um ihn noch vor dem 2. Oktober ratifizieren zu können. Das könnte einen Schub für das Referendum geben und könnte gleichzeitig ein höchstwahrscheinlich negatives Referendum in Großbritannien, das im Jahr 2010 anhängig ist, verhindern.
Es ist bekannt: Attac, Mehr Demokratie e. V., der DBG in Berlin-Brandenburg, die BI für die Volksabstimmung über den EU-Vertrag, der Friedensratschlag und DIE LINKE lehnen den Vertrag von Lissabon in dieser Vorlage ab.
Nach Auffassung der VertragskritikerInnen schreibt der Lissabon-Vertrag eine offene Marktwirtschaft fest und verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten auszubauen; das ist bekannt.
Wir sind für ein soziales, friedensfähiges und demokratisches Europa. Zumindest für den letzten Punkt, für ein demokratischeres Europa, wollte sich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einsetzen. Ohne die Stärkung der Parlamentsrechte bestünde laut der Begründung des Gerichts - so wörtlich - „die Gefahr einer Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystems in Deutschland“.
Der zuvor von SPD, CDU/CSU, FDP und Grünen abgenickte Lissabon-Vertrag samt Begleitgesetz entmachtete die Parlamente. Das störte zwar nicht die Parteien, aber die Karlsruher Richter. Sie erinnerten deshalb die Abgeordneten an Ihre Rolle und Pflichten - gerade auch an ih
Was die Allparteienkoalition jedoch aus den Vorgaben des Gerichts gemacht hat, zeigt den fehlenden politischen Willen. Der Bundesregierung bleibt ausdrücklich vorbehalten, sich über Stellungnahmen des Bundestages aus außen- und integrationspolitischen Gründen hinwegzusetzen. Angelegenheiten der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik werden durch § 3 Abs. 1 des geänderten Zusammenarbeitsgesetzes ausdrücklich aus dem Bereich der Vorhaben ausgenommen, über die die Bundesregierung den Bundestag zu unterrichten hat.
Wir fordern, dass die Bundesregierung prinzipiell an die Stellungnahmen des Bundestages gebunden sein muss. Länder wie Österreich oder Dänemark haben diese Regelung, ohne untergegangen zu sein.
Speziell beim Parlamentsvorbehalt, also bei Bundeswehreinsätzen im Ausland, muss sich die Bundesregierung vor einer Abstimmung im Ministerrat im Bundesrat rückversichern.
Die bisher im Lissabon-Vertrag und im alten Begleitgesetz vorgesehene Aushebelung der Beteiligung des Bundestages bei Militäreinsätzen der EU ist verfassungswidrig.
Wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht „kastriert“ werden soll, wie auch die „Süddeutsche Zeitung“ am 26. August 2009 schrieb, muss es außerdem einen im Völkerrecht verankerten Vorbehalt der Bundesrepublik zum Lissabon-Vertrag geben; denn der Vertrag ist laut Bundesverfassungsgericht nur nach Maßgabe der Gründe des Urteils mit dem Grundgesetz vereinbar, also nach Auslegung des Bundesverfassungsgerichts. - Ich sagte es eingangs: Es ist eine sehr komplizierte und juristisch klausulierte Materie.
Das Argument der Koalitionsfraktionen, dass ein solcher völkerrechtlicher Vorbehalt den Gemeinschaftsvertrag sprenge, ist obsolet, weil es solche Vorbehalte bereits für Irland gibt. Ich nenne nur das Abtreibungsrecht und die Vorschriften gegen Dumping-Steuern. Großbritannien hat einen Vorbehalt bei der Grundrechtecharta.
Außerdem fordert DIE LINKE in ihrem Gesetzentwurf Volksentscheide bei Grundgesetzänderungen, die sich aus EU-Vertragsänderungen ergeben. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil ausdrücklich zu Volksentscheiden als einer demokratischen Form staatlicher Willensbildung bekannt.
Im Grunde hat Karlsruhe den Lissabon-Vertrag völlig neu interpretiert und formuliert, dass er nur in dieser Interpretation - wirklich nur in dieser Interpretation - mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Interpretation muss nun den anderen EU-Mitgliedstaaten erläutert werden. Ansonsten sind künftige Konflikte zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht vorprogrammiert - der Staatsminister deutete es an. Natürlich muss dann immer jemand Klägerin sein.
Im Übrigen ist es befremdlich, dass die Koalitionsparteien und ihnen nahestehende Professoren aufgrund des Karlsruher Urteils die Abschaffung wichtiger Kompeten
zen des Verfassungsgerichts fordern. Der Vorsitzende Richter sagte: Eine EU der Eliten dürfe es nicht geben. Auch das ist ein Grund dafür, dass wir EU-kritisch sind.
