Protocol of the Session on September 3, 2009

Ich rufe die Frage 4 auf. Die Abgeordnete Frau Penndorf, DIE LINKE, fragt zum Thema Krankenhausinvestitionen. Die Antwort wird Frau Ministerin Dr. Kuppe geben. Sie haben das Wort.

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Herr Präsident, Frau Penndorf ist nicht anwesend!)

- Dann verfahren wir in gleicher Weise. Die Antwort wird zu Protokoll genommen.

Ich rufe dann auf die Frage 5. Der Abgeordnete Harry Czeke, DIE LINKE, fragt nach dem Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag. Sie haben das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Die Koalitionsfraktionen des Bundestages sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundesrats haben sich offenbar bereits auf die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag geeinigt. Am 18. September 2009 soll der Bundesrat dazu abschließend beraten.

∗ siehe Anlage zum Stenografischen Bericht

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Veränderungen ergeben sich durch das Bundesrats-Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag in der EU-Politik?

2. Welche Position vertritt die Landesregierung zu dem Begleitgesetz?

Vielen Dank. - Die Antwort für die Landesregierung wird Staatsminister Herr Robra geben. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Czeke, bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller auf den Entwurf des überarbeiteten Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union mit dem so genannten Integrationsverantwortungsgesetz als Kern abstellt, das im allgemeinen Sprachgebrauch als Begleitgesetz bezeichnet wird.

Sollte wider Erwarten der Fragesteller im engeren Sinne auf den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union abstellen, könnte darauf hinwiesen werden, dass dieser Teil des Gesamtpaketes, dieser Entwurf, lediglich der Überführung der Zusammenarbeitsvereinbarung, die zwischen Bundesregierung und Bundesrat geschlossen wurde, in Gesetzestext dient. Dies wurde erforderlich, um die Gleichbehandlung von Bundesrat und Bundestag aufrechtzuerhalten, nachdem das Bundesverfassungsgericht für den Bundestag die Überführung der entsprechenden Zusammenarbeitsvereinbarung in Gesetzestext gefordert hatte.

Zu Frage 1: Wie ich in der Aktuellen Debatte, die wir ja auf heute Nachmittag verschoben haben, näher ausführen werde, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 festgestellt, dass das so genannte Begleitgesetz in seiner ursprünglichen Fassung zum Teil nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Insbesondere bei dem vorgesehenen Verfahren zur vereinfachten Vertragsänderung, bei dem Verfahren zur Änderung des Gesetzgebungsverfahrens im Rat - allgemeine und spezielle Brückenklauseln -, bei der Übertragung zusätzlicher Kompetenzen - Flexibilitätsklausel - sowie bei den im Vertrag vorgesehenen Einspruchsrechten - so genannter Notbremsmechanismus - sah das Gericht die notwendige parlamentarische Mitwirkung und Kontrolle nicht in vollem Umfang gewährleistet.

Der Entwurf des neuen Begleitgesetzes, dessen Kern, wie gesagt, der in Artikel 1 enthaltene Entwurf des Gesetzes über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union ist, stellt nunmehr sicher, dass die Gesetzgebungsorgane bei allen Formen von Hoheitsrechtsübertragungen ihre Integrationsverantwortung gemäß Artikel 23 Abs. 1 des Grundgesetzes wahrnehmen können. Bei allen Regelungen, die einer Vertragsänderung oder einer Hoheitsrechtsübertragung gleichzusetzen sind, hat dies durch Gesetz zu erfolgen, das unter Beteiligung des Bundesrates zu beschließen sein wird.

Darüber hinaus haben in bestimmten Sachbereichen, nämlich bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, dem Finanzrahmen, dem Schutz der Arbeitnehmer, dem Umweltbereich und der verstärkten Zusammenarbeit, der Bundestag und, soweit die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, auch der Bundesrat per Beschluss zuzustimmen, bevor der deutsche Vertreter dem Übergang vom Einstimmigkeitserfordernis zur Mehrheitsentscheidung zustimmen darf und damit eben die Blockademöglichkeit, die in dem Einstimmigkeitserfordernis liegt, preisgäbe. Dies gilt gleichermaßen für eine Stimmenthaltung, da diese dem Zustandekommen von Beschlüssen, zu denen Einstimmigkeit erforderlich ist, nicht entgegensteht.

