 auf rund 1,58 Milliarden € und für das Jahr 2011 auf 1,57 Milliarden € fest und erfüllt somit auch das Ziel. Zum Thema Teilentschuldung habe ich bereits einiges gesagt.

Zu den freiwilligen Feuerwehren. Die Anzahl von 59 422 Feuerwehrangehörigen im Jahr 2008 macht bewusst, welchen Wert das Ehrenamt in den Feuerwehren darstellt. Deshalb werden in den Jahren 2010 und 2011 jeweils rund 5 Millionen € für den Brandschutz zur Verfügung gestellt.

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

Ministerium der Finanzen. Das Landesrechenzentrum ist seit dem 1. September 2009 formell gebildet. Es setzt sich aus dem ehemaligen LIZ - Landesinformationszentrum - und dem Finanzrechenzentrum zusammen. Hinzu kommen weitere große Aufgaben, wie die Migration der IT-Querschnittsdienste beim Rechenzentrum und der Aufbau des neuen Landesdatennetzes. Ein Betrag von mehr als 200 Millionen € steht dabei im Raum. Darüber wird an anderer Stelle zu reden sein.

Alle zukünftigen Einnahmen und Ausgaben des Landesrechenzentrums sind ab dem Haushaltsplan 2010/2011 bei dem neuen Einzelplan 19 - Informationstechnologie und Kommunikationstechnik - veranschlagt. Der Zuschlag für ein Personalmanagementsystem wurde erteilt; mit dessen Einführung wurde begonnen. In den Jahren 2010 und 2011 wird das System auf die Verhältnisse des Landes Sachsen-Anhalt angepasst und es erfolgen die Pilotierung und das Roll-out, was auch immer das bedeutet.

Ministerium für Gesundheit und Soziales. Bei Einzelplan 05 sind Ausgaben in Höhe von rund 1 Milliarde € veranschlagt. Davon entfällt ein Anteil von lediglich 6 % auf so genannte freiwillige Leistungen des Landes. Die Hälfte dieser Ausgaben wiederum entfällt auf Projekte, die mit Landesmitteln finanziert werden. Darunter fallen Leistungen wie die Förderung von Beratungsangeboten.

Trotz aller Diskussionen: Sachsen-Anhalt hat mit 707 € je Einwohner im Bereich der sozialen Sicherung den höchsten Betrag aller Länder im Jahr 2009. Bei den gesetzlichen Leistungen wird nichts gekürzt. Das heißt, wir erfüllen unsere Verpflichtungen aus dem Sozialleistungsgesetz des Bundes ungeschmälert. Das betrifft insbesondere die überörtliche Sozialhilfe, für die wir in den Jahren 2010 und 2011 jeweils rund eine halbe Milliarde Euro aufwenden. Das entspricht einem Anteil von rund 50 % an dem Etat des Sozialministeriums.

Wir nehmen - dazu gibt es manchmal Diskussionen - keine Einschnitte bei der Kinderförderung vor. Das Leistungsspektrum des Kinderfördergesetzes bleibt vollumfänglich erhalten.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)