Protocol of the Session on September 3, 2009

Frau Fiedler, bitte.

Ich nehme jetzt nur noch einmal das Wort, weil ich aus den Debattenbeiträgen den mehr oder weniger unterschwelligen oder direkten Vorwurf herausgehört habe, wir würden die Qualität von Bildung mindern wollen. Das ist beileibe nicht unser Ansinnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei allen mitunter sehr konträren Diskussionen in unserer Fraktion und in unserem Arbeitskreis Bildung und Soziales haben wir zwei Grundsatzbedingungen, nach denen wir entscheiden. Die eine ist: Qualität von Bildung - höchstmöglich für jede und jeden. Die andere ist: Chancengerechter Zugang zu Bildung für jede und jeden. Danach urteilen wir. Ich glaube nicht, dass Sie das Gegenteil in diesen Antrag hineininterpretieren können.

Im Übrigen bin ich der Meinung - der Änderungsantrag beweist das auch wieder -, dass wir den Trend haben, der uns auf der einen Seite ein bisschen ärgert, auf der anderen Seite aber auch wieder freut, dass wir der Ideenlieferant für manches sind, was Sie dann als Ihre Entschlüsse und Entscheidungen verkaufen. Immerhin kam zuvor der Anstoß von uns.

(Zustimmung bei der LINKEN - Oh! bei der CDU)

Der letzte Satz fiel mir ein, als ich an meine Pressemitteilung dachte, die ich zu Beginn des Schuljahres herausgegeben habe. Darin stand der folgende Satz:

„Der zunehmende Lehrkräftemangel wird in den nächsten Jahren erzwingen, was Einsicht bisher unterließ.“

Ich hoffe sehr, dass es dazu nicht kommen wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Fiedler. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir stimmen ab, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/2168. Wer stimmt diesem zu? - Die Antragsteller und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Die FDP-Fraktion und vier Abgeordnete der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit angenommen worden.

Wir stimmen nun über den so geänderten Antrag ab. Wer stimmt diesem zu? - Das ist offensichtlich das gleiche Bild. Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Antrag in der so geänderten Fassung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Sie werden bemerkt haben, dass wir unserem ursprünglichen Zeitplan ziemlich voraus sind. Wir haben geprüft, ob ein Tagesordnungspunkt, der für morgen vorgesehen ist, noch vorgezogen werden kann. Dabei sind wir zu dem Schluss gekommen, dass das nicht geht, weil der Wirtschaftsminister

heute nicht anwesend ist. Abgesehen von der Aktuellen Debatte handelt es sich bei den morgigen Themen aber ausschließlich um Themen, die sich mit Wirtschaft beschäftigen. Es wäre nicht besonders freundlich, wenn wir in Abwesenheit des Wirtschaftsministers ein Thema vorzeitig behandelten, das ihn betrifft.

(Minister Herr Dr. Daehre: Aber hier! - Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Meine Themen könnten vorgezogen werden: 13 und 14! - Unruhe)

Wir werden das gemeinschaftlich klären, aber es brauchen nicht alle darüber abzustimmen.

(Anhaltende Unruhe)

Auch wenn der Ausgang der Diskussion noch nicht ganz klar ist, rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

Inanspruchnahme der EU-Schulmilchbeihilfe und des EU-Schulobstprogramms

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1538

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 5/2128

Die erste Beratung fand in der 46. Sitzung des Landtages am 10. Oktober 2008 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Czeke. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist in der 46. Sitzung des Landtages am 10. Oktober 2008 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur federführenden Beratung und an die Ausschüsse für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Soziales zur Mitberatung überwiesen worden.

In dem Antrag wird die Landesregierung gebeten, in den genannten Ausschüssen ihre Vorstellungen zur weiteren Verbesserung der Wahrnahme und Inanspruchnahme der EU-Beihilfe für Schulmilch entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 657/2008 der Kommission zu unterbreiten

(Unruhe)

und Überlegungen für ein vergleichbares Programm zur kostenlosen Abgabe von Obst und Gemüse an Schulkinder vorzustellen entsprechend dem Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Programm zur kostenlosen Abgabe von Obst und Gemüse an Schulkinder.

Die erste Beratung im federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fand in der 36. Sitzung am 4. Februar 2009 statt. Die Fraktionen vertraten einheitlich die Meinung, dass die EU-Schulmilchbeihilfe und das EU-Schulobstprogramm zu einer gesunden Ernährung der Kinder beitrügen.

Ministerin Frau Wernicke legte dar, dass mit der EU-Beihilfe für Schulmilch zwei Ziele verfolgt würden: Zum einen solle ein Beitrag zur gesunden Ernährung geleistet werden, zum anderen solle damit der Absatz von Milch und Milcherzeugnissen gefördert werden.

In Sachsen-Anhalt nehmen zurzeit ca. 25 % aller Schülerinnen und Schüler an der Schulmilchversorgung teil. Ein Anteil von 37 % der allgemeinbildenden Schulen beteiligt sich an dem Programm. Insgesamt nehmen 48 000 Schülerinnen und Schüler das Programm in Anspruch. Die Beihilfe beträgt 5 Cent pro Schulmilchpackung und Tag. Das Ministerium teilte mit, dass die finanziellen Mittel für das Schulmilchprogramm in ausreichendem Maße zur Verfügung stünden.

Nun zum Schulobstprogramm. Die EU-Kommission will mit dem Programm dem geringen Obst- und Gemüseverzehr bei Kindern entgegenwirken und stellt für das Schuljahr 2009/2010 rund 21 Millionen € zur Verfügung. Deutschland müsste das Programm mit Mitteln in Höhe von rund 20 Millionen € kofinanzieren.

