Protocol of the Session on September 14, 2006

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann gleich zu Beginn meiner

Rede sagen, dass meine Fraktion dem Antrag der FDPFraktion, geändert durch den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, zustimmen wird.

Wir halten das begleitete Fahren nach dem 17. Geburtstag für eine sinnvolle Reaktion auf die hohe Anzahl der Unfälle mit Personen- und Blechschäden, die Fahranfänger im jugendlichen Alter verursachen. Gerade in einer Zeit, in der allen Menschen aufgrund des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes ein hohes Maß an Mobilität abverlangt wird, sollten wir die Rahmenbedingungen schaffen, um jungen Fahranfängern ausreichend Sicherheit und Übung mit auf den Weg zu geben.

Gleichwohl möchte ich nicht verhehlen - ich beziehe mich auf das, was Herr Köck sagte -, dass dieser Schritt die Dominanz des Pkw befördert und dass verfügbare Alternativen selten betrachtet werden. Wir regen daher an, sich im Verkehrsausschuss weiterhin darüber zu verständigen, wie das Interesse am ÖPNV geweckt und gestärkt werden kann.

Man darf sicherlich nicht der Hoffnung erliegen, dass mit dem begleiteten Fahren ab dem vollendeten 17. Lebensjahr sämtliche riskanten Fahrweisen infolge jugendlichen Leichtsinns verhindert werden. Allerdings ist diese Sturm- und Drangzeit, die vor allem jungen Fahranfängern zugesprochen wird, zuweilen auch bei älteren Menschen zu entdecken. Es ist also kein Alleinstellungsmerkmal der jüngeren Generation.

Damit möchte ich den jugendlichen Leichtsinn aber nicht kleinreden. Gerade dieser kann und ist bereits jungen Fahranfängern zum Verhängnis geworden. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass sie eine ausreichende Fahrerfahrung haben. Um das zu erreichen, scheint nach den Erfahrungen nicht nur aus Niedersachsen, sondern auch aus den bereits genannten Ländern das begleitete Fahren eine erfolgreiche Variante sein.

Durch die Weitergabe der Erfahrungen der Begleitperson, durch das Beantworten von Fragen und durch einen mäßigenden Einfluss in Belastungs- und Konfliktsituationen kann eine weitaus größere Wirkung als durch die vielen Appelle und Disco-Streifen der Polizei erzielt werden. Den Fahranfängern wird Wissen und Erfahrung vermittelt und sie werden zugleich in die Verantwortung genommen, eine Verantwortung, die sie ab dem 18. Lebensjahr allein zu tragen haben.

Ich lehne die von der SPD-Fraktion gegebene Anregung, ein begleitetes Fahren auch für Fahranfänger zu erwägen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, namens meiner Fraktion ab. Denn man könnte sonst darüber nachdenken, ob man so etwas auch für Fahrer ab einem Alter von 62 oder 70 Jahren einführt. Ich denke, das ist nicht der Sinn der Sache.

Wir unterstützen zudem den Vorschlag, dass nicht nur die Erziehungsberechtigten als Begleitperson infrage kommen, da sonst einige Jugendliche schon deshalb von dieser Möglichkeit ausgeschlossen werden. Allerdings müssen wir uns sicherlich auch über Kontrollmechanismen hinsichtlich der tatsächlichen Begleitung verständigen.

Auf die Kosten, die durch die Teilnahme an der Fahrschule entstehen, möchte ich an dieser Stelle gar nicht eingehen. Dies sollte aber als Problem nicht aus den Augen gelassen werden.

Allerdings möchte ich einen Punkt zum Thema Fahrschule aufgreifen, der aus meiner Sicht in diesem Zu

sammenhang erörterungswürdig ist. Als problematisch ist anzusehen, dass die Fahrlehrer keine pädagogische Ausbildung haben und daher weder das Sozialverhalten beeinflussen noch eine entsprechende persönliche Einstellung zum Fahren vermitteln können.

Ich halte deshalb den Vorschlag für bedenkenswert, dass auch in Fahrschulen und in Schulen das Sozialverhalten im Verkehr thematisiert wird. Damit wird man nicht alle Unfälle verhindern können; denn ein durch Rechthaberei, Drängelei und andere Aggressionen geprägter Fahrstil führt zwangsläufig zu Unfällen. Das heißt, dass über die von der Politik neu zu gestaltenden Rahmenbedingungen für Fahranfänger hinaus sich noch einiges mehr ändern muss, vor allem in den Köpfen vieler Verkehrsteilnehmer. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Danke, Frau von Angern. - Für die CDU-Fraktion spricht Frau Weiß. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoffentlich ist Ihnen allen noch in Erinnerung, dass man zu DDR-Zeiten mit Genehmigung der Eltern schon vor dem 18. Geburtstag die Fahrerlaubnis machen durfte. Das durfte ich auch. Meine Eltern haben dafür unterschrieben. Nun folgen die Bundesrepublik Deutschland bzw. einige Länder diesem Versuch, auch das Land Sachsen-Anhalt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ wurde in den letzten Wochen in der Presse viel Aufmerksamkeit gewidmet. Erste Erfahrungen aus Niedersachsen seien positiv. Untersuchungen hätten gezeigt, dass das begleitete Fahren mit 17 Jahren eine große erzieherische Wirkung auf junge Fahranfänger habe, die bis in die Phase des selbständigen Fahrens hineinreichen soll.

