Da fanden sie es alle nett, ich fand es auch nett, dass der Ausschuss gesagt hat: Wir sind uns darin über alle Parteien hinweg einig.
Konkret ging es - das lese ich jetzt noch einmal vor, weil Frau Fiedler das vorhin aus Versehren etwas verkürzt hat; sicherlich nicht mit Absicht - um den Punkt 3 - Schulform Gymnasien. Darin ging es um eine Empfehlung für das Ministerium; denn das Ministerium als Exekutive hat die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung erlassen und hat unsere Empfehlung darin mit aufgenommen. Da ging es um die Mindestjahrgangsstärke in Gymnasien an Einzelstandorten. Dazu haben wir gesagt: Mindestens 50 Schüler pro Jahrgang sind notwendig.
Wir haben aber auch gesagt: Es sollte die Möglichkeit bestehen, dass in Einzelfällen irgendwo einmal auch die Zahl von 50 Schülern unterschritten wird.
Dann müssen spezielle Lösungen im Sinne der Kinder gefunden werden. Die müssen aber inhaltlich mit den Betroffenen abgestimmt werden und müssen von ihnen auch ausdrücklich gewollt sein.
Das ist dann im November 2007 vom Ausschuss beschlossen worden. Das Ministerium hat sich dann diese Sache zu Herzen genommen und hat im August 2008 in der Schulentwicklungsplanung auch diesen Passus im Verhältnis 1 : 1 mit einer ganz kleinen Ergänzung über
Ich denke, schon als wir uns darüber unterhalten haben, waren wir uns der Verantwortung bewusst, dass wir eine Mindestgröße brauchen. Ich bin der Meinung, an diese Mindestgrößen sollten wir nicht gehen. Ich denke, die Prüfung ist relativ einfach. Man sollte alles noch einmal prüfen. Aber meiner Ansicht nach ist das Ergebnis klar; denn das funktioniert nicht. - Danke.
Ach, viele Fragen. - Sehr geehrter Herr Kollege Schellenberger, wenn Ihnen das Ergebnis aller Prüfungen klar ist und Sie auch wissen, unter welcher extremen Arbeitsbelastung der Bildungsausschuss des Landtages steht, warum hat dann Ihre Fraktion einen derartigen Antrag gestellt?
Sehr geehrter Kollege Schellenberger, meine Frage geht in die gleiche Richtung: auf welcher Grundlage Sie vorausschauend wissen, wie das Ergebnis der Prüfung unseres hoch geschätzten Kultusministeriums
Ich habe gesagt: Das ist meine persönliche Auffassung. Die Fraktionen der CDU und der SPD haben gesagt: Das ist zu prüfen. Meine Auffassung ist: Das ist schon nicht mehr notwendig.
(Frau Mittendorf, SPD: Gut! Vielen Dank! - Unru- he bei der LINKEN - Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Was?)
Ich muss Ihnen leider dieselbe oder eine ähnliche Frage stellen wie dem Herrn Minister. Ist denn nun die CDUFraktion für die Möglichkeit der Kooperation in der Oberstufe, auch wenn eine Einzelschule die Kriterien nicht erfüllt, nicht bestandsfähig ist, oder ist sie es nicht? Denn Ihr Änderungsantrag ist ja ein Auftrag an die Landesregierung zu prüfen, ob diese Möglichkeit besteht.
Unter der Nr. 2 des Antrages erklären Sie außerdem, wenn für diese Möglichkeit eine Schulgesetzänderung notwendig ist, dann müssen wir die machen. Das ist die Botschaft Ihres Antrages. Nur: Sie erzählen hier die ganze Zeit inhaltlich das Gegenteil. Deswegen frage ich noch einmal nach.
Die Frage kann man ganz schnell klären. Noch einmal: Ich lese an dieser Stelle erneut den Kabinettsbeschluss vor; darin steht es. Das ist die Erklärung für die Prüfung, die auch der Kultusminister vorhin gemeint hat. Ich zitiere:
Das heißt, für zwei Gymnasien, die in einer Entfernung von 10 km zueinander liegen, halte ich das nicht für sinnvoll.
- Sehen Sie, das haben wir nicht hineingeschrieben, damit wir uns im Ausschuss darüber unterhalten können.
Vielen Dank, Herr Dr. Schellenberger. - Zum Schluss erhält noch einmal Frau Fiedler das Wort. Zuvor möchte
ich auf der Tribüne Damen und Herren des Europäischen Bildungswerkes für Beruf und Gesellschaft in Quedlinburg begrüßen.