Protocol of the Session on May 8, 2009

ren Bundesländern am unteren Ende. In Niedersachsen beträgt der Tierbesatz 1,36 Großvieheinheiten je Hektar. In Nordrhein-Westfalen ist die Größenordnung ähnlich.

Wie ist die Situation darüber hinaus in Deutschland und in Sachsen-Anhalt zu bewerten? - In Deutschland liegt der durchschnittliche Schweinebestand bei 303 Tieren pro Betrieb. Sachsen-Anhalt weist durchschnittlich 1 076 Schweine pro Betrieb auf. Wenn wir aber in Zeiten der Konjunkturkrise von der Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft sprechen, dann sind nicht nur die Verhältnisse in einigen alten Bundesländern maßgeblich. Ich denke, wir müssen unsere Hauptkonkurrenten, vor allem wenn es um die Fleischerzeugung geht, betrachten. Ich habe den Selbstversorgungsgrad von ca. 60 % gestern erwähnt. Wir sind also von Fleischlieferungen aus Europa abhängig.

Die Niederlande und Dänemark sind unsere Hauptkonkurrenten. In diesen Ländern liegen die Bestandsgrößen bei etwa 1 200 bzw. in Dänemark bei 1 500 Schweinen pro Betrieb. In diesen Staaten - das muss man dazu sagen - ist man allerdings froh, wenn man regional unter zwei Großvieheinheiten je Hektar liegt. Das ist eine völlig andere Situation als bei uns. Häufig ist der Tierbestand auf der Fläche in anderen Ländern zehnmal so hoch wie in Sachsen-Anhalt.

Ausgehend von der statistisch erfassten größten Tierbestandsklasse mit mehr als 5 000 Mastschweinen haben wir in Sachsen-Anhalt derzeit 56 Betriebe, die mehr als 5 000 Mastschweine betreuen. Im Übrigen - auch das ist meines Erachtens eine sehr interessante Betrachtung - haben die Niederlande unlängst in einem sehr aufwendigen Gutachten festgestellt, dass wenige große Anlagen die Umwelt weniger belasten als viele kleine Anlagen mit einer gleichen Anzahl von Tieren.

Ich glaube, wenn man die Öko- und Umweltbilanz einmal breiter ansetzt als nur auf den Punkt gebracht, dann muss man all dies mit berücksichtigen, und zwar auch die Tiertransporte aus Holland zu unseren Schlachthöfen. Diese Tatsachen werden bei der Diskussion immer schnell vergessen.

Zu dieser Zeit ist der vorliegende Antrag auch sehr populär. Wir stehen vor Kommunalwahlen. Politisch überrascht mich auch, dass dieser Antrag von der Fraktion DIE LINKE kommt. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, in denen ich Rede und Antwort stehen musste, warum die Tierbestände und die Schweinebestände zurückgegangen sind. Nun liegen wir endlich bei dem Niveau des Jahres 1990 und auf einmal will man bürokratisieren und das Anwachsen von Schweinebeständen verhindern.

(Zustimmung von Frau Feußner, CDU, und von Herrn Hauser, FDP)

In dem nun vorliegenden Antrag wird Regelungsbedarf dazu gesehen, für Tierbestandszahlen regional zulässige Obergrenzen gesetzlich festzuschreiben. Wir sollen dafür eine Bundesratsinitiative ergreifen und uns dafür einsetzen, dass die zulässigen Tierbestandsobergrenzen im Raumordnungs- und im Immissionsschutzrecht gesetzlich festgelegt werden.

Ich habe das schon öfter - in letzter Zeit nicht, aber ich habe heute die Gelegenheit, es wieder zu tun - festgestellt: Eine solche Regelung in Deutschland zu treffen, das haben sich selbst die Grünen in der Bundesregierung nicht gewagt - weder als Bundeslandwirtschafts

minister noch als Bundesumweltminister. Wenn ich an den Artikel 12 des Grundgesetzes und an die EU-Verfassung mit den jeweiligen Regelungen zur freien Berufswahl und zur Wettbewerbsfreiheit denke, dann gab es sicher gute Gründe dafür, dass nicht einmal die Grünen ihre Regierungsbeteiligung genutzt haben, um hierfür Kriterien oder Prämissen zu setzen.

Alles in allem - ich brauche auf die einzelnen Rechtslagen nicht noch einmal einzugehen - kann ich keinerlei Basis für eine Obergrenzenregelung erkennen. Ich verweise noch einmal auf das Verfahren nach dem BundesImmissionsschutzgesetz. Im Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutzrecht findet immer eine Prüfung statt, inwiefern die Anlage nach den vorgegebenen Schwellenwerten in der beantragten Größe genehmigungsfähig ist.

Hiermit hat der Gesetzgeber bereits ein Verfahren zur Obergrenze aus der Sicht der Umweltlasten eingezogen, in dem immer im Einzelfall die geltenden immissionsschutzrechtlichen Vorschriften sehr sorgfältig geprüft werden. Auch dazu brauche ich mich nicht zu wiederholen.