Die Bundesebene hat inzwischen deutlich gemacht, dass sie die Kofinanzierung des EU-Schulobstprogramms nicht übernehme. Die Kofinanzierung müsse durch die Bundesländer erfolgen, da die Hoheit im Bereich Bildung bei den Ländern liege.

In der Diskussion im Ausschuss sprachen sich alle Fraktionen dafür aus, das Ziel zu unterstützen, den Obst- und Gemüseanteil an der Ernährung von Kindern dauerhaft zu erhöhen und die gesunde Ernährung zu fördern. Keine Einigung wurde in Bezug auf die Finanzierung des Programms erzielt.

Die zweite Beratung im Ausschuss fand in der 38. Sitzung am 4. März 2009 statt. Auch in dieser Sitzung stand die Frage der Übernahme der Kosten im Mittelpunkt der Diskussion. Die Fraktion der SPD vertrat den Standpunkt, das Land könne nicht Forderungen erheben, deren Kosten andere zu tragen hätten, in diesem Falle die Kommunen als Schulträger.

Die Fraktion der CDU stimmte dieser Auffassung zu und ergänzte, dass die Aufgabenstellung mit der Überweisung des Antrags gleichermaßen an den Bildungs- und Sozialausschuss übertragen worden sei und dass von dort Impulse erwartet werden könnten. Die Fraktion DIE LINKE sprach sich für eine kostenlose Abgabe von Obst und Gemüse in Schulen und Kindertagesstätten aus.

Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse und beschloss diese mit 8 : 0 : 3 Stimmen. Die mitberatenden Ausschüsse nahmen die vorläufige Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses in unveränderter Fassung an, also ohne einen weiteren Vorschlag zu unterbreiten.

In der 44. Sitzung am 2. Juli 2009 verabschiedete der Ausschuss eine gleichlautende Beschlussempfehlung an den Landtag mit 8 : 0 : 0 Stimmen.

Ich bitte das Hohe Haus, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der Landtagsverwaltung, speziell den Stenografinnen und Ausschussassistentinnen für die Unterstützung und die Handreichungen bedanken. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke für die Berichterstattung, Herr Czeke. - Für die Landesregierung spricht Minister Herr Dr. Daehre in Vertretung der erkrankten Ministerin Frau Wernicke. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von dieser Stelle aus wünsche ich meiner Kollegin Petra Wernicke gute Besserung.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich die Rede bekommen habe, die mir natürlich aufgeschrieben worden ist, ist mir der erste Satz aufgefallen. Er lautet: Milch, Obst und Gemüse sind wesentliche Bestandteile einer gesunden Ernährung, deren Grundpfeiler bereits im Elternhaus gesetzt werden. Dieser Satz steht sicherlich seit Jahrhunderten. Ich denke, er sollte auch für die Zukunft stehen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dass wir das immer noch betonen müssen, macht uns natürlich nachdenklich.

(Beifall bei der CDU)

Zur Unterstützung der Eltern bei dem Bemühen um die gesunde Ernährung unserer Schulkinder und zur Förderung des Absatzes von Milch und Milcherzeugnissen wurde eine Regelung zur Schulmilch gefunden. Nach der neuen Verordnung, die zum 1. August 2008 in Kraft trat, können Schüler und Kinder in Kindertagesstätten als Endbegünstigte, wie es so schön im Beamtendeutsch heißt, für den Kauf von Milch und Milcherzeugnissen einen Zuschuss erhalten. Die Beihilfe - Herr Czeke sagte es schon - beträgt 5 Cent pro Schulmilchpackung. Die Schulen gehen dabei nicht in Vorleistung.

In den letzten Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass viele Schüler das Angebot nicht genutzt haben, weil ihnen „nur“ Milch oder „nur“ Kakao nicht schmeckte. Auf Drängen insbesondere Deutschlands und damit natürlich auch Sachsen-Anhalts wurde die Produktpalette ab dem letzten Schuljahr wesentlich erweitert. So können jetzt auch Joghurt- und Quarkzubereitungen sowie Käse bezuschusst werden. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Schulmilcherzeugnisse wird derzeit auf EUEbene über eine Änderung der geltenden Verordnung mit dem Ziel diskutiert, die Entwicklung und das Angebot praxisnah zu gestalten.

Leider ist das Schulmilchprogramm in seiner jetzigen Ausgestaltung nur mit sehr viel Aufwand zu realisieren. Deshalb fordern Bund und Länder eine Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens zur Umsetzung des Schulmilchprogramms und eine Anhebung der Schulmilchbeihilfe.

Darüber hinaus gibt es immer wieder Probleme bei der Verteilung der Schulmilch vor Ort. Fehlendes Personal - früher hat das bei uns der Hausmeister gemacht -, kurze Pausenzeiten und wenig optimale Räumlichkeiten stehen dem ungehinderten Milchgenuss unserer Schulkinder häufig im Wege. Auch diesbezüglich sollten an den Schulen dringend Lösungen gefunden werden.

Es wurde bereits mehrfach berichtet, dass der EU-Agrarministerrat im vorigen Jahr beschlossen hat, jährlich Mittel in Höhe von 90 Millionen € aus der Gemeinschaftshilfe für ein Schulobstprogramm zur Verfügung zu stellen. Durch den Verzicht einiger Mitgliedstaaten hat sich der auf Deutschland entfallende Anteil von ursprünglich 12,5 Millionen € auf 20 Millionen € erhöht.

Diese Mittel müssen gegenfinanziert werden. Für Sachsen-Anhalt bedeutet das bei einer Zuweisung in Höhe von ca. 455 000 € eine Kofinanzierung in Höhe von 150 000 €. Darüber hinaus werden zusätzlich Mittel in

Höhe von 50 000 € für das notwendige Begleitprogramm benötigt. Diese Mittel sind vorsorglich in den Haushaltsplan 2010/2011 eingestellt worden.