Protocol of the Session on September 14, 2006

Der andere Punkt, Richtlinien pauschaler zu fassen. Es wird von den Zuwendungsempfängern immer wieder gefordert, dass durch die Richtlinie sämtliche wünschenswerten Fördertatbestände abgedeckt werden. Natürlich können die Zuwendungsempfänger zum einen sagen, sie hätten gern den einen oder anderen Tatbestand auch noch berücksichtigt. Zum anderen muss man aber sagen, dass wir Förderrichtlinien nicht erarbeiten, um sämtliche Interessen von Zuwendungsempfängern abzudecken. Vielmehr verfolgen wir damit ein ganz klares Landesinteresse. Anderenfalls könnten wir die Gelder gar nicht zur Verfügung stellen.

Da freut es mich zu hören, dass wir, Frau Ministerin Kuppe, den Ansatz, den wir im Jahr 2004 gemeinsam gewählt haben, und zwar zu sagen, die Bildungsinhalte sollen gestärkt werden und die Veranstaltungen sollen möglichst im Land Sachsen-Anhalt stattfinden, weiter verfolgen werden.

Der andere Punkt ist, dass in den nächsten Jahren jede Richtlinie, jeder Haushaltsansatz wahrscheinlich noch stärker unter Beobachtung stehen wird, als es in den vergangenen Jahren der Fall war. Dabei ist es immer sinnvoll, wenn ein Vertreter des Ressorts ganz klar sagen kann, dieses oder jenes Ziel verfolgen wir damit, und nicht einen bunten Bauchladen vor sich hat und sagt: Na ja, es könnte das eine oder das andere Ziel verfolgt werden. - Ich glaube, dass in Zukunft jeder Haushaltsansatz, der nicht klare Ziele verfolgt, kaum eine Chance haben wird, die Haushaltsberatungen zu überstehen.

Bei aller Zustimmung zu den Aussagen von Frau Ministerin Kuppe muss ich aber auf einen Punkt hinweisen. Sie hat gesagt: Die Förderrichtlinie ist tadellos. Wir bearbeiten sie und passen sie noch an, damit der Mittelabfluss noch stärker wird. - Dazu muss ich allerdings darauf hinweisen, dass gerade die Mittel bei dem Titel, um den es hier geht, im Haushaltsplanentwurf 2007 um 358 000 € gekürzt werden. Wir werden mit den Mitteln

aus diesem Titel dann also nicht mehr Projekte finanzieren können. Wir werden vielleicht etwas andere Projekte haben. Ich hoffe, dass damit dann noch besser und noch punktueller gefördert werden kann.

Der dritte Punkt: kommunale Zuständigkeit. Das irritiert mich in ähnlicher Weise wie Frau Brakebusch. Auch ich kann mich an eine Reihe von Diskussionen im Finanzausschuss zu der Frage entsinnen: Wie geben wir denn die Gelder an die Zuwendungsempfänger? Ich entsinne mich daran, dass gerade die PDS immer dagegen war, solche Fördertatbestände pauschal an die Kommunen zu geben. Sie hatte die Sorge, dass die Kommunen aufgrund ihrer Finanznot die Gelder dann tatsächlich nicht weitergeben, sondern für andere Aufgaben verwenden, die sicherlich genauso wichtig sind. Diese Diskussion haben wir immer gehabt und haben bei einer ganzen Reihe von Fördertatbeständen dann nach langen Diskussionen eben darauf verzichtet, sie hinunterzugeben.

Ich glaube, auch in diesem Fall macht es mehr Sinn, dass das Land sagt: Das ist mein Ziel. Das ist das Ziel, das ich verfolge. Das ist das Landesinteresse. Dieses möchte ich fördern. Ich formuliere den Fördertatbestand so konkret wie möglich. Dass das Verfahren dann nicht immer so unbürokratisch ist, wie es möglich wäre, gebe ich gern zu. Auf diese Art und Weise sorge ich aber dafür, dass die Gelder mit größtmöglicher Effizienz ausgegeben werden, um eben unser aller Ziel, eine möglichst gute Politik hier im Land zu machen, auch zu dienen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Frau Dr. Hüskens. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Grimm-Benne.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Neuausrichtung der Förderung von Familienpolitik - was ist im Landesinteresse, was kann im kommunalen Interesse sein? - Ich denke, Familienzentren, die wir in den großen Orten haben, sind schon von landesweitem Interesse. Dort soll Familien geholfen, Bildung angeboten und sollen flächendeckende Maßnahmen und Projekte angegangen werden.