Die Reaktion der Landesregierung hierauf, den Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ auch in Sachsen-Anhalt einzuführen, ist folgerichtig. Der Antrag der FDP-Fraktion ist damit erschöpft.

Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen bedarf es jedoch darüber hinaus einer parlamentarischen Begleitung des Modellversuches, da es hierbei nicht nur darum geht, die Mobilität von Jugendlichen zu erhöhen bzw. das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins allgemein herabzusetzen. Es geht vielmehr darum, die Verkehrssicherheit besonders im Hinblick auf Führerscheinneulinge und junge Fahrerinnen und Fahrer in Sachsen-Anhalt zu erhöhen.

Diese Gruppe ist im Straßenverkehr besonders gefährdet. Zirka ein Drittel aller Verkehrsunfälle geht auf ihr Konto. Dies bescheinigte mir heute auch eine Gruppe von Schülern im Alter von 16 Jahren. Die Gründe dafür sind eine erhöhte Risikobereitschaft, Selbstüberschätzung und fehlende Fahrpraxis. Diese Defizite sollen durch die Einführung des Modellversuchs „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ verringert werden.

Die Landesregierung wird daher gebeten, über die geplanten Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheins mit 17 im Land Sachsen-Anhalt im zuständigen Fachausschuss für Landesentwicklung und Verkehr un

ter Würdigung einer Gesamtschau der Regularien der Bundesländer, die ebenfalls an diesem Modellversuch teilnehmen, zu berichten.

Der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ birgt auch Risiken, die nicht unerwähnt bleiben sollen. Allein der Umstand, dass die Begleitperson anders als im Fahrschulauto keine eigenen Pedale hat und daher in gefährlichen Situationen nicht eingreifen kann, erhöht das Unfallrisiko und die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.

Zudem sollten Fahrzeughalter, die an diesem Modellversuch teilnehmen wollen, ihre Kfz-Versicherungspolice vorher prüfen. In der Regel sind nämlich die Beiträge zur Kfz-Versicherung auf der Grundlage berechnet, dass der Wagenhalter und eventuell eine weitere Person fährt, sodass die ersten Fahrversuche des Sprösslings der Versicherung vorher mitgeteilt werden müssen. Außerdem sollten die Begleitpersonen sich in Einweisungsseminaren, die in Fahrschulen durchgeführt werden, qualifizieren lassen.

Die Koalitionsfraktionen sehen es daher auch als notwendig an, den Modellversuch spätestens zwei Jahre nach seiner Einführung in unserem Land einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und die Ergebnisse im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu diskutieren. Dabei sind in erster Linie die Verbesserung der Verkehrssicherheit bei Führerscheinneulingen sowie die Akzeptanz des Modellversuchs bei den betroffenen Jugendlichen zu erörtern.

Sollten im Ergebnis die gleichen Erfolge wie in Niedersachsen zu vermelden sein, wäre der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ auch für unser Land eine Erfolgsstory. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. - Danke.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Weiß. - Herr Wolpert, möchten Sie noch einmal reden? - Nein. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Eine Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Sie ist aufgrund des Änderungsantrages auch überflüssig. Dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/254 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind fast alle. Wer ist dagegen? - Das sind drei Abgeordnete der Linkspartei.PDS-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über den Antrag in der Drs. 5/225 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt dem zu? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Wer ist dagegen? - Das sind wieder drei Abgeordnete der Linkspartei.PDS-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 10.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Beratung

Neuausrichtung der Förderung kommunaler Familienpolitik

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/234

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Bull. Bitte sehr.

Meine Damen und Herren! Die Familienpolitik sollte das große Markenzeichen der verflossenen Landesregierung sein. Es gab viel Brimborium, viele mediale Überschriften, aber - mit Verlaub - auch ebenso viele Sprechblasen. Das Problem: Es gab reichlich wenig Neues.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Das Familienfördergesetz - ich habe es damals schon gesagt - ist ein strukturkonservatives Gesetz. Es hat mit ganz wenigen Ausnahmen nicht mehr, allerdings auch nicht weniger zustande gebracht, als das weiterhin zu bewahren, was es schon seit vielen Jahren gibt. Darunter natürlich das, was gut funktioniert hat - keine Frage. Darunter aber auch das, was seit vielen Jahren nicht mehr funktioniert hat

(Herr Gürth, CDU: Was hat nicht funktioniert?)

und bei dem es an der Zeit ist, neu nachzudenken. Zu Letzterem gehört die Frage, ob es noch zeitgemäß ist, mit vereinzelten Programmen ein einzelnes Anliegen jeweils für sich zu fördern.

