Protocol of the Session on May 7, 2009

Warum beanspruchen Sie allein für sich, dass Sie daran beteiligt waren? Ich war im November 1989 mit meinen Leuten auf der Straße. Wir sind gerollt und gehumpelt und haben mit protestiert. Wir waren dabei.

(Herr Kurze, CDU: Die Linken haben die Mauer zu Fall gebracht! Ich werde verrückt!)

- Das habe ich nicht gesagt. - Wir waren beteiligt. Wissen Sie, ein guter Freund von mir war am Zentralen Runden Tisch in Berlin und hat dort mitdiskutiert. Ich selbst war am Runden Tisch „Sport“.

(Zurufe von der CDU)

Was soll das also? Wir haben mitgewirkt an dem, was wir heute

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

als Ergebnis haben. Von dieser Seite kann ich

(Beifall bei der LINKEN)

die Darstellung, dass nur Sie dafür verantwortlich sind, nicht mittragen.

Eines möchte ich auch noch deutlich sagen: Wir stehen nach 20 Jahren vor völlig neuen Herausforderungen, und zwar nicht nur im Osten, sondern auch im Westen. Diesen Herausforderungen müssen wir uns gemeinsam stellen, weil sie auch international neue Herausforderungen sind.

Bezüglich dieser Herausforderungen möchte ich auch noch einmal deutlich darum werben, dass es nicht darum geht zu sagen: „Weiter so!“. Es geht darum, gemeinsam um neue Richtungen und neue Konzepte zu ringen und diese dann natürlich auch in Angriff zu nehmen. Es geht nicht nur darum, darüber zu reden, man muss auch etwas tun. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank, Herr Dr. Eckert. - Ich sehe keine weiteren Fragen. Wir sind damit am Schluss der Aussprache zur Großen Anfragen. Beschlüsse dazu werden gemäß der Geschäftsordnung nicht gefasst. Der Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde - Drs. 5/1935

Es liegen, wie ich vorhin bereits bemerkte, zwölf Fragen vor. Die Frage 1 stellt der Abgeordnete Uwe Heft von der Fraktion DIE LINKE zum Thema Flughafen Leipzig/Halle - Ansiedlung DHL. Die Antwort wird der Minister für Finanzen Herr Bullerjahn geben. Bitte schön, Herr Heft, Sie haben das Wort.

DHL hat mit der Flughafen Leipzig/Halle GmbH einen Vertrag geschlossen, welcher unter anderem ausschließlich bzw. vorrangig die Nutzung der südlichen Start- und

Landebahn beinhaltet. Weiterhin kommt entsprechend diesem Vertrag die Flughafen Leipzig/Halle GmbH für sämtliche Aufwendungen von DHL auf, sofern sich DHL durch äußere Umstände „genötigt“ sieht, den Standort Leipzig/Halle aufzugeben. Der Freistaat Sachsen hat in Form einer Patronatserklärung gegenüber den Beteiligten die Übernahme der Aufwendungen der Flughafen Leipzig/Halle GmbH für den vorstehend beschriebenen Fall erklärt.

Auf eine Anfrage zur mündlichen Beantwortung in der 37. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt erklärte der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, das Land Sachsen-Anhalt sei in diese Patronatserklärung nicht eingebunden. Das Land Sachsen-Anhalt klagt gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen, DHL und der Mitteldeutschen Flughafen AG - die Klage wurde am 6. Oktober 2008 eingereicht - unter anderem auf Feststellung der Rechtmäßigkeit gewährter Beihilfen an die Flughafen Leipzig/Halle GmbH zugunsten von DHL in Höhe von 350 Millionen € gegen die Europäische Kommission.

Ich frage die Landesregierung:

1. Weshalb klagt das Land Sachsen-Anhalt in der vorgenannten Angelegenheit gegen die Europäische Kommission, wenn das Land Sachsen-Anhalt nach Auskunft des Ministers der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt am 17. April 2008 in der 37. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt von der Patronatserklärung des Freistaates Sachsen gegenüber DHL nicht betroffen ist?

2. In welchem Haushaltstitel hat die Landesregierung für den Fall des Unterliegens im streitigen Verfahren finanzielle Vorsorge getroffen?

Vielen Dank. - Herr Minister Bullerjahn, Sie haben das Wort für die Beantwortung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung antworte ich wie folgt.

Zu Frage 1: Das Land Sachsen-Anhalt, der Freistaat Sachsen, die Mitteldeutsche Flughafen AG und die Flughafen Leipzig/Halle GmbH haben gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaft vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft Klage erhoben. Die gemeinsame Klage richtet sich gegen die Entscheidung der Kommission vom 23. Juli 2008 zu Maßnahmen Deutschlands zugunsten von DHL und des Flughafens Leipzig/Halle.

Es wurde lediglich beantragt, die Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären, soweit die Kommission darin feststellt, dass es sich bei der Maßnahme zur Kapitalzuführung - im Finanzausschuss wurde auch schon darüber geredet - um eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 87 Abs. 1 des EG-Vertrages handele und dass diese sich auf 350 Millionen € belaufe.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Klage in der Sache; im Innenverhältnis ist es von der Kostenlast freigestellt. Darüber hinausgehende gemeinsame Klageanträge sind nicht gestellt worden. Es obliegt allein dem Freistaat Sachsen, sich zu seiner Patronatserklärung zu positionieren.