Daneben - das hat die SPD auch immer gefordert - wollen wir kommunale Bündnisse für Familien stützen. Wir wollen Eltern-Kinder-Zentren schaffen. Wir haben außerdem in unserem Papier „Kinderfreundliches SachsenAnhalt 2020“ schon lange Zeit vor dem Wahlkampf gesagt: Wir könnten uns auch eine Jugend- und Familienpauschale vorstellen. - Diesbezüglich divergieren wir unter den Koalitionsfraktionen etwas in der Ansicht.

(Herr Tullner, CDU: Warum?)

Wir wollen allerdings die Ebenen unterscheiden. Mit dem Antrag „Familienpolitisches Programm - Weitergabe der Mittel für Familienerholung als zweckgebundene Pauschale für Familienförderung an die Kommunen“ hat die Linkspartei.PDS bereits am 7. Juni 2004 ganz ähnlich eben die kommunale Sozialpauschale bzw. Familienpauschale gefordert.

Wir meinen nicht, dass man so etwas wie einen Familienpass hinuntergeben könnte. Wir sollten aber doch darüber nachdenken, ob man nicht ähnlich wie die Aufgaben der Sozialhilfe und der Jugendhilfe auch Aufga

ben der Familienhilfe in die Orte hinuntergibt, um lokale Bündnisse nicht nur ehrenamtlich zu bilden, damit sie sich also nicht nur - wie manche es sagen - als Labergruppen zusammenzufinden,

(Herr Tullner, CDU: Das sind alles keine Laber- gruppen!)

sondern dass aus diesen Gruppierungen auch wirklich - - Es geht mir darum, dass es keine Gruppierung ist, bei der man sagen könnte, es sei sehr schön gewesen, dass man sich wieder getroffen habe, aber es sei kein Ergebnis herausgekommen, sondern eine Gruppierung, in der konkrete Maßnahmen in der Gemeinde eingeleitet und entschieden werden.

Da meinen wir: Es lohnt sich, noch einmal über den Antrag der Linkspartei.PDS zu diskutieren. Deswegen sind wir auch für die Überweisung des Antrages in den Ausschuss, damit man darüber reden kann: Wie kann man kommunale Familienpolitik in den Gemeinden fördern?

Ein Punkt, bei dem ich nicht mitgehen möchte, ist, dass man die Mittel der Familienerholung ganz streicht oder umwidmet. Möglicherweise muss man sich noch einmal genau anschauen, warum die Mittel nicht abgeflossen sind. Vielleicht ist zu hinterfragen, ob überhaupt der geeignete Personenkreis über diese Art des Familienurlaubs Bescheid weiß, wie also die Betroffenen informiert werden.

Des Weiteren muss geprüft werden, ob solch eine Art der Erholung allein durch die Bezuschussung überhaupt finanzierbar ist. Man muss sich vergegenwärtigen, es gibt zurzeit 8 € pro Tag für jedes Familienmitglied; außerhalb von Sachsen-Anhalt sogar nur noch 4 €. Es muss außerdem die gesamte Familie die Familienerholungsmaßnahme in Anspruch nehmen. Denkbar wäre auch zu prüfen, ob man den Aufenthalt der Kinder aus problembelasteten Familien finanziert.

Ich denke, es gibt eine ganze Menge Möglichkeiten, das ganze Förderprogramm noch einmal zu durchleuchten, noch einmal zu evaluieren, um festzustellen, ob man andere Kriterien heranzieht, damit man die Familienbildung nicht ganz - ich sage es einmal so - „sterben“ lässt.

Wir wollen damit vor allen Dingen auch bildungsferne Eltern und Familien erreichen. Ich denke, die Familienerholungsmaßnahme ist eine gute Möglichkeit, das zu tun.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kosmehl? - Bitte sehr.