Meine Damen und Herren! Das stellt nicht den Inhalt der Förderung infrage, wohl aber deren strukturelle Aufstellung. Die Gefahr ist groß, dass man am Bedarf vorbei fördert. Es bestehen kaum oder keine Möglichkeiten, Synergieeffekte zu nutzen. Solche Förderprogramme sind schlecht zu bündeln und schlecht zu variieren. Es stellt sich tatsächlich die Frage, ob es nicht deutlich sinnvoller wäre, Kompetenzen und Mittel zu bündeln, meine Damen und Herren, und die Förderzwecke wesentlich breiter zu öffnen.

Das ist kein Problem der Familienpolitik und auch kein Problem der Sozialpolitik, das ist eine sehr grundsätzliche Frage. Allerdings lässt es sich am Beispiel einiger familienpolitischer Programme sehr gut illustrieren. Das Dilemma wird deutlich.

Wir haben seit einigen Jahren die Familienerholungsmaßnahmen für die Landkreise. In den Jahren 2005/ 2006 sind pro Jahr 535 000 € dafür eingestellt worden. Man kann auch sagen, eine halbe Million Euro pro Jahr. Davon sind 9 % abgeflossen - Stand Juli 2006.

Für das Projekt „Elternbriefe“ - an dieser Stelle möchte ich nicht die Debatte darüber aufmachen, ob es sinnvoll ist, wenn ein solches Angebot neben der Vielzahl ähnlicher Projekte, die durch freie Träger angeboten werden, nun auch noch staatlicherseits angeboten wird - waren 140 000 € geplant. Meine Damen und Herren! Abgeflossen sind lediglich 22 %.

Der Familienpass, bei dem nun wirklich keine ernst zu nehmenden Steuerungspotenziale erkennbar waren und erkennbar sind, hat lediglich ein Fünftel, 20 % der einst eingeplanten Mittel gefordert. Unter dem Strich: Von den mehr als 1,3 Millionen € für die Familienförderung - 1,3 Millionen € - sind im Durchschnitt lediglich 12,6 % bei den betroffenen Familien tatsächlich angekommen.

Ein kleines PS.: Dem Familienminister wurde damals im Finanzausschuss von den damaligen Koalitionsfraktionen die Chance eröffnet, mit einer halben Million Euro seine Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Daran kann ich mich noch gut erinnern. Diese Chance hat er offensichtlich auch nicht genutzt. Die Mittel blieben ebenfalls weitgehend ungenutzt.

Meine Damen und Herren! Insgesamt sind es ungefähr 2,4 Millionen € nicht genutzter finanzieller Mittel für die Familienpolitik, die mit einem großen Brimborium in diesem Land angekündigt worden sind.

Diese Familienpolitik kann man im Nachhinein getrost als Nullnummer verbuchen. Dass diese Entwicklung absehbar war und das Thema mehrfach im Sozialausschuss angesprochen wurde, macht es nicht besser und ist leider Schnee von gestern. Es reicht bestenfalls für ein gerütteltes Maß an Ärgerlichkeit, führt uns jedoch keinen Schritt weiter.

Meine Damen und Herren! Um auf das eingangs formulierte Grundproblem zu kommen: Es ist endlich an der Zeit, Kompetenzen und Mittel zu bündeln, Förderzwecke sehr viel breiter zu fassen und vor allem - das ist meiner Fraktion am wichtigsten - dort anzusiedeln, wo die Problemnähe am größten ist, wo Politik noch übersichtlich - halbwegs übersichtlich - ist, wo man bürgerschaftliches Engagement generieren kann - diese Liste ließe sich beliebig weiter fortsetzen -, nämlich in den Kommunen.

Familienpolitik findet vor Ort statt und muss demnach auch dort gefördert werden; denn Kommunen können am besten entscheiden, welche familienpolitische Förderung und welche Maßnahmen vor Ort am sinnvollsten sind und welche am meisten gebraucht werden. Beispielhaft sind Familienerholungsmaßnahmen, kommunale Familienpässe oder die Förderung anderer familienpolitischer Projekte und Maßnahmen zu nennen. Es macht in jedem Fall eine bedarfsgerechte Förderung möglich, Synergieeffekte sind denkbar. So kann deutlich effektiver mit den finanziellen Mitteln des Landes umgegangen werden, und zwar zugunsten der Betroffenen, zugunsten der Steuerungsmöglichkeiten eines Landes.

In diesem Sinne bitte ich Sie um die Zustimmung zu unserem Antrag und möchte ergänzen, dass er bitte auch in den Innenausschuss überwiesen werden möge.