Ich finde es sehr bedenklich, dass man hier in der Debatte den Verwaltungen, die zu genehmigen haben, oder den Investoren, die Anträge zur Genehmigung stellen, unterstellt, dass es korrupte Gutachter gibt, die Gefälligkeitsgutachten abgeben. Ich denke, das ist sehr gewagt, und ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Behauptungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Konsequenz - das sei mir noch gestattet anzufügen - führt eine Umsetzung, wie Sie sie sich wünschen, eindeutig zu deutlich höheren Verfahrenskosten, zu einem erheblich höheren Zeitaufwand im Vergleich zu anderen Bundesländern. Ich habe gestern schon auf die Wettbewerbsungleichheit verwiesen. Ich habe auch darauf verwiesen, dass es für Investoren nicht unbedingt Planungssicherheit bedeutet, sondern eher höhere Zeitaufwände und höhere Kosten mit sich bringt.

Ich will hier die Frage stellen und sicher heute auch offen lassen: Wollen wir bewusst diesen Wettbewerbsnachteil für unser Land herbeiführen, oder suchen wir lieber nach unbürokratischen Wegen, um die vorhandenen Instrumente zu nutzen, vielleicht sogar besser zu nutzen?

Ich finde schon, dass es eine gute Gelegenheit ist, dass wir uns im Ausschuss - ich gehe davon aus, im Agrarausschuss und sicher mitberatend im Raumordnungsausschuss - mit den Instrumenten befassen und uns berichten lassen, wie wir sie ausgenutzt haben und was man in der öffentlichen Transparenz verbessern kann. Das sollten wir zuerst versuchen, ohne dass wir über neue bürokratische Verfahren nachdenken. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Frau Feußner, CDU, und von Herrn Hauser, FDP)

Vielen Dank, Frau Minister. Es gibt zwei Nachfragen, einmal von Herrn Gallert und dann von Herrn Krause. Wollen Sie die beantworten? - Das machen Sie.

Das betrifft möglicherweise sogar denselben Sachverhalt. Ich kann Ihnen garantieren, Frau Wernicke, dass

die Tatsache, dass bei uns der Raumordner gesprochen hat, nichts damit zu tun hat, dass unsere Landwirte dieser Geschichte skeptisch gegenüberstünden. Wir haben in der Fraktion sehr ausführlich darüber debattiert. Ein Stück weit hat uns die Presseveröffentlichung der SPD auch noch dabei geholfen.

(Herr Hauser, FDP: Ja!)

Es ist ausdrücklich so, dass unsere Einschätzung der Sachlage so ist, dass a) die Landwirte in Sachsen-Anhalt selbst diese Forderungen aufstellen und dass b) diese Forderung etwas mit einer nachhaltigen Wirtschaft im Bereich der Landwirtschaft zu tun hat und sehr wohl im Interesse eben nicht nur der Umweltschützer und Raumordner, sondern auch der Agrarier liegt. Deswegen ist das ein Antrag, den wir im Konsens in der Fraktion gestellt haben und nicht, wie Sie möglicherweise vermuten, in einer politischen Differenz.

Ich gehe davon aus: Wenn die Agrarier im Agrarausschuss nach einer gründlichen Beratung festgestellt hätten, dass die Landwirtschaft derzeit nicht nachhaltig sei, weil die Raumordnungsvorgaben nicht konsequent genug seien, hätten die Agrarier ja die Raumordner auffordern können, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen.

Vielen Dank. - Herr Krause, Sie haben das Wort.

Herr Gallert hat mir mit seiner Frage schon einiges vorweggenommen. - Frau Ministerin, vielleicht können Sie sich daran erinnern: In der letzten Legislaturperiode habe ich einen ähnlichen Antrag eingebracht, weil immer wiederkehrend die Frage der lokalen Konzentration der Tierbestände diskutiert wird. Es geht nicht um den, wie Sie hier ein bisschen polemisch darstellen, Zuwachs der Tierbestände.

Dazu stehe ich auf dem Standpunkt, dass die neuen Bundesländer, wenn es insbesondere um die Rinderwirtschaft geht - entschuldigen Sie den Ausdruck -, bundespolitisch richtig in den Hintern getreten wurden, sodass wir nicht einmal die Hälfte der Tierbestandskonzentration haben und angesichts der Milchquote damals erfahren mussten, dass sich die Rinderwirtschaft wirtschaftlich nicht entsprechend entwickeln konnte.

Aber hierbei geht es um regionale Belastungen. Haben Sie sich damit einmal befasst und würden Sie mir darin zustimmen, dass Betriebe mit mittleren Tierbestandskonzentrationen, egal welcher juristischen Konstellation, mit 2 000, 4 000 oder 6 000 Plätzen genauso wirtschaften wie ein Betrieb mit 30 000, 50 000 oder gar 100 000 Plätzen?

Die mittleren Betriebe - ich spreche jetzt über Winterfeld, ich spreche über Trippigleben -, die eine nachgelagerte Bearbeitung oder Vermarktung haben, können im Ergebnis für die Region mehr Arbeitsplätze finanzieren als einfach nur eine Anlage mit 60 000 Schweinen, die mit ein paar Leuten bewirtschaftet wird und bei der dann Gülle sowie Schweine als Lebendvieh über Kilometer transportiert werden.