Frau Grimm-Benne, im Vorgriff auf die Haushaltsberatung stelle ich Ihnen eine Frage; das ist ein Punkt, den meine Kollegin Frau Dr. Hüskens in ihrer Rede schon deutlich gemacht hat. Sie haben gesagt: Eine Evaluierung der Förderrichtlinie sollten wir unterstützen, weil wir in der Tat ja wollen, dass dieses Instrument der Familienerholungsmaßnahmen genutzt wird. Können Sie mir dann erklären, warum dieser Ansatz im Haushaltsplanentwurf 2007 um zwei Drittel, konkret um 358 000 € gekürzt wird und ob Sie sich gegebenenfalls als Fraktion dafür einsetzen, dies in den Haushaltsberatungen bei abgestimmter oder geänderter Richtlinie wieder zurückzunehmen, um dann tatsächlich einen Mittelabfluss für diese Maßnahme möglich zu machen?

Herr Kollege Kosmehl, deswegen haben wir ja diesen Antrag, sage ich einmal, nicht abgelehnt, wie es schon angedacht war. Vielmehr möchten wir den Antrag gern während der Haushaltsberatungen in die zuständigen Ausschüsse überwiesen haben, weil wir auch inhaltlich darüber diskutieren wollen: Wollen wir noch Familienerholungsmaßnahmen darin haben, ja oder nein? Wollen wir Pauschalmittel für die Familienförderung hinuntergeben? Ich denke, wir haben im Ausschuss genug Zeit, darüber zu diskutieren.

Danke, Frau Grimm-Benne. - Frau Bull, Sie möchten noch etwas darauf erwidern? - Bitte sehr.

Ich mache es kurz. Ich fand, es war eine sehr interessante Debatte. Ich möchte meinen kurzen Ausführungen Folgendes vorausschicken - Frau Brakebusch, ich sehe Sie jetzt nicht -: Diese Diskussion über die Frage Kommunalisierung oder Landeszuständigkeit kenne ich aus meiner Fraktion sehr gut; das ist natürlich keine einfache. Interessanterweise teilt sich das bei uns nicht in Sozialpolitiker und Finanzpolitiker, sondern an anderen Linien. Aber das ist wirklich schwierig. Auch über die Frage der Kofinanzierung muss man diskutieren. Ich würde zum Beispiel zunächst nicht so ohne Weiteres sagen: Da muss eine Kofinanzierung hinein. Insofern freue ich mich in der Tat auf die Debatte.

Ich möchte vorsorglich nur noch zwei Missverständnisse ausräumen. Missverständnis Nr. 1: Ich habe diesen Titel nur exemplarisch genommen. Wir haben uns in diesem Antrag nicht auf diesen Titel fokussiert. Wir haben ihn wirklich nur als Beispiel genommen. Man muss sich einmal die ganze Familienpolitik ansehen, meinetwegen auch die ganze Titelgruppe.

Im Übrigen, Frau Dr. Hüskens, diese Flexibilität, die Sie fordern, wünsche ich mir für die Kommunen. Landesinteresse kann bestenfalls das sein, was überregional von Bedeutung ist, also Familienverbände, Familienzentren. Aber genau die Flexibilität, eben zu schauen, was in der betreffenden Kommune sinnvoll ist, müsste in den Kommunen vorhanden sein. Mich wundert, dass es da im Finanzausschuss Probleme zu geben scheint.

Das Zweite sage ich auch nur vorsorglich, weil das ein bisschen anklang: Wir sprechen uns nicht dafür aus, die Bildungskomponente zu eliminieren, sondern dafür zu überlegen, was Bildung an dieser Stelle heißt. Heißt an dieser Stelle Bildung, dass man Seminare ansetzt und eine Klientel mit Bildungsprogrammen konfrontiert, die sie nicht gewohnt ist, oder sagt man, dass Familienerholung an sich Bildung ist?

(Herr Tullner, CDU: Nein!)

Ich gehe von einem Bildungsbegriff aus, der sich nicht auf die Teilnahme an Seminaren beschränkt. Aber das sind Dinge, die man im Ausschuss sehr gut diskutieren kann.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Dafür sind wir ja da. Mir war nur wichtig zu unterstreichen, dass es uns nicht darum geht, die Bildung zu streichen.

