In diesem Sinne bitte ich Sie um die Zustimmung zu unserem Antrag und möchte ergänzen, dass er bitte auch in den Innenausschuss überwiesen werden möge.
Frau Kollegin Bull, ich habe eine Nachfrage zum Verständnis. Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2007 sind bei Kapitel 05 17 Titel 633 68 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere für Bildungsmaßnahmen in Verbindung mit Familienerholungsmaßnahmen veranschlagt. Sie haben gerade propagiert, dass man diese Mittel an die kommunale Ebene geben sollte, weil es vor Ort besser ist. Dann stellen Sie fest, dass darin 535 000 € eingestellt waren und im Jahr 2005 nur 28 000 € abgeflossen sind. Sie hatten am Anfang beklagt, dass nur so wenig abgeflossen ist. Trotzdem fordern Sie, man solle das Geld auf die Kommunen übertragen. Dort ist es bereits teilweise, fließt aber nicht ab.
Haben Sie eine Erklärung dafür, warum es trotz der Tatsache, dass es den Kommunen zur Verfügung steht, nicht abfließt? Haben Sie eine Alternative parat, wie man den Abfluss verbessern könnte?
Herr Kosmehl, ich danke Ihnen für Ihre Frage. Wo die einzelnen bürokratischen Hemmnisse liegen, weshalb es in den Landkreisen nicht abfließt, kann ich nicht sagen. Das Problem ist aber, dass dieses Programm, welches hinter diesem Haushaltstitel steht, einen sehr engen Katalog möglicher Maßnahmen fördert. Das beginnt mit den Tagen, die dort förderbar sind, das hängt damit zusammen, dass dort ein Verständnis von Bildung zugrunde liegt, welches sich an sehr formale Kategorien anlehnt. Dort müssen die Leute sitzen und bekommen in irgendwelchen vermeintlichen Seminaren Bildung übergeholfen. - Das ist ein bisschen polemisch ausgedrückt; eigentlich möchte ich es nicht so überziehen.
Unser Anliegen ist es, diese Mittel nicht nur für den engen Katalog der Familienerholungsmaßnahmen bereitzustellen, sondern zu sagen, gebt es an die Kommunen, die können vor Ort entscheiden, was familienpolitisch in der Region, im Landkreis möglich und nötig ist. Sie können sie darüber hinaus auch mit anderen Möglichkeiten, die vor Ort vorhanden sind, kombinieren. An dieser Stelle können Kooperationen wachsen und Synergieeffekte sind möglich. Es ist einfach ein ganz enges Förderprogramm, welches den Kommunen zur Verfügung steht - das ist wahr -, das aber am Bedarf vorbei fördert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Am vergangenen Sonntag feierten wir in Sachsen-Anhalt den zweiten Landesfamilientag. Mit diesem Familientag verbindet die Landesregierung ein Dankeschön an die Familien in unserem Land.
Wir wissen, Frauen und Männer, die sich für Kinder entscheiden wollen, die sich für eine Familie und die Familiengründung entscheiden wollen, brauchen ein gutes Klima und brauchen Vertrauen in die Zukunft. Sie wollen in einem Umfeld leben, welches Familien wertschätzt. Aufgabe der Politik muss es deswegen meiner Ansicht nach sein, ein solches verlässliches Umfeld mit Perspektiven für Familien zu gewährleisten oder zumindest die Grundlagen dafür zu fördern.
Die Landesregierung fährt den Kurs einer offensiven Kinder- und Familienpolitik. Investitionen in Kinder, in junge Leute, in Familien, Investitionen in Bildung und Arbeit sind gut angelegtes Geld. Das kam auch heute früh in der Debatte zum Haushalt zum Ausdruck.
Aber wir dürfen nicht den Fehler machen und die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen aus dem Blick verlieren. Es ist klar, dass auch in dem Bereich der Familienförderung die finanziellen Mittel mit Bedacht und nachhaltig wirksam eingesetzt werden müssen. Vor dieser Herausforderung, die finanziellen Spielräume optimal zu nutzen, steht nicht nur das Land, sondern auch die
Kommunen müssen ihr Geld zielgerichtet, und zwar an den Herausforderungen der Zukunft orientiert einsetzen.