Schließlich erhalten Bundestag und, soweit im Schwerpunkt die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, auch der Bundesrat ein Weisungsrecht gegenüber der Bundesregierung bezüglich der Anwendung des so genannten Notbremsmechanismus, mit dem bei bestimmten Entwürfen zu Gesetzgebungsakten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit und im Bereich des Strafrechts der Europäische Rat mit dem Ziel befasst werden kann, Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten herzustellen, den Vorschlag nicht weiter zu verfolgen oder ihn durch die Kommission abändern zu lassen; also ein sehr spezieller Gegenstandsbereich, der eben auch spezielle Verfahrensstadien betreffen wird.

Die übrigen zwischen Bundestag und Bundesrat ausgehandelten Gesetzentwürfe haben überwiegend rechtstechnischen Charakter. Sie dienen insbesondere auch der Überführung der Zusammenarbeitsvereinbarung, die zwischen Bundesregierung und Bundesrat bzw. Bundestag beschlossen wurde, in Gesetzestext, wie dies ja auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert worden ist.

Über die hier vorgestellten rechtlichen Änderungen hinaus ist noch nicht wirklich abzusehen, welche Veränderungen sich in der Praxis der EU-Politik ergeben werden. Zum einen sind die Gesetze ja bekanntlich noch nicht in Kraft getreten, sodass hinsichtlich ihrer praktischen Wirkung noch keine Erfahrungen gesammelt werden konnten, zum anderen ist der Begriff der EU-Politik, wie Sie ihn verwendet haben, wirklich sehr unbestimmt, sodass es immer darauf ankommt, von welcher Ebene, von welcher EU-Politik und von welchem Verfahrensstadium die Rede ist.

Wer glaubt, dass diese Begleitgesetze die Alltagsarbeit in den vielen Politikfeldern, die eben gar nicht unter diesen besonderen Rang fallen, nachhaltig verändern würden, der überschätzt in der Tat das, was mit dem Inkrafttreten dieser so genannten Begleitgesetze geschehen wird.

Zu Frage 2: Die Landesregierung wird das Gesetzespaket im Bundesrat mittragen. In der Aktuellen Debatte - ich denke, das ist der richtige Ort - werde ich dann näher darauf eingehen. - Ich bedanke mich.

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zu der letzten Frage, zur Frage 6 des Abgeordneten André Lüderitz von der Fraktion DIE LINKE zum Thema Landesförderung der Walpurgistherme in Thale. Die Antwort wird der Minister Herr Professor Jan-Hendrik Olbertz geben. - Bitte schön, Herr Lüderitz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung im Zusammenhang mit der Landesförderung der Walpurgistherme Thale.

Am 10. August 2009 erfolgte in Thale die Grundsteinlegung für die Errichtung einer Thermenlandschaft mit Schwimmbad, Saunalandschaft, Wellnessbereich und drei medizinischen Anwendungen in einem kleinteiligen Wannenbereich.

Die Finanzierung der Therme einer privaten Investorengruppe wird gesichert durch erhebliche Förderung des Landes Sachsen-Anhalt und einen auf 30 Jahre vereinbarten fixen jährlichen Kostenzuschuss der Stadt Thale in Höhe von 440 000 €.

Im Umfeld der Stadt Thale gibt es bereits heute schon eine Vielzahl ähnlicher Einrichtungen, die ebenfalls gefördert wurden und ebenfalls nur mit erheblichen Zuschüssen der öffentlichen Hand erhalten werden können. Dies sind unter anderem Einrichtungen in Bad Suderode, Stolberg, Benneckenstein, Wernigerode, Halberstadt und Allrode.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe fördert das Land Sachsen-Anhalt den Bau der Walpurgistherme Thale und welche Nachhaltigkeitskriterien wurden dafür zugrunde gelegt?

2. Wurde diese Investitionsförderung mit den anderen kommunalen bzw. privaten Betreibern in der Harzregion abgestimmt und welche Aussagen liegen der Landesregierung dazu vor?

Vielen Dank, Herr Lüderitz. - Die Antwort wird jetzt für die Landesregierung Herr Professor Dr. Olbertz geben. Bitte schön.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich würde empfehlen: Wir testen ja schon die ganze Zeit, ob man verstehen kann, was hier vorne gesagt wird. Es ist ein bisschen schwierig. Vielleicht können die Redner ein bisschen näher ans Mikro herangehen.