Zu Frage 2: Eine finanzielle Vorsorge in einem Haushaltstitel ist nicht erforderlich. Das Land Sachsen-Anhalt hat sich der Klage lediglich aus prozessualen Gründen angeschlossen. Der Freistaat Sachsen hat deshalb im Innenverhältnis die Kostenlast für Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Das Land Sachsen-Anhalt ist von der Vorleistungspflicht befreit.

Dem Prozessrisiko wird im Konzernwirtschaftsplan der Mitteldeutschen Flughafen AG durch die Bildung von Rückstellungen in Höhe des marktüblichen Zinssatzes für das Gesellschafterdarlehen Rechnung getragen. Eine weitergehende finanzielle Vorsorge braucht das Land Sachsen-Anhalt nicht zu treffen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Heft, Herr Minister. - Herr Heft, bitte.

Herr Minister, Ihre Antwort ging nur zum Teil auf die Fragen ein.

Das sehe ich zwar nicht so, aber - -

Das hier

(Der Redner hält ein Schriftstück hoch)

ist die Mitteilung der Kommission vom 23. Juli 2008, in welcher die Gründe der Kommission für die Beanstandung der Beihilfen an DHL und insbesondere auch der Patronatserklärung genannt werden. Dies ist die Veröffentlichung im Europäischen Anzeigeblatt, in welchem die Klage des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht wurde. Die Klagegründe, die hier aufgeführt sind, beziehen sich ausdrücklich - soweit die Kommission darauf abhebt - auch darauf, dass die Patronatserklärung gegen das europäische Beihilferecht verstößt.

Meine Nachfrage geht dahin: Sie haben ausgeführt, dass die Mitteldeutsche Flughafen AG entsprechende Rückstellungen bildet, um finanzielle Vorsorge zu treffen. Da das Land zu ca. 13 % an der Mitteldeutschen Flughafen AG beteiligt ist, frage ich erneut, an welcher Stelle im Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt entsprechende Vorsorge getroffen wird.

Herr Heft, ich habe das schon mehrfach, auch im Finanzausschuss, erklärt. Es ist schade, dass Sie daran nicht teilnehmen und dass wir immer so zwiespältige Diskussionen haben, bei denen Sie Fragen stellen, zu denen ich eigentlich dem zuständigen Ausschuss Rede und Antwort stehe.

Sie wissen, dass zuerst die Gesellschaft innerhalb ihrer Bilanzen mögliche Entscheidungen auch finanziell absichern muss. Erst dann sind die Träger an der Reihe. Sollte eine solche Entscheidung der EU zutreffen, werden sich auch die Träger Gedanken darüber machen müssen, wie die Gesellschaft mit diesen Lasten umzu

gehen hat. Erst dann kann es vielleicht Fragen geben, die den Haushalt betreffen. Das ist die Reihenfolge.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank.

Die Frage 2 stellt die Abgeordnete Eva von Angern von der Fraktion DIE LINKE zum Thema Neubestellung der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik. Beantworten wird die Frage die Ministerin für Gesundheit und Soziales Frau Dr. Kuppe. Frau von Angern, Sie haben das Wort.

In der Landtagssitzung am 19. März 2009 fragte ich Frau Dr. Kuppe bzw. die Landesregierung, zu welchem Ergebnis das Ausschreibungsverfahren der Landesgleichstellungsbeauftragten geführt hat. Darauf antwortete die Ministerin, dass das Auswahlverfahren sich gegenwärtig noch in der Prüfung in der Staatskanzlei befinde.

Nunmehr ist bekannt geworden, dass die Bewerberinnen zu der externen Ausschreibung Absagen erhalten haben. Darin wird auf den Gemeinsamen Runderlass der Staatskanzlei und der Ministerien vom 5. März 2007 (MBl. LSA 2007, S. 333) verwiesen.

Danach sind Einstellungen von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit dem Land stehen, nur möglich, wenn geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus dem aktiven Dienst in der Landesverwaltung nicht zur Verfügung stehen. Daher sei im vorliegenden Besetzungsverfahren, in der externen Ausschreibung, bereits am 21. Januar 2009 die Ausschreibung im Landesportal aufgehoben worden. Somit habe die interne Besetzung Vorrang. Diese Entscheidung sei mit Ihnen, Frau Dr. Kuppe, getroffen worden.

Schließlich ist mir zur Kenntnis gelangt, dass seit dem 24. März 2009 nunmehr eine dritte Ausschreibung der Stelle intern erfolgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Ergebnis führten das interne und das externe Ausschreibungsverfahren und warum konnte die Neubesetzung der Stelle der Landesbeauftragten bisher nicht erfolgen?

2. War Ihnen am 19. März 2009 bekannt, dass das externe Ausschreibungsverfahren am 21. Januar 2009 aufgehoben worden ist? Falls nicht, benennen Sie bitte die Gründe hierfür. Falls ja: Teilen Sie meine Auffassung, dass dann die von Ihnen am 19. März 2009 gegebene Antwort unrichtig war?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bevor Sie das Wort nehmen, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Oschersleben auf der Südtribüne. Herzlich willkommen!