Eine Familiengründung erfordert das Vertrauen in die Zukunft. Ich wähle zu Ihrem Antrag, Frau Bull, bewusst diesen größeren Rahmen. Dieses Vertrauen in die Zukunft kann entstehen, wenn unser demokratisches System, wenn die wirtschaftliche Entwicklung und wenn die sozialen Sicherungssysteme als verlässlich eingeschätzt werden, wenn Bürgerinnen und Bürger in unserem Land abschätzen können, welche Lebenschancen ihnen und ihren Kindern in Sachsen-Anhalt mittel- und langfristig eröffnet werden und welche Solidarität der Gesellschaft sie erwarten können bzw. auf welche Solidarität sie bauen können. Das erfordert eine Grundsatzdiskussion darüber, wie die Sozialpolitik in unserem Land langfristig und nachhaltig gestaltet werden kann.
Die Diskussion darüber, was die maßgeblichen Akteure im Land zum Beispiel unter sozialer Gerechtigkeit verstehen und was vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen und der finanziellen Entwicklung in unserem Land und unter Berücksichtigung der Spezifika unseres Landes realisierbar ist, wird im Rahmen der Aktualisierung und der langfristigen Ausrichtung des sozialenpolitischen Gesamtkonzeptes zu führen sein. Darin eingeschlossen ist die Auseinandersetzung mit der Frage, wie sich eine nachhaltige und auf die demografischen Herausforderungen aktiv reagierende Familienpolitik und Familienförderung gestalten lässt.
Kurzum: Wir werden im Rahmen der Überarbeitung des vorliegenden sozialpolitischen Gesamtkonzeptes mit der Zielrichtung „Sachsen-Anhalt sozial 2020“ die bisherigen Weichenstellungen in allen politischen Handlungsfeldern, auch in der Familienpolitik, überprüfen, und zwar im engen Austausch mit den jeweils agierenden und maßgeblichen Akteuren. Aber wir werden jetzt keine Schnellschüsse machen, nur weil in einem Programm der Mittelabfluss nicht befriedigend ist.
Aktuell sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses beauftragt, Maßnahmen der Familienförderung entsprechend dem Familienfördergesetz unseres Landes in einer neuen Richtlinie zusammenzufassen und dabei auch die Maßnahmen der Familienerholung zu überarbeiten.
Der drastische Einbruch bei der Inanspruchnahme der gegenwärtigen Förderung von Familienerholungsmaßnahmen - das ist vielleicht auch ein Teil der Antwort, die Sie, Herr Kosmehl, erwartet haben - ist sicherlich zum Teil der Tatsache geschuldet, dass die Förderkriterien im Jahr 2004 verändert und nunmehr auf Maßnahmen mit Bildungsangeboten und Maßnahmen innerhalb Sachsen-Anhalts konzentriert wurden.
- Ich bin noch nicht fertig. - Auf die Nachfrage nach möglichen weiteren Gründen für den Rückgang haben die örtlichen Träger zwei Gründe als wesentlich genannt: Die Fördersumme pro Person sei zu gering - da ist mit Sicherheit etwas daran -, die Begrenzung auf SachsenAnhalt sei wenig lukrativ - da müssen vielleicht die Einrichtungen unseres Landes noch ein bisschen mehr Werbung betreiben.
Betroffene Familien haben signalisiert, dass eine freie Auswahl der Unterkunft die Chance der Wahl von kos
tengünstigeren Unterkünften böte - auch das muss mit den Einrichtungen in unserem Land noch einmal erörtert werden -, dass eine bundesweite Inanspruchnahme helfen könnte, den Blick zu weiten - da ist sicher auch etwas daran; aber wir können als Land nicht alles fördern - und dass Kurzurlaube von zwei bis drei Tagen unterstützt werden sollten - auch darüber kann nachgedacht werden.