Dennoch fehlte in den letzten Wochen der Einigung auf die Begleitgesetze eine öffentliche Diskussion über die Vorgaben des Verfassungsgerichts. Fakt ist: Die Bevölkerung wird leider auch bei diesem wichtigen Vorgang nicht mitgenommen. Das nächste Mal, bei dem wir sie wieder mitnehmen, wird wahrscheinlich in dreieinhalb Jahren sein; dann steht die nächste Wahl zum Europäischen Parlament an.
Die FDP jubelt jetzt zwar, dass Bundestag und Bundesrat künftig mehr Mitsprache und mehr Kontrollmöglichkeiten bei EU-Politik der Regierung haben, aber - ich muss es wiederholen - ohne die Klage der LINKEN hat dieser Mangel bei den alten Begleitgesetzen die anderen Parteien nicht gestört. Das ist festzuhalten.
Der Fakt, dass die Landtage in Sachen EU-Politik das Nachsehen haben, bleibt bestehen. Ich würde mir wünschen, dass sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Landtage im föderalen System weitaus mehr durchsetzen könnten.
Die Präsidentinnen und Präsidenten haben dazu in der Sondersitzung am 20. August 2009 Stellung genommen - das wurde angesprochen. Darin fordern sie, dass die Informationen, welche die Bundesregierung dem Bundestag zur Verfügung stellt, auch den Parlamenten der Länder zugänglich gemacht werden. - Das sollte aus meiner Sicht eigentlich selbstverständlich sein! Wir wissen aber, dass es diesbezüglich noch immer Schwierigkeiten gibt. Diesbezüglich sei im Bundesratsverfahren hinreichend viel Zeit zu berücksichtigen, damit die Landtage darüber beraten und das Landesverfassungsrecht anpassen könnten.
Wir wissen, dass LIV-Vorlagen zu Vorgängen zur Verfügung gestellt werden, die im Bundesrat manchmal schon zwei, drei Tage, nachdem wir sie im Fachausschuss haben aufrufen und aufnehmen können, abschließend behandelt werden. Das hat mit hinreichender Beratungszeit für die Landtage absolut nichts zu tun und trägt nicht zu der Demokratisierung bei, wie sie von Karlsruhe gefordert wird.
Wir bleiben dabei und sehen uns durch das Bundesverfassungsgericht darin bestärkt, dass der LissabonVertrag keine ausreichende Grundlage für ein soziales, demokratisches und friedliches Europa legt. Die EU braucht eine Verfassung - ja, das ist richtig -, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt wird. Das bleibt unsere Forderung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Czeke. - Zum Abschluss der Debatte hören wir den Beitrag der SPD-Fraktion. Es spricht Herr Tögel. Bitte schön, Herr Tögel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, ich habe mich heute etwas schwergetan mit der Vorbereitung meiner Rede, weil die schriftliche Vorlage relativ spät kam und nicht genau klar war, in welche Richtung die von der FDP-Fraktion beantragte
Ansonsten ist es natürlich tatsächlich ein aktuelles Thema. Ich finde es gut, dass wir heute darüber diskutieren, dass wir heute über die Frage der Beschlussfassung zu den Begleitgesetzen sprechen, die einen breiten Niederschlag in der Öffentlichkeit, zumindest in die Medien, finden.
Mir ist es auch deshalb schwergefallen, mich auf die Debatte vorzubereiten, weil es für den letzten Redner immer schwierig ist, eine Rede zu halten. Denn zuvor sind schon alle wichtigen Leute zu Wort kommen und es ist auch nicht klar, ob und gegebenenfalls welche neuen Punkte von den Rednern in die Debatte eingebracht werden. Lassen Sie mich deswegen mit den Dingen beginnen, die mir bei den Debattenbeiträgen aufgefallen sind. Ich fange hinten an.
Herr Czeke, Sie haben gesagt, ohne die Klage der Linksfraktion hätten wir diese Aktuelle Debatte heute nicht, weil es dann nicht die neuen Begleitgesetze gegeben hätte. Meines Wissens hat DIE LINKE nicht gegen die Dinge geklagt, die jetzt in den Begleitgesetzen geregelt werden sollen, sondern sie hat geklagt in Bezug auf die Entscheidungsbefugnis bei Krisenintervention und bei militärischen Kampfeinsätzen außerhalb der Union.
Die Fragen, die jetzt in den vier Begleitgesetzen geregelt werden sollen, sind vorrangig aufgrund der Klage von Herrn Gauweiler zustande bekommen. Insofern haben wir es, glaube ich, nicht der LINKEN zu verdanken, dass wir heute darüber diskutieren.