(Herr Stahlknecht, CDU: Reinbeißen!)

Versuchen Sie es bitte einmal, sonst hallt es hier hinten nach. - Aber jetzt hat der Herr Minister das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten André Lüderitz

(Frau Weiß, CDU: Ist immer noch zu leise!)

von den Linken stellvertretend für Herrn Minister Dr. Haseloff wie folgt.

Eine Vorbemerkung. Die Stadt Thale ist bestrebt, vorhandene Angebotslücken im Tourismusbereich zu schließen, um die Aufenthaltsqualität für die bestehenden Zielgruppen zu verbessern, aber auch neue Gästegruppen zu gewinnen.

Zentraler Baustein ist in diesem Zusammenhang die Errichtung eines Thermalbades, womit die Verlängerung

der Aufenthaltsdauer der Gäste, die Steigerung der touristischen Umsätze und schrittweise auch die Entwicklung der Stadt Thale erreicht werden sollen.

Die Initiative zur Errichtung des Thermalbades ging von der Stadt aus. Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb werden laut Stadtratsbeschluss vom September 2006 und vom März 2007 als PPP-Projekt von der Kommune gemeinsam mit einer Bietergemeinschaft umgesetzt, die sich in einer europaweiten Ausschreibung als privater Partner durchsetzen konnte.

Die Deyle Gruppe ist ein besonders branchenerfahrener privater Investor. Sie verfügt über langjährige Erfahrungen in der Planung sowie im Betrieb großer Thermen und leistet nach Angaben der Stadt Thale die Gewähr dafür, dass die Therme als Investition nachhaltig wirtschaftlich betrieben werden kann.

Die Genehmigung des Projektvertrages zwischen Bietergemeinschaft und Stadt erfolgte durch die Kommunalaufsicht im Juni 2006.

Zur ersten Frage, in welcher Höhe das Land SachsenAnhalt den Bau der Walpurgistherme Thale fördert und welche Nachhaltigkeitskriterien dafür zugrunde gelegt wurden, die Antwort:

Dieses Projekt ist, auch unter Einbeziehung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, umfassend auf Belastbarkeit und Seriosität geprüft worden.

Der Therme Thale Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG wurde mit Bescheid vom 29. Juni 2009 für die Errichtung einer Betriebsstätte ein Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz: GRW, in Höhe von 9,8 Millionen € bewilligt.

Gemäß den bundeseinheitlichen Vorgaben des GRWKoordinierungsrahmens müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre in der Betriebsstätte verbleiben und die zugesicherten 40 Dauerarbeitsplätze für mindestens fünf Jahre erhalten bleiben.

Zur zweiten Frage, ob die Investitionsförderung mit den anderen kommunalen bzw. privaten Betreibern in der Harzregion abgestimmt ist und welche Aussagen uns für die Landesregierung dazu vorliegen, die Antwort:

Die Förderwürdigkeit einzelbetrieblicher Vorhaben ist grundsätzlich nicht von der Zustimmung umliegender Kommunen oder anderer privater Betriebe abhängig. Im Rahmen der Gesamtprüfung wird aber natürlich jedes Projekt auch daraufhin geprüft, dass durch eine Förderung möglichst keine Missstände wie Überkapazitäten oder ein Verdrängungswettbewerb entstehen. Maßstab für die Förderwürdigkeit eines Vorhabens sind also regelmäßig die strukturpolitische Bedeutung sowie das inhaltliche und finanzielle Konzept eines Projekts.

Bei der Feststellung der touristischen Förderwürdigkeit wurde wie in jedem anderen Fall auch vor allem geprüft, inwieweit das Projekt für den aus touristischer Sicht landesweit bedeutsamen Harz eine touristische Bereicherung darstellt und wie sich das Projekt Thale in das Gesamtgefüge der touristischen Infrastruktur einfügt.

Einer der wesentlichen Maßstäbe dafür ist die Frage, ob sich durch ein Projekt zum Beispiel die Übernachtungszahlen im Harz insgesamt erhöhen können oder ob zum Beispiel neue Zielgruppen, die bisher keine oder nur unzureichende Angebote vorfinden, gewonnen werden können.