Auch mit dem zukünftigen Konzept soll die Familienerholung gefördert werden. Das wollen wir, allerdings mit dem Anspruch, Familien in ihren Kompetenzbereichen zu stärken, also auch wieder eine Bildungskomponente einzubauen.
Meine Damen und Herren! Familienpolitik muss vor Ort gelebt werden. Deshalb gilt es, neben dem Landesbündnis für Familien vor allem die lokalen Bündnisse für Familien zu unterstützen und dabei zu helfen, dass sich in weiteren Kommunen solche lokalen Bündnisse für Familien entwickeln, wie wir sie jetzt schon an fünf Stellen haben.
Zur Unterstützung werde ich im Sozialministerium eine Servicestelle einrichten, die als Informationsbörse dienen soll, bei der sich die lokalen Bündnisse in allen Fragen kompetente Beratung und Hilfe holen können und wo die Vernetzung organisiert wird.
Mit den lokalen Bündnissen und den weiteren Akteuren auf der Landes- und der kommunalen Ebene will ich darüber hinaus, wie ich eingangs dargestellt habe, den Diskurs zur mittelfristigen Ausrichtung der Familienförderung führen.
Viele von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, werden sich daran erinnern, dass ich schon vor geraumer Zeit eine Erweiterung der Jugendpauschale zu einer Jugend- und Familienpauschale zur Diskussion gestellt habe, und zwar unter dem Gesichtspunkt, die kommunale Handlungsfähigkeit und die Entscheidungskompetenz vor Ort zu stärken. Dabei müssen die Rahmenbedingungen, müssen die Grundsätze, was wir als Land mit der Familienförderung erreichen wollen, müssen die Ziele und muss die finanzielle Ausstattung beraten werden. Ein Schnellschuss oder gar politischer Aktionismus hilft in diesem Punkt überhaupt nicht.
Ich erinnere mich noch gut daran - das will ich abschließend noch als Beispiel nennen -, dass Mitte der 90erJahre mein Haus die Einführung der Jugendpauschale und damit die Kommunalisierung der Mittel für die Jugendarbeit ca. eineinhalb Jahre lang gegen heftigen Widerstand - Frau Bull, auch gegen den Widerstand Ihrer Fraktion - vorbereitet hat, damit aus einer politisch richtigen Idee auch tatsächlich ein zukunftsfähiges Förderinstrument werden konnte.
In diesem Sinne gilt auch für die Förderung von Familien mit Landesmitteln, dass die Förderziele so präzise wie möglich oder auch wie nötig und die Umsetzung so unbürokratisch wie nötig und möglich gestaltet werden sollen. Das müssen wir noch gründlich erörtern. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vieles ist bereits durch die Ministerin zu diesem Thema ausgeführt worden, sodass ich angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht alles wiederholen möchte.
Der Antragstellerin ist darin zuzustimmen, dass wir eine Neuausrichtung der Maßnahmen der Familienförderung benötigen. Besonders in Zeiten, in denen die Sparzwänge so groß wie nie zuvor sind, ist es wichtig, dass die vorhandenen Fördermittel zielgerichtet und nachhaltig eingesetzt werden. Hierzu gehört selbstverständlich auch, dass die Mittel tatsächlich diejenigen erreichen, für die sie bestimmt sind. Da dies offensichtlich nicht mit allen Maßnahmen der Familienförderung gelungen ist, sollten wir diese auf den Prüfstand stellen und dabei nach Wegen suchen, wie diese zu gestalten sind. Insoweit besteht, denke ich, zwischen uns Konsens.
Diskussionsbedarf besteht seitens meiner Fraktion allerdings bezüglich der Forderung der Antragstellerin, die Mittel der Familienförderung in einer Pauschale oder zumindest in einer Art der Pauschale zur Förderung kommunaler Familienpolitik zu bündeln und diese den Landkreisen zur Verfügung zu stellen.
