Protocol of the Session on May 7, 2009

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bevor Sie das Wort nehmen, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Oschersleben auf der Südtribüne. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Auf der Nordtribüne begrüße ich eine Gruppe von Volontären des Mitteldeutschen Rundfunks. Seien Sie ebenfalls herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Jetzt haben Sie das Wort, Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Frau von Angern für die Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die zweite interne Ausschreibung vom 24. März 2009 hat inzwischen zu einem Ergebnis geführt, das der Staatskanzlei mit Schreiben vom 30. April mitgeteilt worden ist. Der Ministerpräsident hat dem Vorschlag am 5. Mai zugestimmt.

Es handelt sich um Frau Dr. Christiane Baumann, Referentin im Sozialministerium. Die Änderung des Arbeitsvertrages wird derzeit vorbereitet und kann nach Ablauf der Rechtsmittelfrist vorgenommen werden. Mit Wirkung vom heutigen Tage an ist Frau Dr. Baumann vorübergehend vertretungsweise bis zum Abschluss des Besetzungsverfahrens mit dem Amt betraut.

Hinsichtlich des externen Ausschreibungsverfahrens verweise ich auf Ihre Vorbemerkung sowie auf meine Ausführungen in der letzten Landtagssitzung und auf die Antwort auf die zweite Frage, zu der ich jetzt komme.

Zu 2: Ich habe ein vom 20. Januar 2009 datiertes Schreiben des Ministerpräsidenten erhalten, in dem mich dieser bat, die externen Bewerberinnen zu unterrichten, dass die externe Stellenausschreibung aufgehoben wurde, die für eine externe Einstellung notwendige Negativbescheinigung nach dem PSC-Erlass abgelehnt wurde und die Stelle durch geeignete Landesbedienstete besetzt wird.

Dieser Bitte habe ich nicht entsprochen, sondern rechtliche Bedenken gegen die Aufhebung der externen Stellenausschreibung geltend gemacht und erneut einen Personalvorschlag zur Entscheidung vorgelegt. Dass die Staatskanzlei dessen ungeachtet diese Aufhebung bereits vollzogen hatte, war aus dem Schreiben nicht ersichtlich und wurde in den sich daran anschließenden Gesprächen seitens der Staatskanzlei auch nicht kommuniziert.

Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage für die Fragestunde des Landtages am 19. März 2009 habe ich deshalb ausgeführt, dass sich der Auswahlvorschlag meines Hauses gegenwärtig noch in der Prüfung durch die Staatskanzlei befinde. Genau das war mein Kenntnisstand.

Erst in der mündlichen Beratung mit Herrn Ministerpräsidenten, Herrn Staatsminister Robra, Herrn Abteilungsleiter Olmes und mir am 24. März 2009 wurde vereinbart, dass die Staatskanzlei das externe Ausschreibungsverfahren aufhebt, die externen Bewerberinnen darüber informiert und zugleich ein neues internes Ausschreibungsverfahren veranlasst, was dann noch am 24. März passiert ist.

Es gibt Nachfragen von Herrn Gallert, von Frau von Angern und von Herrn Kosmehl. - Bitte schön, Herr Gallert, Sie haben das Wort.

Frau Dr. Kuppe, ich habe jetzt aufmerksam zugehört. Sie haben meiner Meinung nach Folgendes gesagt - Sie

müssten mich korrigieren, wenn das falsch ist -: Sie haben gesagt, Sie hätten zwar im Januar ein Schreiben mit der Bitte um Aufhebung des externen Ausschreibungsverfahrens bekommen, seien dieser Bitte aber nicht nachgekommen und darum sei das Verfahren für Sie noch gelaufen. Sie hätten dann aber im Nachhinein erfahren, dass die Staatskanzlei das Verfahren bereits am 21. Januar - sozusagen unabhängig von Ihrer Reaktion - aufgehoben gehabt habe. Am Ende Ihrer Ausführungen haben Sie aber gesagt, dass dieses Verfahren am 24. März aufgehoben worden sei. - Wann ist es denn nun von der Staatskanzlei aufgehoben worden: im Januar oder im März?

In der gemeinsamen Beratung am 24. März, von der ich berichtet habe, ist die Übereinkunft getroffen worden, das externe Ausschreibungsverfahren aufzuheben.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Und im Januar?)

- Im Januar habe ich die Information oder die Bitte erhalten, von mir aus die externen Bewerberinnen zu unterrichten, dass die externe Stellenausschreibung aufgehoben wurde. Dem habe ich widersprochen und bin dieser Bitte nicht nachgekommen, weil in meinem Haus und auch bei mir persönlich eine andere Rechtsauffassung bestand.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Aber die Staatskanzlei hat bereits im Januar aufgehoben?)

- Das war uns nicht bekannt.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Aber es war so? - Frau Budde, SPD: Das steht in dem Brief nicht!)

- Vereinbart wurde die Aufhebung der externen Stellenausschreibung am 24. März.

Jetzt hat Frau von Angern eine Nachfrage. Bitte schön.

Frau Ministerin, in meinen Vorbemerkungen sagte ich bereits, dass den Bewerberinnen in ihren Absagen hinsichtlich der externen Ausschreibung von der Staatskanzlei mitgeteilt worden sei, dass die Ausschreibung am 21. Januar aufgehoben worden sei. Wie schätzen Sie denn diese Formulierung in dem Brief ein? War das eine Lüge gegenüber den Bewerberinnen oder eine Unsicherheit? Also, wie schätzen Sie das ein?