Ich bin ansonsten im Laufe der Jahre schon oft darauf eingegangen, dass Ihre ablehnende und restriktive Haltung gegenüber der europäischen Integration, aber auch gegenüber dem Vertrag von Lissabon bei mir auf Unverständnis stößt.
Ich habe die Hoffnung, dass in den nächsten Jahren, da die Europawahl vorbei ist und wenn die Bundestagswahl gelaufen ist, auch DIE LINKE auf Bundesebene irgendwann zu einem vernünftigen Ausgleich zwischen der Anerkennung der europäischen Integration und der Kritik an der EU finden wird, damit DIE LINKE auf europäischer wie auf deutscher Ebene endlich auch außenpolitisch ernst genommen werden kann.
Ich frage mich immer, warum man, gerade wenn man europäische Prozesse begleitet, mit seinen Inhalten mit dem Kopf durch die Wand will und nicht mit Kompromissbereitschaft und einer Politik der kleinen Schritte versucht, die Ziele, die man hat, durchzusetzen, wie wir es auch auf nationaler und regionaler Ebene machen.
Es ist unbestreitbar: Der Vertrag von Lissabon bringt im sozialen und im institutionellen Bereich erhebliche Verbesserungen für die Zukunft. Die Europäische Union wird handlungsfähiger. Das, was früher für sechs Mitgliedstaaten geregelt wurde, kann für 27 nicht funktionieren. Das wird mit dem Vertrag von Lissabon auf eine neue Grundlage gestellt.
Ich finde es schade, dass wir bei der Verabschiedung des Vertrages von Lissabon aufgrund der langwierigen Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland fast zum
Schlusslicht in der Europäischen Union geworden sind. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht war die Begründung für Lech Kaczynski und Vaclav Klaus, ihre Zustimmung zum Lissabon-Vertrag bisher zu verweigern. Auch die Iren haben natürlich den Blick nach Deutschland gerichtet. Ich hätte mir gewünscht, dass Deutschland tatsächlich eine stärkere Vorreiterrolle im Rahmen der europäischen Integration wahrnimmt.
Herr Borgwardt, nach dem Studium der Begleitgesetze habe ich eigentlich keine Sorge mehr, dass wir eine schleichende Kompetenzerweiterung durch die Europäische Union bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat genau das durch sein Urteil ausgeschlossen. Es ist meines Erachtens auch in den Begleitgesetzen umgesetzt worden, dass es keine Kompetenz der Kompetenz auf EU-Ebene geben wird. Alle Dinge, die auf eine Veränderung der Kompetenz der EU, aber auch auf eine Veränderung der Gesetzgebungsverfahren abzielen, werden nur mit einem Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland machbar sein. Insofern ist, denke ich, diese Sorge mit dem Urteil und mit den Begleitgesetzen ausgeräumt worden.
Herr Kosmehl, Sie haben vorhin gesagt, wir sollten überlegen, wie der Landtag seine Mitwirkung verbessern könne. - Ich sage einmal: Wir im Europaausschuss machen seit Jahren eigentlich nichts anderes. Das ist nicht der Grund für die Aktualität. Diese liegt woanders begründet. Fast seit Dutzenden von Sitzungen beschäftigen wir uns mit dem Thema LIV und damit, wie wir damit besser umgehen können, wie wir mit dem Zeitdruck zurechtkommen, wie wir wichtige Dinge herausfiltern können und wie wir im Rahmen der Bundesratsbefassung zu Beschlüssen kommen. Das machen wir seit Monaten. Wir sind mit den Sprechern in Österreich gewesen und haben geschaut, was sie für Modelle und Ideen haben. Bei jeder Sitzung diskutieren wir darüber.
Wir müssen uns - das tun wir auch - immer ein Stück weit an die eigene Nase fassen und uns fragen, welche Ressourcen wir im Landtag und in der Landtagsverwaltung haben, um entsprechende Dinge für uns effektiver umsetzen. Wie ist in dem Fall das Verhältnis zur Staatskanzlei, die auch entsprechende vorbereitende Arbeiten für uns erledigt? Wie bekommen wir das hin, ohne dass zum Beispiel eine politische Voreinflussnahme durch die Staatskanzlei unterstellt werden kann? Das sind Dinge, über die wir lange reden. Deswegen ist das nicht die Aktualität, über die wir hier heute nachdenken sollten.
Für mich besteht der Zwiespalt darin - den haben wir bei all den Punkten, die von allen Rednern angesprochen wurden -, dass wir - das steht auch in dem Brief der Präsidenten - als Landtag stärker in die Beratungen einbezogen werden wollen - das ist gut so -, dass wir mehr Zeit für die Mitberatung haben wollen und dass auch der Bundesrat mehr Zeit für die Mitberatung haben will und dass der Bundestag mehr Zeit für die Mitberatung haben will.