Abgesehen davon, dass bei dieser Formulierung zu befürchten wäre, dass die kreisfreien Städte bei diesem Programm nicht berücksichtigt werden sollen, was wir ausdrücklich ablehnen, klingt diese Forderung doch sehr nach einer kommunalen Sozialpauschale, wie Sie sie, meine Damen und Herren der PDS, bei der letzten Landtagswahl in Ihrem Wahlprogramm propagiert hatten.
Vor dem Hintergrund dieser Forderung haben wir lange mit uns gerungen, ob wir diesen Antrag ablehnen sollten. Aus unserer Sicht hätte die Diskussion über die Neuausrichtung der Maßnahmen der Familienförderung auch im Zuge der Haushaltsberatungen erfolgen können, ja sogar erfolgen müssen.
Nach eingehender Diskussion haben wir uns dann doch entschlossen, einer Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Soziales zuzustimmen. Deshalb will ich hier nur noch kurz und knapp darlegen, weshalb wir dem Gedanken einer so genannten Familienpauschale skeptisch gegenüberstehen.
Unsere Skepsis rührt aus den Erfahrungen in der letzten Wahlperiode, in der die Jugendpauschale, wenn auch als zweckgebundene Leistung, aus dem Einzelplan 05, dem Einzelplan des Sozialministeriums, in das FAG überführt wurde. Die Sozialpolitikerinnen und die Sozialpolitiker hatten sich damals gegen diesen Weg ausgesprochen, hierfür aber keine Mehrheit gefunden. Auch wenn es ein Erfolg war, dass über diesen Weg die Jugendpauschale erhalten werden konnte, blieb doch der Wermutstropfen, dass seither die kommunale Kofinanzierung in der Praxis erheblich zurückgeführt worden ist.
Nun mögen Sie hiergegen einwenden, dass die Maßnahmen der Familienförderung eine Kofinanzierung der Kommunen derzeit nicht vorsehen. Losgelöst von der Frage, ob es sinnvoll sein könnte und die Effektivität der Programme erhöhen könnte, auch die Kommunen in diesem Bereich stärker einzubinden, unterliegen Pauschalen generell dem Risiko, dass sie dasselbe Schicksal wie die Jugendpauschale erleiden. Die Einfluss-, Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten des Ministeriums für Gesundheit und Soziales werden dadurch jedenfalls nicht besser.
Ich will meine Ausführungen hierzu an dieser Stelle beenden, da wir noch ausführlich Gelegenheit haben werden, uns in den Sitzungen des Sozialausschusses darüber auszutauschen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Soziales zustimmen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu dem Antrag der PDS eigentlich nur drei Aspekte nennen, zunächst einen Aspekt, der den Haushalt betrifft. Wir haben hierzu eine Titelgruppe, die Titelgruppe 68 im Einzelplan 05.
Titelgruppen richte ich ein, damit die Exekutive die Möglichkeit hat, die Haushaltsansätze zwischen den einzelnen Titeln hin- und herzuschieben. Das heißt, das Ministerium hat die größtmögliche Flexibilität, sich zwischen den einzelnen Fördertatbeständen zu entscheiden. Das heißt, die Möglichkeit ist durchaus gegeben, auch für den anderen Bereich Geld zu geben.
Der andere Punkt, Richtlinien pauschaler zu fassen. Es wird von den Zuwendungsempfängern immer wieder gefordert, dass durch die Richtlinie sämtliche wünschenswerten Fördertatbestände abgedeckt werden. Natürlich können die Zuwendungsempfänger zum einen sagen, sie hätten gern den einen oder anderen Tatbestand auch noch berücksichtigt. Zum anderen muss man aber sagen, dass wir Förderrichtlinien nicht erarbeiten, um sämtliche Interessen von Zuwendungsempfängern abzudecken. Vielmehr verfolgen wir damit ein ganz klares Landesinteresse. Anderenfalls könnten wir die Gelder gar nicht zur Verfügung stellen.