Bitte sehr, Frau Dr. Hüskens.

Frau Bull, nur kurz eine Frage. Ich habe in meiner Rede schon gesagt, dass Ihre Fraktion bisher eigentlich immer die These vertreten hat, die Verantwortung für Fachprogramme beim Land zu belassen, damit diese Programme auch ablaufen; denn wenn man die Mittel hinunter zu den Kommunen gibt, am besten in den allgemeinen Finanzausgleich, dann ist das Geld nämlich weg.

Deshalb wundere ich mich jetzt und ich hätte gern eine Erklärung, warum Sie ausgerechnet bei diesem Programm glauben, dass es in diesem Falle nicht so ist, sondern dass bei diesem Programm plötzlich die Kommunen ganz verantwortungsvoll in Ihrem Sinne dafür sorgen, dass das Geld für Familienfreizeiten verwendet wird und nicht dafür - vielleicht auch von der Kommunalaufsicht getrieben -, den Haushalt an anderer Stelle zu finanzieren.

(Herr Gürth, CDU: War das so?)

Frau Bull, Sie können jetzt antworten.

Ich habe bereits am Anfang gesagt, dass auch bei uns die Diskussionen sehr konträr verlaufen. Das ist gar keine Frage. Es gibt viele Kommunalisierungsspielarten. Es ist ein Unterschied, ob ich die Gelder in die allgemeine Finanzmasse gebe, wobei sehr wohl die Gefahr besteht, dass sie für einen anderen Zweck genutzt werden, oder ob ich es in das FAG nehme, aber zweckgebunden. Es gibt viele solche Beispiele. Dort kann ich wieder überlegen, ob diese Gelder kofinanziert werden sollen oder nicht. Letztlich ist es auch eine Möglichkeit, das Geld dort zu belassen, wo es ist, aber den Katalog der Fördermöglichkeiten zu öffnen.

Lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren, was wirklich im Sinne der Steuerungsfähigkeit und im Sinne der betroffenen Familien, die gefördert werden sollen, am sinnvollsten ist.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen jetzt ab. Eine Überweisung des Antrags fand bereits allseitige Zustimmung. Frau Bull hat allerdings in ihrer Einbringung den Antrag erweitert. Sie hat den Punkt 2 erweitert und die Überweisung in die Ausschüsse für Soziales und für Inneres vorgeschlagen. So ist der Antrag geändert worden. Ich sehe an Ihren Gesichtern, dass es kompliziert wird. Wir stimmen jetzt über den Antrag in der Fassung ab, wie sie ihn eingebracht hat. Wer einer Beratung dieses Antrages im Ausschuss für Soziales und im Ausschuss für Inneres zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Der Antrag ist einstimmig in diese beiden Ausschüsse überwiesen worden.

Von Ihnen hat bisher niemand den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt 12 heute nicht zu behandeln. Somit rufe ich Tagesordnungspunkt 12 auf:

Beratung

Sozialpädagogische Profilbildung an Schulen

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/236

Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/253

Einbringerin für die Linkspartei.PDS ist die Abgeordnete Frau Fiedler. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Bei der Benennung unseres heutigen Antrages „Sozialpädagogische Profilbildung an Schulen“ gehen wir davon aus, dass der Begriff „Sozialpädagogik“ den Lernenden in Wechselbeziehung mit seiner sozialen Umwelt meint. Unser Antrag knüpft an das Schulsozialarbeitsprojekt der dritten Legislaturperiode an, das 1998 im Landtag beschlossen worden ist und trotz guter Ergebnisse im Jahr 2002 beendet wurde.

Schon damals wurde in den Debatten dargestellt, dass gut unterrichten und erfolgreich lernen zu können nicht nur, aber doch entscheidend abhängig ist von den Interaktionsbeziehungen zwischen Schüler und Schüler und zwischen Schüler und Lehrer. Solche Beziehungen so herzustellen, dass Unterrichten und Lernen gut funktionieren können, ist oft genug nicht einfach; denn der Bildungsprozess besonders in der Schule wird auch in Sachsen-Anhalt durch soziale und individuelle Probleme belastet.