(Unruhe bei der CDU)

Und stimmen Sie mir auch zu, dass man sich in dem holländischen Gutachten ausschließlich über die Immissionen am und die Belastung des Standortes Gedanken gemacht hat, aber den gesellschaftlichen, volkswirtschaftlichen Aufwand für den Straßentransport und die Belastung der Umwelt durch den Gülletransport gar nicht berücksichtigt hat?

Das waren zwei lange Fragen. - Frau Ministerin, bitte.

Herr Krause, ich kann mich noch an die ersten Jahre unserer gemeinsamen parlamentarischen Arbeit erinnern, an die Diskussionen über die Größe von Betrieben. Dabei waren Sie derjenige, der mir oder der CDU oder der Regierung vorgeworfen hat, dass wir die Großbetriebe zu wenig unterstützten.

(Herr Krause, DIE LINKE: Weil wir den politi- schen Leitfaden wollten und nichts anderes! - Starke Unruhe bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt ist die Ministerin dran. Sie will jetzt die beiden langen Fragen beantworten. Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Ich bitte zuzuhören.

(Zuruf von Herrn Krause, DIE LINKE)

Herr Krause! Herr Krause, ich würde jetzt einfach bitten zuzuhören. Die Frau Ministerin ist jetzt dran.

Zweitens wehre ich mich ja nicht gegen raumordnerische Betrachtungen. Wir wehren uns nicht gegen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Aber ich wehre mich dagegen, eine Obergrenze festzulegen. Sie haben eben gesagt, dass kleine, mittlere Betriebe im Tierbestandsbereich ökologischer, wirtschaftlicher arbeiten können als die genannten 60 000er-Betriebe. Wo setze ich jetzt die Größe an? Herr Bergmann möchte sie bei 3 000 Tieren. Das ist dieser mittlere Betrieb.

Also, meine Damen und Herren, überlegen Sie, bei welcher Größenordnung Sie anfangen. Ein kleiner Betrieb mit 500 Schweinen mitten im Ort kann für die Umwelt und für die gesellschaftliche Akzeptanz schädlicher sein als ein Betrieb mit 5 000 Tieren außerhalb des Ortes. Es steht Ihnen frei, sich Kriterien auszudenken. Wir werden darüber beraten.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen. Die SPD erhält das Wort. Bitte schön, Herr Bergmann.

(Herr Tullner, CDU: Endlich mal ein sachlicher Handwerker!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war so schön lustig. Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll, ob

ich dazu etwas beitragen kann. Aber ich will einmal versuchen, die Debatte etwas zu versachlichen. Auch wenn es im Moment nicht ganz so einfach ist, ich denke, wir kriegen auch als Koalitionsfraktionen den Bogen hin, dass wir schon darstellen können, was wir gemeinsam wollen,

(Herr Tullner, CDU: Na klar! - Heiterkeit)

auch, Frau Ministerin, wenn wir in einigen Punkten nicht ganz einer Meinung sind.

Vorab: Es ist unstrittig, dass gerade die Errichtung von Schweinemastanlagen - oder sagen wir ruhig: großen Tiermastanlagen - in der letzten Zeit auf ein sehr großes öffentliches Interesse gestoßen ist. Das hat auch ganz bestimmte Gründe.

Ich möchte vorab für die SPD-Fraktion auch noch sagen: Wir sind ja nicht gegen Schweinemast und wir sind der Meinung, dass in dem Bereich ein Zuwachs im Land durchaus möglich und vielleicht auch nötig ist.

Ihre Zahlen, Frau Wernicke, die Sie nennen, sind ja nicht von der Hand zu weisen, aber: Es geht ja nicht nur darum, was in diesem Land wirtschaftlich sinnvoll ist; das ist immer die eine Frage. Die andere Frage lautet: Wo müssen wir rechtzeitig eine Begrenzung in Bezug auf die Umwelt einziehen?

(Herr Hauser, FDP, lacht)

Frau Ministerin, Sie vertreten ja den Bereich Landwirtschaft und den Bereich Umwelt. Deswegen müssen wir gucken, wo wir dazwischen einen Kompromiss finden.

Sie haben in Ihrer Darstellung vorhin und auch gestern von einem sehr bürokratischen Vorgehen gesprochen. Ich will dem mal ein bisschen widersprechen und will das auch an einem Beispiel klarmachen: Wir haben vor Kurzem leider auch als Koalitionsfraktionen ein Gesetz, tja, negieren müssen, das Sie einmal gemeinsam mit der FDP erlassen hatten, nämlich die Änderung der Regelungen zum modifizierten Flächenmaßstab im Wassergesetz aufgrund der Tatsache, dass die damit verbundene Bürokratie nicht einzufangen gewesen ist. Das war auch so. Das wäre ein sehr, sehr aufwendiger Prozess insbesondere für die Kommunen, aber auch für die Bürger gewesen.