Dann habe ich noch eine Frage, die sich vielleicht eher an die Landesregierung insgesamt richtet. Ich weiß nicht, Herr Präsident, ob Sie dazu möglicherweise noch jemand anderem das Wort geben können.

Es wundert mich schon, wenn Sie es so darstellen, dass die Herrin des gesamten Verfahrens die Staatskanzlei gewesen sei, dass dann quasi Sie - in Anführungsstrichen - vom Kabinett vorgeschickt werden, um hier zu antworten. Können Sie mir das erklären?

(Heiterkeit bei der FDP)

Dann habe ich noch eine Frage direkt an Sie. Mir ist bekannt geworden, dass die Stelle der Landesgleichstellungsbeauftragten von Besoldungsgruppe B 5 auf Besoldungsgruppe B 2 abgewertet worden ist. Können

Sie sagen, welche fachlichen Gründe dazu geführt haben?

Bitte, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Zur letzten Frage: Es ist eine Harmonisierung in der Stellenbewertung aller Landesbeauftragten für die unterschiedlichen Fachbereiche vorgenommen worden und deswegen die Bewertung nach Besoldungsgruppe B 2 erfolgt.

Die Frage, wann die Aufhebung des externen Ausschreibungsverfahrens passiert ist, kann ich aus meiner Sicht und nach meiner Information nur so beantworten, dass sie am 24. März in dieser gemeinsamen Beratung in der Staatskanzlei verabredet worden ist.

Noch eine Nachfrage.

(Herr Scharf, CDU: Das sind zwei Nachfragen, Herr Präsident!)

- Ja. Es ist dann die letzte, Herr Scharf.

Herr Landtagspräsident, ich denke, dass wir als Abgeordnete schon einen Anspruch auf die Wahrheit haben, und ich habe die Landesregierung gefragt.

(Zustimmung bei der FDP)

Wenn Frau Dr. Kuppe, weil sie darüber keine Kenntnis hat, mir nicht antworten kann, dann, denke ich, muss sich jetzt das Kabinett darüber verständigen, wer mir dann eine Antwort geben kann.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei der FDP)

Frau Ministerin Kuppe, wollen Sie noch darauf antworten? Ich hatte die Frage ja zugelassen.

Ich muss mich immer wieder wiederholen.

Alles klar. - Dann erteile ich jetzt Herrn Kosmehl das Wort zu seiner Nachfrage.

Frau Kollegin Kuppe, Sie müssen mir jetzt noch einmal ein bisschen helfen. In Ihrer Darstellung ist mir ein kleiner Bruch aufgefallen. Sie haben gesagt, Sie hätten einen Vorschlag gemacht, hätten aber einen Brief von der Staatskanzlei bekommen, dass dem nicht entsprochen werden könne und dass es auf eine interne Ausschreibung hinauslaufe und in dem Sie gebeten worden seien, die externe Ausschreibung aufzuheben. Dann haben Sie gesagt, dass Sie damit nicht einverstanden gewesen seien. Mich würde interessieren: Wie haben Sie Ihr Nicht

einverstanden-Sein gegenüber der Staatskanzlei geltend gemacht?

Sie haben dann ausgeführt, Sie hätten einen weiteren Vorschlag gemacht. Wann haben Sie den zweiten Vorschlag der Staatskanzlei zugeleitet und wann hat die Staatskanzlei Ihren zweiten externen Vorschlag abgelehnt?

Nach dem Eingang des Briefes vom 20. Januar haben wir im Ministerium die Rechtslage noch einmal beleuchtet, wie mit internen und externen Ausschreibungen umzugehen und die Genehmigung für eine externe Ausschreibung zu vollziehen ist.

Wir sind zu der Rechtsauffassung gelangt, dass in dem vorgenommenen Auswahlverfahren, das auch die entsprechenden Bewerbungsgespräche beinhaltete, die Reihenfolge der Listung nach den entsprechenden Bewerbungen, Beurteilungen und Bewerbungsgesprächen einzuhalten ist, haben allerdings die personalrechtlichen Bedenken vonseiten der Staatskanzlei hinsichtlich der ersten von uns vorgesehenen Kollegin für den Personalvorschlag berücksichtigt.

Deswegen haben wir der Staatskanzlei Anfang März - das genaue Datum kann ich Ihnen jetzt nicht nennen - den zweiten Vorschlag unterbreitet. Wir haben unsere Bedenken zwischenzeitlich auch schriftlich mitgeteilt.

Die Entscheidung, dass auch dieser zweite Vorschlag für die Besetzung der Stelle mit einer externen Bewerberin von der Staatskanzlei nicht mitgetragen wird, ist am 24. März explizit getroffen worden. In dieser Beratung ist die Entscheidung getroffen worden, die externe Ausschreibung aufzuheben und die von uns vorgeschlagene externe Bewerberin nicht zu berücksichtigen, sondern ein neues internes Bewerbungsverfahren zu starten, und zwar noch am selben Tag, am 24. März, mit einer Laufzeit von zwei Wochen, die auch eingehalten worden ist.

Vonseiten der Staatskanzlei ist zugesagt worden, dass alle bisherigen internen Bewerberinnen und Bewerber informiert und gefragt werden, ob sie auch bei der zweiten internen Ausschreibung im Verfahren bleiben wollen. Das ist passiert. Die entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber haben ihre Zustimmung signalisiert, im Verfahren bleiben zu wollen.